Das Bundeskriminalamt vermeldet gemeinsam mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt einen weiteren Erfolg gegen die deutschsprachige Cybercrime-Szene: Die Neuauflage des illegalen Marktplatzes „Crimenetwork“ wurde abgeschaltet, der mutmaßliche Betreiber auf Mallorca von einer spanischen Spezialeinheit unter Europäischem Haftbefehl festgenommen. Was nach einer simplen Erfolgsmeldung klingt, erzählt bei genauerer Betrachtung eine komplexere Geschichte – über die Resilienz krimineller Märkte, die Grenzen klassischer Strafverfolgung im Netz und die wirtschaftliche Logik, die hinter solchen Plattformen steckt.
(mehr …)Schlagwort: Betreiben krimineller Handelsplattformen

Gehilfenvorsatz beim Bulletproof-Hosting: Cyberbunker beim BGH
Wer im Darknet Drogen im Wert von 41 Millionen Euro umschlägt, braucht jemanden, der die Server stillhält, wenn die Behörden anklopfen – und genau dieser Jemand stand im Cyberbunker-Verfahren vor Gericht, ohne am Ende für die einzelnen Drogengeschäfte als Gehilfe zu haften. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. September 2023 (3 StR 306/22) erstmals höchstrichterlich entschieden, wo die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Bulletproof-Hosters beginnt und – für viele überraschend – wo sie endet. Die Entscheidung verdient gerade deshalb Aufmerksamkeit, weil sie ein erkennbar auf Kriminalität ausgerichtetes Geschäftsmodell als kriminelle Vereinigung erfasst, zugleich aber offenlegt, dass die klassische Beihilfedogmatik beim arbeitsteiligen, anonymisierten Internet-Hosting an ihre Grenzen stößt.
Beachten Sie dazu meine Besprechung „Strafbarkeit eines „Bulletproof-Hosting“-Angebots („Cyberbunker“)“ erschienen in Ferner, jurisPR-StrafR 16/2025 Anm. 3
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Zerschlagung des Archetyp Markets
Die verkündete Zerschlagung des „Archetyp Market“ markiert einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen die illegale Aktivitäten im Darknet. Wieder einmal zeigt sich, dass internationale Zusammenarbeit und fortgeschrittene Ermittlungstechniken effektiv sein können – und wie proaktiv Behörden inzwischen in diesem Umfeld kommunizieren.
Es war nicht die erste Aktion dieser Art und in Zukunft wird es wohl weitere solche Operationen geben, da Behörden weltweit ihre Fähigkeiten zur Bekämpfung von Cyberkriminalität kontinuierlich verbessern. Für Nutzer des Darknets bleibt es entscheidend, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Risiken im Klaren zu sein.
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ShinyFlakes 2.0 vor dem BGH
Strafrechtlicher Blick auf ein digitales Drogennetzwerk: Mit Urteil vom 5. November 2024 (5 StR 599/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut einen Fall entschieden, der das enorme Spannungsverhältnis zwischen traditionellem Strafrecht und digitaler Kriminalität aufzeigt. Im Zentrum der Entscheidung steht ein Online-Drogenhandel, der in seiner Organisation und technischen Ausgestaltung Parallelen zum berüchtigten „ShinyFlakes“-Fall aufweist, dessen Ersttäter mit vergleichbarem Modus Operandi bereits 2015 verurteilt worden war. Der BGH hatte in diesem Verfahren eine komplexe Revisionslage zu bewerten, die sowohl sachlich-rechtliche als auch verfahrensrechtliche Fragen von erheblicher Tragweite betraf.
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Entscheidung des LG Bamberg zum strafbaren Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
Am 15. Dezember 2023 fällte das Landgericht Bamberg (45 KLs 640 Js 3283/22) ein wichtiges Cybercrime-Urteil in einem Fall, der das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet betraf. Im Zentrum stand ein Online-Shop, der hauptsächlich für den Handel mit Betäubungsmitteln genutzt wurde. Die Verurteilung basierte auf § 127 StGB, der das schlichte Betreiben solcher Plattformen unter Strafe stellt – und das Landgericht machte deutlich, dass ein teils legales Angebot nichts an der Strafbarkeit ändert.
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Bulletproof Hosting im Visier internationaler Ermittler
Cybercrime verändert sich zunehmend, nicht nur im Hinblick auf die zunehmend monetarisierte und professionalisierte Vorgehensweise, sondern auch in der Herangehensweise der Ermittler: Wo früher Täter und auch abgrenzbare Täterstrukturen im Fokus standen, sind es heute aus meiner Sicht zunehmend Infrastrukturen, die im Fokus stehen.
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Darknet-Marktplatz „Hydra Market“ stillgelegt
Dieser Fahndungserfolg wird eine erhebliche Zahl von Ermittlungsverfahren nach sich ziehen: Der derzeit wohl grösste Darknet-Marktplatz „Hydra Market“ wurde silltgelegt, Server des dieses Darknet-Marktplatzes beschlagnahmt und 543 Bitcoins im Gesamtwert von rund 23 Millionen Euro sichergestellt.
Zum Darknet bei uns:
Man geht davon aus, dass zum Zeitpunkt des Zugriffs 17 Millionen Kundenkonten und über 19.000 Verkäuferkonten registriert waren, vom Umfang her könnte der Zugriff – je nach Speicherung der Kundendaten – Folgewirkungen wie das „Hochnehmen“ von Encrochat haben.
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Bulletproof-Hosting
Unter dem Bulletproof-Hosting wird eine Dienstleistung verstanden, die auf den Schutz vor Entdeckung durch Ermittler ausgerichtet ist. Anders als reguläre Hosting-Anbieter will das Bulletproof-Hosting einem Inhaltsanbieter ermöglichen, Gesetze oder vertraglichen Geschäftsbedingungen zu umgehen, die die Nutzung von Internetinhalten und -diensten in seinem eigenen Land regeln.
Anbieter eines des Bulletproof-Hostings werben insbesondere damit, dass
- sie „Nachsicht“ bei der Art des Materials einräumen, das hochgeladen bzw. verbreitet werden darf;
- eigentlich unerwünschte Aktivitäten durchgeführt werden können, ohne aufgrund von Beschwerden und (formellen) Missbrauchsmeldungen vom Netz genommen zu werden;
- Daten nur erhoben werden, soweit nötig und Ermittler hierauf selbst bei einem physischen Zugriff, etwa im Rahmen einer Hausdurchsuchung, keinen tatsächlichen Zugriff erhalten;

Gesetzentwurf: Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet (§127 StGB): Mit dem „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet vom 12.08.2021“ (siehe BGBl. I S. 3544), das am 01.10.2021 in Kraft getreten ist, wurde die Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen geschaffen. In diesem Beitrag gibt es einen Überblick über den Gang der Gesetzgebung. Kritische Anmerkungen von mir wurden auch bei Heise aufgegriffen.
Update: Der Entwurf ist inzwischen Gesetz.
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