Im Bereich Cybercrime gibt es eine inzwischen fest etablierte eigene Gesetzgebung – im Regelfall handelt es sich um Gesetze, die bestehende Gesetze, etwa das Strafgesetzbuch, erweitern und modifizieren. Ein eigenes „Cybercrime-Gesetzgebuch“ oder ähnliches gibt es in Deutschland nicht. Dabei wird die Cybercrime-Gesetzgebung sehr stark durch internationale Übereinkommen, sowohl auf UN- als auch auf EU-Ebene, voran getrieben.
Wichtige Gesetze und Gesetzesvorhaben im Bereich Cybercrime:
[cybercrimegesetzgebung]
- Durchsuchung und Beschlagnahme elektronischer Daten: Verhältnismäßigkeit als Grenze staatlicher Eingriffe - 7. Februar 2025
- EUGH zum Erfüllungsort im Softwarerecht: Zuständigkeitsfragen und europarechtliche Konsequenzen - 7. Februar 2025
- Markenrechtswidrige Verwendung eines ausblutenden roten Kreuzes auf einem Buchcover - 7. Februar 2025