Im Bereich Cybercrime gibt es eine inzwischen fest etablierte eigene Gesetzgebung – im Regelfall handelt es sich um Gesetze, die bestehende Gesetze, etwa das Strafgesetzbuch, erweitern und modifizieren. Ein eigenes „Cybercrime-Gesetzgebuch“ oder ähnliches gibt es in Deutschland nicht. Dabei wird die Cybercrime-Gesetzgebung sehr stark durch internationale Übereinkommen, sowohl auf UN- als auch auf EU-Ebene, voran getrieben.
Wichtige Gesetze und Gesetzesvorhaben im Bereich Cybercrime:
[cybercrimegesetzgebung]
- Isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für Beifahrer - 17. März 2024
- Einziehung bei LFGB-Verstoß: kein Abzug abgeführter Branntweinsteuer - 17. März 2024
- Körperverletzung mit Todesfolge und Doppelverwertungsverbot - 17. März 2024