Cybercrime- Gesetzgebung

Im Bereich Cybercrime gibt es eine inzwischen fest etablierte eigene Gesetzgebung – im Regelfall handelt es sich um Gesetze, die bestehende Gesetze, etwa das Strafgesetzbuch, erweitern und modifizieren. Ein eigenes „Cybercrime-Gesetzgebuch“ oder ähnliches gibt es in Deutschland nicht. Dabei wird die sehr stark durch internationale Übereinkommen, sowohl auf UN- als auch auf EU-Ebene, voran getrieben.

Wichtige Gesetze und Gesetzesvorhaben im Bereich Cybercrime:

[cybercrimegesetzgebung]

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.