Cybercrime- Gesetzgebung

Im Bereich Cybercrime gibt es eine inzwischen fest etablierte eigene Gesetzgebung – im Regelfall handelt es sich um Gesetze, die bestehende Gesetze, etwa das Strafgesetzbuch, erweitern und modifizieren. Ein eigenes „Cybercrime-Gesetzgebuch“ oder ähnliches gibt es in Deutschland nicht. Dabei wird die sehr stark durch internationale Übereinkommen, sowohl auf UN- als auch auf EU-Ebene, voran getrieben.

Wichtige Gesetze und Gesetzesvorhaben im Bereich Cybercrime:

[cybercrimegesetzgebung]

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht + Kunst & Medien - ergänzt um Arbeitsrecht.