Im nächsten Jahr steht eine Volkszählung (Zensus) in Deutschland an, die bereits Gegenstand von Beschwerden vor dem BVerfG ist. Vor diesem Hintergrund sollte die EG-Verordnung Nr. 763/2008 beachtet werden, die mit Verkündung im europäischen Amtsblatt vor kurzem rechtskräftig wurde (Verweis im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2010 Teil I Nr. 36, Seite 925). Hintergrund der Verordnung ist eine europaweit einheitliche Erfassung von Daten, damit die Europäische Kommission einen Datenbestand zur eigenen Arbeit zur Verfügung stehen hat. Dabei normiert Art. 5 der Verordnung den Zeitraum:
Jeder Mitgliedstaat legt einen Stichtag fest. Dieser Stichtag muss in ein auf der Grundlage dieser Verordnung festgelegtes Jahr fallen (Bezugsjahr). Das erste Bezugsjahr ist 2011. Die nachfolgenden Bezugsjahre werden von der Kommission (Eurostat) nach dem in Artikel 8 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festgelegt. Die Bezugsjahre fallen auf den Beginn eines jeden Jahrzehnts.
Die zu erhebenden Daten finden sich im Anhang der Verordnung und sind auf drei Seiten recht umfangreich aufgelistet. Neben den typischen Daten (Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit) finden sich auch durchaus interessante Informationen wie „Bildungsniveau“ (Gemeint ist wohl der Schulabschluss, auch wenn Bildungsniveau etwas anderes ist), Stellung im Haushalt und Stellung in der Familie.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen und sensiblen Strafverfahren, insbesondere an der Schnittstelle von Digitalisierung und Strafrecht mit klaren Spezialisierungen im Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Im IT-Recht berät er mit Spezialisierung auf Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht, IT-Arbeitsrecht und Cybersicherheit, regelmäßig unter Einbeziehung urheberrechtlicher Fragestellungen. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung juristischer und technischer Expertise als praktizierender Softwareentwickler.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter sowohl für Wirtschaftsstrafrecht als auch IT-Compliance und doziet speziell zu KI-Kompetenz und strategischem Denken an der FH Aachen; er ist fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert regelmäßig in Fachaufsätzen zu straf- und IT-rechtlichen Themen sowie im Rahmen strafprozessualer Kommentierung in Ferner/BeckOK StPO (zum IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln).