Im nächsten Jahr steht eine Volkszählung (Zensus) in Deutschland an, die bereits Gegenstand von Beschwerden vor dem BVerfG ist. Vor diesem Hintergrund sollte die EG-Verordnung Nr. 763/2008 beachtet werden, die mit Verkündung im europäischen Amtsblatt vor kurzem rechtskräftig wurde (Verweis im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2010 Teil I Nr. 36, Seite 925). Hintergrund der Verordnung ist eine europaweit einheitliche Erfassung von Daten, damit die Europäische Kommission einen Datenbestand zur eigenen Arbeit zur Verfügung stehen hat. Dabei normiert Art. 5 der Verordnung den Zeitraum:
Jeder Mitgliedstaat legt einen Stichtag fest. Dieser Stichtag muss in ein auf der Grundlage dieser Verordnung festgelegtes Jahr fallen (Bezugsjahr). Das erste Bezugsjahr ist 2011. Die nachfolgenden Bezugsjahre werden von der Kommission (Eurostat) nach dem in Artikel 8 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festgelegt. Die Bezugsjahre fallen auf den Beginn eines jeden Jahrzehnts.
Die zu erhebenden Daten finden sich im Anhang der Verordnung und sind auf drei Seiten recht umfangreich aufgelistet. Neben den typischen Daten (Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit) finden sich auch durchaus interessante Informationen wie „Bildungsniveau“ (Gemeint ist wohl der Schulabschluss, auch wenn Bildungsniveau etwas anderes ist), Stellung im Haushalt und Stellung in der Familie.