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Schlagwort: Sustainability

Rechtsanwalt für Sustainability & ESG: Das Schlagwort Sustainability, auch Nachhaltigkeit genannt, hat in der Rechtswissenschaft im Bereich des Umwelt- und Wirtschaftsrechts (etwa bei ESG-Kriterien) eine besondere Bedeutung. Dahinter verbirgt sich die Idee, dass wirtschaftliches Handeln im Einklang mit den sozialen, ökologischen und ökonomischen Bedürfnissen der Gesellschaft stehen muss, um langfristig tragfähig zu sein. Im Umweltrecht bezieht sich Nachhaltigkeit auf den Schutz natürlicher Ressourcen und die Minimierung von Umweltbelastungen. Im Wirtschaftsrecht geht es darum, nachhaltige Geschäftsmodelle zu schaffen und negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu vermeiden. Unternehmen müssen sich daher mit Fragen der Nachhaltigkeit auseinandersetzen und sicherstellen, dass ihre Geschäftspraktiken und Produkte den Anforderungen der Nachhaltigkeit entsprechen.

Unsere kleine Kanzlei berät in ausgewählten Bereichen zu den Themen Sustainability / ESG. Unser Ziel ist die zielgerichtete Unterstützung im Bereich des sozialen Arbeitsrechts, der nachhaltigen Gestaltung von Verträgen und Beratung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsrichtlinien. Hierzu gehört auch die juristische Überprüfung von Lieferanten- und Beschaffungsketten. Ein Schwerpunkt ist natürlich der Bereich digitaler Produkte: IT-Sicherheit, IT-Arbeitsrecht, Batterierecht und Rohstoffrecht unter den Aspekten eines gemeinwohlverträglichen, sozialen Agierens spiegeln unsere eigene Kanzleiphilosophie wider. Dazu gehört, dass wir uns bewusst als kleine Kanzlei postiert haben, die zielgerichtet berät.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Wirtschaftsstrafrecht: GmbH-Vermögen ist auch für den Alleingesellschafter fremd

    Wirtschaftsstrafrecht: GmbH-Vermögen ist auch für den Alleingesellschafter fremd

    Wer eine GmbH allein beherrscht, neigt zu einem gefährlichen Denkfehler: Was der Gesellschaft gehört, gehört im Ergebnis doch mir, also kann ich damit tun, was ich will. Genau dieser Trugschluss hat eine Porsche-Oldtimer-Händlerin aus dem Ruhrgebiet vor Gericht gebracht, und der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 23. April 2026 (4 StR 357/24) eine Grundregel des Wirtschaftsstrafrechts bekräftigt, die in der Praxis erstaunlich oft übersehen wird.

    Ich beschäftige mich regelmäßig in meinen Publikationen mit dem strafrechtlichen Vermögensbegriff und Vermögensschaden, so in Ferner, jurisPR-StrafR 5/2026 Anm. 1 („Bemessung des Schadens bei Subventionsbetrug“), Ferner, jurisPR-StrafR 12/2026 Anm. 1 („Kein Vermögensschaden beim Cardsharing„) und Ferner, jurisPR-StrafR 13/2026 Anm. 2 („Strafbarkeit des kontaktlosen Bezahlens„).

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  • Umgang mit DNA-Spuren im Strafprozess

    Umgang mit DNA-Spuren im Strafprozess

    Der Bundesgerichtshof (2 StR 8/25) hat sich erneut dazu geäußert, wie DNA-Feststellungen in einem Urteil zu treffen sind. Die Beweiswürdigung im betroffenen Urteil erschöpft sich in dem Zitat aus dem verlesenen DNA-Gutachten, wonach aus gutachterlicher Sicht kein begründeter Zweifel bestehe, dass die Merkmale der Spur von der Geschädigten und dem Angeklagten stammten.

    Hinweis: Ich beschäftige mich in meinen Publikationen regelmäßig mit Beweismitteln, speziell und umfangreich zu DNA-Spuren in Ferner, jurisPR-StrafR 20/2023, Anm. 1, aber auch zu Stimmgutachten in Ferner, jurisPR-StrafR 19/2025, Anm. 3.

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  • Missbrauchsanleitung: Strafbarkeit fiktiver Inhalte nach § 176e StGB

    Missbrauchsanleitung: Strafbarkeit fiktiver Inhalte nach § 176e StGB

    Reine Fiktion bleibt im Kinderpornografiestrafrecht des § 184b StGB in weiten Teilen straflos, weil dieser Tatbestand an die Wiedergabe eines realen oder realitätsnahen Geschehens anknüpft. Wer daraus aber folgert, ein bloß erdachter Text sei strafrechtlich unangreifbar, verkennt die eigenständige Funktion des § 176e StGB. Genau diese Trennung arbeitet das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 23. März 2026 (Az. 1 ORs 13/26) heraus, mit dem es einen weitgehenden Freispruch des Amtsgerichts auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin aufhob. Der Fall zwingt zu einer sauberen Unterscheidung zweier Fragen, die intuitiv oft ineinanderlaufen: Wann erfasst das Kinderpornografiestrafrecht rein fiktive, schriftliche Inhalte, und wo beginnt die davon unabhängige Strafbarkeit der Missbrauchsanleitung.

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  • Gewerbsmäßiger Betrug: Wann liegt ein gewerbsmäßiger Betrug vor?

    Gewerbsmäßiger Betrug: Wann liegt ein gewerbsmäßiger Betrug vor?

    Gewerbsmäßiger Betrug: Gerade in Zeiten des Internets ist der gewerbsmäßige Betrug keine Seltenheit mehr. Verkaufsplattformen ermöglichen zu leicht das massenhafte Verkaufen nicht vorhandener Ware. Ebenso im wirtschaftsstrafrechtlichen Umfeld, wo wirtschaftlich standardisierte Prozesse zu einem wiederholten Vorgehen bei betrügerischen Handlungen einladen. Ich bin im Schwerpunkt als Strafverteidiger tätig und verteidige zielführend beim Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges.

    Im Folgenden einige kurze Hinweise zur Strafbarkeit wegen gewerbsmäßigen Betruges, wobei der Artikel im Juli 2026 zuletzt aktualisiert wurde. Aktuelle Zahlen belegen die Relevanz des Themas: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 387.396 Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ polizeilich registriert – der mit Abstand größte Anteil entfiel dabei auf Vermögens- und Fälschungsdelikte. Allein im Bereich Computerbetrug im engeren Sinne verzeichnete das BKA für 2024 rund 107.957 Straftaten. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher liegen, da gerade Online-Betrug strukturell unterangezeigt bleibt.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Bewertungsportal muss Nutzerdaten preisgeben

    Bewertungsportal muss Nutzerdaten preisgeben

    Wer auf einem Arbeitgeberbewertungsportal einen vermeintlichen Gesetzesverstoß behauptet, statt bloß seine Meinung kundzutun, verliert den Schutz der Anonymität. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Beschluss vom 31. März 2026 (Az. 4 W 4/26) entschieden, dass eine Bewertungsplattform die Bestandsdaten eines Nutzers herausgeben muss, der einem Arbeitgeber vorgeworfen hatte, unter dem gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen.

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  • Vibe Lawyering

    Vibe Lawyering

    Als Leser werden Sie in Zukunft häufiger über die Wortschöpfung des „Vibe Lawyering“ stolpern und überlegen, ob es sich um Marketing, Ironie oder gleich ein neues Berufsbild handelt. Tatsächlich beschreibt der Begriff zwei sehr konkrete Entwicklungen: Sich selbst vertretende Menschen, die mit frei zugänglichen KI‑Chatbots vor Gericht ziehen und dabei an erfundenen Urteilen scheitern, und Anwälte, die ihre Arbeit bewusst auf (scheinbar) effizientere KI‑Workflows verlagern, bei durchaus unterschiedlicher Qualität.

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  • Vermögensarrest gegen Umsatzsteuerkarusselle: Millionen bleiben blockiert

    Vermögensarrest gegen Umsatzsteuerkarusselle: Millionen bleiben blockiert

    Wenn ein Unternehmen unwissend oder wissentlich in ein Umsatzsteuerkarussell eingebunden wird, kann die Staatsanwaltschaft auf sein gesamtes Vermögen zugreifen, noch bevor überhaupt ein Urteil feststeht. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 13. Januar 2026 (Az. 2 Ws 42/25) einen Vermögensarrest in Höhe von rund 3,8 Millionen Euro gegen eine als Drittbegünstigte in Anspruch genommene Gesellschaft bestätigt und damit gezeigt, wie weitreichend die Reichweite dieses strafprozessualen Sicherungsinstruments reicht.

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  • Adressiert heißt nicht bestellt: Wenn die Drogen-Postsendung allein zur Verurteilung nicht reicht

    Adressiert heißt nicht bestellt: Wenn die Drogen-Postsendung allein zur Verurteilung nicht reicht

    Wer im Darknet Drogen bestellt und dabei eine bereits registrierte Adresse angibt, glaubt oft, spätestens beim Zugriff der Ermittler sei die Sache entschieden. Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat mit Urteil vom 15. Dezember 2025 (Az. 36/24 7 NBs 11 Js 24973/23) jedoch klargestellt, dass der bloße Fund eines an eine registrierte Postfachadresse gerichteten Betäubungsmittelbriefs allein noch keine Verurteilung trägt, wie ich es bereits in meinem Beitrag zum Drogenkauf im Darknet grundsätzlich beschrieben habe.

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  • Alkoholrausch als Stolperstein für den Mordvorwurf

    Alkoholrausch als Stolperstein für den Mordvorwurf

    Wer sich betrunken und aufgebracht zu einer Kurzschlusshandlung hinreißen lässt, dem darf ein Gericht nicht ohne Weiteres unterstellen, er habe den Tod anderer Menschen billigend hingenommen. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 29. Mai 2026 (Az. 6 StR 527/25) ein Urteil des Landgerichts Halle aufgehoben, weil die Feststellungen zum bedingten Tötungsvorsatz einer erheblich alkoholisierten und affektiv erregten Angeklagten nicht tragfähig belegt waren.

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  • Erweiterte Einziehung: Feststellungsmängel kippen Einziehungsentscheidung im Drogenverfahren

    Erweiterte Einziehung: Feststellungsmängel kippen Einziehungsentscheidung im Drogenverfahren

    Wer als Tatrichter Vermögenswerte einzieht, ohne genau zu belegen, woher das Geld tatsächlich stammt und wer wirklich darüber verfügen konnte, riskiert, dass die gesamte Einziehungsentscheidung in der Revision zusammenbricht. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 1. April 2026 (Az. 6 StR 435/25) ein Urteil des Landgerichts Verden im Einziehungsausspruch aufgehoben, weil sowohl die Einziehung des Wertes von Taterträgen als auch die erweiterte Einziehung eines Fahrzeugs auf unzureichenden tatsächlichen Feststellungen beruhten.

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  • Vermögensarrest: Höchstbetragshypothek wird nicht kraft Gesetzes zur Zwangshypothek

    Vermögensarrest: Höchstbetragshypothek wird nicht kraft Gesetzes zur Zwangshypothek

    Wer als Sicherungsgläubiger einen strafrechtlichen Vermögensarrest ins Grundbuch hat eintragen lassen, glaubt oft, mit dem rechtskräftigen Kostentitel sei die Sache erledigt und das Geld praktisch sicher. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 12. Februar 2026 (Az. V ZB 60/25) klargestellt, dass sich eine im Grundbuch eingetragene Höchstbetragshypothek bei Vorliegen des Titels über die Arrestforderung nicht von selbst in eine Zwangssicherungshypothek umwandelt, sondern hierfür ein Ersuchen der für die Beitreibung zuständigen Behörde und eine gesonderte Grundbucheintragung erforderlich sind.

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  • Vorratsdatenspeicherung 2026: Entwicklung und aktueller Stand

    Vorratsdatenspeicherung 2026: Entwicklung und aktueller Stand

    Der dritte Anlauf: Zehn Jahre lang hatte Deutschland keine funktionierende Vorratsdatenspeicherung. Jetzt versucht es die Bundesregierung erneut – diesmal mit dem Segen aus Luxemburg. Ob das reicht, entscheidet sich an einer Zahl: 26. Nun gibt es politische Vorhaben, die scheitern, und es gibt solche, die zur Endlosschleife werden … die Vorratsdatenspeicherung gehört in die zweite Kategorie: Seit beinahe zwei Jahrzehnten wird in Deutschland über sie gestritten, gesetzlich verankert, höchstrichterlich kassiert und erneut verankert. Am 22. April 2026 hat das Bundeskabinett den dritten Anlauf beschlossen.

    Bemerkenswert ist diesmal etwas anderes: Zum ersten Mal beruft sich der Gesetzgeber nicht auf eigene Überzeugung gegen die Rechtsprechung, sondern auf ein Szenario, das ihm der Europäische Gerichtshof aufgezeichnet hat. Die entscheidende Frage lautet daher nicht mehr, ob eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen grundsätzlich zulässig ist – sondern ob die Bundesregierung den engen Pfad einhält, den Luxemburg gezogen hat. Und genau hier wird es interessant, denn an mehreren Stellen tritt der Entwurf erkennbar daneben.

    Ich kommentiere im BeckOK StPO Teile des TDDDG und TKG und im Speziellen die Vorratsdatenspeicherung. Vor dem Hintergrund beschäftige ich mich regelmäßig mit Entwicklungen in diesem sensiblen Bereich der Überwachung und Ermittlungen.

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  • Provision kassiert, Provision zurück: Widerrufsrecht beim Maklervertrag

    Provision kassiert, Provision zurück: Widerrufsrecht beim Maklervertrag

    Es ist der Albtraum jedes Immobilienmaklers: Das Haus ist verkauft, die Courtage ist überwiesen, die Akte gilt als geschlossen – und Monate später flattert ein anwaltliches Schreiben ins Haus, das die gesamte Vergütung zurückfordert. Genau das ist der Maklerin widerfahren, über deren Fall der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. März 2026 (I ZR 202/26) entschieden hat. Am Ende musste sie eine bereits vereinnahmte Provision von rund 8.800 Euro vollständig zurückzahlen – nicht etwa, weil sie schlecht gearbeitet hätte, sondern weil eine missglückte Stelle in ihrer E-Mail-Signatur den ganzen Vertrag zu Fall brachte.

    Die Entscheidung verdient Aufmerksamkeit, weil sie zwei scheinbar gegenläufige Botschaften sendet: Der BGH macht die Formanforderungen des § 656a BGB einerseits handhabbarer, als manche Instanzgerichte angenommen hatten – und lässt die konkrete Maklerin andererseits trotzdem leer ausgehen. Beides zusammen ergibt eine Linie, die für die maklerrechtliche Praxis weitreichender ist als der bescheidene Streitwert vermuten lässt.

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  • Berichterstattung: bewusst einseitig ist schon unwahr

    Wer in einer politischen Auseinandersetzung öffentlich an den Pranger gestellt wird, erlebt die Folgen meist ganz konkret: Geschäftsbeziehungen brechen weg, Kontakte frieren ein, ein über Jahre aufgebauter Ruf als Unternehmer und Kommunalpolitiker steht plötzlich im Raum als „extrem rechts“. Genau an dieser Stelle setzt das Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2026 (VI ZR 346/24) an – und zieht die Grenze zwischen zulässiger Zuspitzung und unzulässiger Verzerrung bei der Berichterstattung neu und sehr klar.

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  • Mauer, Hecke, Fenster: Wo der versuchte Einbruch tatsächlich beginnt

    Mauer, Hecke, Fenster: Wo der versuchte Einbruch tatsächlich beginnt

    Zwei Männer steigen nachts mit Brecheisen und Tasche über eine Mauer und durch eine Hecke auf ein fremdes Grundstück, dringen aber noch nicht ins Haus ein – die Polizei greift vorher zu. Ist das schon ein strafbarer Diebstahlsversuch oder nur straflose Vorbereitung? Diese Frage entscheidet über Freispruch oder Verurteilung, und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 9. April 2026 (5 StR 635/25) klargestellt, dass schon der Angriff auf eine gewahrsamssichernde Umfriedung den Versuch begründen kann.

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