Persönlich, keine Chatbots, klare Kommunikation: Bei uns kümmert sich ein persönlich erreichbarer Mensch

Vibe Lawyering

Das Justizsystem steht am Scheideweg, wie die Gesellschaft selbst: Unreflektierte KI-Nutzung ist gefährlich und lebt von der Illusion, dass Dinge leichter werden, die man selbst schlicht nicht versteht. Vibe Lawyering verdeutlicht das.

Als Leser werden Sie in Zukunft häufiger über die Wortschöpfung des „Vibe Lawyering“ stolpern und überlegen, ob es sich um Marketing, Ironie oder gleich ein neues Berufsbild handelt. Tatsächlich beschreibt der Begriff zwei sehr konkrete Entwicklungen: Sich selbst vertretende Menschen, die mit frei zugänglichen KI‑Chatbots vor Gericht ziehen und dabei an erfundenen Urteilen scheitern, und Anwälte, die ihre Arbeit bewusst auf (scheinbar) effizientere KI‑Workflows verlagern, bei durchaus unterschiedlicher Qualität.

Vibe Lawyering … ?

Aus meiner Sicht wurde der Begriff kürzlich vor allem durch einen Beitrag des Economist geprägt, der den Trend beschreibt, dass Bürger statt eines teuren Anwalts ein KI‑System konsultieren, um Klagen, Einsprüche und Beschwerden zu formulieren. Die beschriebenen Fälle reichen von britischen Steuerstreitigkeiten über kanadische Zivilverfahren bis hin zu US‑Konstellationen, in denen „self‑represented litigants“ Texte mit frei erfundenem Case Law einreichen … bei entsprechend desaströsen Ergebnissen. Das Schlagwort „Vibe Lawyering“ steht hier am Ende irgendwie für Rechtsverfolgung auf Basis von Sprachgefühl und KI‑Formulierungen, nicht auf Grundlage tragfähiger Rechtsargumente.

Parallel dazu gibt es einen zweiten Strang: Legal‑Tech‑Diskussionen über „Vibe Coding“ für Anwälte, also die Idee, juristische Workflows und kleine Tools nicht mehr klassisch zu programmieren, sondern durch präzise Prompt‑Architektur zu gestalten. In dieser Lesart meint Vibe Lawyering eine Arbeitsweise, bei der die Anwältin bewusst mit KI entwirft, strukturiert und Varianten erzeugt, aber jeden Schritt kontrolliert und die Verantwortung behält. Der gleiche Begriff wird also für zwei Welten verwendet: die unkontrollierte Laiennutzung von Consumer‑Chatbots – und den bewusst gestalteten Profi‑Einsatz von KI.

Anwälte zwischen Effizienzdruck und Pflichtverletzung

Für anwaltliche Arbeit ist Vibe Lawyering zunächst eine Antwort auf den ökonomischen Druck: Wenn Großkanzleien Hunderttausende investieren, um eigenen Zugang zu leistungsstarken Modellen zu bekommen, dann, weil die Margen im Rechtsmarkt hoch und die Effizienzgewinne real sind. Die sinnvolle Variante des Vibe Lawyering geht davon aus, dass KI monotone Tätigkeiten – Recherche, Textglättung, Entwurf von Standardbausteinen – übernimmt, während der Anwalt rechtliche Bewertung, Risikoabwägung und strategische Steuerung verantwortet. Das ist in der Denklogik von Juristen eine naheliegende Weiterentwicklung juristischer Arbeitsteilung.

Die deutsche Realität zeigt allerdings, wie schnell diese Grenze überschritten wird. Zunehmende Entscheidungen und Berichte zu KI‑Halluzinationen in anwaltlichen Schriftsätzen, über die ich auch im Blog Berichte, machen deutlich, dass es eben nicht genügt, eine KI „mitlaufen zu lassen“ und sich dann auf die Maschine zu berufen, wenn etwas schiefgeht. Wer erfundene BGH‑Urteile mit Aktenzeichen und angeblichen Leitsätzen in einen Schriftsatz schreibt, verletzt schlicht die Pflicht, das Gericht zutreffend über Rechtslage und Rechtsprechung zu informieren. Und zwar unabhängig davon, ob der Fehler aus eigenem Eifer oder einem Chatbot stammt.

Hervorzuheben ist das Amtsgericht Köln, das in einem vielbeachteten Beschluss zu einem KI‑generierten Familienrechts-Schriftsatz genau diesen Punkt herausgearbeitet hat: Der Text war unbrauchbar und irreführend, die angebliche Rechtsprechung halluziniert, die anwaltliche Leistung berufsethisch fragwürdig. Hier zeigt sich die Schattenseite des Vibe Lawyering im Profibereich: KI wird genutzt, um mit wenig Zeitaufwand eine beeindruckende Oberfläche zu erzeugen, die Substanz bleibt aber ungeprüft. Das ist kein moderner Stil, sondern anwaltliches Totalversagen.

Bürger als „Vibe Litigants“

Für Bürger ist die Lage anders und nicht minder gefährlich. Economist berichtet von Menschen, die davon überzeugt sind, dank KI „auf Augenhöhe“ mit Behörden und Unternehmen zu argumentieren, weil ihre Schriftsätze formal und sprachlich professionell wirken. Die Realität in den Gerichten sieht anders aus, wie mir auch meine Kollegen und Kolleginnen zunehmend berichten: Richterinnen und Richter müssen sich durch Textmassen arbeiten, deren juristische Struktur brüchig ist und deren Zitate einfach nicht funktionieren – und erklären dann in den Gründen, warum der schön formulierte Vortrag keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Ein gelungenes deutsches Beispiel ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom November 2025, in dem ein Ratsmitglied weitreichende Akteneinsicht per Eilantrag verlangt und zur Begründung vermeintliche OVG‑Rechtsprechung anführt. Das Gericht stellt nüchtern fest, dass die Zitate fehlerhaft sind und legt nahe, dass die Antragsschrift mit einem KI‑Werkzeug erstellt und dessen Output ungeprüft übernommen wurde. Der Preis: kein Erfolg im Verfahren, verschlechterte Ausgangsposition und die deutliche gerichtliche Erinnerung an die Pflicht zur Intraorgantreue, die auch digital nicht suspendiert wird.

Und damit ist man bei der eigentlichen Gefahr für Laien: Vibe Lawyering verführt dazu, Geld und Zeit in Verfahren zu investieren, die von Anfang an chancenlos sind, weil der Text zwar „professionell“ klingt, aber keine tragfähige Anspruchsgrundlage trifft, falsche Rechtsprechung zitiert oder prozessuale Hürden ignoriert. In anderen Rechtsordnungen sehen wir bereits harte Reaktionen: US‑Bundesgerichte haben Anwälte, die mit KI‑halluzinierten Schriftsätzen gearbeitet haben, mit Geldstrafen belegt und ihnen vorübergehend die Auftrittsbefugnis entzogen. Für Bürger, die ohne anwaltliche Begleitung mit KI‑Schriftsätzen auftreten, ist der ökonomische Schaden kleiner, aber die rechtliche Enttäuschung groß – weil sie glauben, „es versucht zu haben“, faktisch aber nie eine belastbare Argumentation vorgetragen haben.

Antwort der Justiz: KI nutzen, Vibes kontrollieren

Die deutsche Justiz hat das Thema nicht nur wahrgenommen, sondern systematisch bearbeitet und ein Grundlagenpapier veröffentlicht. Das aktualisierte Grundlagenpapier zum Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz, beschlossen von den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte, ist bemüht, einen Rahmen zu ziehen: KI dient der Qualitätssicherung und Effizienz, nicht dem Personalabbau; sie unterstützt Vorbereitung, Strukturierung und Standardisierung, ersetzt aber keine richterliche Entscheidung. Probabilistische Systeme wie Sprachmodelle sollen, wo halt irgend möglich, durch deterministische Werkzeuge ergänzt oder ersetzt werden, insbesondere dort, wo Rechtsfolgen direkt betroffen sind.

Ich bin als Anwaltskammer-Vorstandsmitglied (Rechtsanwaltskammer Köln) berufsrechtlicher Ansprechpartner und stelle fest, wie die Diskussion vergiftet in die falsche Richtung geht. Man versucht sich gegenseitig Kirre zu machen mit Vorwürfen wie einem (versuchten) Prozessbetrug, was mE vollkommen abwegig ist. Allerdings ist die unreflektierte und nicht kommunizierte Nutzung innerhalb des Mandatsverhältnisses durchaus vertragsrechtlich problematisch. Und zwar genauso problematisch wie das nun einmal vorhandene Potenzial von KI-Lösungen einfach gar nicht zu nutzen.

Das Papier verlangt zudem, dass Gerichte auf KI‑generierte Inhalte von Verfahrensbeteiligten vorbereitet sind: Halluzinierte Fundstellen, synthetische Beweismittel und Deepfakes sollen durch Sensibilisierung, Prüfroutinen und technische Hilfsmittel erkannt und adressiert werden. Hier ist Vibe Lawyering also kein folkloristischer oder von Marketing geprägter Begriff, sondern eine Risikokategorie: Schriftsätze, die nach „KI‑Vibe“ aussehen, werden nicht als kreative Annäherung an das Recht verstanden, sondern als potenziell fehlerhafte, zu prüfende Eingabe.

Die Pointe ist: Die Justiz selbst will KI nutzen, aber strukturiert – etwa zur Metadatenerkennung, zur Aktenstrukturierung oder zur Standardisierung des Informationsaustauschs zwischen Gerichten und Anwaltschaft. Sie lehnt Vibe Lawyering nicht ab sondern will halt, dass es „domestiziert“ wird: KI wird zum Werkzeug, das unter menschlicher Kontrolle arbeitet, nicht zur Instanz, die Rechtsfolgen erzeugt.

Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und herausragender Fachanwalt für IT-Recht - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht im Raum Aachen, Heinsberg und Düren - spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, digitale beweismittel, Wirtschaftsstrafrecht & Softwarerecht

Vibe Lawyering braucht klare Grenzen

Die Ausgangsfrage, ob Vibe Lawyering eine harmlose Wortschöpfung oder ein Problem ist, lässt sich für mich klar beantworten: In seiner unprofessionellen Form (als Rechtsausübung nach KI‑Gefühl) ist es ein Problem, das Gerichte zu Recht sanktionieren und das Mandanten wie Bürger Geld, Zeit und Chancen kostet. Dabei unterschätzen Menschen drastisch die Wirkung von KI, die ich auch in meiner Praxis bei arglosen Mandanten beobachte, nämlich: dass die Nutzer nicht merken, wie KI sie in ihren Vorannahmen bestärkt, KI nicht bei objektiver Aufarbeitung eines Sachverhalts proaktiv unterstützt (und damit von falschem Kontext ausgeht!) und in dieser Rolle dann eine Verweigerungshaltung zu einem Kompromiss befeuert.

In der professionellen Variante (KI als bewusst gesteuertes Werkzeug unter klaren Prüfpflichten) ist es eine legitime, ja notwendige Weiterentwicklung juristischer Praxis. Es ist einfach dumm, auf ein Werkzeug zu verzichten – ebenso dumm, wie es unreflektiert (und unkommuniziert!) einzusetzen. Die Anwaltschaft kann, wonach Mandanten auch schon fragen, Zeit dadurch bei Routinejobs sparen und sich auf Wesentliches, wie persönliche Anbindung und Strategie, konzentrieren. Dazu gehört, dass man sich bildet, wie man KI einsetzen kann und dies auch transparent kommuniziert, vor allem gegenüber den Mandanten.

Die Grenze verläuft am Ende wohl dort, wo jemand die Verantwortung aus der Hand gibt. Wer KI arbeiten lässt und dann behauptet, das System sei schuld, hat nicht verstanden, wie Recht funktioniert. Vibe Lawyering ist akzeptabel, solange der „Vibe“ nur Entwurf und Inspiration ist und der Mensch anschließend die harte Arbeit macht: prüfen, verwerfen, belegen. Und vor allem eines macht, schlicht und ergreifend die Verantwortung übernehmen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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