Schlagwort: StPO

Die Strafprozessordnung (StPO) ist das deutsche Gesetz, das das Strafverfahren vor Gericht regelt. Die StPO regelt die Abläufe und Verfahrensschritte bei der Durchführung eines Strafverfahrens von den Ermittlungen über die Hauptverhandlung bis hin zur Urteilsverkündung. Sie enthält Bestimmungen zum Schutz der Rechte und Interessen von Beschuldigten und Opfern sowie zur Beweissicherung. Die StPO regelt auch die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwälte, Verteidiger, Zeugen und Sachverständige. Die Strafprozessordnung ist ein wichtiger Bestandteil des Strafrechts und gewährleistet ein faires und rechtsstaatliches Verfahren bei der Aufklärung von Straftaten. Die Strafprozessordnung ist das Kernelement im Strafprozess, jeglicher Vorgang in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren hat sich an der StPO zu orientieren.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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  • BVerfG zu ANOM: Vertrauen ohne Kontrolle?

    BVerfG zu ANOM: Vertrauen ohne Kontrolle?

    Am 23. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 625/25) eine Entscheidung von großer Tragweite für die deutsche Strafjustiz getroffen. Es lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verwertung von ANOM-Chats in einem Strafverfahren ab. Was unbedeutend klingt ist eine echte Zeitenwende für den Umgang mit digitalen Beweismitteln in diesem Land.

    Hinweis: Ich habe bereits auf LinkedIn dazu Kritik verlautbaren lassen und wurde zu einem Kommentar bei Beck.aktuell eingeladen. Beachten Sie auch meine Publikationen in jurisPR-ITR 16/2024 Anm. 4 und jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 – vom Bundesgerichtshof zitiert in BGH 1 StR 54/24.
    Strafrechtler sollten die gesamten Entwicklungen kritisch begleiten und hinterfragen, wobei auffällt, dass bis auf sehr vereinzelte Stimmen ein einhelliges Echo hinsichtlich dieser Rechtsprechung zu vernehmen ist.

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  • Nichterteilung des letzten Wortes

    Nichterteilung des letzten Wortes

    Gemäß § 258 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO gebührt dem Angeklagten nach Schluss der Beweisaufnahme und den Schlussvorträgen das letzte Wort. Tritt das Gericht erneut in die Beweisaufnahme ein, ist er auf dieses Recht hinzuweisen. Zudem ist zu fragen, ob er noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen hat. Denn mit dem Wiedereintritt in die Verhandlung verlieren die früheren Ausführungen des Angeklagten ihre Bedeutung als abschließende Äußerungen im Sinne des § 258 StPO. Das gilt selbst dann, wenn der Wiedereintritt in die Verhandlung nur zur Erteilung eines rechtlichen Hinweises nach § 265 StPO erfolgt – und zwar auch dann, wenn dies nur hinsichtlich eines von mehreren verfahrensgegenständlichen Tatvorwürfen geschieht.

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  • Therapie wirkt sich nicht auf Aussagequalität aus

    Therapie wirkt sich nicht auf Aussagequalität aus

    Der Bundesgerichtshof (5 StR 394/25) hat nun klar Stellung bezogen zur Frage, ob sich eine Therapie, in der ein Tatgeschehen aufgearbeitet wird, auf die Qualität einer Aussage auswirken kann. Der BGH sagt nun klar: „Weshalb in derartigen Fällen ein Zuwarten mit einer Therapie bis zur Hauptverhandlung geboten sein sollte, erschließt sich dem Senat nicht.”

    Die Tatsache, dass ein Opfer sexuellen Missbrauchs eine Therapie zur Linderung tatverursachter seelischer Schmerzen und Leiden durchführt, spreche laut BGH nicht gegen die Glaubhaftigkeit seiner Angaben. Der Gesetzgeber hat anerkannt, dass gerade Opfer sexuellen Missbrauchs schnell therapeutische Hilfe benötigen können. Es wäre widersprüchlich, wenn die Inanspruchnahme solcher Hilfe als Indiz gegen die Glaubhaftigkeit der Angaben von Geschädigten schwerer Straftaten gewertet würde.

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  • Verteidigererklärung als Einlassung des Angeklagten?

    Verteidigererklärung als Einlassung des Angeklagten?

    Wann Äußerungen des Verteidigers dem Mandanten zugerechnet werden dürfen: Ein Angeklagter schweigt – doch sein Verteidiger legt eine schriftliche Erklärung vor oder stellt einen Beweisantrag. Darf das Gericht diese Äußerungen als Einlassung des Angeklagten werten? Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 3 ORs 29/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Verteidigererklärungen als eigene Aussage des Mandanten gelten. Die Entscheidung zeigt, wie sorgfältig Gerichte zwischen prozessualen Erklärungen des Verteidigers und tatsächlichen Einlassungen des Angeklagten unterscheiden müssen – und wo die Grenzen einer Umdeutung liegen.

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  • Beweiswert widerrufenen Geständnisses im Zivilprozess

    Beweiswert widerrufenen Geständnisses im Zivilprozess

    Wenn strafrechtliche Aussagen im Zivilprozess an Glaubwürdigkeit verlieren: Ein Geständnis im Ermittlungsverfahren kann für die Strafjustiz von zentraler Bedeutung sein. Doch was gilt, wenn der Beschuldigte seine Aussage später widerruft und das Geständnis im Rahmen eines Zivilprozesses als Beweismittel herangezogen wird?

    Das Oberlandesgericht hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 12 U 80/24) klargestellt, dass ein widerrufenes Geständnis allein nicht ausreicht, um zivilrechtliche Ansprüche zu begründen. Vielmehr bedarf es einer umfassenden Würdigung der Umstände, unter denen die Aussage zustande kam. Die Entscheidung zeigt, wie hoch die Hürden für die Verwertung solcher Geständnisse sind – und welche Rolle Vernehmungsdruck, Widersprüche und fehlendes Täterwissen spielen.

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  • Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Wenn der Bundestag Beweise fordert

    Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Wenn der Bundestag Beweise fordert

    Grenzen der parlamentarischen Aufklärung: Am 23. Juli 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, StB 65/24) über einen Streit, der die Balance zwischen parlamentarischer Kontrollmacht und dem Schutz privater Rechte illustriert. Im Mittelpunkt stand die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die sich gegen ein Herausgabeverlangen des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages wehrte.

    Der Ausschuss hatte im Rahmen der Aufklärung der deutschen Energiepolitik nach dem Ukraine-Krieg umfassende Unterlagen von der DUH angefordert. Der BGH bestätigte die Rechtmäßigkeit des Verlangens – doch die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit darf ein Untersuchungsausschuss gehen? Und wo beginnen die Rechte der Betroffenen?

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  • BVerfG zu DNA-Proben nach §81g StPO

    BVerfG zu DNA-Proben nach §81g StPO

    Kann der Staat vorhersagen, ob jemand künftig Straftaten begehen wird? Und darf er dafür eine DNA-Probe anordnen, nur weil jemand in der Vergangenheit straffällig wurde? Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 530/25) hat in einem Beschluss vom 12. August 2025 klare Grenzen gezogen.

    Im Mittelpunkt stand ein Mann, dem wegen gefährlicher Körperverletzung eine DNA-Entnahme drohte – nicht zur Aufklärung einer konkreten Tat, sondern als präventive Maßnahme für mögliche künftige Ermittlungen. Die Richter kippten die Entscheidung der Vorinstanzen. Der Fall zeigt, wie schwer es ist, zwischen berechtigter Kriminalprävention und grundrechtlichem Schutz zu balancieren.

    Hinweis: Beachten Sie dazu meinen Beitrag zu den notwendigen Feststellungen im Urteil bei Würdigung von DNA am Tatort, zu finden in Ferner, jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1

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  • Endlose Wartezeit: Wenn die Staatsanwaltschaft Daten jahrelang sichert

    Endlose Wartezeit: Wenn die Staatsanwaltschaft Daten jahrelang sichert

    Die Digitalisierung hat die Strafverfolgung nachhaltig verändert … wo früher Aktenordner durchforstet wurden, sind es heute Festplatten, Cloud-Speicher und Smartphones, die als Beweismittel im Fokus der Ermittler stehen. Doch mit der technischen Entwicklung wachsen auch die Herausforderungen: Die Auswertung digitaler Datenbestände dauert oft monate- und manchmal sogar jahrelang.

    Was aber passiert, wenn die Staatsanwaltschaft Speichermedien über Jahre hinweg sichert, ohne dass eine zügige Auswertung in Sicht ist? Mit dieser Frage hat sich kürzlich das Landgericht Essen (25 Qs-20/25) in einem Beschluss befasst, der für Betroffene von Durchsuchungen von großer Bedeutung ist.

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  • LG Arnsberg zur Wohnungsdurchsuchung nach „Anti-Merz“-Schmierereien

    LG Arnsberg zur Wohnungsdurchsuchung nach „Anti-Merz“-Schmierereien

    Rechtswidrig – und zugleich ein Blick auf verbreitete Ermittlungsroutine: In einer Beschwerdeentscheidung vom 1. August 2025 stellt die 2. Große Jugendkammer des LG Arnsberg fest, dass ein vom AG Arnsberg am 28. Februar 2025 erlassener Durchsuchungsbeschluss gegen eine damals 17-Jährige rechtswidrig war (Az. 2 Qs-211 Js 151/25-10/25). Ausschlaggebend war das Fehlen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für den erforderlichen Anfangsverdacht gemäß § 102 StPO; die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt.

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  • Der Europäische Haftbefehl bei Serienstraftaten

    Der Europäische Haftbefehl bei Serienstraftaten

    Reichweite der Darlegungspflicht nach § 83a IRG: In einer aktuellen Entscheidung klärt der Bundesgerichtshof (3 StR 192/25), in welchem Umfang ein Europäischer Haftbefehl (EuHB) bei Serienstraftaten den zugrunde liegenden Sachverhalt darlegen muss. Die Entscheidung betrifft eine immer wieder praxisrelevante Schnittstelle zwischen dem deutschen Rechtshilferecht und dem unionsrechtlich harmonisierten Auslieferungsverfahren. Im Mittelpunkt steht die Auslegung von § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG i.V.m. Art. 8 Abs. 1 Buchst. e RbEuHb.

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  • Kein Anspruch der Verteidigung auf Aushändigung amtlich verwahrter Beweisstücke

    Kein Anspruch der Verteidigung auf Aushändigung amtlich verwahrter Beweisstücke

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2025 (Az. 3 StR 138/25) reiht sich ein in eine Reihe bedeutsamer Klarstellungen zur prozessualen Stellung der Verteidigung im Strafprozess – insbesondere im Umgang mit Beweismitteln. Im Zentrum steht eine ebenso praktische wie grundsätzliche Frage: Darf die Verteidigung ein physisches Beweisstück aus amtlicher Verwahrung herausverlangen, um mit dem Mandanten eigene, unbeaufsichtigte Ermittlungen durchzuführen?

    Der BGH hat diese Frage klar verneint. Doch was zunächst formaljuristisch schlicht wirkt, berührt in der Tiefe den sensiblen Bereich der Waffengleichheit, des rechtlichen Gehörs und des Beweiszugangs der Verteidigung – mit erheblichen Auswirkungen auf die Praxis, insbesondere bei digitalen oder sensiblen Beweismitteln.

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  • OLG München: Keine Auskunftspflicht für E-Mail-Provider nach § 21 TDDDG

    OLG München: Keine Auskunftspflicht für E-Mail-Provider nach § 21 TDDDG

    In einem Beschluss vom 26. August 2025 befasst sich das OLG München (18 W 677/25 Pre e) mit der Frage, ob ein E-Mail-Hosting-Dienst nach § 21 TDDDG zur Auskunft über Bestandsdaten verpflichtet ist, wenn dessen Dienst nicht unmittelbar zur Rechtsverletzung genutzt wurde. Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für die Reichweite der Auskunftspflichten bei rechtswidrigen Online-Inhalten und grenzt die Begriffe „digitaler Dienst“ und „Telekommunikationsdienst“ dogmatisch deutlich voneinander ab – zumal das LG München I es vorher noch anders gesehen hat!

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  • BVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)

    BVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)

    Digitalisierung und Strafverfolgung im Spannungsfeld der Grundrechte: Während Kommunikationsdienste wie Messenger, Cloud-Speicher und Voice-over-IP-Telefonie für Nutzer selbstverständlich geworden sind, sehen sich Ermittlungsbehörden mit einer wachsenden Herausforderung konfrontiert: Verschlüsselung. Wo früher Telefonate oder E-Mails noch im Klartext abgehört werden konnten, liefern Provider heute oft nur noch unlesbare Datenströme.

    Die Antwort des Gesetzgebers darauf waren die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ, § 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3 StPO) und die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO), die beide einen direkten Zugriff auf informationstechnische Systeme (IT-Systeme) ermöglichen. Doch diese Maßnahmen werfen tiefgreifende verfassungsrechtliche Fragen auf: Dürfen Ermittler heimlich in private Geräte eindringen, um Verschlüsselung zu umgehen? Wo liegen die Grenzen zwischen effektiver Strafverfolgung und unzulässiger Grundrechtsbeeinträchtigung?

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  • Verteidigung bei Tötungsdelikten

    Verteidigung bei Tötungsdelikten

    Wenn ein Tötungsdelikt vorgeworfen wird, steht die gesamte soziale und wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel – dabei gibt es eine Vielzahl von Szenarien, in denen auch normale Menschen in Ihrem Alltag plötzlich mit der Verantwortlichkeit für den Tod eines Menschen konfrontiert sein können.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Buchgeld als Tatertrag: BayObLG konkretisiert Voraussetzungen der Einziehung bei Geldgutschrift

    Buchgeld als Tatertrag: BayObLG konkretisiert Voraussetzungen der Einziehung bei Geldgutschrift

    In einem Beschluss vom 18. Juli 2025 (BayObLG, Beschl. v. 18.07.2025 – 206 StRR 224/25) setzt sich das Bayerische Oberste Landesgericht mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen die Einziehung von Buchgeld nach § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB zulässig ist. Dabei geht es insbesondere um die dogmatische Abgrenzung zwischen faktischer Verfügungsgewalt und bloßem transitorischen Besitz bei Gutschrift auf ein Bankkonto. Die Entscheidung schärft die Maßstäbe für die tatrichterliche Feststellung des „Erlangens“ von Taterträgen und liefert klare Kriterien zur Abgrenzung der Einziehungsfähigkeit in Konstellationen arbeitsteiliger Tatbegehung.

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