Persönlich. Hochwertig. Keine Chatbots. — Bei uns kümmert sich ein persönlich erreichbar Mensch.

Schlagwort: Einstellung

  • Verkehrsunfall wegen Sonnenblendung

    Das Oberlandesgericht Oldenburg (1 W 60/20) hat jetzt in einem Fall angeordnet, dass gegen einen Autofahrer Anklage erhoben wird, obwohl das Verfahren zuvor eingestellt war. Es ging um einen Unfall, bei dem zwei Motoradfahrer starben.

    (mehr …)
  • Arbeitgeber darf nicht allgemein nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren fragen

    Im Einstellungsverfahren besteht kein allgemeines Fragerecht des Arbeitgebers nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren jedweder Art. Er darf bei einem Arbeitnehmer vielmehr nur Informationen zu solchen Vorstrafen und Ermittlungsverfahren einholen, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz relevant sein können.

    Hinweis: Dies ist gängige Rechtsprechung, dazu auch hier bei uns!

    (mehr …)
  • Ausübung von Hausrecht auf Social-Media-Plattform

    Wie geht man damit um, wenn Social Media Plattformen Inhalte von Nutzern sperren oder Nutzer verbannen – welcher rechtlichen Prüfung ist das Unterworfen? Speziell vor dem Hintergrund, dass hier durch Unternehmen faktisch eine Regulierung des Rechts auf Meinungsäusserungsfreiheit vorgenommen wird. Inzwischen ist deutlich, dass Nutzer hier gerade nicht schutzlos sind und Unternehmen „tun können, was sie wollen“!

    (mehr …)
  • Widerruf der Aussetzung der Jugendstrafe

    Wenn eine Jugendstrafe ausgesetzt wurde, kann diese widerrufen werden – wenn einer der Widerrufsgründe des § 26 Abs. 1 JGG vor liegt. Mit dieser Vorschrift widerruft das Gericht die Aussetzung der Jugendstrafe, wenn der Jugendliche in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, dass

    • die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat (§ 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JGG),
    • dieser sich der Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers beharrlich entzieht und dadurch Anlass zu der Besorgnis gibt, dass er erneut Straftaten begehen wird (§ 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 JGG), oder
    • wenn er gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt (§ 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 3).

    Der Widerruf von Bewährungen und der Kampf um Bewährungen gehört zu unserem strafprozessualen Alltag – und wir sind hier sehr erfolgreich, denn: nach unserer Erfahrung steckt hier viel verborgenes Potenzial – das wegen der kurzen Beschwerdefrist oft untergeht! Gerade Amtsgerichte unterschätzen die besonderen Umstände und nehmen gerne vorschnell, etwa bei nur mangelndem Kontakt mit dem Bewährungshelfer, einen Widerrufsgrund an. Beachten Sie dazu unseren zusammenfassenden Beitrag zum Thema Bewährungswiderruf sowie den Beitrag zur mehrfachen Bewährung. Wenn Sie akuten Beratungsbedarf haben: Mail oder Messenger-Nachricht senden … und zwar sofort!

    (mehr …)
  • Wirksame Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung

    Wirksame Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung

    „Ugah, Ugah“ mit Folgen: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeits­gerichtliche Entscheidungen zu einer Kündigung wegen einer groben menschenverachtenden Äußerung nicht zur Entscheidung angenommen.

    Damit bleiben die Entscheidungen der Gerichte für Arbeitssachen wirksam, wonach die Äußerung „Ugah, Ugah“ gegenüber eienem dunkelhäutigen Kollegen eine menschenverachtende Diskriminierung darstellt, die sich nicht unter Berufung auf das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung recht­ fertigen lässt.

    (mehr …)
  • Fristlose Kündigung telefonierender Mitarbeiter

    Unterbricht eine Reinigungskraft in erheblichem Umfang ihre Arbeit, um in den zu reinigen­ den Büros mit den dort installierten dienstlichen Telefonen privat zu telefonieren und aus­giebig Zeitschriften zu lesen, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

    Dazu auch bei uns: Kündigung wegen Privattelefonaten

    (mehr …)
  • Kostenerstattung von Privatgutachten im Bußgeldverfahren

    Das Landgericht Aachen (66 Qs 31/18) hat klargestellt, dass wenn sich ein – auf eigenes Kostenrisiko – eingeholtes Sachverständigengutachten tatsächlich entscheidungserheblich zugunsten des Betroffenen auswirkt, die hierfür aufgewendeten Kosten erstattungsfähig sein können:

    Notwendige Auslagen sind die einem Beteiligten erwachsenen, in Geld messbaren Aufwendungen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder zur Geltendmachung prozessualer Rechte erforderlich waren. Die Erstattungspflicht der Staatskasse hat nicht zur Folge, dass sie unter Umständen für sämtliche Auslagen des Angeklagten aufkommen muss, die er zu seiner Verteidigung erbracht hat (…) Abgesehen von der Konstellation, in der das Privatgutachten tatsächlich ursächlich für den Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens geworden ist, wird es ausnahmsweise z.B. dann als erstattungsfähig angesehen, wenn es ein abgelegenes und technisch schwieriges Sachgebiet betrifft (LG Wuppertal, Beschluss v. 08.02.2018 – 26 Qs 214/17 = DAR 2018, 236 m.w.N.). Auch wird darauf abgestellt, ob die Behörden den Beweisanregungen oder -anträgen der Verteidigung nachkommen und ob ohne die private Ermittlung sich die Prozesslage des Betroffenen verschlechtern würde (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 20.02.2012 – 1 Ws 72/09 = BeckRS 2012, 12353 m.w.N.).

    Nach Auffassung der Kammer folgt aus dem das Bußgeld- wie auch das Strafverfahren beherrschenden Grundsatz der Amtsermittlung, dass allein die Entlegenheit der Materie die Einholung eines Privatgutachtens grundsätzlich nicht erstattungsfähig macht. Anders als im Zivilprozess, in dem die Natur des Parteiprozesses ein (zweites) Privatgutachten zur Herstellung von „Waffengleichheit“ erforderlich machen kann, weil zum Beispiel dann, wenn die Gegenseite ihren Vortrag auf ein eigenes Privatgutachten stützen kann, der eigenen Substantiierungspflicht sonst nicht genügt werden kann, bietet die Verpflichtung des Gerichts und nach dem Gesetz auch der Anklagebehörde zur umfassenden Sachaufklärung zunächst Gewähr für die umfassende Objektivität auch eines amtswegig beauftragten Gutachtens.

    Richtigerweise kann ein Privatgutachten ex ante nur, aber auch immer dann notwendig sein, wenn objektivierbare Mängel vorliegen, die zur Einholung des Gutachtens drängen. Ex-ante notwendig und damit erstattungsfähig kann ein Privatgutachten sowohl zur Überprüfung eines Erstgutachtens wie auch sonst zur ergänzenden Aufklärung also nur sein, wenn die bisher geführten Ermittlungen unzureichend sind. Allerdings ist es dem Betroffenen auch dann zuzumuten, die Behebung solcher Ermittlungslücken durch das Gericht zu beantragen. Zweite Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten ex-ante ist es daher, dass dem Betroffenen andernfalls eine wesentliche Verschlechterung seiner Prozesslage droht. Dies kommt – von eher theoretischen Fällen unmittelbar drohenden Beweisverlustes abgesehen – nur dann in Betracht, wenn die Ermittlungsbehörde bzw. das Gericht einem Beweisantrag nicht nachkommt und ein Zuwarten bis zur Hauptverhandlung nicht zumutbar ist.

    Im Bußgeldverfahren ist es nach Auffassung der Kammer dem Betroffenen stets zumutbar, auch ex-ante notwendig erscheinende Ermittlungen erst dann selbst zu veranlassen, wenn das in der Hauptsache zuständige Gericht diese abgelehnt hat (so auch Beschluss der Kammer vom 14.10.2016 – 66 Qs 50/16, nicht veröffentlicht).

    Landgericht Aachen, 66 Qs 31/18
  • Nutzung von Passfotos zur Fahreridentifizierung

    Zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf das Einwohnermeldeamt auf Anforderung der Bußgeldstelle ein Pass­ oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers zwecks Fahreridentifizierung übersenden.

    Beim OLG Koblenz (3 OWi 6 SsBs 258/20) ging es um die Nutzung von bei der Meldebehörde hinterlegten Passfotos zur Fahreridentifizierung durch die Bußgeldbehörde. Dabei hat das OLG deutlich gemacht, dass die beim zuständigen Einwohnermeldeamt hinterlegten Personalausweisfotos zur Fahreridentifizierung in Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren durch die Bußgeldbehörde zulässig ist und keinen Verstoß gegen das Personalausweisgesetz (PauswG) darstellt.

    Dazu auch bei uns: Rechtswidrige Heranziehung von Passfotos zur Fahreridentifizierung

    (mehr …)
  • Studie zur Praxis der Verständigung im Strafprozess 2020

    Das Bundesjustizministerium hatte eine Studie zur Evaluation der Verständigung im Strafprozess (§257c StGB) in Auftrag gegeben, die nun erschienen ist und auch frei als PDF zur Verfügung steht. Die Studienergebnisse bieten dabei einen kleinen Einblick in den Justizalltag, letztlich aber krankt sie aus meiner Sich an einem entscheidenden Fehler – so wie die gesamte Betrachtungsweise des BMJV.

    Dazu auch: Bericht bei LTO zur Studie

    Hinweis: Die Studie arbeitet Ergebnisse aus verschiedenen Modulen auf, die ich versuche, im Folgenden kombiniert wieder zu geben.

    (mehr …)
  • Rechtsanwalt für Fahrerflucht: Verteidigung bei Fahrerflucht

    Rechtsanwalt für Fahrerflucht und Verteidigung bei Fahrerflucht: Die Fahrerflucht (oder auch Unfallflucht, §142 StGB) gehört rein vom Strafrahmen her eher zu den milderen Normen im deutschen Strafrecht. Dabei handelt es sich bei der Fahrerflucht durch aus um ein Massenphänomen – was aber nicht entschuldigen kann und darf. Die Fahrerflucht ist aber, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen, insbesondere dem Entzug der Fahrerlaubnis, verbunden, die sich auch schnell steigern können. Insbesondere ist das Risiko der Entziehung der Fahrerlaubnis zu sehen, was immer wieder unterschätzt wird. In diesem Beitrag gebe ich Ihnen einen Überblick über mögliche Verteidigungsszenarien und auch die im Raum stehenden Strafen.

    Plötzlich steht die Polizei vor der Türe: Bei dem Vorwurf der Fahrerflucht kann es ganz überraschend kommen, nicht selten ist es so, dass plötzlich die Polizei vor der Haustüre steht, den PKW in Augenschein nimmt und schon erste Fragen stellt. Dabei ist genau dies die Situation, die entscheidend sein kann: Hier drauf los plappern kann am Ende den Führerschein kosten. Es gilt: Ruhe bewahren, nichts sagen und einen Strafverteidiger kontaktieren.

    (mehr …)
  • Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

    Ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§114 StGB) liegt vor, wenn jemand einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift. Doch wann liegt ein solcher tätlicher Angriff überhaupt vor?

    (mehr …)
  • Notwendige Feststellungen im Strafurteil: Beweiswürdigung in den Urteilsgründen

    Notwendige Feststellungen im Strafurteil: Beweiswürdigung in den Urteilsgründen

    Notwendige Feststellungen und Beweiswürdigung im Strafurteil: Ein Klassiker beim Bundesgerichtshof sind Urteile, die sich zu ausschweifend zur Beweisaufnahme oder Beweiswürdigung verhalten. Entgegen einer häufig verbreiteten Auffassung gilt beim Schreiben eines Strafurteils nämlich tatsächlich: Es kann auch zu viel sein.

    (mehr …)
  • Einstellung des Verfahrens wegen Verfahrenshindernis

    Im Strafprozess kann sich ein Verfahrenshindernis ergeben, etwa wenn eine bereits geahndete Tat nochmals angeklagte wurde („Strafklageverbrauch“): Hier gilt mit §206a StPO, dass wenn sich nach Eröffnung des Hauptverfahrens ein Verfahrenshindernis herausstellt, das Gericht außerhalb der Hauptverhandlung das Verfahren durch Beschluß einstellen kann. In der Hauptverhandlung aber gilt §260 Abs.3 StPO: „Die Einstellung des Verfahrens ist im Urteil auszusprechen, wenn ein Verfahrenshindernis besteht“. Hierbei gibt es einiges zu beachten.

    (mehr …)
  • Erkennungsdienstliche Behandlung

    Erkennungsdienstliche Behandlung, ihre Rechtsgrundlage und Umstände der erkennungsdienstlichen Behandlung: Die „erkennungsdienstliche Behandlung“ (vor allem: Handabdrücke, Fingerabdrücke, Fotos) ist ein einschneidendes Erlebnis für Betroffene – umso schockierender, wenn man nichts gemacht hat – oder nur Bagatellen im Raum stehen – und dennoch eine ED-Behandlung vorgenommen werden soll. Die Problematik an der ED-Behandlung ist, dass die rechtlichen Regelungen zum einen sehr verstrickt sind, zum anderen alles andere als abschliessend geregelt sind – der Verdacht der Möglichkeit willkürlicher Maßnahmen drängt sich schnell auf.

    Für Betroffene gilt, dass man bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung Umsichtig handeln muss, ein kleiner Überblick:

    (mehr …)
  • Widerruf der Waffenbesitzkarte

    Widerruf der Waffenbesitzkarte: Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen kann wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden: Nach dem deutschen Waffengesetz bedarf nicht nur das Führen einer Waffe, sondern auch bereits deren Erwerb und Besitz einer Erlaubnis. Diese wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt – und eine solche Waffenbesitzkarte kann auch widerrufen werden durch die Behörde.

    (mehr …)