Beim OLG Frankfurt (11 U 18/14) ging es um die Frage, ob eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Dabei hält das Gericht fest, dass dies unter Abwägung der gegenläufigen Interessen zu ermitteln ist und nicht pauschal beurteilt werden kann. Richtete sich die Abmahnung nicht gegen einen Abnehmer, sondern dem Hersteller erscheint es in besonderer Weise unangemessen, das Schadensrisiko im Fall einer unberechtigten Abmahnung ohne Weiteres auf den Verwarnenden zu überlagern.
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Schlagwort: Einstellung
Abmahnung: Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

Arbeitsrecht: Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
In Kleinbetrieben ist oftmals unklar, ob und wann die Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen. Das gilt umso mehr, da sich die für die Anwendung des KSchG erforderliche Anzahl von Arbeitnehmern durch die Änderung des KSchG zum 1.1.2004 geändert hatte – eine Übersicht zur Kündigung im Kleinbetrieb.
(mehr …)Markenrecht: Zur markenmäßigen Verwendung einer Farbe
Der Bundesgerichtshof (I ZB 61/13) konnte sich angesichts eines Streits um die Farbmarke Gelb im Zusammenhang mit Wörterbüchern zur markenmäßigen Verwendung von Farbmarken äußern:
Für eine markenmäßige Verwendung einer Farbe spricht deren langjährige und durchgängige Verwendung durch den Marktführer im gesamten Produktsegment (hier: zweisprachige Wörterbücher in Printform). In diesem Fall steht der Annahme einer markenmäßigen Verwendung der Umstand nicht entgegen, dass die Farbe zusammen mit weiteren Kennzeichen verwendet wird.
Die Entscheidung bietet einige allgemeine Hinweise zur markenmäßigen Benutzung von Farbmarken.
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Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung: Hausdurchsuchung wegen Verstoss gegen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Es ist – angesichts der recht verbreiteten Praxis, Gegenseitig Arbeitnehmer zu überlassen, recht überraschend – relativ unbekannt, dass es ein „Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung“ gibt, wobei der, mit Ausnahmen versehene, Grundsatz im §1 lautet:
Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis.
Die Frage in der Praxis wird schnell sein, ob eine echte oder unechte Arbeitnehmerüberlassung vorliegt – Fakt ist aber, dass wenn einmal der Zoll vor der Türe steht und Unterlagen beschlagnahmt, diese Frage die Betroffenen nur am Rande interessiert. Auch wenn es hier letztlich um Ordnungswidrigkeiten geht, die nach §16 mit Bussgeldern u.U. bis zu 30.000 Euro belegt sind, sollte man das Thema keineswegs auf die leichte Schulter nehmen. Wenn Sie tatsächlich Arbeitnehmer „überlassen“, sollten Sie hier vorbeugend die bisherige Praxis prüfen lassen.
(mehr …)Koalition plant Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei
Im Koalitionsvertrag von CDU/FDP findet sich dieser Passus:
Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen.
Interessant dürften auch die geplanten Änderungen im Wiederaufnahmerecht sein:
Wir prüfen, inwieweit bei schwersten Verbrechen (Mord, Völkermord) eine Wiederaufnahme im Strafverfahren zu Ungunsten des Angeklagten in solchen Fällen verfassungsrechtlich möglich ist, in denen aufgrund neuer wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden (DNA-Analyse) nachträglich der Nachweis der Täterschaft geführt werden kann.
Quasi im Gegenzug wird allerdings geplant, den §153a StPO (Verfahrenseinstellung) auch bei Revisionsverfahren zur Anwendung kommen zu lassen.
Arbeitsrecht: Häufige Fragen zum Urlaub und Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis: Diese Sammlung von mir mit Informationen beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urlaubsanspruch, die gerade in den Sommermonaten häufig auftreten.
Dabei zeigt meine Erfahrung, dass sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern häufig eine jeweils falsche Einstellung zum Thema „Urlaub“ von Anfang an zu unnötigem Streit führen kann – das Arbeitsrecht bietet eine durchaus ausgewogene und sehr praxistaugliche Handhabung, die aber auch nicht darauf ausgelegt ist, dass eben einer Stur seinen Kopf durchsetzen kann. Die Folgenden Ausführungen zum Urlaub im Arbeitsverhältnis sollten zeigen, dass es um ein Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme geht.
Hinweis: Diese Seite wird derzeit überarbeitet!
(mehr …)Filesharing-Abmahnungen: Aktuelle Entwicklungen (2011)
Es gab in den letzten Wochen weitere Urteile in Sachen „Filesharing-Abmahnungen“, die hier kurz dargestellt werden sollen. Da ich weiterhin keine neuen allgemeinen Tendenzen sehe, beschränkte ich mich wieder einmal auf eine Übersicht und behalte mir längere Artikel für wirkliche Neu-Entwicklungen vor.
BGHSt 18, 87 – Staschynskij-Fall
Wer eine Tötung eigenhändig begeht, ist im Regelfalle Täter; jedoch kann er unter bestimmten, engen Umständen auch lediglich Gehilfe sein.
Persönlichkeitsrecht: Bericht über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren
Was beim OLG Düsseldorf (I-15 U 79/10) verhandelt wurde, betrifft jede „journalistisch-redaktionell“ aufbereitete Webseite und sollte Beachtung finden. Es geht um die übliche Problematik: Eine Webseite berichtet über ein einstmals aktuelles Geschehnis, hier: Ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Das Geschehnis findet sein Ende (Ermittlungsverfahren eingestellt), der alte Bericht steht aber natürlich weiter im Netz. Wer nach dem Betroffenen sucht, findet ggfs. diesen – nunmehr veralteten – Bericht und bekommt ein falsches Bild, nämlich in diesem das eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Hierzu hält das OLG fest:
Eine das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ganz erheblich beeinträchtigende Berichterstattung im Internet über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ist nach Einstellung dieses Verfahrens nur zulässig, wenn die weitere Entwicklung in einem Zusatz zur Ursprungsmeldung mitgeteilt wird und den interessierten Internet-Nutzern nicht lediglich über einen Link vermittelt wird.
Beachten Sie dazu auch: Die Rechtsprechung des BGH zu Online-Archiven sowie zur Verdachtsberichterstattung aus laufender Hauptverhandlung
(mehr …)Kündigungsrecht: Fehlende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Kündigung
Legt ein Arbeitnehmer trotz einschlägiger Abmahnung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht umgehend beim Arbeitgeber vor, kann ihm aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden.
Krawattenstreit: Rechtsanwalt muss keine Krawatte tragen
Das LG Mannheim hat entschieden (4 Qs 52/08), dass es mit der Krawattenpflicht nicht so eng zu sehen ist – und der Richter die Verhältnismässigkeit streng im Auge haben muss. Insbesondere ist dabei zu beachten, dass das Berufsrecht zwar eine Robe vorsieht, aber eben keine Krawatte – seitens des Gerichts blind auf einer Krawatte zu bestehen ist damit unangemessen und rechtswidrig.
Haushaltshilfe: Ohne besondere Vereinbarung werden beide Ehepartner Arbeitgeber
Auch ohne eine ausdrückliche Vereinbarung werden beide Eheleute gemeinsamer Arbeitgeber einer Haushaltshilfe, die der Ehemann zur Unterstützung seiner Ehefrau bei der Haushaltsführung einstellt. Beim Tod des Ehemanns besteht daher das Arbeitsverhältnis auch ohne besondere Vereinbarung mit der Ehefrau fort, nicht hingegen mit der Erbengemeinschaft des Verstorbenen.
(mehr …)Neues zum Persönlichkeitsrecht: Der „AGG-Hopper“
Es gibt in Deutschland ein „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG), das u.a. für Einstellungen regelt, wie nicht diskriminiert werden darf. Und es gibt Menschen, die versuchen, zielgerichtet einen Verstoss gegen das AGG zu provozieren – denn dann gibt es mitunter Schadensersatz. Solche Menschen gehen dann auch soweit, sich ein erträgliches Einkommen damit erstreiten zu wollen, von Arbeitgeber zu Arbeitgeber zu „wandern“, um sich hier der Reihe nach ihr Geld „zu verdienen“. Solche Menschen werden mitunter auch „AGG-Hopper“ genannt. Arbeitgebern ist das schon länger bekannt, deswegen gibt es auch Datenbanken – zumindest eine grosse – in der vermeintliche „AGG-Hopper“ erfasst werden. Wenn ein Arbeitgeber nun mit einer Klage bedroht wird, kann er sich in dieser Datenbank informieren, ob er einen „AGG Hopper“ vor sich hat.
Soviel zum Hintergrundwissen, in einem konkreten Fall vor dem LAG Hamburg (5 Sa 14/10) ging es nun um einen Fall, in dem jemand zuerst auf Zahlung wegen eines AGG-Verstosses klagte. In diesem ursprünglichen Verfahren wurde er – man versteht nun hoffentlich was gemeint ist – von dem beklagten potentiellen Arbeitgeber als „AGG-Hopper“ bezeichnet, was der Beklagte mit einem Auszug aus einer „AGG-Hopper-Datenbank“ untermauern wollte.
Der Kläger nunmehr beantragte Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld, da es sich
- bei der Bezeichnung „AGG-Hopper“ um eine Beleidigung handelt und
- die Einholung der Auskunft, zu dieser der Beklagte Daten des Klägers übermitteln musste, aus der entsprechenden Datenbank ein Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht darstellt.
EIn durchaus kreativer Ansatz, der aber auf beiden Ebenen zurückgewiesen wurde. Das LAG Hamburg stellt zwar fest, dass die Äußerung der Beklagten, der Kläger sei ein „AGG-Hopper“ durchaus ehrkränkend sein könne. Aber:
Innerhalb eines Arbeitsgerichtsprozesses ist diese Bezeichnung im Rahmen von Ansprüchen aus dem AGG fast schon zu einem juristischen Begriff geworden (vgl. Hey, AGG 2009, Nr. 22 zu § 15; LAG Hamm (Westfalen ) 26.06.2008 – 15 Sa 63/08 – LAGE § 15 AGG Nr 5, Obersatz zitiert nach Juris: „Keine Entschädigungszahlungen aufgrund Altersdiskriminierung bei AGG-Hopping“). Gemeint ist damit, dass ein Bewerber seine Bewerbung subjektiv nicht ernst meint. Dies ist aber eine im Rahmen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 AGG zu prüfende Frage. Damit ist es einer Partei in einem Prozess um Ansprüche aus § 15 AGG erlaubt, sich unter Hinweis auf andere Verfahren und mit der Bezeichnung „AGG-Hopper“, die keine Formalbeleidigung oder Schmähkritik ist, zu wehren.
Die Sache mit der Datenbank ist kniffliger und ich stelle weiter unten den vollständigen Abschnitt aus dem Urteil dazu zur eigenen Analyse zur Verfügung. Im Kern aber sieht das Gericht schlicht ein berechtigtes Interesse, das sich nicht zuletzt in der Notwendigkeit der Verteidigung gegen den erhobenen Vorwurf darstellt. In dieser Abwägung ist zudem zu berücksichtigen, dass lediglich wahre Tatsachen übermittelt werden. Das Gericht greift dabei letzten Endes und m.E: richtigerweise auf den §29 II 1a BDSG zurück, um diese Abwägung vornehmen zu können.
(mehr …)Strafrecht: Verjährung und milderes Recht
Bei der Prüfung des milderen Rechts ist die Frage der Verjährung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn ein Gesetz infolge der Umwandlung eines Qualifikationstatbestandes in ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall bei gleichem Strafrahmen den Eintritt der Verjährung zur Folge hat.
BGH Beschluss vom 7.6.2005, Az: 2 StR 122/05
Dauerschuldverhältnis: Kündigung aus wichtigem Grund wegen Insolvenz
Die Einstellung eines Betriebes zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar, der die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses rechtfertigt.
BGH Urteil vom 7.10.2004, Az: I ZR 18/02
