Das Bundeskriminalamt (BKA) teilt mit, dass am 29. Oktober 2020 im Rahmen einer konzertierten Aktion in sechs Bundesländern insgesamt neun Chatgruppen im Messengerdienst „Telegram“ übernommen und sichergestellt wurden, dies dabei mit äusserst umfangreichen Ergebnissen: Die bundesweiten Ermittlungen gegen Administratoren entsprechender Gruppen sowie dortige Händler werden seit Anfang Juni 2020 geführt und haben bislang zur Identifizierung von 28…WeiterlesenBKA geht gegen „Telegram-Darknet“ vor
Schlagwort: Darknet
Rechtsanwalt für Darknet: Das Darknet ist ein Teil des Internets, der über verschlüsselte Netzwerke und anonyme Kommunikationskanäle zugänglich ist und sich durch seine Anonymität auszeichnet. Es wird oft als „unterirdisches“ Netzwerk bezeichnet, da es schwer zugänglich und schwer zu überwachen ist. Im Darknet können verschiedene illegale Aktivitäten stattfinden, wie der Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen, der Verkauf gestohlener Daten, die Verbreitung illegaler Inhalte wie Kinderpornografie und extremistische Propaganda sowie der Austausch von Informationen und Werkzeugen zur Durchführung von Cyberangriffen.
Die wichtigsten strafrechtlichen Implikationen im Zusammenhang mit dem Darknet sind vor allem die Verfolgung und Bekämpfung illegaler Aktivitäten. Da das Darknet häufig als Rückzugsort für Kriminelle und Hacker dient, ist es ein wichtiges Ziel der Strafverfolgungsbehörden, diejenigen zu identifizieren und zu verfolgen, die das Darknet für illegale Zwecke nutzen. Dazu werden verschiedene Instrumente wie Online-Durchsuchungen und Überwachungstechniken eingesetzt, um Kriminelle im Darknet aufzuspüren.
Eine weitere strafrechtliche Implikation des Darknets ist die Frage nach der Verantwortlichkeit von Betreibern von Darknet-Marktplätzen und Anbietern von anonymen Kommunikationsdiensten. Da diese Plattformen häufig von Kriminellen genutzt werden, kann es vorkommen, dass Betreiber oder Anbieter als Gehilfen oder Mittäter von Straftaten angesehen werden und somit strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Darüber hinaus gibt es spezielle Gesetze, wie z.B. das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, die die Verbreitung von Kinderpornografie im Darknet explizit verbieten und entsprechende Strafen vorsehen.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Darknet nicht per se illegal ist und auch für legale Zwecke genutzt werden kann. Es ist jedoch ein Raum, in dem Straftäter häufig aktiv sind, und es ist daher wichtig, dass Strafverfolgungsbehörden und Gesetzgeber über geeignete Instrumente verfügen, um illegale Aktivitäten im Darknet zu bekämpfen.
Rechtsanwalt & Strafverteidiger Ferner ist als Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht spezialisiert auf Cybercrime und vertritt bei Fällen mit Bezug zum Darknet.
Im Oktober 2020 wurde ein erneuter Gesetzentwurf für weitere Änderungen an der Strafprozessordnung bekannt. Diesmal geht es um vergleichsweise überschaubare Änderungen mit aber durchaus hoher Tragweite, speziell mit Blick auf das Darknet und die Kennzeichenerfassung. Im Folgenden ein kurzer erster Überblick über die wesentlichen geplanten Änderungen. Links dazu: Bericht bei LTO Bericht bei Heise Gesetzentwurf…WeiterlesenGesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung 2020
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts im Bereich der §§176ff. StGB vorgelegt, mit dem dieser Teilbereich des Sexualstrafrechts modernisiert werden soll. Im Raum stehen erheblich angehobene Strafrahmen, sprachliche Modifikationen und auch erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Ein Anlass, auf den derzeitigen Entwurf zu blicken. Update: Im Oktober 2020 wurde die Entwurfsfassung der Bundesregierung veröffentlicht, heu…WeiterlesenGesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (2020)
Unter dem Begriff „Network Investigative Technique“ (NIT) wird – als Sammelbegriff – ein technisches Vorgehen verstanden, mit dem Nutzer im Darknet sicher identifiziert werden können. Die NIT kam bereits mehrfach erfolgreich zum Einsatz und führte zu diversen Strafverfahren, auch in Deutschland. Ein kleiner Einblick unter Berücksichtigung meiner eigenen Erfahrungen aus Strafverteidigungen im Bereich Cybercrime. Die…WeiterlesenNetwork Investigative Technique
Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – welches Strafmass droht und wird man erwischt: Mit Shiny Flakes ging es erstmals im grossen Stile los, doch weitere Darknet-Marktplätze folgten. Regelmäßig dürfte es einigen Käufern Schweissperlen auf die Stirn getrieben haben und sorgt bis heute für Arbeit: Wenn Online-Versandhändler wie „Shin Flakes“, spezialisiert auf den Kauf…WeiterlesenDrogenkauf im Internet oder Darknet
Deep Web
Das Deepweb kann, so wie das Clearnet, ohne besondere technische Hilfsmittel unter Nutzung eines Browsers genutzt werden. Allerdings versteht man hierunter Webangebote, deren Inhalte nicht durch Suchmaschinen auffindbar sind, weil z. B. Webseitennicht indexiert oder in Suchmaschinen verlinkt wurden – oder weil sie nicht für den Gebrauch von jedermann gedacht sind. Neben einer verhinderten Indexierung…WeiterlesenDeep Web
Clearnet
Das „Clearnet“ ist die Sammelbezeichnung für den allgemein „bekannten” Teil des Internets. Dieser Teil ist für jedermann zugänglich, bedienbar mit normalen Browserprogrammen und mittels Suchmaschinen durchsuchbar. Das Clearnet ist also einfach ausgedrückt der Teil des Internets, den man normalerweise meint wenn man von „dem Internet“ spricht und den man mit normalen Browsern (ohne technische Hilfsmittel) nutzt.…WeiterlesenClearnet
Rechtsanwalt für Darknet – Was ist das Darknet – Risiko beim Einkaufen im Darknet: Das so genannte „Darknet“ nimmt im IT-Strafrecht eine zunehmende Bedeutung ein und ist – nicht zuletzt wegen diverser Darstellungen in Fernsehsendungen – auch mit zahlreichen Mythen versehen. Ich möchte hier aus anwaltlicher Sicht einige Hinweise zum „Darknet“ geben, dabei sollen technische…WeiterlesenDarknet
In einer Pressemitteilung vom 04.08.2020 teilt die Generalstaatswaltschaft Bamberg als zuständige Zentralstelle Cybercrime Bayern mit, dass der Drogenshop „Lenas Bioladen“, betrieben im Darknet, wohl „hochgenommen“ wurde. Dabei wurde zwei Personen als mutmaßliche Betreiber festgenommen. Wieder war wohl der Versand, also die Brücke von virtueller in realer Welt, Anknüpfungspunkt für Ermittlungen (weswegen der Gesetzgeber auch weiter…WeiterlesenDarknet-Drogenshop „Lenas Bioladen“ von Ermittlern ausgehoben
Die „Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität“ oder auch ZIT besteht als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Januar 2010. Sie ist quasi koordinativer Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten, wenn die örtliche Zuständigkeit entweder unklar ist (aber Deutschland feststeht) sowie wenn Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen im gesamten Bundesgebiet koordiniert werden müssen.…WeiterlesenZentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT)
Bestelldaten bei Drogenkauf im Darknet: Das Amtsgericht Iserlohn, 16 Ds 139/17, hatte sich geweigert das Hauptverfahren zu eröffnen, in dem jemandem der Erwerb von Drogen vorgeworfen wurde, weil dessen Daten bei einem Dealer in Bestelldaten-Listen gefunden wurden (dass Verkäufer im Darknet unvorsichtig mit Daten umgehen hatte ich schon beschrieben).WeiterlesenDarknet: Kein Nachweis von BTM-Bestellungen alleine auf Grund vorhandener Bestelldaten
Nicht geringe Menge BTM: Wann liegt eine nicht geringe Menge Drogen vor – etwa eine nicht geringe Menge Amphetamin, Cannabis, Heroin, Kokain? Rechtsanwalt & Strafverteidiger Ferner zur nicht geringen Menge im Betäubungsmittelstrafrecht.WeiterlesenNicht geringe Menge BtMG
Am 27.09.2019 haben Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz auf einer Pressemitteilung von einem Ermittlungserfolg berichtet, der noch einige Jahre nachwirken dürfte: Erstmals scheint es deutschen Ermittlungsbehörden gelungen zu sein, ein als „Bulletproof-Hoster“ bezeichnetes Rechenzentrum auszuheben. Vorausgegangen war ein etwa 5jähriges Ermittlungsverfahren.WeiterlesenCyberbunker: Darknet-Rechenzentrum von Ermittlern ausgehoben – zahlreiche Ermittlungen dürften folgen
Lange wurde spekuliert, warum beim Darknet-Marktplatz „Dream Market“ plötzlich die Lichter ausgingen – nunmehr aber scheint sich zu verdichten, dass die Strafverfolgungs-Behörden eine erhebliche Rolle spielen dürften: Bei mir kommen Ermittlungsverfahren gegen jedenfalls angebliche Kunden der Plattform Dream Market an. Viel scheint man bisher noch nicht in der Hand zu haben, ich habe Anhaltspunkte, dass…WeiterlesenErmittlungsverfahren gegen Kunden von Darknet Plattform „Dream Market“
Die Frage sollte man sich selbst beantworten können: Selbstverständlich sind Ermittler im Darknet aktiv. Es gibt dort Kontaktaufnahmen und Scheinkäufe, letzteres war auch schon Teil der medialen Berichterstattung. Ich hatte auch schon berichtet, dass insbesondere das FBI teilweise unter eigener Ägide hochgenommene Plattformen weiterlaufen lässt um hieraus Ermittlungsansätze zu gewinnen, die dann bei Berührungspunkten in…WeiterlesenSind (verdeckte) Ermittler im Darknet aktiv?