OLG Frankfurt zieht klare Grenzen für digitale Quellen: Die journalistische Verarbeitung digitaler Informationen steht vor neuen Herausforderungen – insbesondere dann, wenn die Quelle der Informationen aus illegalen oder anonymen Datenleaks stammt.
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2025 (Az. 16 U 9/23) markiert einen deutlichen rechtlichen Maßstab für den Umgang mit sensiblen Daten aus dem sogenannten „Darknet“. Das Gericht stellte fest, dass eine auf Chatprotokollen basierende Berichterstattung dann unzulässig ist, wenn die Herkunft der Informationen nicht zweifelsfrei verifiziert werden kann – speziell bei identifizierender Darstellung der betroffenen Person.
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