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Schlagwort: Darknet

Rechtsanwalt für Darknet: Das Darknet ist ein Teil des Internets, der über verschlüsselte Netzwerke und anonyme Kommunikationskanäle zugänglich ist und sich durch seine Anonymität auszeichnet. Es wird oft als „unterirdisches“ Netzwerk bezeichnet, da es schwer zugänglich und schwer zu überwachen ist. Im Darknet können verschiedene illegale Aktivitäten stattfinden, wie der Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen, der Verkauf gestohlener Daten, die Verbreitung illegaler Inhalte wie Kinderpornografie und extremistische Propaganda sowie der Austausch von Informationen und Werkzeugen zur Durchführung von Cyberangriffen.

Die wichtigsten strafrechtlichen Implikationen im Zusammenhang mit dem Darknet sind vor allem die Verfolgung und Bekämpfung illegaler Aktivitäten. Da das Darknet häufig als Rückzugsort für Kriminelle und Hacker dient, ist es ein wichtiges Ziel der Strafverfolgungsbehörden, diejenigen zu identifizieren und zu verfolgen, die das Darknet für illegale Zwecke nutzen. Dazu werden verschiedene Instrumente wie Online-Durchsuchungen und Überwachungstechniken eingesetzt, um Kriminelle im Darknet aufzuspüren.

Eine weitere strafrechtliche Implikation des Darknets ist die Frage nach der Verantwortlichkeit von Betreibern von Darknet-Marktplätzen und Anbietern von anonymen Kommunikationsdiensten. Da diese Plattformen häufig von Kriminellen genutzt werden, kann es vorkommen, dass Betreiber oder Anbieter als Gehilfen oder Mittäter von Straftaten angesehen werden und somit strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Darüber hinaus gibt es spezielle Gesetze, wie z.B. das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, die die Verbreitung von Kinderpornografie im Darknet explizit verbieten und entsprechende Strafen vorsehen.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Darknet nicht per se illegal ist und auch für legale Zwecke genutzt werden kann. Es ist jedoch ein Raum, in dem Straftäter häufig aktiv sind, und es ist daher wichtig, dass Strafverfolgungsbehörden und Gesetzgeber über geeignete Instrumente verfügen, um illegale Aktivitäten im Darknet zu bekämpfen.

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Ferner ist als Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht spezialisiert auf Cybercrime und vertritt bei Fällen mit Bezug zum Darknet.

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    Kaufen Sie gelegentlich Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum? Dann sollten Sie aktuell besonders vorsichtig sein. In letzter Zeit häufen sich bei mir die Fälle, in denen brave, lebenserfahrene Bürger plötzlich wegen des Verdachts der Geldwäsche ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten (ich hatte schon auf LinkedIn berichtet). Was ist da los?

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    Am 15. Dezember 2023 fällte das Landgericht Bamberg (45 KLs 640 Js 3283/22) ein wichtiges Cybercrime-Urteil in einem Fall, der das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet betraf. Im Zentrum stand ein Online-Shop, der hauptsächlich für den Handel mit Betäubungsmitteln genutzt wurde. Die Verurteilung basierte auf § 127 StGB, der das schlichte Betreiben solcher Plattformen unter Strafe stellt – und das Landgericht machte deutlich, dass ein teils legales Angebot nichts an der Strafbarkeit ändert.

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    Unterlassung und Schadensersatz nach Datenleck?

    Eine Entscheidung des Landgerichts München I (Az.: 31 O 2122/23) vom 19. April 2024 beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen und deren Folgen für betroffene Personen.

    In diesem Fall klagte ein Kunde eines Finanzdienstleisters auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz nach einem Datenleck. Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Dieser Beitrag analysiert die wesentlichen Aspekte der Entscheidung, die rechtlichen Grundlagen und die Implikationen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten.

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    Operation Endgame

    Es soll der bisher größte Schlag gegen die globale Cyberkriminalität sein, die „Operation Endgame“: In den letzten Tagen hat die internationale Strafverfolgungsgemeinschaft einen beispiellosen Schlag gegen die Cybercrime-Szene geführt.

    Unter dem Decknamen „Operation Endgame“ gelang es, eine Vielzahl der gefährlichsten Botnetze und Schadsoftware-Infrastrukturen weltweit lahmzulegen. Diese koordinierte Aktion markiert den bisher größten Erfolg im Kampf gegen Cyberkriminalität und hat weitreichende Auswirkungen auf die digitale Unterwelt. Erste Presseberichte feiern die Aktion bereits.

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    Das Landgericht Lübeck entschied am 07.12.2023 (15 O 73/23) über die Frage des immateriellen Schadens gemäß Art. 82 DSGVO im Kontext eines Datenschutzverstoßes, bei dem personenbezogene Daten im Darknet veröffentlicht wurden.

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    Cyberkriminalität: Zerschlagung der Plattform LabHost

    Grosse Cybercrime-Plattformen sind immer schneller und effektiver im Fokus von Ermittlern: In einem bemerkenswerten Vorgehen haben nun internationale Ermittlungsbehörden die Plattform LabHost, einen der weltweit größten Anbieter von Phishing-as-a-Service (PhaaS), zerschlagen.

    Diese Operation, die von den Behörden aus 19 Ländern koordiniert wurde, führte zur Beschlagnahmung von LabHosts Infrastruktur und der Verhaftung zahlreicher Verdächtiger. In diesem Beitrag wird beleuchtet, was LabHost war, wie die Cyberkriminellen agierten und wie die Ermittler ihnen eine Falle stellten.

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    Sicherstellung von Kryptowährungen: Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero haben die Art und Weise, wie Menschen weltweit Geld transferieren, revolutioniert. Mit ihrer Fähigkeit, grenzüberschreitende Transfers schnell und ohne Zwischenhändler durchzuführen, bieten sie zahlreiche Vorteile. Doch diese Technologien haben auch eine dunklere Seite: Sie sind zu einem nützlichen Werkzeug für kriminelle Aktivitäten, insbesondere für Geldwäsche, geworden.

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    Strafbarkeit beim Posten von Links zu kinder- und jugendpornographischen Inhalten

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Februar 2024 in der Strafsache 4 StR 198/23 bietet wichtige rechtliche Einblicke in die Behandlung des Postens von Links zu kinder- und jugendpornographischen Inhalten.

    Dieser Fall betrifft speziell die Unterscheidung zwischen den Delikten der Drittbesitzverschaffung und des öffentlichen Zugänglichmachens dieser Inhalte, was wesentliche Auswirkungen auf die Strafbarkeit der betreffenden Handlungen hat.

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    Ermittlungen gegen Darknet-Käufer beim Anbieter „Doktor Sommer“

    Kauf von Drogen bei Dr. Sommer im Darknet: Aktuell werden Menschen in Deutschland angeschrieben, die Drogen oder Medikamente im Darknet über den Account Dr. Sommer oder Doktor Sommer verkauft haben sollen.

    Der Fall zeigt nochmals eindrücklich, warum hier so oft vor digitalen Einkäufen dieser Art gewarnt wird: Es ist nie so anonym wie man glaubt und vor allem sind regelmäßig später noch Daten vorhanden bei den Verkäufern, die ausgewertet werden können. Wobei nach hiesiger Erfahrung immer irgendwann irgendjemand mit den Behörden kooperiert und entweder Dinge erläutert oder sogar beim Entschlüsseln von Daten hilft.

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  • Crimemarket: Ermittlungen laufen!

    Crimemarket: Ermittlungen laufen!

    Crimemarket zerschlagen: Von einem internationalen und bundesweiten Großeinsatz ist die Rede, von einem „Schlag gegen die größte deutschsprachige kriminelle Handelsplattform im Internet“. Nach jahrelangen Ermittlungen, die seit 2020 gelaufen sind, sei es gestern zu zahlreichen Durchsuchungen und Maßnahmen gekommen.

    Hinweis: Aufgrund der bisherigen Informationen ist mit Blick auf meine Erfahrung mit solchen Fällen sowohl mit derzeit laufenden weiteren Zugriffen ebenso zu rechnen – wie mit zahlreichen Folgeverfahren und Ermittlungen gegen Nutzer. Nutzer der Plattform sollten sich sofort vorbereiten und nicht warten, bis sie Besuch bekommen!

    Crimemarket

    Gegenstand der Ermittlungen ist nach Mitteilungen der Behörden die größte deutschsprachige illegale Online-Handelsplattform „Crimemarket“, auf der insbesondere mit Drogen und Waffen, aber auch mit illegalen Dienstleistungen (z.B. Geldwäsche, Anleitungen zu Cybercrime-Delikten, aber auch „Real Crime“ bis hin zu Auftragsdelikten) gehandelt wird. Die Nutzerzahl dieser Plattform liegt bei über 180.000 registrierten Nutzern. Sie ist sowohl über das sogenannte „Darknet“ als auch frei über das sogenannte „Clearnet“ erreichbar.

    Besondere Form der Beschlagnahme!

    Besonders ist die Form der Beschlagnahme, die mich etwas rätselnd zurücklässt: Man die Domain weiterhin aufrufen, es sieht wohl aus wie immer. Erst wenn man versucht sich einzuloggen, erscheint dann das polizeiliche Banner. Oben prangt sogar ein Banner mit Hinweis darauf, dass der Login „wieder funktioniert“:

    Irgendwie seltsam, ich bin unsicher, ob man sich auf Seiten der Ermittler einen „Spaß“ macht um zu erschrecken oder ob es auf die Schnelle eine Lösung war. Die Polizei berichtet im Übrigen bisher nur, dass die Ermittler am Donnerstagabend in einer konzertierten Aktion bundesweit und im Ausland gegen die größte deutschsprachige kriminelle Handelsplattform im Internet vorgegangen sind – und dass man umfangreich IT beschlagnahmt hat:

    Unter Sachleitung der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) hat eine Ermittlungskommission des Polizeipräsidiums Düsseldorf jahrelang Beweise zu Straftaten rund um die kriminelle Plattform „Crimemarket“ zusammengetragen. Angelehnt an den üblichen Aufbau legaler digitaler Marktplätze wurden in verschiedenen Kategorien z.B. Betäubungsmittel, kriminelle Dienstleistungen, aber auch detaillierte Anleitungen zu schweren Straftaten vertrieben. Neben den Betreibern richten sich die Ermittlungen sowohl gegen die über diesen Marktplatz agierenden Anbieter als auch gegen Nutzer.


    Am Donnerstag, 29. Februar 2024, wurden abends zeitgleich bundesweit insgesamt 102 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Der örtliche Schwerpunkt der Maßnahmen lag mit 36 Durchsuchungsobjekten vor allem in Nordrhein-Westfalen. Hier wurden insgesamt drei Personen festgenommen, so auch der 23-jährige Hauptbeschuldigte an seiner Wohnanschrift im Rhein-Kreis Neuss (Korschenbroich).

    Die Polizei stellte zahlreiche Beweismittel, vor allem Mobiltelefone, IT-Geräte und Datenträger sicher. In 21 Fällen stellten die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen Betäubungsmittel, u.a. 1 Kilogramm Marihuana sowie diverse Ecstasy-Tabletten sicher. Es wurden insgesamt knapp 600.000 Euro in Bargeld und beweglichen Vermögenswerten gepfändet.

    Quelle: PM der Polizei Düsseldorf

    Wie bereits eingangs erwähnt, richten sich die Ermittlungen neben den Betreibern sowohl gegen die über den illegalen Marktplatz agierenden Anbieter als auch gegen die Nutzer. Die Auswertung der gesicherten Daten, Dokumente und Beweismittel dauert an.

  • Darknet-Marktplatz Kingdom Market geschlossen

    Darknet-Marktplatz Kingdom Market geschlossen

    In einer international koordinierten Aktion wurde seit dem 16.12.2023 die über mehrere Länder verteilte Serverinfrastruktur des illegalen Darknet-Marktplatzes „Kingdom Market“ sichergestellt und dieser damit geschlossen.

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  • OLG Stuttgart zu DSGVO-Schadensersatz bei Facebook-Scraping

    OLG Stuttgart zu DSGVO-Schadensersatz bei Facebook-Scraping

    Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (4 U 17/23 und 4 U 20/23) hat am 22.11.23 in zwei Urteilen über Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenleck bei Facebook (Scraping) entschieden. Insgesamt sind bei dem Senat mittlerweile über 100 Fälle anhängig – bundesweit soll es mehr als 6.000 Verfahren geben. Bereits im Dezember stehen weitere Verkündungstermine an.

    Dazu auch die Entscheidung des OLG Hamm beachten!

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  • JVA-Beamter und Drogenbesitz: Entfernung aus dem Dienst

    JVA-Beamter und Drogenbesitz: Entfernung aus dem Dienst

    Ein 38-jähriger Beamter einer Justizvollzugsanstalt (JVA), der wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zuvor vom Strafgericht rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (3 A 10295/22.OVG) in Koblenz und betonte dabei auch eine abschreckende Wirkung seines Urteils.

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  • Leitentscheidung zu Facebook-Scraping des OLG Hamm

    Leitentscheidung zu Facebook-Scraping des OLG Hamm

    Das Oberlandesgericht Hamm hat ein erstes Urteil zu den sogenannten Facebook-Scraping-Fällen gesprochen und eine Klage auf Zahlung von Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgewiesen. Nach dem Urteil liegen zwar Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vor, einen immateriellen Schaden konnte die Klägerin jedoch nicht ausreichend darlegen.

    Hinweis: Dazu die Entscheidung des OLG Stuttgart beachten!

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