Waffenschein weg beim “rumballern”

Ein Nachbar fühlte sich von einer Party gestört und griff zu befremdlichen Maßnahmen: Als Inhaber einer Waffenbesitzkarte (“Waffenschein”) verfügte er über eine Schrotflinte. Mit dieser betrat er den Balkon und gab drei Schüsse in die Luft ab, wohl um die “Störenfriede” in der Nachbarschaft zu erschrecken. Die zuständige Kreisbehörde widerrief daraufhin die ausgestellte Waffenbesitzkarte mit der Begründung, der Inhaber biete nicht (mehr) die notwendige Zuverlässigkeit zur Führung des Scheins.

Das OVG Rheinland-Pfalz (7 A 10410/10.OVG) hat dies nun bestätigt: Zum einen liegt ein klarer Missbrauch der Waffe vor, wenn sie genutzt wird, andere Menschen zu erschrecken. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Zulassung der Waffe nur zur Jagdausübung vorgesehen war.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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