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Schlagwort: Non Disclosure Agreement

Rechtsanwalt für NDA: Ein NDA (Non-Disclosure Agreement) ist eine Geheimhaltungsvereinbarung, die häufig zwischen zwei oder mehreren Parteien getroffen wird, um sicherzustellen, dass bestimmte Informationen, die ausgetauscht oder gemeinsam genutzt werden, nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies wird häufig in Geschäftssituationen verwendet, wenn z. B. neue Produkte, Ideen oder Strategien besprochen werden, die geheim gehalten werden sollen. Ein NDA kann rechtliche Konsequenzen haben, wenn es gebrochen wird. Im deutschen Sprachgebrauch wird diese Art von Vereinbarung oft als Geheimhaltungsvereinbarung oder Vertraulichkeitsvereinbarung bezeichnet.

  • Vorsatzverurteilung, Versicherungsschutz: Wenn die Rechtsschutzversicherung 279.000 Euro zurückverlangt

    Vorsatzverurteilung, Versicherungsschutz: Wenn die Rechtsschutzversicherung 279.000 Euro zurückverlangt

    Man stellt sich die Rechtsschutzversicherung gern als Schutzschild vor: Sie zahlt die Verteidigung, man konzentriert sich auf den Prozess, und am Ende ist die Sache erledigt. Genau dieses Bild zerbricht in dem Moment, in dem ein Schuldspruch wegen einer Vorsatztat rechtskräftig wird – denn dann kommt die Versicherung zurück und holt sich das Geld wieder. Im Fall, den das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 5. Dezember 2025 (Az. I-20 U 117/25) entschieden hat, ging es um 279.454,21 Euro an Strafverteidigerkosten, die ein verurteilter Mitgeschäftsführer nach jahrelanger Deckung vollständig erstatten musste. Der Fall führt vor Augen, warum gerade im Strafrecht eine Standard-Rechtsschutzversicherung trügerischen Schutz bietet.

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  • Illegales IPTV, Post von der Polizei 2026

    Illegales IPTV, Post von der Polizei 2026

    Was die neue Ermittlungswelle bedeutet

    Wer einen Brief der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein im Briefkasten findet und darin liest, er werde wegen der Nutzung eines illegalen IPTV-Dienstes als Beschuldigter geführt, dem stockt erst einmal der Atem. Die Reaktion ist menschlich verständlich – und juristisch der entscheidende Moment, in dem falsche Schritte besonders teuer werden können.

    Solche Anschreiben mehren sich derzeit spürbar. Mandanten, die sich an meine Kanzlei wenden, berichten übereinstimmend: Die Schreiben kommen von der Polizei Siegen-Wittgenstein, werfen die Nutzung eines illegalen Streaming-Dienstes vor und fordern – in der Regel – zur Stellungnahme auf. Was dahinter steckt, warum das kein Einzelphänomen ist und wie man sich richtig verhält, erkläre ich in diesem Beitrag.

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  • Einziehung im Strafverfahren (2026)

    Einziehung im Strafverfahren (2026)

    Die Einziehung im Strafverfahren ist inzwischen eine ganz erhebliche existenzielle Bedrohung für Angeklagte geworden – die auch bis heute unterschätzt wird! In manchen Strafverfahren kann die Vermögensabschöpfung in Form der Einziehung durch die Angeklagten belastender als die eigentliche Strafe wahrgenommen werden.

    Die Fachanwälte für Strafrecht in unserer, auf die Strafverteidigung spezialisierten, Kanzlei verteidigen Sie umfassend bei Einziehung im Strafverfahren. Auf unserer Webseite wird eine Vielzahl von Informationen zur Einziehung bzw. Vermögensabschöpfung im Strafverfahren angeboten. Wir beraten Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht und Verbraucher im Rahmen einer Strafverteidigung.

    Was Einziehung in der Praxis bedeutet – in Zahlen: Allein im Rahmen der Encrochat-Ermittlungen stellte das BKA im Jahr 2021 Vermögensarreste in Höhe von 168 Millionen Euro sowie weitere 28 Millionen Euro an gesicherten Vermögenswerten sicher – in einem einzigen, wenn auch außergewöhnlich großen Ermittlungskomplex. Das verdeutlicht: Wenn der Staat die Einziehungsmaschinerie in Gang setzt, denkt er in Dimensionen, die das Leben der Betroffenen vollständig verändern. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 526.000 Personen gerichtlich verurteilt – und in jedem dieser Verfahren war die Einziehung von Amts wegen zu prüfen, unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt hat oder nicht. Die meisten Angeklagten ahnen davon nichts, bis es zu spät ist. Gerade bei Taten mit Bezug zu Geld, geldwerten Mitteln oder Vermögenswerten offenbart sich seit der Reform der Einziehung vor einigen Jahren ein regelrechter Abgrund.

    Einziehung

    Rechtsanwalt für Vermögensabschöpfung, die sogenannte Einziehung

    Die Vermögensabschöpfung, die sogenannte Einziehung, ist in einem Strafverfahren immer unterschätzt und oft existenzbedrohend – auf unserer Webseite finden Sie dazu aus gutem Grund viele Informationen:

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  • Auf der Flucht und Haftbefehl – was tun?

    Auf der Flucht und Haftbefehl – was tun?

    Sie sind auf der Flucht – was tun? Wenn Sie im Ausland festsitzen und eine deutsche Staatsanwaltschaft nach Ihnen sucht, gehen Ihnen wahrscheinlich Begriffe wie internationaler Haftbefehl, europäischer Haftbefehl, Auslieferung, Interpol und Red Notice durch den Kopf. In diesem Moment sind Sie zumindest förmlich „auf der Flucht”, wobei wir wissen, dass sich diese Situation auch ergeben kann, ohne dass Sie sie bewusst herbeigeführt haben.

    In dieser Situation leben viele Betroffene in einer Mischung aus Angst, Schlaflosigkeit und ständiger Wachsamkeit: Jede Grenzkontrolle, jede Flugbuchung, ja sogar ein Hotel‑Check‑in kann zum Risiko werden, wenn ein europäischer Haftbefehl oder eine Interpol‑Ausschreibung im System steht. Genau an diesem Punkt geht es nicht mehr um „tapfer Durchhalten“, sondern um Strategie: Wer seine Lage nüchtern analysiert und professionell steuern lässt, hat deutlich bessere Chancen, wieder ein normales Leben führen zu können – ob mit Rückkehr, mit Verfahrensbeendigung oder mit einem sicheren neuen Lebensmittelpunkt.

    Es werden dann viele Nächte damit verbracht, im Internet zu suchen, und man lebt lange im Ungewissen, teilweise unter schlimmsten Bedingungen. Denn die Länder, die nicht ausliefern, haben selten angenehme Lebensbedingungen. Wir wissen, wovon wir reden: Unsere Mandanten kommen unter anderem aus dem Libanon, der Türkei, Nordafrika oder Syrien. Gerade unsere Tätigkeit im Bereich Cybercrime, BtMG und Encrochat ist eng mit den Fragen der Auslieferungshaft verbunden.

    Was Interpol wirklich ist – und was nicht: Interpol unterhält derzeit über 60.000 aktive Red Notices weltweit (Stand: Interpol-Jahresbericht 2024) – hinzu kommen zehntausende weitere Notices in anderen Farben, darunter Blue Notices zur stillen Informationsbeschaffung. Interpol hat dabei keine eigene Polizeigewalt: Die Organisation ist ein Kommunikationsnetzwerk, kein Vollzugsorgan. Ob aus einer Red Notice eine tatsächliche Festnahme folgt, hängt ausschließlich vom nationalen Recht des jeweiligen Aufenthaltslandes ab. Ein Land, das keine Auslieferungsverträge mit Deutschland unterhält oder politische Einwände hat, wird auf eine Red Notice schlicht nicht reagieren. Das macht die Lage nicht entspannt – aber es macht sie kalkulierbar, wenn man sie versteht.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Vorladung zur Polizei: Was tun?

    Vorladung zur Polizei: Sollten Sie hingehen? Wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben: Seien Sie vorsichtig! Der Vorladung können Sie entnehmen, ob Sie als „Beschuldigter“ oder „Zeuge“ vorgeladen wurden. Die Konsequenz ist in beiden Fällen schon unterschiedlich: Auch wenn es „Vorladung“ heißt, ist es für den Beschuldigten dennoch nur eine „Einladung“! Sie müssen dem als Beschuldigter – anders als Zeuge – nicht Folge leisten.

    Hinweis: Wundern Sie sich nicht! Es war bis zum September 2017 über Jahrzehnte hinweg so, dass man auch als Zeuge nicht bei der Polizei erscheinen musste. Das hat der Gesetzgeber aber bewusst geändert, Sie müssen daher als Zeuge (nicht Beschuldigter!) zur Polizei, sonst riskieren Sie ein Zwangsgeld. Der Beitrag wurde zuletzt im Juni 2026 aktualisiert.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P)

    Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P)

    Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) im Jahr 2026: Es finden aktuell wieder zahlreiche Hausdurchsuchungen wegen des Vorwurfs des Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornographie statt. Die Medien haben hiervon bisher keinen Wind bekommen, allerdings merken wir es hier an der stark zugenommenen Anzahl von Anfragen, die alle den gleichen Hintergrund zu haben scheinen.

    Die Dimension des Problems in Zahlen: Laut Bundeskriminalamt stieg die Zahl der Tatverdächtigen im Bereich Pornografie mit Minderjährigen in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich an – die aktuellen BKA-Daten bis 2024 belegen, dass die Ermittlungswellen keineswegs abebben. Hinzu kommt: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 131.391 Cybercrime-Straftaten polizeilich erfasst – ein erneuter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. P2P-Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte machen dabei einen signifikanten und wachsenden Anteil aus. Wer eine Hausdurchsuchung erlebt, ist damit statistisch gesehen kein Einzelfall, sondern Teil einer bundesweiten, systematisch betriebenen Ermittlungskampagne.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Untersuchungshaft – Was ist zu tun? (2026)

    Untersuchungshaft – Was ist zu tun? (2026)

    Untersuchungshaft: Wenn Sie oder ein Angehöriger von einer Untersuchungshaft („U-Haft“) betroffen sind, gilt – wie übrigens im Ermittlungsverfahren generell – für Sie zuvorderst ein Rat: Halten Sie den Mund! Es ist immer wieder erschreckend, wie schnell gegenüber anderen Inhaftierten oder auch Ermittlungspersonen (die offen auftreten) losgeplappert wird. Hier erläutern wir Ihnen, wie mit einer Untersuchungshaft umzugehen ist.

    Der Beitrag wurde im Juni 2026 aktualisiert: Trotz aller rechtspolitischen Debatten über Reformen im Strafvollzug und eine verhältnismäßigere Anwendung von Freiheitsentzug vor Verurteilung ist die Praxis weitgehend konstant geblieben. Zum Stichtag 31. März 2024 saßen in Deutschland rund 43.750 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Justizvollzugsanstalten – und zusätzlich eine erhebliche Zahl an Untersuchungsgefangenen, die in dieser Zählung gar nicht enthalten sind. Die U-Haft trifft dabei keineswegs nur schwere Kriminalität: Schon eine abstrakt hohe Straferwartung genügt deutschen Gerichten, um Fluchtgefahr zu bejahen – ohne konkreten Nachweis.

    Versuchen Sie in Ihrem eigenen Interesse, hinsichtlich allem, was den Tatvorwurf betrifft, kurzerhand den Mund zu halten. Wenig zu tun hat damit die Frage, ob Sie sich unschuldig fühlen, vielmehr geht es darum, dass unbedacht gemachte Äußerungen später zu großen Problemen werden können. Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Untersuchungshaft!

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Trojanische Pferde in Unternehmen

    Trojanische Pferde in Unternehmen

    Unsichtbare Bedrohung durch nordkoreanische Hacker

    Eine der gravierendsten modernen Cyberrisiken ist die Gefahr durch nordkoreanische IT-Arbeiter, die sich als trojanische Pferde in Unternehmen auf der ganzen Welt einschleichen. Derart hochqualifizierte Hacker agieren verdeckt, tarnen ihre wahre Identität und dringen so in die Netzwerke von Firmen ein, um enorme Summen zu generieren – Gelder, die letztlich das nordkoreanische Waffenprogramm finanzieren. Im Folgenden kurz dazu, wie diese Hacker vorgehen, welche Risiken sie darstellen und warum es unerlässlich ist, funktionierende Verifikationsprozesse für externe IT-Remote-Arbeiter zu etablieren.

    Updates: Im Oktober 2024 hat auch das Bundesamt für Verfassungsschutz eine entsprechende Warnung herausgegeben, die hier aufgenommen wurde. Im Dezember 2025 wurden ein Erfahrungsbericht von Amazon sowie weitere aktuelle Daten in den Beitrag aufgenommen. Und im Juni 2026 habe ich nochmals um aktuelle Entwicklungen erweitert.

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  • Vermögen ohne Erklärung: Wann der legale Anteil die Einziehung nicht rettet

    Vermögen ohne Erklärung: Wann der legale Anteil die Einziehung nicht rettet

    Wer ein Mietshaus kauft, bei dem ein kleiner Teil des Kaufpreises womöglich aus legal ererbtem Geld stammt, mag darauf vertrauen, dass ihm wenigstens dieser Anteil erhalten bleibt. Stammt der weit überwiegende Rest jedoch aus Straftaten, hilft das nichts: Der Staat kann die gesamte Immobilie einziehen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2025 (5 StR 702/24, Vorinstanz LG Berlin I) bestätigt, dass die selbständige Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft auch dann greift, wenn sich illegale und legale Mittel vermischt haben – solange der kriminelle Anteil nicht völlig unerheblich ist.

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  • Wo das Beschlagnahmeverbot beim Notar endet

    Wo das Beschlagnahmeverbot beim Notar endet

    Ein Notar verweigert unter Berufung auf seine Amtsverschwiegenheit die Herausgabe einer Urkunde – und steht dennoch unter Durchsuchungsdruck, weil ausgerechnet das, was er beglaubigt hat, dem Verdacht einer fremden Steuerhinterziehung dienen soll. Für den Berufsgeheimnisträger ist das ein heikler Moment: Er soll den Schutzwall um seine Mandanten verteidigen und merkt doch, dass dieser Wall nicht jeden Gegenstand in seiner Akte umfasst. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 22. April 2026 (Az. 12 Qs 14/26) die feine Trennlinie zwischen geschütztem und „deliktisch verstricktem“ Material nachgezeichnet.

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  • Claude Mythos und die NSA: Neue hybride Kriegsführung?

    Claude Mythos und die NSA: Neue hybride Kriegsführung?

    Cyberwar mittels Claude Mythos? Anfang Juni 2026 berichtete die Financial Times (dazu bei TheDecoder und bei Heise), dass das US-amerikanische Unternehmen Anthropic rund sechs eigene Ingenieure – sogenannte „Forward-Deployed Engineers“ – direkt bei der NSA stationiert haben soll, um sein bislang nicht öffentlich zugängliches KI-Modell Claude Mythos für offensive Cyberoperationen gegen China und Iran einzusetzen.

    Was auf den ersten Blick wie eine technologische Kuriosität aus dem US-Geheimdienstumfeld wirkt, ist bei näherer Betrachtung eine Zäsur: Zum ersten Mal betreibt ein privates Unternehmen hochfähige KI-Systeme aktiv als verlängerter Arm eines staatlichen Nachrichtendienstes – im Rahmen hybrider Konfliktführung, versteht sich ohne förmliche Kriegserklärung, unterhalb der Schwelle des bewaffneten Angriffs. Das verdient eine genauere juristische und konzeptionelle Einordnung.

    Ich befasse mich als Fachanwalt für Strafrecht und für IT-Recht seit Jahren publizistisch mit den rechtlichen Dimensionen des Cyberraums – von der strafrechtlichen Einordnung staatlich gesteuerter Cyberangriffe über die Phänomenologie moderner Cyberkriminalität bis hin zu konkreten Angriffsvektoren wie GPS-Jamming. Zuletzt erschienen sind meine Beiträge „Cyberwar, Hackbacks und Desinformation – Juristische und technische Implikationen unklarer Begriffe“ (AnwZert ITR 3/2025 Anm. 2), „Neuentwicklungen der Cybercrime-Phänomenologie“ (AnwZert ITR 22/2025 Anm. 2) sowie „Rechtsfragen des GPS-Jammings“ (AnwZert ITR 1/2026 Anm. 3), auf die ich im Folgenden an geeigneter Stelle Bezug nehme.

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  • Digitaler Zeitstempel, vermeintliches Alibi: Warum die Aufnahmezeit nicht die Speicherzeit ist

    Digitaler Zeitstempel, vermeintliches Alibi: Warum die Aufnahmezeit nicht die Speicherzeit ist

    Ein Mensch ist tot, am Tatort klebt das Blut des Angeklagten, an seinem Pfefferspray ebenso – und trotzdem wird er freigesprochen, weil ein elf Sekunden langes Handyvideo zu beweisen scheint, dass er anderswo war. Wer sich auf einen solchen digitalen Beweis verlässt, betritt tückisches Terrain, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Februar 2026 (5 StR 559/25) deutlich macht: Ein Zeitstempel im Dateinamen sagt eben nicht zwingend, wann eine Aufnahme entstand – sondern womöglich nur, wann sie gespeichert wurde.

    Ich widme einen wesentlichen Teil meines Alltags technischen und rechtlichen Fragen von IT-Forensik und digitalen Beweismitteln: Ich halte seit Jahren Fortbildungen und publiziere zum Thema digitale Beweismittel, so in:

    • Kommentierung zur Car-Forensik – Ferner, in: BeckOK StPO, § 2 TTDSG Rn. 18.1 ff.
    • Transparenz als rechtsstaatlicher Grundsatz digitaler Beweismittel“ in: „Überzeugung und Zweifel“, Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025
    • Digitale Beweismittel in der Ermittler-Praxis – Die Polizei, 5/2025, S. 159-164
    • Strafprozessuale Verwertung biometrischer Daten zur Beweiserhebung – jurisPR-StrafR 15/2025
    • Verwertbarkeit von ANOM-Messengerdaten in Strafverfahren – jurisPR-ITR 16/2024
    • DNA im Strafprozess – jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1
    • IT-Forensik, rechtliche Grundlagen – AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3
    • IT-Sachverständige im Strafverfahren – AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2
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  • Cloud-Souveränität, Abhängigkeit: Warum der Anbieterwechsel zur Compliance-Pflicht wird

    Cloud-Souveränität, Abhängigkeit: Warum der Anbieterwechsel zur Compliance-Pflicht wird

    Es trifft den IT-Leiter mittelständischer Unternehmen mit voller Wucht in dem Moment, in dem er aussteigen will: Die Daten liegen bei einem US-Hyperscaler, die Schnittstellen sind proprietär, das Datenformat ist anbieterspezifisch, und ein Wechsel würde Monate dauern und Unsummen kosten. Wer einmal drin ist, kommt kaum wieder heraus. Genau diese Erfahrung – über Jahre als unvermeidlicher Preis der Cloud hingenommen – steht seit September 2025 unter einem neuen rechtlichen Vorzeichen. Die Europäische Union hat das Lock-in zum Regelungsgegenstand erklärt, und damit verschiebt sich die Cloud-Compliance vom freiwilligen Risikomanagement hin zu einer Pflichtenlage, die jeden Anbieter und mittelbar jeden Nutzer betrifft.

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  • Privacy by Design und Mangelhaftung: Wenn nicht-datenschutzkonforme Software den Käufer trifft

    Privacy by Design und Mangelhaftung: Wenn nicht-datenschutzkonforme Software den Käufer trifft

    Stellen Sie sich vor, ein mittelständisches Unternehmen kauft für teures Geld eine Personalverwaltungssoftware – modern, funktional, vom etablierten Anbieter. Zwei Jahre später steht die Aufsichtsbehörde im Haus, weil sich Bewerberdaten nicht löschen lassen, jeder Sachbearbeiter sämtliche Personalakten einsehen kann und im Hintergrund Datenbestände schlummern, von denen niemand wusste. Das Bußgeld trifft nicht den Hersteller, sondern den Käufer. Genau hier liegt der wunde Punkt, an dem datenschutzfreundliche Technikgestaltung von einer abstrakten Programmieridee zum handfesten wirtschaftlichen Risiko wird – und an dem sich entscheidet, wer am Ende für die Versäumnisse haftet.

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