Fahrerflucht: Unfall nicht bemerkt

Vorwurf , auch wenn der Unfall nicht bemerkt wurde? Ja, das gibt es – und nicht selten. Leider aber glauben viele, schon aufgrund mangelnder Erfahrung, dass alleine die Behauptung man habe den Unfall nicht bemerkt, bereits eine Verteidigungstaktik ist. Tatsächlich aber ist die Verteidigung damit kein Selbstläufer.

Infos zur Fahrerflucht

Machen Sie es sich nicht unnötig schwer – wenn Sie eine Fahrerflucht begangen gaben, steht grundsätzlich Ihre auf dem Spiel. Wir bieten Ihnen hier viele frei verfügbare Informationen und einen Notruf, geizen Sie nicht an der falschen Stelle und fragen Sie einen Profi.

Es muss als Erstes klargestellt werden, dass es die Fälle tatsächlich gibt, in denen man selber den Unfall nicht bemerkt hat und weiter gefahren ist. Allerdings werden diese Fälle in der Praxis nur dann ein Problem, wenn irgendein Dritter etwas gemerkt hat – denn die Unfälle, bei denen es keine Zeugen gibt, sind eher selten.

Wenn also diese Fälle “aufploppen”, dass nur weil irgendwo irgendein Beweismittel existiert, dass so verstanden wird, dass es zumindest eine Berührung der Kraftfahrzeuge gegeben hat. Gerade bei Zeugen macht es sich die Justiz dann gerne (zu) leicht und möchte den Rückschluss ziehen, dass wenn jemand anders den Unfall wahrgenommen hat, der Fahrer ihn ja nicht “nicht bemerkt” haben kann.

Dieser Rückschluss ist falsch, wie wir in dem Beispiel unserer Übersicht zur Fahrerflucht (siehe Link oben) zeigen. Aber er wird ständig gezogen und einfach nur ständig zu erklären, man habe nichts bemerkt, wird dann nicht helfen: Man muss eine Verteidigungsstrategie erarbeiten, die selten ohne Sachverständige auskommt. Dabei muss man als Profi realistisch einschätzen können, wozu man Sachverständige braucht, denn nicht selten ist es weniger das komplexe Unfallgeschehen als vielmehr der Fahrer selbst, der ein (bisher unbekanntes) Wahrnehmungsproblem hat, das ihm das Erleben des Unfalls in der konkreten Situation erschwert.

Also, Fahrerflucht und Unfall nicht bemerkt? Wenn Post von der Polizei kommt und man schon als Beschuldigter angeschrieben wird, stimmt etwas nicht. Jetzt vorschnell und blauäugig “denen mal erklären”, was passiert ist, kann die Fahrerlaubnis gefährden. Offenkundig geht man ja schon davon aus, dass Sie Beschuldigter sind, mit einfachen Worten und ohne Kenntnis des Sachverhalts wird es nicht verschwinden – sondern mit “drauflos Geplapper” nur schlimmer werden. Unser Rat: Ab zum Profi, wer hier geizt, zahlt am Ende nur drauf.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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