Fahrerflucht: Unfall nicht bemerkt

Vorwurf , auch wenn der Unfall nicht bemerkt wurde? Ja, das gibt es – und nicht selten. Leider aber glauben viele, schon aufgrund mangelnder Erfahrung, dass alleine die Behauptung man habe den Unfall nicht bemerkt, bereits eine Verteidigungstaktik ist. Tatsächlich aber ist die Verteidigung damit kein Selbstläufer.

Infos zur Fahrerflucht

Machen Sie es sich nicht unnötig schwer – wenn Sie eine Fahrerflucht begangen gaben, steht grundsätzlich Ihre auf dem Spiel. Wir bieten Ihnen hier viele frei verfügbare Informationen und einen Notruf, geizen Sie nicht an der falschen Stelle und fragen Sie einen Profi.

Es muss als Erstes klargestellt werden, dass es die Fälle tatsächlich gibt, in denen man selber den Unfall nicht bemerkt hat und weiter gefahren ist. Allerdings werden diese Fälle in der Praxis nur dann ein Problem, wenn irgendein Dritter etwas gemerkt hat – denn die Unfälle, bei denen es keine Zeugen gibt, sind eher selten.

Wenn also diese Fälle „aufploppen“, dass nur weil irgendwo irgendein Beweismittel existiert, dass so verstanden wird, dass es zumindest eine Berührung der Kraftfahrzeuge gegeben hat. Gerade bei Zeugen macht es sich die Justiz dann gerne (zu) leicht und möchte den Rückschluss ziehen, dass wenn jemand anders den Unfall wahrgenommen hat, der Fahrer ihn ja nicht „nicht bemerkt“ haben kann.

Dieser Rückschluss ist falsch, wie wir in dem Beispiel unserer Übersicht zur Fahrerflucht (siehe Link oben) zeigen. Aber er wird ständig gezogen und einfach nur ständig zu erklären, man habe nichts bemerkt, wird dann nicht helfen: Man muss eine Verteidigungsstrategie erarbeiten, die selten ohne Sachverständige auskommt. Dabei muss man als Profi realistisch einschätzen können, wozu man Sachverständige braucht, denn nicht selten ist es weniger das komplexe Unfallgeschehen als vielmehr der Fahrer selbst, der ein (bisher unbekanntes) Wahrnehmungsproblem hat, das ihm das Erleben des Unfalls in der konkreten Situation erschwert.

Also, Fahrerflucht und Unfall nicht bemerkt? Wenn Post von der Polizei kommt und man schon als Beschuldigter angeschrieben wird, stimmt etwas nicht. Jetzt vorschnell und blauäugig „denen mal erklären“, was passiert ist, kann die Fahrerlaubnis gefährden. Offenkundig geht man ja schon davon aus, dass Sie Beschuldigter sind, mit einfachen Worten und ohne Kenntnis des Sachverhalts wird es nicht verschwinden – sondern mit „drauflos Geplapper“ nur schlimmer werden. Unser Rat: Ab zum Profi, wer hier geizt, zahlt am Ende nur drauf.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.