Bundesweite Zoll-Razzia gegen Schwarzarbeit auf dem Bau 2025

Am 16. Juni 2025 führt der Zoll eine bundesweite Razzia gegen Schwarzarbeit in der Baubranche durch. Mit rund 2.800 Beamtinnen und Beamten im Einsatz wurden Baustellen in ganz Deutschland kontrolliert, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überprüfen. Im Folgenden geht es um einen Überblick über die heutigen Geschehnisse samt tieferem Einblick in die Hintergründe und rechtlichen Aspekte von Zollkontrollen auf Baustellen. Auf unserer Webseite finden Sie bereits eine Vielzahl von Informationen zu den Themen Schwarzarbeit und §266a StGB.

Aktuelle Geschehnisse

Heute, am 16. Juni 2025, führte der Zoll eine großangelegte Razzia gegen Schwarzarbeit in der Baubranche durch. Rund 2.800 Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten Baustellen in Städten wie Köln, Berlin und München. Ziel der Kontrollen war es, die Einhaltung des Mindestlohns, die legale Beschäftigung von Ausländern und die korrekte Anmeldung zur Sozialversicherung zu überprüfen.

Ein besonders auffälliger Fall ereignete sich auf einer Baustelle eines Reha-Zentrums in Bornheim bei Köln. Hier wurden 27 Männer kontrolliert, von denen fünf illegal beschäftigt waren. Sie stammten aus Belarus und dem Kosovo. Ein weiterer Kosovare wurde in 15 Metern Höhe auf einem Dachvorsprung entdeckt, wo er sich versteckt hatte. Diese Fälle zeigen, wie weitreichend und gefährlich die Verstöße sein können.

Die Kontrollen sollen noch bis Montagabend andauern und sind Teil einer bundesweiten Aktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Baubranche.

Hintergründe und rechtliche Aspekte

Zollkontrollen auf Baustellen dienen dazu, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überprüfen und Schwarzarbeit sowie illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Diese Kontrollen sind von großer Bedeutung, da sie dazu beitragen, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und Sozialversicherungsbeiträge zu sichern.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für Zollkontrollen auf Baustellen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, darunter das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Sozialgesetzbuch (SGB). Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter korrekt zur Sozialversicherung anzumelden und den Mindestlohn zu zahlen. Verstöße gegen diese Vorschriften können hohe Geldbußen und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Mögliche Verstöße und ihre Konsequenzen

VerstoßKonsequenzen
Nichtgewährung des MindestlohnsGeldbuße bis zu 500.000 €
Nichtleistung des UrlaubskassenbeitragesGeldbuße bis zu 500.000 €
Verletzung der SofortmeldepflichtGeldbuße bis zu 25.000 €
Vorenthalten von Arbeits- oder SozialversicherungsbeiträgenFreiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Arbeitnehmer bezieht Sozialleistungen und arbeitet, ohne dies zu meldenFreiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche ErlaubnisGeldbuße bis zu 500.000 €
Verletzung der Melde-, Aufzeichnungs- oder AufbewahrungspflichtGeldbuße bis zu 30.000 €
Verstoß gegen die Duldungs- und Mitwirkungspflicht bei PrüfungenGeldbuße bis zu 30.000 €
Verstoß gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von AusweispapierenGeldbuße bis zu 5.000 €
Unterlassener Hinweis des Arbeitgebers auf die Mitführungs- und VorlagepflichtGeldbuße bis zu 1.000 €

Ablauf einer Zollkontrolle auf Baustellen

Eine Zollkontrolle auf einer Baustelle verläuft in der Regel nach einem festen Schema:

  1. Ankunft der Zollbeamten:
    • Die Zollbeamten betreten die Baustelle und stellen sich dem Verantwortlichen oder Bauleiter vor.
    • Sie sind berechtigt, die Baustelle zu betreten und zu inspizieren.
  2. Überprüfung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen:
    • Die Beamten überprüfen die Arbeitsbedingungen und stellen sicher, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
  3. Kontrolle der Arbeitsunterlagen:
    • Es werden Arbeitsunterlagen wie Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise und Arbeitszeitnachweise geprüft.
    • Bei ausländischen Arbeitnehmern werden auch die Entsendungsunterlagen überprüft.
  4. Befragung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
    • Die Beamten befragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Arbeitszeiten, Gehältern und Sozialversicherungen.
    • Arbeitnehmer haben das Recht, bestimmte Informationen nicht preiszugeben, wenn diese zu einer Selbstbelastung führen könnten.
  5. Folgemaßnahmen nach der Prüfung:
    • Falls Verstöße festgestellt werden, muss der Arbeitgeber diese beheben und die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ergreifen.
    • In einigen Fällen kann eine Nachprüfung durchgeführt werden.
  6. Bußgelder und Strafverfahren:
    • Bei festgestellten Verstößen können Bußgelder und Strafverfahren eingeleitet werden.

Vorbereitung und Umgang mit Zollkontrollen

Um sich auf Zollkontrollen vorzubereiten und diese möglichst reibungslos zu gestalten, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Bereithaltung aller erforderlichen Unterlagen:
    • Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Dokumente wie Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise und Arbeitszeitnachweise stets aktuell und griffbereit sind.
  2. Informationsbeschaffung:
    • Informieren Sie sich und Ihre Mitarbeiter über die relevanten Gesetze und Vorschriften, wie z.B. Mindestlohn, Arbeitszeiten und Sozialversicherung.
  3. Schulung der Mitarbeitenden:
    • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten bei Zollkontrollen.
    • Stellen Sie sicher, dass sie wissen, wie sie mit den Zollbeamten kommunizieren sollen und welche Unterlagen sie vorlegen müssen.
  4. Regelmäßige interne Überprüfungen:
    • Führen Sie regelmäßige interne Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
    • Dies hilft, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Behebung zu ergreifen, bevor es zu einer Zollkontrolle kommt.
  5. Nutzung digitaler Lösungen:
    • Digitale Lösungen wie spezielle Software können helfen, alle zollrelevanten Dokumente zentral zu verwalten und jederzeit abrufbereit zu haben.
Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

Es ist leider mein Alltag, dass Betroffene immer als Erstes diskutieren doch alles richtig gemacht zu haben – die Wahrnehmung, aber auch die Befugnisse zum Festzurren des Sachverhalts der Behörden sind oft anders als die eigenen. Für weitere Informationen und Unterstützung bei rechtlichen Fragen rund um Zollkontrollen und Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fazit

Die heutigen bundesweiten Zollkontrollen auf Baustellen zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern untergraben auch faire Arbeitsbedingungen und die Sozialversicherungssysteme.

Unternehmen sollten sich regelmäßig auf mögliche Kontrollen vorbereiten, indem sie alle erforderlichen Unterlagen bereithalten und ihre Mitarbeiter schulen. Durch regelmäßige interne Überprüfungen und die Nutzung digitaler Lösungen können Verstöße vermieden und ein reibungsloser Ablauf bei Zollkontrollen gewährleistet werden.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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