Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (12 Sa 56/21) hat eine Einzelfallentscheidung zum Bestehen eines Sachvortragsverwertungsverbots im Kündigungsschutzprozess in Bezug auf Erkenntnisse getroffen, die durch eine unverhältnismäßige Auswertung von E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten gewonnen wurden.
(mehr …)Schlagwort: Rechtliches Gehör

Gerichtliche Schutzanordnung für Geschäftsgeheimnis und Geheimhaltungsvereinbarung
Allein der Umstand, dass eine Information ein Geschäftsgeheimnis darstellen könnte, reicht für sich genommen nicht aus, um eine wie auch immer geartete gerichtliche Schutzanordnung zu rechtfertigen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 U 102/22, betont.
Dazu auch im Blog: Keine Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach dem GeschGehG bei tituliertem Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch. Beachten Sie auch die dazu passende Entscheidung des LG Mannheim mit gleichem Ergebnis!
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Keine Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach dem GeschGehG bei tituliertem Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 W 28/22, hat klargestellt, dass die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach dem GeschGehG nicht für Auskünfte in Betracht kommt, die im Wege der Zwangsvollstreckung zur Erfüllung eines titulierten Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs zu erteilen sind.
Hinweis: Dazu auch der BGH zum Verhältnis von Patentrecht zu Geschäftsgeheimnisschutz
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Berufungsverhandlung in Abwesenheit statt Verwerfung
Verhandelt das Berufungsgericht in Abwesenheit des Angeklagten zur Sache, statt die Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO zu verwerfen, eröffnet dies nicht ohne Weiteres die Rüge des § 338 Nr. 5 StPO, wie das OLG Köln (1 RVs 116/22) klarstellt. Es ging um einen Verteidiger, der zunächst Wahlverteidiger war und dann auf eigenen Antrag Pflichtverteidiger wurde. Hier gilt: Zwar darf eine Hauptverhandlung nicht ohne den Angeklagten durchgeführt werden. Denn mit der Beiordnung des bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger endet – gemäß § 168 BGB – das Mandat. Besteht der Wille des Beschuldigten fort, sich durch den nunmehrigen Pflichtverteidiger vertreten zu lassen, bedarf es der Erteilung einer neuen, den Anforderungen des § 329 StPO genügenden Vollmacht!
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Bundesverfassungsgericht zur prozessualen Waffengleichheit im einstweiligen Rechtsschutz (2023)
Auch wenn über Verfügungsanträge in Äußerungssachen wegen der Eilbedürftigkeit nicht selten zunächst ohne mündliche Verhandlung entschieden werden muss, berechtigt dies das Gericht mit inzwischen gefestigter Entscheidungspraxis des Bundesverfassungsgerichts nicht, die Gegenpartei bis zur Entscheidung über den Verfügungsantrag aus dem Verfahren auszuschließen.
Eine stattgebende Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Gegenseite Gelegenheit hatte, auf das Vorbringen in dem Antrag und in weiteren Schriftsätzen an das Gericht zu erwidern. Nunmehr konnte das BVerfG (1 BvR 718/23) nachlegen.
(mehr …)Unterbliebene Auseinandersetzung mit Privatgutachten
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs bei unterbliebener Auseinandersetzung der Entscheidungsgründe mit dem auf Privatgutachten gestützten Kernvorbringen einer Partei hat der BGH (VI ZR 29/21) ausgeführt:
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, das Vorbringen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Geht das Gericht in den Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Sachvortrags einer Partei zu einer für das Verfahren zentralen Frage nicht ein, so indiziert dies, dass das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist, es sei denn, es war nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert.
Zwar ist das Gericht nicht verpflichtet, sich mit jedem von einer Partei vorgebrachten Gesichtspunkt auseinanderzusetzen. Es muss aber insbesondere den auf ein Privatgutachten gestützten Parteivortrag hinreichend in seine Überzeugungsbildung einbeziehen. Die Entscheidungsgründe müssen erkennen lassen, dass eine Auseinandersetzung mit den sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen stattgefunden hat.
Beweiskraft einer Privaturkunde
Eine Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO erbringt grundsätzlich nur den vollen Beweis dafür, dass die in der Urkunde enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben worden sind, wie das Oberlandesgericht Hamm, 12 U 7/22, klargestellt hat. Darüber hinaus spricht jedoch eine tatsächliche Vermutung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde. Dieser Vermutung steht nicht entgegen, dass die Vertragsbestimmungen nur stichwortartig niedergelegt sind:
Zwar erbringt diese Vereinbarung als Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO grundsätzlich nur den vollen Beweis dafür, dass die in der Urkunde enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben worden sind. Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, besteht allerdings nach ständiger Rechtsprechung darüber hinaus für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommene Urkunde die tatsächliche Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit (vgl. BGH, NJW 2002, S. 3164 f.; Einsele in Münchner Kommentar zum BGB, 9. Auflage, § 125 Rn. 40). Dies hat zur Folge, dass diejenige Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände beruft, die Beweislast für deren Vorliegen trifft.
Oberlandesgericht Hamm, 12 U 7/22Die Zurückweisung eines Beweisangebots desjenigen, der die Echtheit einer Privaturkunde bestreitet, kann dessen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die eigene Sachkunde des Richters die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich macht.

Was ist urheberrechtlich geschützt?
Bei der Frage, was urheberrechtlichen Schutz genießt, ist kurz festzuhalten, dass dasjenige, was das Ergebnis persönlicher geistiger Schöpfung ist, urheberrechtlich geschützt wird. Es gibt keine abschließende Liste der mit dem Urheberrecht geschützten Werke, aber die typischen Werke werden in § 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) schon einmal aufgeführt. Und in diesem Beitrag finden Sie zahlreiche weitere Beispiele!
(mehr …)Vorbereitungszeit vor Plädoyer
Dass der Strafverteidigung eine angemessene Zeit zur Vorbereitung eines Plädoyers zugestanden werden muss, musste (leider) der Bundesgerichtshof, 3 StR 80/22, klarstellen. Leider deshalb, weil es hier um essentialia gehen sollte, die in einem modernen Rechtsstaat nicht einmal im Ansatz der Diskussion unterliegen – offenkundig hatte ein Landgericht – das Landgericht Düsseldorf – hier aber dann doch Probleme seinen Stand auf dem Boden des Grundgesetzes zu finden.
(mehr …)Kündigung bei Vorlage von aus Internet stammender Impfunfähigkeitsbescheinigung
Wer seiner Arbeitgeberin eine aus dem Internet ausgedruckte ärztliche „Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit“ vorlegt, ohne dass eine Untersuchung durch die bescheinigende Ärztin erfolgt ist, riskiert die Kündigung seines langjährigen Arbeitsverhältnisses. Dies hat das Arbeitsgericht Lübeck (5 Ca 189/22) entschieden.
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Anspruch auf außerhalb der Akte liegende, urteilsrelevante Informationen
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH B 57/21) konnte sich zur Frage äußern, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Zugang zu Informationen besteht, die nicht Teil der Akte geworden sind. Theoretisch würde das Akteneinsichtsgesuch leer laufen, wenn die Behörden durch die Hinzunahme zur Akte frei entscheiden könnten, was man erhält und was nicht.
Hintergrund dieser Entscheidung war eine Ordnungswidrigkeit, hier gilt: Gelangt im Ordnungswidrigkeitenverfahren ein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung, folgt aus dem Recht auf ein faires Verfahren im Grundsatz mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung der Anspruch des Betroffenen, Kenntnis auch von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden und weiterhin vorhanden sind, aber nicht zur Bußgeldakte genommen wurden.
Hinweis: Auch wenn es im Kern ständig um OWIs geht, lassen sich hier gerade für Strafverfahren weitere Rückschlüsse ziehen – dabei zeigt sich ein Wandel des Verständnisses davon ab, was das Akteneinsichtsrecht angeht. Während dies früher sehr eng verstanden wurde, ist auf Ebene der Verfassungsgerichte eine zunehmende Ausweitung zu verstehen. Die Frage, des „ob“ und „was“ zum Umfang der Ermittlungsakte ist mit dem Wunsch der Verfassungsgerichte ausdrücklich überprüfbar. Die Praxis aus vielen Wirtschaftsstrafverfahren, schriftliche Dokumente als „Asservate“ zu führen, sollte mit Blick auf die Aktenordnungen (siehe nur §4 I S.1 AO NRW) immer hinterfragt werden.
(mehr …)Zum Recht auf Einsicht in nicht zur Akte gelangte Informationen:
- Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- Rechtsprechung des BGH
- Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
- Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
- Kein Beweisverwertungsverbot bei mangelnder Speicherung von Messdaten
- Exkurs: Der Beweisantrag (mit weiteren Links zum Beweisrecht)
RA JF schreibt hier im Blog und bietet ergänzend Vorträge rund um Datenschutz, Softwarerecht, digitale Ermittlungen & Beweise samt Cybersecurity + Cybercrime!
Wie hoch darf der Zins für ein Konzerndarlehen sein?

OLG München zur prozessualen Waffengleichheit: Unvollständige Offenlegung im Eilverfahren als Rechtsmissbrauch
Mit Urteil vom 5. August 2021 (Az. 29 U 6406/20) hat das Oberlandesgericht München ein starkes Signal für redliche Prozessführung und die Wahrung der prozessualen Waffengleichheit im einstweiligen Rechtsschutz gesetzt. Die Entscheidung betrifft ein kennzeichenrechtliches Verfügungsverfahren, in dem die Antragstellerin dem Gericht bewusst eine außergerichtliche Stellungnahme der Antragsgegnerin vorenthalten hatte. Das Gericht bewertet dies als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB – mit der Folge, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben und der Verfügungsantrag zurückgewiesen wurde.
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Unbefugtes Aneignen von Geschäftsgeheimnis durch Mitnahme von Datenträger
Das Arbeitsgericht Hamburg (4 Ca 356/20) hat in einer streitigen Situation entschieden, dass davon auszugehen ist, dass sich der Arbeitnehmer ein Geschäftsgeheimnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 GeschGehG unbefugt angeeignet hat, wenn er den Datenträger, auf den er die Dateien kopiert hat, nicht in den Betriebsräumen der Arbeitgeberin zurückgelassen, sondern mitgenommen hat.
(mehr …)Beiträge bei uns zum Geschäftsgeheimnisschutz bei uns:
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Was ist ein Geschäftsgeheimnis
- Wem gehören die Kundendaten
- Verwendung von Geschäftsgeheimnissen durch Arbeitnehmer
- Aneignen von Geheimnissen durch Mitnahme von Datenträger
- Geheimnisverrat durch private Mail?
- Haftung der Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken
- Ist „Whistleblowing“ zulässig – sowie „Die Whistleblower-Richtlinie„
Kein Beweisverwertungsverbot bei mangelnder Speicherung von Messdaten
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 RBs 25/22, hat hervorgehoben, dass wenn bei einem standardisierten Messverfahren Messdaten nicht gespeichert werden, dies nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führt.
Zum Recht auf Einsicht in nicht zur Akte gelangte Informationen:
- Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- Rechtsprechung des BGH
- Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
- Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
- Kein Beweisverwertungsverbot bei mangelnder Speicherung von Messdaten
- Exkurs: Der Beweisantrag (mit weiteren Links zum Beweisrecht)
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Die Verwertbarkeit des Messergebnisses hängt nicht von der Rekonstruierbarkeit des Messvorgangs anhand gespeicherter Messdaten ab (hier: PoliScan FM1, Softwareversion 4.4.9):
(mehr …)Der Senat und andere Oberlandesgerichte haben bereits mehrfach entschieden, dass der Messvorgang nicht rekonstruierbar sein muss und die Verwertbarkeit des Messergebnisses nicht von der nachträglichen Überprüfbarkeit anhand gespeicherter Messdaten abhängt (vgl. Senat BeckRS 2020, 4049; OLG Köln BeckRS 2019, 23786; OLG Oldenburg BeckRS 2019, 20646; OLG Schleswig BeckRS 2019, 33009; BayObLG NZV 2020, 322 = BeckRS 2019, 31165; OLG Karlsruhe BeckRS 2020, 29; OLG Hamm BeckRS 2020, 550; OLG Brandenburg BeckRS 2020, 1077; BeckRS 2020, 3291; BeckRS 2020, 4369; BeckRS 2020, 4376; OLG Zweibrücken BeckRS 2020, 5104; OLG Bremen BeckRS 2020, 5935; NStZ 2021, 114 = BeckRS 2020, 5965; OLG Jena BeckRS 2020, 24234; KG Berlin BeckRS 2019, 41508; BeckRS 2020, 6521; BeckRS 2020, 18283; OLG Dresden NJW 2021, 176; a. A. VerfGH Saarland NJW 2019, 2456 = NZV 2019, 414).
An den in diesen Entscheidungen dargelegten Argumenten wird festgehalten. So besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Überprüfung anhand gespeicherter Messdaten etwa auch nicht bei der als standardisiertes Messverfahren anerkannten Geschwindigkeitsmessung mit dem nicht dokumentierenden Lasermessgerät Riegl FG 21-P („Laserpistole“). Auch kennen andere Messmethoden wie etwa die Verwendung von digitalen Waagen, Entfernungsmessern, Thermometern und Geräten zur Bestimmung der Atemalkoholkonzentration in der Regel keine Speicherung von Messdaten, ohne dass Gerichte oder der Gesetzgeber (vgl. § 24a Abs. 1 StVG für die Atemalkoholkonzentration) deshalb zur Annahme eines rechtsstaatlichen Defizits gelangt wären.
