Das Landgericht Bonn, 10 O 296/19, hatte sich mit der Frage zu befassen, wie zu verfahren ist, wenn eine agile Softwareentwicklung scheitert und das Projekt trotz bereits erbrachter Leistungen abgebrochen werden soll. In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist. Das Landgericht kam in diesem Fall zu dem Schluss, dass der Kläger durch den erklärten Rücktritt nicht von dem gesamten Vertrag zurücktreten und Rückabwicklung auch hinsichtlich der bereits erbrachten und vergüteten Teilleistungen (Inkrements) verlangen konnte.
(mehr …)Schlagwort: Design
Rechtsanwalt für Design & Designgesetz: Rechtsanwalt für Designrecht Jens Ferner Alsdorf, Aachen, berät Unternehmen zum Designrecht und Designgesetz. Im Designrecht ist Rechtsanwalt Jens Ferner tätig im Bereich IT und Technologien, also speziell bei Design mit Bezug zu Technik.
Design oder Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für bestimmte Waren ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform – etwa in Gestalt, Farbe, Form – verleiht. Die Begriffe „Design“ oder „Geschmacksmuster“ sind nur verschiedene Bezeichnungen für ein und dieselbe Schutzrechtsart im Designrecht.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


China-Strategie der Bundesregierung: Eine Chance für IT- und Technologieunternehmen
Die Beziehungen zwischen Deutschland und China haben sich im Laufe der Jahre zu einer facettenreichen Partnerschaft entwickelt. Sie sind geprägt von gegenseitigem Respekt, aber auch von Herausforderungen. Die jüngst veröffentlichte „China-Strategie der Bundesregierung“, datiert auf den 13. Juli 2023, ist ein wegweisendes Dokument, das die Zukunft dieser Beziehungen prägt.
Im Folgenden wird auf die Schlüsselaspekte dieser China-Strategie der Bundesregierung eingegangen und deren Auswirkungen auf IT- und Technologieunternehmen aus China in Europa und Deutschland dargestellt.
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Art. 25 DSGVO: Privacy by Design und Privacy by default
Art. 25 Abs. 1 DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen, bereits bei der Entwicklung von Produkten, Diensten und Anwendungen sicherzustellen, dass die Anforderungen der DSGVO erfüllt werden („Privacy by Design“). Abs. 2 konkretisiert diese allgemeine Verpflichtung und verlangt, dass bestehende Einstellungsmöglichkeiten standardmäßig auf die „datenschutzfreundlichsten“ Voreinstellungen gesetzt werden („Privacy by default“).
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Cyberversicherung muss auch zahlen, wenn nicht alle Sicherheitsupdates installiert waren
Das Landgericht Tübingen (4 O 193/21) konnte zur Eintrittspflicht einer Cyber-Versicherung feststellen, dass allein der Umstand, dass nicht alle Server mit aktuellen Sicherheitsupdates ausgestattet waren, einen Leistungsanspruch gegen den Versicherer unberührt lässt. Jedenfalls dann nicht, wenn der Cyber-Angriff unter Ausnutzung einer bekannten Windows-Schwachstelle (hier: „Pass-the-Hash„) erfolgte und dadurch die Erlangung von Microsoft-Administratorenrechten für alle Server möglich war.
Denn: Die insoweit in Rede stehende Verletzung einer Anzeigepflicht ist weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich (Ausnahme: arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers). Die Entscheidung verdeutlicht zugleich, wie wichtig die richtige juristische Handhabe des Schadensfalls ist. Dabei droht eine erhebliche Haftung für die Geschäftsleitung. Update: Die Entscheidung ist angeblich beim OLG Stuttgart (7 U 262/23) in der Berufung.
(mehr …)Zum Thema bei uns:
- Cyberversicherung und Cyberwar
- Cyberversicherung in Unternehmen
- Haftung der Geschäftsleitung für Sicherheitslücken
- Einstandspflicht der Cyberversicherung: LG Kiel und LG Tübingen
Halbleiterschutzgesetz
Das deutsche Halbleiterschutzgesetz, das im Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz – HalblSchG) geregelt ist, schützt die Topographie (d.h. das dreidimensionale Layout) von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen.
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Batterieverordnung 2023
Batterieverordnung: Das Europäische Parlament hat am 14.6.23 neue Vorschriften für das Design, die Herstellung und die Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen verabschiedet.
(mehr …)Beiträge bei uns zum Batterierecht:
- Bußgeld wegen Verstoß gegen ElektoG?
- Anzeigepflicht beim Vertrieb von Batterien
- Import aus China: Was beachten?
- Neue EU-Vorschriften für Design, Produktion und Abfallbehandlung von Batterien (2022)
- Batterieverordnung 2023
- Haftung bei explodierender Batterie
- European Critical Raw Materials Act
- Rechtliche Fragen beim Recycling von Batterien
Geschmacksmuster: Sind Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch technische Funktion des Erzeugnisses bedingt?
Die nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) erforderliche Prüfung, ob Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind, ist für jedes den Gesamteindruck prägende Merkmal gesondert, anhand aller maßgeblichen objektiven Umstände des Einzelfalls vorzunehmen.
(mehr …)Klage gegen Google wegen Autocomplete-Funktion zurückgewiesen
Es besteht kein Anspruch eines Unternehmers gegen Google auf Unterlassung der Verknüpfung seines Namens mit dem Begriff „bankrott“ über die Autocomplete-Funktion, wie das OLG Frankfurt entschieden hat.
(mehr …)Geschmacksmuster
Ein Geschmacksmuster (auch bekannt als Designrecht) ist eine Art geistiges Eigentum, das einer Einzelperson oder einer Organisation das ausschließliche Recht verleiht, ein einzigartiges visuelles Design bei der Herstellung eines Produkts zu verwenden.
Es ist ein rechtlicher Schutz für das Erscheinungsbild eines Produkts oder eines Teils davon. Dies kann die Form, die Farbe, die Textur, die Materialien und sogar die Verzierung eines Erzeugnisses umfassen.
(mehr …)Schutzumfang bei Werken angewandter Kunst
Der Bundesgerichtshof (I ZR 173/21) hat klargestellt, dass der Grundsatz, dass der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes eines Werks der angewandten Kunst nicht geringer ist als derjenige der anderen unter die Richtlinie 2001/29/EG fallenden Werke, lediglich bedeutet, dass für Werke der angewandten Kunst die gleichen Ausschließlichkeitsrechte zu gewähren sind und hinsichtlich des Umfangs dieser Rechte die gleichen rechtlichen Maßstäbe anzulegen sind wie für alle anderen Werkkategorien.
Auf die im Einzelfall vorzunehmende Bestimmung des konkreten urheberrechtlichen Schutzbereichs eines Werkes, der sich aus seiner Gestaltungshöhe ergibt, bezieht sich diese Aussage hingegen nicht:
Ohne Erfolg rügt die Revision, das Berufungsgericht weiche von der „Cofemel“-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ab. Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union darin ausführt, der Umfang des Schutzes eines Werks der angewandten Kunst sei nicht geringer als bei anderen unter die Richtlinie 2001/29/EG fallenden Werken (EuGH, GRUR 2019, 1185 [juris Rn. 35] – Cofemel), ist damit allein gesagt, dass bei Werken der angewandten Kunst dieselben Ausschließlichkeitsrechte (umfassend die positiven Nutzungsrechte und die negativen Verbietungsrechte) gewährt werden müssen und hinsichtlich der Reichweite dieser Rechte dieselben Rechtsmaßstäbe anzulegen sind wie bei allen anderen Werkkategorien. Gegenstand der Vorlage in der Rechtssache „Cofemel“ war allein die Frage, ob bestimmten Erzeugnissen (Werken der angewandten Kunst, Modellen und Designs) der urheberrechtliche Schutz in gleicher Weise zugutekomme wie Werken der Literatur und Kunst (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1185 [juris Rn. 24] – Cofemel). Die Aussage des Gerichtshofs der Europäischen Union bedeutet vor diesem Hintergrund, dass der urheberrechtliche Schutz für alle Kategorien von Werken, die den unionsrechtlichen Werkbegriff erfüllen (dazu EuGH, GRUR 2019, 1185 [juris Rn. 29 und 48] – Cofemel), nach demselben rechtlichen Maßstab zu bestimmen ist (vgl. auch EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 – C-145/10, Slg. 2011, I-12533 = GRUR 2012, 166 [juris Rn. 97 f.] – Painer; ferner auch Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-683/17 vom 2. Mai 2019 Rn. 31). Auf die im Einzelfall vorzuneh- mende Bestimmung des konkreten urheberrechtlichen Schutzbereichs eines Werks, der sich aus seiner Gestaltungshöhe ergibt, bezieht sich diese Aussage hingegen nicht.
BGH, I ZR 173/21
Halbleiter: Ein rechtlicher Ausblick
Rechtsfragen rund um Halbleiter: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Halbleitern, auch Mikrochips genannt, ist ein komplexer Prozess, der eine Vielzahl rechtlicher Herausforderungen und Fragestellungen aufwirft. In Deutschland und in der Europäischen Union (EU) sind verschiedene nationale und EU-weite Regelungen relevant, die Unternehmen und auf IT-Recht spezialisierte Anwälte berücksichtigen müssen.
Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die spannenden Rechtsfragen rund um Halbleiter gegeben.
Hinweis: Wir beschäftigen uns in unserer Kanzlei mit Rechtsfragen des Quantum-Computings, RA Jens Ferner beherrscht zudem die simulierte Quanten-Programmierung via Qiskit.
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Was ist urheberrechtlich geschützt?
Bei der Frage, was urheberrechtlichen Schutz genießt, ist kurz festzuhalten, dass dasjenige, was das Ergebnis persönlicher geistiger Schöpfung ist, urheberrechtlich geschützt wird. Es gibt keine abschließende Liste der mit dem Urheberrecht geschützten Werke, aber die typischen Werke werden in § 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) schon einmal aufgeführt. Und in diesem Beitrag finden Sie zahlreiche weitere Beispiele!
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Reparaturrichtlinie: Recht auf Reparatur geplant
Reparaturrichtlinie: Die Europäische Kommission hat am 22.03.23 einen neuen Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren angenommen, der zu Einsparungen für die Verbraucher/innen führen und die Ziele des europäischen Grünen Deals u. a. durch die Verringerung des Abfallaufkommens unterstützen soll.
In den letzten Jahrzehnten wurde bei fehlerhaften Produkten häufig der Ersatz gegenüber einer Reparatur bevorzugt, und den Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden nach Ablauf der gesetzlichen Garantie keine ausreichenden Anreize für eine Reparatur der betreffenden Waren geboten. Mit dem Vorschlag wird es für Verbraucher/innen einfacher und kostengünstiger, Waren reparieren, statt sie ersetzen zu lassen. Ferner wird eine höhere Nachfrage den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Update April 2024: Die Richtlinie befindet sich in der Abstimmung, dabei gab es einige Änderungen. So werden wohl AGB-rechtliche Regelungen noch kommen, mit denen das Recht auf Reparatur vertraglich vor Aushöhlung geschützt werden soll; weiterhin soll es eine Ausnahmeklausel für unwirtschaftliche Reparaturen geben. Es bleibt also spannend.
(mehr …)Zur umweltbezogenen Werbung bei uns:
- Landgericht Karlsruhe entscheidet über die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“
- OLG Düsseldorf: Werbung mit Klimaneutralität
- OLG FFM: Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ ohne Aufklärung irreführend
- LG MG: Werbung mit Klimaneutralität bei Kompensationsmaßnahmen
- OLG SH: Irreführung bei Werbung für Müllbeutel mit der Angabe „klimaneutral“
- Green Claims: EU-Kommission nimmt Greenwashing ins Visier
- Empowering Consumers Directive
- European Critical Raw Materials Act
- Recht auf Reparatur geplant



