Schlagwort: Design

Rechtsanwalt für Design & Designgesetz: Rechtsanwalt für Designrecht Jens Ferner Alsdorf, Aachen, berät Unternehmen zum Designrecht und Designgesetz. Im Designrecht ist Rechtsanwalt Jens Ferner tätig im Bereich IT und Technologien, also speziell bei Design mit Bezug zu Technik.

Design oder Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für bestimmte Waren ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform – etwa in Gestalt, Farbe, Form – verleiht. Die Begriffe „Design“ oder „Geschmacksmuster“ sind nur verschiedene Bezeichnungen für ein und dieselbe Schutzrechtsart im Designrecht.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Cloud-Computing und IT-Vertragsrecht: Dürfen Anbieter Daten der Kunden bei Zahlungsverzug löschen?

    Während noch im Jahr 2010 der Begriff „Cloud-Computing“ ein Hype war, ist heute (wohl?) festzustellen, dass „die Cloud“ schlicht Alltag ist. Bei rechtlichen Fragen rund um „die Cloud“ konzentriert man sich immer wieder gerne vor allem auf urheberrechtliche oder datenschutzrechtliche Fragen. Dabei gibt es sehr viel drängendere Themen – sowohl für Anbieter als auch Kunden.

    Eines davon: Das Löschen von Daten wenn es Streit zwischen Kunde und Anbieter gibt.
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  • Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Was ändert sich nun wirklich?

    Der Bundesrat hat das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ durchgewunken (zu finden hier). Nachdem nunmehr die endgültige Fassung feststeht kann sich der Frage gewidmet werden, was dieser Gesetzentwurf für die Zukunft der Abmahnungen bedeuten kann. Von besonderer Relevanz ist dabei immer die Frage der Prozesskosten im Falle eines Rechtsstreits.

    Zur Verdeutlichung: Wenn Abmahnungen eindeutig berechtigt sind, wird man regelmäßig die Angelegenheit sauber abschliessen. Wenn dagegen eine Abmahnung eindeutig unberechtigt bzw. rechtswidrig ist, wird man sie zurückweisen. Das Problem ist, dass man nicht selten gerade keinen eindeutigen Fall hat – da ist dann in der Sache die Abmahnung vielleicht berechtigt, es steht aber der Verdacht des Rechtsmissbrauchs im Raum. Oder es steht zwar kein Rechtsmissbrauch im Raum, dafür ist in der Sache sehr schwierig, ob wirklich ein abzumahnender Rechtsverstoss im Raum steht.

    Die Prozesskosten im Falle eines Rechtsstreits geben dann nicht selten Anreiz, sich zähneknirschend auf einen Vergleich einzulassen, den man eigentlich nicht will. Kostenbeispiele:

    • In urheberrechtlichen Sachen ist man relativ problemlos bei einem Streitwert von 10.000 Euro – das entspricht in 1. Instanz einem Prozesskostenrisiko von ca. 1.600 Euro. Ein Vergleich von 300 Euro erscheint da schnell in anderem Licht, wenn man sich ohne brauchbare Prognose streitet.
    • In wettbewerbsrechtlichen Sachen ist man dagegen relativ schnell bei ca. 20.000 Euro (aufwärts), was einem Prozesskostenrisiko von ca. 2.200 Euro entspricht. Vergleiche um die 500 Euro lassen sich meistens problemlos erzielen.

    Durch das nun kommende „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ soll sich das ändern.
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  • Haftung der Werbeagentur bei Erstellung einer Webseite

    Haftung der Werbeagentur bei Erstellung einer Webseite

    Es ist so selbstverständlich – sollte man meinen: Wer sich für seine erbrachte Leistung entlohnen lässt, sollte bei der Bemessung seines Lohns auch immer im Auge haben, welche dauerhaften Risiken bestehen, die ggfs. aufgefangen werden müssen. Mich erschrickt dabei zunehmend, wie viele Agenturen oder Einzelunternehmer Designs oder ganze Webseite entwerfen und dabei schlicht unrealistisch abrechnen.

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  • Urheberrecht: Das Anfertigen von Produktfotos ist zulässig – Abfotografieren von Produkten

    Es mag etwas seltsam klingen, aber die Frage musste der Bundesgerichtshof entscheiden: Darf man Produkte abfotografieren, um Produktfotos zu erstellen – etwa zur Vermarktung? Tatsächlich wird ein Design häufig geschützt sein, etwa das Cover eines Buches oder die Form eines Parfums, ist insofern die Fotografie zulässig um das Produkt zu vermarkten?

    Der BGH (I ZR 256/97) hat entschieden dass es zulässig ist. Die Gedanken der Erschöpfung sind hier heran zu ziehen, nicht zuletzt um zu verhindern, dass der Hersteller des Produktes letztendlich sein Urheberrecht nutzt, um einen Markt „abzuschotten“:

    Denn das nationale Urheberrecht möchte die Verkehrsfähigkeit der einmal mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gebrachten Waren ebenso sichern, wie die Bestimmungen des EG-Vertrages die Verkehrsfähigkeit der Güter innerhalb des Binnenmarktes gewährleisten sollen. Die dargestellten Grundsätze sind daher dort heranzuziehen, wo die Gestaltung eines Produkts urheberrechtlichen Schutz genießt und insofern in seinen Wirkungen mit einem markenrechtlichen Schutz der Ausstattung verglichen werden kann. Könnte hier der Hersteller mit Hilfe des Urheberrechts eine übliche werbende Ankündigung des Produkts unterbinden, wäre ihm ein Instrument zur Kontrolle des Weitervertriebs an die Hand gegeben, über das er im Interesse der Verkehrsfähigkeit der mit seiner Zustimmung in Verkehr gebrachten Waren gerade nicht verfügen soll.

    Das Ergebnis: Die Erstellung von Produktfotos ist grundsätzlich zulässig. Diese werden als Lichtbildwerke auch grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen (dazu hier von mir) wobei der Schutz schon sehr frühzeitig eintreten wird (siehe etwa hier).

  • Urheberrechtlicher Schutz für Webseiten – Design

    Urheberrechtlicher Schutz für Webseiten – Design

    Das OLG Celle (13 W 17/12) hatte sich mit dem urheberrechtlichen Schutz von Webseiten (genauer: dem Design einer Webseite/Webdesign) zu beschäftigen. Hierbei hat das OLG den gefestigten Grundsatz bestätigt, dass der Gestaltung von Webseiten ein Urheberrechtsschutz (nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG) zukommen kann. Webdesigner und Werbeagenturen müssen aber darauf achten, eine gewisse Eigenleistung zu erbringen.

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  • Werberecht: Lebensmittelwerbung – Lecker & Gesund … ?

    Stellen Sie sich vor, morgen steht auf ihrer Lieblings-Chips-Tüte, das der Verzehr der halben Tüte kalorientechnisch einem Döner entspricht – schmeckt das dann noch? Oder die Nuss-Nougat-Creme: Wollen wir die nicht lieber essen, wenn wir uns – mit Unterstützung der Werbung – nicht zumindest einreden können, dass sie unserer Gesundheit (trotz der Unmengen Zucker) eher zuträglich als abträglich ist? Kein Wunder, dass die Lebensmittelindustrie bemüht ist, ihre Produkte entsprechend zu vermarkten. Und ebenfalls kein Wunder, dass die Rechtsprechung sich hiermit schon beschäftigen durfte.

    Ein kleiner Rundgang durch die Rechtsprechung, der zeigt, was es so alles gibt.

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  • Nirk: Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Designlaw

    Das Buch von Nirk ist, so viel kann schon vorab festgestellt werden, einfach gut. Nicht zuletzt auch deswegen, weil das Büchlein – aus der Reihe „Start ins Rechtsgebiet“ – alles in allem mit 128 Seiten auskommt, was den Einstieg wirklich erheblich erleichtert: Kein BlaBla, keinen tieftheoretischen Analysen; einfach das wirklich Wichtige möglichst kompakt und verständlich aufbereitet.

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