Schlagwort: cannabis

Rechtsanwalt für Cannabis: Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert, insbesondere im BtMG auf Fragen rund um Cannabis sowie verwandte Produkte wie Cannabidiol (CBD). Unsere grenznah zu den Niederlanden gelegene Kanzlei ist seit über 25 Jahren im BtMG-Strafrecht tätig und vertritt Sie bei Besitz, Handeltreiben oder Einfuhr von Cannabis professionell und seriös. Auch im Lebensmittelstrafrecht, das sich bei Cannabis schnell mit dem BTM-Strafrecht überschneidet. Mehr zu unserer Tätigkeit im BtMG!

Cannabis

Hanf (lateinisch Cannabis) ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hanfgewächse und zählt zu den ältesten Nutzpflanzen der Erde – zugleich kann es als Rauschdroge verwendet werden. Cannabis zählt zu den so genannten weichen Drogen, sein Grenzwert zur nicht-geringen Menge liegt bei 7.5 Gramm Wirkstoffgehalt.

Cannabidiol

Cannabidiol (CBD) ist ein Cannabinoid der weiblichen Pflanze und rechtlich derzeit hochumstritten. Nach unserer Auffassung sind zahlreiche vermeintliche rechtliche Graubereiche tatsächlich rechtlich greifbar, insbesondere seit der Bundesgerichtshof hier einige erste strafrechtliche Klarstellungen getroffen hat.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Handeltreiben mit Cannabissetzlingen

    Handeltreiben mit Cannabissetzlingen

    Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat nicht nur gesellschaftliche, sondern auch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 2025 (3 StR 25/24) zeigt, wie die Rechtsprechung mit dem Übergang vom Betäubungsmittelgesetz zum Konsumcannabisgesetz umgeht – insbesondere in Fällen, die sich im Grenzbereich zwischen Vorbereitungshandlung und strafbarem Handeltreiben bewegen. Die Entscheidung klärt, unter welchen Voraussetzungen bereits der Erwerb und Transport von Cannabissetzlingen als Handeltreiben zu werten ist, und setzt damit wichtige Maßstäbe für die Zukunft.

    (mehr …)
  • VG Köln zum gewerblichen Handel mit Cannabis-Jungpflanzen

    VG Köln zum gewerblichen Handel mit Cannabis-Jungpflanzen

    Was sind Stecklinge: Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat seit seinem Inkrafttreten eine kontroverse Debatte über die Reichweite der Legalisierung ausgelöst. Während der private Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt ist, bleibt der gewerbliche Umgang mit Cannabisprodukten streng reguliert. Das Verwaltungsgericht Köln (1 L 1371/25) hat nun in einem aktuellen Beschluss vom 13. November 2025 klargestellt, dass der Handel mit eingepflanzten Cannabis-Jungpflanzen – selbst wenn sie noch keine Blüten oder Fruchtstände tragen – nicht unter die Ausnahmetatbestände des Gesetzes fällt.

    (mehr …)
  • Organisierte Kriminalität in Deutschland 2024

    Organisierte Kriminalität in Deutschland 2024

    „Crime as a Service“ und digitale Schattenwirtschaft als Herausforderung: Die Organisierte Kriminalität (OK) in Deutschland entwickelt sich rasant – weg von klassischen Clan-Strukturen, hin zu professionellen Dienstleistern, die ihre kriminellen Fähigkeiten wie ein legales Unternehmen anbieten. Das aktuelle Bundeslagebild des Bundeskriminalamts (BKA) für 2024 zeichnet ein alarmierendes Bild: Kriminelle Banden agieren zunehmend wie Start-ups der Schattenwirtschaft, spezialisieren sich auf Nischen wie Geldwäsche oder Gewaltausübung und vermarkten diese als „Crime as a Service“. Dabei zeigt sich immer deutlicher, wie Cyberkriminalität und organisierte Kriminalität miteinander verwoben sind.

    (mehr …)
  • Prozessuale Tat und Verfahrenshindernis im Strafprozess

    Prozessuale Tat und Verfahrenshindernis im Strafprozess

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2025 (3 StR 594/24) gibt Anlass, die prozessuale Tatidentität und deren Bedeutung für die Reichweite der Urteilsfindung zu beleuchten. Der Senat musste klären, ob eine Bedrohung in Tateinheit mit versuchter Nötigung, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit einem Betäubungsmitteldelikt steht, auch ohne ausdrückliche Anklageerhebung zum Gegenstand der Verurteilung gemacht werden darf. Die Antwort fiel eindeutig aus: Ohne Anklage oder Nachtragsanklage fehlt es an einer Verfahrensgrundlage, selbst wenn der Vorwurf sachlich mit dem Hauptdelikt verknüpft ist.

    (mehr …)
  • Gesetzentwurf: Einschränkungen bei Fernverschreibung und Versand von Medizinalcannabis (2025)

    Gesetzentwurf: Einschränkungen bei Fernverschreibung und Versand von Medizinalcannabis (2025)

    Mit einem Referentenentwurf vom 14. Juli 2025 beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit eine gezielte Nachjustierung des erst zum 1. April 2024 in Kraft getretenen Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Hintergrund sind unerwartete Entwicklungen bei der Verschreibung und Verteilung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken, die aus Sicht des Gesetzgebers mit Risiken für die Patientensicherheit verbunden sind.

    (mehr …)
  • Jugendstrafe nur als „ultima ratio“?

    Jugendstrafe nur als „ultima ratio“?

    Aktuelle BGH-Entscheidungen im Spiegel des § 17 JGG: Drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem ersten Halbjahr 2025 bieten einen facettenreichen Einblick in die dogmatisch anspruchsvolle und praktisch folgenreiche Anwendung des § 17 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Sie zeigen, wie differenziert und zugleich fehleranfällig die Voraussetzungen der Jugendstrafe – insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen schädlicher Neigungen und die Schwere der Schuld – im konkreten Einzelfall zu prüfen sind. Dabei werden zugleich die Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht geschärft, was für Tatgerichte wie Verteidigung und Staatsanwaltschaft gleichermaßen von Bedeutung ist.

    (mehr …)
  • Cannabis im Haftraum und das KCanG

    Cannabis im Haftraum und das KCanG

    KG Berlin zur Reichweite des Konsumcannabisgesetzes: Mit der Legalisierung des privaten Besitzes und Anbaus von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat der Gesetzgeber einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel vollzogen, dessen Tragweite sich nun Schritt für Schritt in der Rechtsprechung entfaltet. Besonders heikel wird es dort, wo die gesetzlich erlaubten Mengen in Bereichen in Erscheinung treten, die der staatlichen Kontrolle unterliegen – etwa im Strafvollzug.

    In seinem Urteil vom 28. Mai 2025 (5 ORs 17/25) hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis im Haftraum eines Strafgefangenen von der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ahndung ausgenommen ist. Das Urteil rückt damit die Begrifflichkeit des „gewöhnlichen Aufenthalts“ in den Mittelpunkt und weist zugleich der Strafverfolgung wie auch der Vollzugspraxis enge Grenzen.

    (mehr …)
  • BGH: Umgang mit Freimengen im KCanG

    BGH: Umgang mit Freimengen im KCanG

    Mit Beschluss vom 3. Februar 2025 (Az. GSSt 1/24) hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs grundlegende Fragen zur strafrechtlichen Bewertung und zur Einziehung von Cannabisvorräten nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) geklärt. Die Entscheidung ist dogmatisch wegweisend: Sie positioniert sich zur Abgrenzung zwischen strafbarem Besitz und erlaubtem Eigenkonsum, zum Verhältnis von Handeltreiben und Besitz im Sinne des Konkurrenzrechts sowie zu Reichweite und Grenzen der Einziehung nach § 37 KCanG.

    Die rechtliche Komplexität ergibt sich aus der dualen Zielsetzung des Gesetzgebers: Einerseits sollte der Besitz kleiner Cannabismengen für Volljährige entkriminalisiert, andererseits der illegale Handel weiterhin effektiv verfolgt werden. In diesem Spannungsfeld war bislang unklar, ob im Fall gemischter Besitzabsichten (Eigenkonsum und Verkauf) die Gesamtmenge oder nur die Eigenkonsummenge maßgeblich ist. Ebenfalls strittig war, ob straflose Mengen aus der Einziehung auszunehmen sind. Die Antwort des Großen Senats fällt differenziert, aber klar strukturiert aus.

    (mehr …)
  • Werbung für medizinisches Cannabis

    Werbung für medizinisches Cannabis

    OLG Frankfurt zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit arzneimittelbezogener Aussagen: Der therapeutische Einsatz von Cannabis ist seit der Gesetzesänderung 2017 zunehmend Teil medizinischer Praxis. Gleichzeitig werfen Werbung und Außendarstellung entsprechender Produkte komplexe lauterkeitsrechtliche Fragen auf.

    In seinem Urteil vom 25. Januar 2024 (Az. 6 U 74/24) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun mehrere Aussagen eines auf medizinisches Cannabis spezialisierten Unternehmens als wettbewerbswidrig eingestuft. Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch im Umfeld verschreibungspflichtiger Arzneimittel das Heilmittelwerberecht (HWG) strenge Maßstäbe setzt – und dass Verstöße zugleich lauterkeitsrechtlich relevant sind.

    (mehr …)
  • BGH zur Reichweite des § 6 Nr. 5 StGB

    BGH zur Reichweite des § 6 Nr. 5 StGB

    Begriff des Betäubungsmittels im Lichte der Cannabisreform: Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zum 1. April 2024 ist der gesetzliche Umgang mit Cannabis grundlegend neu geordnet worden. Damit stellt sich für zahlreiche laufende Strafverfahren die Frage, welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung auf die Auslegung bestehender Normen hat – insbesondere solcher, die an den Begriff des „Betäubungsmittels“ anknüpfen, wie § 6 Nr. 5 StGB.

    In seinem Beschluss vom 5. März 2025 (3 StR 399/24) hat der Bundesgerichtshof erstmals höchstrichterlich klargestellt, dass der Begriff des Betäubungsmittels im Sinne dieser Norm trotz der Cannabisreform weiterhin Cannabis und Marihuana umfasst. Die Entscheidung berührt zentrale Fragen des Strafanwendungsrechts, der völkerrechtlichen Anbindung und der Gesetzesauslegung.

    (mehr …)
  • OLG Celle: Keine Geldwäsche bei legal entkriminalisiertem Erwerb von Cannabis

    OLG Celle: Keine Geldwäsche bei legal entkriminalisiertem Erwerb von Cannabis

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 11. April 2025 (Az. 2 ORs 18/25) markiert eine bedeutsame dogmatische Weichenstellung im Spannungsfeld zwischen dem neu geschaffenen Konsumcannabisgesetz (KCanG) und dem traditionellen Strafbarkeitsdogma der Geldwäsche nach § 261 StGB. Im Kern steht die Frage, ob der Erwerb geringer Mengen Cannabis, die nach dem KCanG nicht strafbar sind, gleichwohl eine Geldwäschestrafbarkeit auslösen kann. Das Gericht verneint dies mit überzeugender Argumentation – und positioniert sich damit klar gegen eine Überdehnung des § 261 StGB.

    (mehr …)
  • Handeltreiben durch Cannabissetzlinge?

    Handeltreiben durch Cannabissetzlinge?

    Cannabissetzlinge und das Handeltreiben: Die Cannabisreform hat das deutsche Betäubungsmittelstrafrecht grundlegend verändert. Doch welche Konsequenzen hat das für laufende oder vergangene Strafverfahren?

    Insbesondere stellt sich die Frage: Reicht bereits der Besitz von Cannabissetzlingen mit Verkaufsabsicht aus, um den Straftatbestand des Handeltreibens zu erfüllen? Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 27.11.2024 – 3 StR 25/24) hat hierzu nun eine bemerkenswert klare Position bezogen – und damit der bisherigen uneinheitlichen Rechtsprechung eine neue Richtung gewiesen.

    (mehr …)
  • ShinyFlakes 2.0 vor dem BGH

    ShinyFlakes 2.0 vor dem BGH

    Strafrechtlicher Blick auf ein digitales Drogennetzwerk: Mit Urteil vom 5. November 2024 (5 StR 599/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut einen Fall entschieden, der das enorme Spannungsverhältnis zwischen traditionellem Strafrecht und digitaler Kriminalität aufzeigt. Im Zentrum der Entscheidung steht ein Online-Drogenhandel, der in seiner Organisation und technischen Ausgestaltung Parallelen zum berüchtigten „ShinyFlakes“-Fall aufweist, dessen Ersttäter mit vergleichbarem Modus Operandi bereits 2015 verurteilt worden war. Der BGH hatte in diesem Verfahren eine komplexe Revisionslage zu bewerten, die sowohl sachlich-rechtliche als auch verfahrensrechtliche Fragen von erheblicher Tragweite betraf.

    (mehr …)
  • OLG Braunschweig zum Diebstahl: Geringwertigkeit liegt bei 40 EUR

    OLG Braunschweig zum Diebstahl: Geringwertigkeit liegt bei 40 EUR

    Wann ist ein Diebstahl im strafrechtlichen Sinne „geringfügig“? Diese scheinbar einfache Frage birgt für die Praxis erhebliche Bedeutung, insbesondere für die Strafzumessung und die Frage, ob besonders schwere Fälle vorliegen. In einem aktuellen Beschluss vom 16. August 2024 (Az. 1 ORs 15/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig die Wertgrenze für die Annahme einer geringwertigen Sache präzisiert und damit Rechtssicherheit geschaffen.

    (mehr …)
  • Der Begriff des Besitzes im Sinne des Betäubungsmittelrechts

    Der Begriff des Besitzes im Sinne des Betäubungsmittelrechts

    In seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH, 2 StR 186/24) den Begriff des Besitzes im Betäubungsmittelrecht präzisiert und seine Anwendung in einem konkreten Fall überprüft. Der Angeklagte wurde wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt, obwohl er weder Eigentümer der Drogen war noch direkt am Handel beteiligt war. Die Entscheidung klärt, was unter „Besitz“ in diesem Kontext zu verstehen ist.

    (mehr …)