Fährt ein Beamter außerhalb der Regelarbeitszeit vom Ort eines auswärtigen Dienstgeschäfts zum Dienstort zurück, handelt es sich hierbei um keinen Dienst im Sinne des Beamtenrechts (OVG Rheinland-Pfalz, 10 A 10727/05.OVG).
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Schlagwort: Arbeitszeit
Im Kontext der Arbeitszeit können sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedene rechtliche Fragen stellen. Winige Beispiele sind:
Wie viele Stunden darf ein Arbeitnehmer pro Tag oder pro Woche arbeiten? Welche Pausenregelungen müssen eingehalten werden?
Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig verändern? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und mit welcher Ankündigungsfrist?
Wie werden Überstunden bezahlt? Gibt es dazu gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen?
Wie sind Überstunden, d.h. Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, geregelt? Müssen Überstunden genehmigt werden?
Gibt es im Unternehmen Möglichkeiten für flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Teilzeitarbeit oder Jobsharing?
Wie werden Arbeitszeiten erfasst und dokumentiert?
Wie ist die rechtliche Situation bei Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst?
Welche gesetzlichen oder tariflichen Regelungen gibt es bei Nachtarbeit?
Welche Besonderheiten gelten für die Arbeitszeit von Auszubildenden oder Jugendlichen?
Diese und weitere Fragen können durch die Thematik der Arbeitszeit auftreten und sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um arbeitsrechtliche Konflikte oder gar Sanktionen zu vermeiden. Unsere Kanzlei ist in dem Bereich nur Beratend für Unternehmen tätig!
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Beamter: Fahrzeit zum auswärtigen Dienstort ist keine Dienstzeit
Rüstzeit: VGH Baden-Württemberg hat entschieden
Es ist soweit: Der VGH Baden-Württemberg (4 S 1676/10 und 4 S 1677/10) hat zur „Rüstzeit“ und der Frage, ob es sich um Dienstzeit handelt, entschieden. Ich hatte bereits berichtet, dass nach diversen Rechtsstreitigkeiten die Frage – ob die Zeit, in der ein Polizeibeamter seine Uniform anlegt und seine persönlich zugeteilte Ausrüstung vor dem Dienstbeginn aufnimmt (Rüstzeit), zum Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts gehört – dem VGH vorgelegt wurde.
Er hat nun sehr differenziert entschieden:
- Die Zeit für das An- und Ablegen der Polizeiuniform in den Diensträumen vor Beginn und nach Ende einer Schicht gehört nicht zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Polizeibeamten.
- Ebenso gehören so genannte „Übergabegespräche“ beim Schichtwechsel nicht zur Dienstzeit.
- Sehr wohl aber ist die Zeit des An- und Ablegens von Dienstwaffe und Schutzweste als Dienstzeit zu beurteilen.
Beamtenrecht: Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden
Ein Beamter, der während der Zeit erkrankt, in der er wegen der Ableistung von Mehrarbeitsstunden dienstfrei hat, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Vergütung.
Beamtenrecht: Ist die „Rüstzeit“ Dienstzeit oder nicht?
Der Streit besteht schon länger und die GdP ist hier auch sehr aktiv: Es geht um die Frage, ob die Zeit, in der ein Polizeibeamter seine Uniform anlegt und seine persönlich zugeteilte Ausrüstung vor dem Dienstbeginn aufnimmt (Rüstzeit), zum Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts gehört. Verneint wurde dies z.B. durch die Verwaltungsgerichte Karlsruhe (11 K 3998/08) und Stuttgart. Bejaht vom VG Münster (4 K 2819/04).
Probleme am Arbeitsplatz? Unsere Experten für (IT-)Arbeitsrecht und Kündigungsschutz helfen Ihnen weiter!
In unserer renommierten Kanzlei bieten wir umfassende Beratung im Arbeitsrecht mit besonderem Fokus auf IT-Arbeitsrecht für Unternehmen und Geschäftsführer. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten steht Ihnen zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Probleme zu lösen. Mit unserer spezialisierten Expertise im IT-Arbeitsrecht sind wir in der Lage, komplexe rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit Managerhaftung, Technologie und Arbeitsverhältnissen zu bewältigen.
Nachdem der VGH Baden-Württemberg unter den Aktenzeichen 4 S 1676/10 und 4 S 1677/10 die Berufung gegen die beiden Urteile aus Karlsruhe und Stuttgart zugelassen hatte, hatte dieser sehr differenziert entschieden:
- Die Zeit für das An- und Ablegen der Polizeiuniform in den Diensträumen vor Beginn und nach Ende einer Schicht gehört nicht zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Polizeibeamten.
- Ebenso gehören so genannte “Übergabegespräche” beim Schichtwechsel nicht zur Dienstzeit.
- Sehr wohl aber ist die Zeit des An- und Ablegens von Dienstwaffe und Schutzweste als Dienstzeit zu beurteilen.
Arbeitnehmerstatus eines Vereinsmitglieds
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, 9 AZR 253/22) hat entschieden: Das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kann nur von einem Verein in Anspruch genommen werden, der ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung aufweist.
Andernfalls ist es ihm verwehrt, mit seinen Mitgliedern zu vereinbaren, außerhalb eines Arbeitsverhältnisses fremdbestimmte, weisungsgebundene Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten, sofern diese nicht ähnlich einem Arbeitnehmer sozial geschützt sind.
(mehr …)Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung: Betriebliche Erfordernisse als Grundlage einer betriebsbedingten Kündigung liegen vor, wenn aufgrund betrieblicher Ursachen ein Überhang an Arbeitskräften entsteht und dadurch das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt.
In diesem Beitrag werden die betriebsbedingte und auch die fristlose Kündigung von Arbeitnehmern erläutert. Dabei ist zu bedenken, dass in Deutschland eine Kündigung von Arbeitnehmern nicht so einfach möglich ist, wie sich das viele Arbeitgeber vorstellen – insbesondere internationale Arbeitgeber sind von dem rigiden Kündigungsschutz, zu Gunsten von Arbeitnehmern, in Deutschland überrascht. Dabei können fehlerhafte Kündigungen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
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Cyberversicherung muss auch zahlen, wenn nicht alle Sicherheitsupdates installiert waren
Das Landgericht Tübingen (4 O 193/21) konnte zur Eintrittspflicht einer Cyber-Versicherung feststellen, dass allein der Umstand, dass nicht alle Server mit aktuellen Sicherheitsupdates ausgestattet waren, einen Leistungsanspruch gegen den Versicherer unberührt lässt. Jedenfalls dann nicht, wenn der Cyber-Angriff unter Ausnutzung einer bekannten Windows-Schwachstelle (hier: „Pass-the-Hash„) erfolgte und dadurch die Erlangung von Microsoft-Administratorenrechten für alle Server möglich war.
Denn: Die insoweit in Rede stehende Verletzung einer Anzeigepflicht ist weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich (Ausnahme: arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers). Die Entscheidung verdeutlicht zugleich, wie wichtig die richtige juristische Handhabe des Schadensfalls ist. Dabei droht eine erhebliche Haftung für die Geschäftsleitung. Update: Die Entscheidung ist angeblich beim OLG Stuttgart (7 U 262/23) in der Berufung.
(mehr …)Zum Thema bei uns:
- Cyberversicherung und Cyberwar
- Cyberversicherung in Unternehmen
- Haftung der Geschäftsleitung für Sicherheitslücken
- Einstandspflicht der Cyberversicherung: LG Kiel und LG Tübingen

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bei freien Mitarbeitern
Der Bundesgerichtshof (1 StR 188/22) hat sich zu der äußerst praxisrelevanten Frage geäußert, wie die Abgrenzung von sog. scheinselbständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern in einer Rechtsanwaltskanzlei stattzufinden hat. Die spezifischen Umstände dieser Berufsgruppe lassen dabei Rückschlüsse auf die Beschäftigung freier, freiberuflicher Mitarbeiter zu – und lassen aufhorchen.
(mehr …)Unwirksame AGB – Kontrolle von AGB
Unwirksame AGB: allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer Kontrolle, sowohl im Verkehr mit Verbrauchern als auch im kaufmännischen Verkehr. Dies führt gerade bei Kaufleuten immer wieder zu Verwunderung, die dieses Kontrollsystem nicht verstehen.
Der Bundesgerichtshof (XI ZR 174/13) hat nochmals die Grundsätze hierbei sehr verständlich zusammengefasst, eine Gelegenheit diese Rechtsprechung hier aufzunehmen und zu verdeutlichen, wie wichtig bei AGB die Beratung vor der Verwendung ist – hinterher ist selten etwas zu retten.
(mehr …)AGB-Recht

Zum AGB-Recht finden Sie auf unserer Webseite eine Vielzahl grundlegender Informationen:
- Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen – wann liegen AGB vor?
- Unwirksame AGB – Kontrolle von AGB
- AGB-Recht: Einzelvertrag kann eine allgemeine Geschäftsbedingung sein
- Wirksamkeit von AGB beim Kauf unter Privatleuten
- Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag
- Abgrenzung von Werkvertrag und Kaufvertrag
- Klauseln zu Arbeitszeit und Vergütung unterliegen nicht der AGB-Kontrolle
- Beispiele für unwirksame AGB-Klauseln
- Auslegung von AGB
- Einbeziehung von AGB-Klauseln im Geschäftsverkehr
- AGB-Recht: Salvatorische Klausel unwirksam
- Keine geltungserhaltende Reduktion bei AGB
- AGB-Recht auch bei Individualvereinbarung wenn Dritter betroffen ist
Zum Thema AGB bei uns:
Beitragspflicht zu Sozialkassen des Baugewerbes
Gerade im Baugewerbe gibt es ständig Probleme mit Zahlungen an die „SoKa Bau“, was dann nicht selten zu Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen §266a StGB führt. Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Beweisproblematik zum betrieblichen Geltungsbereich der VTV konnte nun das Bundesarbeitsgericht (10 AZR 458/21) die hier geltenden Beweisregeln klarstellen.
(mehr …)Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.
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Recht auf Unerreichbarkeit des Arbeitnehmers
Dass es keine Verpflichtung eines Mitarbeiters gibt, in seiner Freizeit eine Mitteilung des Arbeitgebers (per Telefon oder SMS) entgegenzunehmen, hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (1 Sa 39 öD/22) klargestellt. Das BAG hat sich inzwischen anders postiert!
Das LAG arbeitet heraus, dass einem Arbeitnehmer in seiner Freizeit ein Recht auf Unerreichbarkeit zusteht:
(mehr …)Freizeit zeichnet sich gerade dadurch aus, dass Arbeitnehmer/innen in diesem Zeitraum den Arbeitgeber/innen nicht zur Verfügung stehen müssen und selbstbestimmt entscheiden können, wie und wo sie diese Freizeit verbringen. In dieser Zeit müssen sie gerade nicht fremdnützig tätig sein und sind nicht Bestandteil einer fremdbestimmten arbeitsrechtlichen Organisationseinheit und fungieren nicht als Arbeitskraft.
Es gehört zu den vornehmsten Persönlichkeitsrechten, dass ein Mensch selbst entscheidet, für wen er/sie in dieser Zeit erreichbar sein will oder nicht (LAG Thüringen, Urteil vom 16.05.2018 – 6 Sa 442/17 – Juris, Rn. 43). Ob der Kläger einer Weisung, die ihm in seiner Freizeit zur Kenntnis gelangt ist, folgen müsste, braucht hier nicht entschieden zu werden.
Urlaubsanspruch bei Wechselschichttätigkeit
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (23 Sa 1135/21) hat entschieden: Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind Freischichten nicht zu berücksichtigen, wenn diese bei Fälligkeit des Urlaubsanspruchs zu Beginn des Kalenderjahrs nicht dienstplanmäßig feststehen.
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Einführung elektronischer Zeiterfassung: Müssen alle nun „zurück zur Stechuhr“?
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (hier: § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG) verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann:
Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, für die der Gesetzgeber nicht auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG eine von den Vorgaben in Art. 3, 5 und 6 Buchst. b dieser Richtlinie abweichende Regelung getroffen hat.
Leitsatz, BAG 1 ABR 22/21Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat desweiteren die Einführung eines Systems der (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungsstelle erzwingen. Ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht besteht nur, wenn und soweit die betriebliche Angelegenheit nicht schon gesetzlich geregelt ist. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (1 ABR 22/21) entschieden.
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Verwertungsverbot bei Beweisen aus DSGVO-Verstoß
Beim Arbeitsgericht Mannheim (14 Ca 135/20) ging es um die Frage, ob ein Verwertungsverbot – hier hinsichtlich Sachvortrags – daraus folgt, dass eine Prozesspartei unter Verstoß gegen DSGVO-Grundsätze an einen Beweis gelangt ist.
Nun ist dem deutschen Zivilprozessrecht ein „Sachvortragsverwertungsverbot“ fremd. Ein Verwendungs- und Verwertungsverbot kann mit dem Bundesarbeitsgericht aber dann in Betracht kommen, wenn eine erhebliche, im Einzelfall nicht gerechtfertigte Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung überwiegt.
(mehr …)Zum Verwertungsverbot bei Persönlichkeitsrechtsverletzung siehe auch hier bei uns:
- Beweisverwertungsverbote im Zivilprozess
- Überprüfung von Arbeitnehmer-Mails
- Zugriff auf Dateien des Dienst-PCs
- Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis
- Zugriff auf Datei-Zeitstempel zur Arbeitszeitkontrolle
- Arbeitszeiterfassung: Allgemeines zu biometrischen Daten und zum Fingerscan
- Fotos des Arbeitnehmers
- Videoüberwachung von Lagerraum kann zulässig sein

