Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht als Vorstand einer Aktiengesellschaft
Der Bundesgerichtshof (3 StR 329/21) konnte sich zur Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht als Vorstand einer Aktiengesellschaft äußern. Dabei hebt der BGH hervor, dass in rechtlicher Hinsicht davon auszugehen ist, dass dem Vorstand einer Aktiengesellschaft bei der Leitung der Geschäfte eines Unternehmens ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt werden muss, ohne den eine unternehmerische Tätigkeit schlechterdings nicht denkbar ist. … Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht als Vorstand einer Aktiengesellschaft weiterlesen
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