Kapitalmarktstrafrecht: Ein Überblick über die strafrechtlichen Risiken im Finanzsektor

Das Kapitalmarktstrafrecht gewinnt in Zeiten steigender Regulierungen und wachsender -Anforderungen zunehmend an Bedeutung. Gerade für Personen im Umfeld von Banken und Börsen, sowie für von Unternehmen, die mit Aktien und Finanzprodukten umgehen, ist es essenziell, die möglichen strafrechtlichen Risiken zu kennen.

Im Folgenden gibt es einen Überblick über die wesentlichen Delikte des Kapitalmarktstrafrechts, die für die Finanz- und Unternehmenswelt relevant sind.

Was ist das Kapitalmarktstrafrecht?

Kapitalmarktstrafrecht ist kein einheitlich kodifiziertes Rechtsgebiet, sondern ein Sammelbegriff für strafrechtliche Normen, die Kapitalmarktaktivitäten betreffen. Diese Normen sind über verschiedene Gesetze verstreut, darunter das Strafgesetzbuch (StGB), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Aktiengesetz (AktG). Gemeinsam ist diesen Vorschriften, dass sie das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes und den Schutz von Anlegern sicherstellen sollen.

Die wichtigsten Delikte im Kapitalmarktstrafrecht

  1. (§ 38 WpHG): Insiderhandel beschreibt den Missbrauch von vertraulichen Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, um dadurch Handelsvorteile zu erlangen. Personen, die aufgrund ihrer Position Zugang zu solchen Informationen haben, dürfen diese nicht nutzen, um durch den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren persönliche oder fremde Vorteile zu erzielen. Das Verbot richtet sich insbesondere an Vorstandsmitglieder, Aktionäre und Mitarbeiter von börsennotierten Unternehmen, die Zugang zu sensiblen Informationen haben.

    Beispiel: Ein Vorstandsmitglied, das von einem bevorstehenden Unternehmenszusammenschluss erfährt und daraufhin Aktien des eigenen Unternehmens kauft, um von einem späteren Kursanstieg zu profitieren, begeht Insiderhandel.
  2. Marktmanipulation (§§ 20a, 38 WpHG): Marktmanipulation umfasst Handlungen, die darauf abzielen, den Marktpreis von Finanzinstrumenten künstlich zu beeinflussen. Dies kann durch die Verbreitung falscher Informationen, durch das Abgeben von Kauf- oder Verkaufsaufträgen, die irreführende Signale über die Nachfrage oder das Angebot erzeugen, oder durch sonstige Täuschungshandlungen geschehen.

    Beispiel: Ein Unternehmen veröffentlicht bewusst übertriebene Prognosen über zukünftige Gewinne, um den Aktienkurs in die Höhe zu treiben.
  3. (§ 264a StGB): Kapitalanlagebetrug betrifft die unrichtige Darstellung von Tatsachen oder das Verschweigen wesentlicher Informationen in Prospekten oder anderen Anlagewerbematerialien. Dieses Delikt zielt darauf ab, das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit der Angaben und damit den Schutz des Kapitals zu gewährleisten.

    Beispiel: Ein Unternehmen verschweigt in seinem Emissionsprospekt, dass eine wesentliche Patentanmeldung abgelehnt wurde, obwohl diese Information für die Beurteilung der zukünftigen Unternehmensentwicklung entscheidend ist.
  4. Unrichtige Darstellung in Jahresabschlüssen und Lageberichten (§ 331 HGB, § 400 AktG): Die unrichtige Darstellung in Jahresabschlüssen oder Lageberichten ist ein weiteres zentrales Delikt im Kapitalmarktstrafrecht. Es betrifft insbesondere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, die für die Richtigkeit der Finanzberichte verantwortlich sind. Fehlerhafte Angaben können Anleger in die Irre führen und erhebliche finanzielle Schäden verursachen.

    Beispiel: Ein Unternehmen bilanziert Vermögenswerte bewusst überhöht, um ein positives Bild seiner finanziellen Lage zu vermitteln und so den Aktienkurs zu stabilisieren.
  5. Unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften (§ 54 KWG): Das Betreiben von Bankgeschäften ohne die erforderliche Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde BaFin ist ebenfalls strafbar. Diese Regelung schützt die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems und sorgt dafür, dass nur regulierte und kontrollierte Institutionen Bankgeschäfte anbieten dürfen.

    Beispiel: Ein Unternehmen sammelt Einlagen von Kunden ein und vergibt Kredite, ohne dafür die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

Bedeutung für Unternehmen und Führungskräfte

Für Unternehmen und deren Führungskräfte ist es von entscheidender Bedeutung, sich der Risiken und Pflichten im Rahmen des Kapitalmarktstrafrechts bewusst zu sein. Verstöße können nicht nur erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen. Daher sollten Geschäftsleiter sicherstellen, dass Compliance-Systeme etabliert sind, die eine wirksame Überwachung und Einhaltung der relevanten Vorschriften gewährleisten.


Fazit

Das Kapitalmarktstrafrecht bildet ein komplexes Geflecht aus verschiedenen Normen, die alle das Ziel verfolgen, die Integrität und Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte zu schützen. Für Personen, die in diesem Bereich tätig sind, ist es unerlässlich, sich regelmäßig über die rechtlichen Anforderungen zu informieren und sicherzustellen, dass alle Handlungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Nur so können strafrechtliche Risiken minimiert und das Vertrauen in die Märkte gestärkt werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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