Produktsicherheit in Europa war lange Zeit eine rechtliche Selbstverständlichkeit im Hintergrund industrieller Tätigkeit. Doch die Jahre 2024 und 2025 markieren eine tiefgreifende Zäsur: Die Europäische Union hat mit einer Reihe neuer Rechtsakte – insbesondere der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und der Produkthaftungsrichtlinie (PLD) – ein neues Kapitel aufgeschlagen. Für Unternehmen bedeutet das nicht weniger als ein Paradigmenwechsel: weg von reaktiver Compliance, hin zu proaktiver Verantwortung im gesamten Produktlebenszyklus – physisch wie digital.
(mehr …)Schlagwort: raub
Rechtsanwalt für Raub: Raub im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine Straftat, bei der mit Gewalt oder durch Drohung eine Sache einem anderen gegen dessen Willen weggenommen wird. Der Täter muss dabei die Absicht haben, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen. Raub ist ein schweres Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Rechtsanwalt Ferner, der Profi im Strafrecht, zu Raub und Strafrecht. Wir verteidigen Sie hart und professionell als Strafverteidiger im Gerichtssaal, insbesondere auch beim Vorwurf Raub. Dabei ist der Raub ein schwerwiegendes Delikt, das je nach den Umständen mit erheblichen Mindest-Freiheitsstrafen belegt sein kann. Beim Vorwurf Raub sollten Sie sofort und frühzeitig auf einen Strafverteidiger zurückgreifen – insbesondere droht hier mitunter schnell die Untersuchungshaft.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
Urlaub: Wir sind bis zum 02.09.26 geschlossen, keine Mails/Anfragen/Anrufe.
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


BGH zum Freispruch wegen versuchten Totschlags
Wahrheit, Zweifel und die Grenze der Spekulation: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 2024 (Az. 6 StR 199/24) knüpft an eine vielschichtige Diskussion an, die das deutsche Strafprozessrecht immer wieder durchzieht: Wie weit darf ein Tatgericht im Zweifel freisprechen – und wann überschreitet es dabei die Grenze zur Spekulation? In dem Fall, der dem 6. Strafsenat zur Überprüfung vorlag, ging es um einen versuchten Totschlag im Rahmen einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einschneidenden Konsequenzen für das Opfer. Der Angeklagte wurde in der zweiten Hauptverhandlung freigesprochen – das Landgericht hielt seine eigene Täterschaft trotz früherer Geständnisse für nicht bewiesen. Der Bundesgerichtshof hob diesen Freispruch jedoch auf und wies die Sache an eine andere Jugendkammer zurück.
Im Zentrum steht die Frage nach der belastbaren Beweiswürdigung, dem Umgang mit Teilgeständnissen und der Rolle hypothetischer Alternativerklärungen, etwa eines „freiwilligen Bauernopfers“. Die Entscheidung ist ein Lehrstück für das rechtliche Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz „in dubio pro reo“ und der Pflicht zur rational nachvollziehbaren Tatsachenfeststellung.
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Aus Themse geborgenes iPad liefert Beweise
Digitale Beweismittel zwischen Science-Fiction und Strafprozess: Ein verkrustetes iPad, vergraben im Schlick des Londoner Themseufers, liefert den entscheidenden Hinweis zur Aufklärung eines beinahe perfekten Mordkomplotts. Was wie der Einstieg in einen Roman von William Gibson klingt, ist Realität – und zugleich Lehrstück für den Umgang mit digitalen Spuren im Strafverfahren.
Im Mittelpunkt dieses fast filmreifen Falls von dem die Metropolitan Police berichtet: Drei international agierende Kriminelle, eine versuchte Exekution im East End, ein spektakulärer Kunstraub in der Schweiz – und ein iPad, das fünf Jahre lang unter Wasser lag und dennoch zu einem der wichtigsten Beweismittel avancierte.
(mehr …)Digitale Beweismittel

Bei uns im Blog finden Sie eine Vielzahl von Beiträgen zu digitalen Beweismitteln, Rechtsanwalt Jens Ferner ist auf das Thema spezialisiert:
- Zugriffe der Polizei: WhatsApp-Nachrichten, Mails, TOR-Netzwerk, File-Carving, Predictive Policing und Kryptowährungen
- Zugriff auf Smartphones: Warum sind PINs gefährlich, wie arbeiten Ermittler und biometrische Merkmale dürfen erzwungen werden
- Digitale Beweismittel im deutschen Strafprozess
- Strafbarkeit wenn man sein Passwort nicht verrät?
- Foto von Fingerabdruck führt zu Encrochat-Nutzer
- Beiträge zu Encrochat
- Blackbox im PKW
- IT-Forensik: Welche Software nutzen Ermittler?
- Nachweis von Software-Urheberrechtsverletzung
- Wann ist eine Mail zugegangen?
- SIRIUS Report: Statistiken zur Verwendung digitaler Beweismittel in der EU
- EGMR zu digitalen Beweismitteln
- EUGH: Beweisverwertungsverbot bei mangelnder Verteidigung
- e-Evidence-Verordnung: Grenzüberschreitender Zugriff auf digitale Beweise in der EU ab 2026

Tabaksteuer und Shisha-Tabak: Strafrechtliche Risiken für Händler und Bars
Tabaksteuer und Shisha-Tabak im Steuerstrafrecht: Die steigende Beliebtheit von Shisha-Bars und Wasserpfeifentabak hat nicht nur den Markt belebt, sondern auch das Interesse der Zollverwaltung geweckt. Mit der Einführung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes und verschärften Regelungen zur Tabaksteuer sieht sich die Branche erheblichen Herausforderungen gegenüber.
Insbesondere die Steuerpflicht beim Mischen von Tabakkomponenten sowie die strengen Verpackungsvorschriften bergen erhebliche strafrechtliche Risiken für Händler und Konsumenten. In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Fallstricke und die Gefahr von Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit Wasserpfeifentabak.
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OLG Schleswig zur Vertragslaufzeit und Vorleistungspflicht bei Radiowerbung
Eine praxisrelevante Entscheidung zu Werkverträgen im Bereich der Radiowerbung hat das Oberlandesgericht Schleswig (Az. 1 U 37/24) getroffen: Gegenstand des Rechtsstreits war die Wirksamkeit einer formularmäßigen Vertragslaufzeit von 48 Monaten mit automatischer Verlängerung sowie eine vorformulierte Vorleistungspflicht. Während das Gericht die lange Laufzeit und die automatische Vertragsverlängerung für wirksam hielt, wurde die Vorleistungspflicht als unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners eingestuft.
Diese Entscheidung ist für die Praxis von besonderer Bedeutung, da sie allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in langfristigen Medienverträgen einer strengen Prüfung unterzieht und insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen Vertragsfreiheit und Schutz vor unangemessener Bindung beleuchtet.
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BGH hebt Urteil wegen besonders schweren Raubes auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11. Dezember 2024 (6 StR 248/24) eine Entscheidung des Landgerichts Hannover aufgehoben, in der ein Angeklagter wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden war. Zudem hatte das Landgericht die Einziehung eines Betrags von 300 Euro angeordnet.
Der BGH kam jedoch zu dem Ergebnis, dass das Urteil durchgreifende Erörterungsmängel aufweist, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Zueignungs- und Bereicherungsabsicht. Dies wirft grundsätzliche Fragen zur dogmatischen Abgrenzung von Raub und Erpressung auf und macht eine detaillierte Betrachtung der revisionsgerichtlichen Beanstandungen notwendig.
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Jugendstrafrecht und die Problematik „schädlicher Neigungen“
Das Jugendstrafrecht ist geprägt von einem Spannungsfeld zwischen erzieherischen Maßnahmen und der gesellschaftlichen Notwendigkeit, Straftaten angemessen zu ahnden. Mit seinem Beschluss vom 6. November 2024 (Az. 2 StR 290/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anforderungen an die Begründung und Anwendung des Merkmals „schädliche Neigungen“ im Jugendstrafrecht präzisiert.
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Jugendstrafrecht und seine Anwendung
Der Umgang mit jungen Straftätern ist immer wieder eine besondere Herausforderung für die Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 6. November 2024 (Az. 2 StR 290/24) die rechtlichen und erzieherischen Anforderungen des Jugendstrafrechts erneut präzisiert.
Gegenstand der Entscheidung war unter anderem die Frage, unter welchen Bedingungen Jugendstrafrecht auf Heranwachsende angewandt werden kann und welche Maßstäbe für die Strafzumessung gelten. Dieses Urteil bietet wichtige Einblicke in die Abgrenzung zwischen jugend- und erwachsenenstrafrechtlicher Bewertung.
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BGH zur Ablehnung von Beweisanträgen und richterlicher Sachkunde
In seinem Beschluss vom 31. Juli 2024 klärte der BGH (Az.: 2 StR 44/24) wesentliche Fragen zur Ablehnung von Beweisanträgen und der Reichweite richterlicher Sachkunde. Die Entscheidung betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag sowie die Anforderungen an die Begründung der Ablehnung von Sachverständigengutachten. Diese Entscheidung ist bedeutsam, da sie auf frühere Rechtsprechung Bezug nimmt und die Anforderungen an die Verfahrensführung weiter präzisiert.
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OLG Celle zur Fortdauer der Untersuchungshaft bei Verzögerter Vorführung
Am 26. September 2024 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Beschwerdeverfahren zur Untersuchungshaft über die Frage, ob eine erhebliche Verzögerung bei der Vorführung eines Beschuldigten zur Aufhebung des Haftbefehls führen muss. In diesem Fall war der Beschuldigte nach seiner Auslieferung aus Polen erst nach mehr als zwei Monaten dem zuständigen Gericht vorgeführt worden. Der Beschuldigte argumentierte, dass diese Verzögerung eine Verletzung seines Freiheitsgrundrechts darstellte und die Untersuchungshaft daher rechtswidrig sei.
Das OLG Celle musste entscheiden, ob die Untersuchungshaft aufgrund dieses Verfahrensfehlers aufzuheben war oder ob der Haftbefehl wegen bestehender Fluchtgefahr und dringenden Tatverdachts aufrechterhalten werden konnte.
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Urheberrechtliche Herausforderungen beim Training generativer KI-Modelle
Die Nutzung generativer KI-Modelle wie ChatGPT, DALL-E oder Stable Diffusion ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Diese Modelle sind in der Lage, auf Basis von Nutzeranweisungen kreative Inhalte zu generieren, wie z.B. Texte, Bilder oder Musikstücke. Diese Fähigkeit zur autonomen Kreativität basiert darauf, dass die KI-Modelle aus großen Datenmengen „gelernt“ haben, wie sie entsprechende Inhalte erstellen können. Ein erheblicher Teil dieser Datenbestände ist urheberrechtlich geschützt, was zu erheblichen rechtlichen Herausforderungen führt.
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Das „Verschwindenlassen von Personen“ als neuer Straftatbestand
Der neue Straftatbestand § 234b StGB „Verschwindenlassen von Personen“ wurde im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts eingeführt, das am 6. Juni 2024 vom Bundestag beschlossen wurde. Der Gesetzgeber reagierte damit auf eine internationale Entwicklung, bei der das Verschwindenlassen von Menschen zunehmend als schwere Menschenrechtsverletzung und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt wird. Die Einführung des neuen Paragraphen in das deutsche Strafgesetzbuch schließt eine wichtige Lücke im nationalen Recht, die bisher nicht durch bestehende Straftatbestände abgedeckt war.
Der Hintergrund für die Schaffung des § 234b StGB ist vielfältig. Auf internationaler Ebene hatte das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH-Statut) das Verschwindenlassen von Personen bereits als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt. Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (CPED) von 2006 verpflichtete die Vertragsstaaten, das Verschwindenlassen im nationalen Recht unter Strafe zu stellen. In Deutschland existierte bislang kein eigenständiger Straftatbestand, der diesen Anforderungen vollständig gerecht wurde, was vor allem in Fällen relevant wurde, in denen staatliche Akteure beteiligt waren.
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Drohung als finales Element bei Raub
In seinem Beschluss vom 23. Juli 2024 (Az. 6 StR 301/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, unter welchen Bedingungen eine Drohung als finales Element bei einem Raub zu werten ist. Die Entscheidung zeigt die Anforderungen an die subjektiv-finale Verknüpfung zwischen Nötigung und Wegnahmehandlung auf.
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BGH zur Anstiftung zum Raub
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 4. Juli 2024 (Az. 5 StR 280/24) die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Raub näher präzisiert. In diesem Fall wurde die Verurteilung zweier Angeklagter, die eine dritte Person dazu anstifteten, einen Raub zu begehen, vom BGH bestätigt. Die Entscheidung beleuchtet insbesondere die rechtlichen Kriterien für die Annahme einer Anstiftung im Sinne des § 26 StGB sowie die Anforderungen an die Vorsätzlichkeit der Handlung.
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BGH zur Rolle von DNA-Beweisen im Strafverfahren
Im Strafrecht spielen DNA-Beweise eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um die Identifizierung von Tätern geht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in zwei Entscheidungen (5 StR 145/24 und 5 StR 184/24) intensiv mit der Verwertung und Würdigung von DNA-Spuren beschäftigt. Beide Fälle zeigen, wie entscheidend eine sorgfältige und umfassende Beweiswürdigung im Hinblick auf DNA-Beweise ist, aber auch, welche rechtlichen Fallstricke dabei bestehen können.
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