Schlagwort: raub

Rechtsanwalt für Raub: Raub im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine Straftat, bei der mit Gewalt oder durch Drohung eine Sache einem anderen gegen dessen Willen weggenommen wird. Der Täter muss dabei die Absicht haben, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen. Raub ist ein schweres Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Rechtsanwalt Ferner, der Profi im Strafrecht, zu Raub und Strafrecht. Wir verteidigen Sie hart und professionell als Strafverteidiger im Gerichtssaal, insbesondere auch beim Vorwurf Raub. Dabei ist der Raub ein schwerwiegendes Delikt, das je nach den Umständen mit erheblichen Mindest-Freiheitsstrafen belegt sein kann. Beim Vorwurf Raub sollten Sie sofort und frühzeitig auf einen Strafverteidiger zurückgreifen – insbesondere droht hier mitunter schnell die Untersuchungshaft.

  • Rechtliche Aspekte und Handlungsempfehlungen für IT-Projekte

    Rechtliche Aspekte und Handlungsempfehlungen für IT-Projekte

    Ihr Rechtsanwalt für IT-Projekte: IT-Projekte sind komplexe Vorhaben, die eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen aufwerfen. Diese reichen von urheberrechtlichen Themen bis hin zu vertraglichen Regelungen, die sowohl während der Durchführung als auch beim Abbruch eines Projekts relevant werden können. In diesem Beitrag beleuchte ich als Fachanwalt für IT-Recht die wichtigsten rechtlichen Aspekte in einem kurzen Überblick – und gebe einige praktische Tipps für eine rechtssichere Umsetzung von IT-Projekten.

    Rechtsanwalt Jens Ferner ist nicht nur Fachanwalt für IT-Recht: Als Softwareentwickler betreute er früher eigene IT-Projekte und ist im Projektmanagement ständig fortgebildet – so insbesondere zertifiziert im Projektmanagement (Fernuni Hagen).

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  • Mikromanagement: Wenn Kontrolle die Führung lähmt

    Mikromanagement: Wenn Kontrolle die Führung lähmt

    Nicht alle Führungskräfte vertrauen auf die Fähigkeiten ihrer Teams. Stattdessen greifen manche zu einem Führungsstil, der kurzfristig Sicherheit suggeriert, langfristig jedoch erhebliche Schäden anrichtet: dem Mikromanagement. Was auf den ersten Blick wie engagierte Führung wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Bremsklotz für Motivation, Kreativität und unternehmerischen Erfolg … und hat Auswirkungen auch in rechtlicher Hinsicht.

    Hinweis: Dazu auch auf LinkedIn von mir den Beitrag beachten

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  • Pflichtverteidiger nach Einspruch gegen einen Strafbefehl

    Pflichtverteidiger nach Einspruch gegen einen Strafbefehl

    Ein Strafbefehlsverfahren bietet der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Bagatell- und Standardfälle ohne mündliche Verhandlung zu erledigen. Doch was geschieht, wenn der Beschuldigte Einspruch einlegt und das Verfahren in eine Hauptverhandlung übergeht? Das Landgericht Koblenz (1 Qs 45/25) hat nun hervorgehoben, dass in solchen Fällen ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger bestehen kann – selbst wenn der Angeklagte bereits einen Wahlverteidiger hat.

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  • Cybercrime-as-a-Service: SIM-Farmen im Fokus der Ermittler

    Cybercrime-as-a-Service: SIM-Farmen im Fokus der Ermittler

    Am 10. Oktober 2025 schlugen europäische Ermittler in Lettland zu und beendeten damit eine wohl recht aufwendige Operation gegen organisierte Cyberkriminalität: Unter dem Codenamen „SIMCARTEL“ wurde ein hochprofessionelles Netzwerk zerschlagen, das Kriminellen weltweit die Infrastruktur für Betrug, Identitätsdiebstahl und andere schwere Straftaten bereitstellte. Die Dimensionen des Falls zeigen, wie sehr sich Cyberkriminalität industrialisiert hat – und warum internationale Zusammenarbeit heute unverzichtbar ist.

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  • Organisierte Kriminalität in Deutschland 2024

    Organisierte Kriminalität in Deutschland 2024

    „Crime as a Service“ und digitale Schattenwirtschaft als Herausforderung: Die Organisierte Kriminalität (OK) in Deutschland entwickelt sich rasant – weg von klassischen Clan-Strukturen, hin zu professionellen Dienstleistern, die ihre kriminellen Fähigkeiten wie ein legales Unternehmen anbieten. Das aktuelle Bundeslagebild des Bundeskriminalamts (BKA) für 2024 zeichnet ein alarmierendes Bild: Kriminelle Banden agieren zunehmend wie Start-ups der Schattenwirtschaft, spezialisieren sich auf Nischen wie Geldwäsche oder Gewaltausübung und vermarkten diese als „Crime as a Service“. Dabei zeigt sich immer deutlicher, wie Cyberkriminalität und organisierte Kriminalität miteinander verwoben sind.

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  • Cyber-Freibeuter: Wollen die USA böswillige Hacker legalisieren?

    Cyber-Freibeuter: Wollen die USA böswillige Hacker legalisieren?

    Rückkehr der Kaperbriefe: Die USA stehen möglicherweise vor einem beispiellosen Schritt im Kampf gegen Cyberkriminalität: Mit dem Scam Farms Marque and Reprisal Authorization Act of 2025 will der Kongress ein jahrhundertealtes Instrument wiederbeleben – die Letters of Marque and Reprisal, auch bekannt als Kaperbriefe. Historisch erlaubten diese privaten Schiffseignern, im Namen ihres Landes feindliche Handelsflotten zu kapern.

    Nun sollen Cyber-Freibeuter ähnliche Rechte erhalten, um ausländische Hacker, Betrugsnetzwerke und staatlich unterstützte Cyberkriminelle zu bekämpfen. Doch was auf den ersten Blick wie eine innovative Lösung wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als höchst umstrittenes Unterfangen, das tiefgreifende rechtliche, ethische und strategische Fragen aufwirft.

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  • BGH zur Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Smartphones zur Beweissicherung

    BGH zur Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Smartphones zur Beweissicherung

    Die Frage, wann die Wegnahme eines Smartphones als räuberischer Diebstahl strafbar ist, wenn es gar nicht um das Gerät an sich geht, stellt Gerichte vor Herausforderungen: Besonders problematisch sind Fälle, in denen der Täter das Gerät nicht aus Bereicherungsabsicht entwendet, sondern um darauf gespeicherte Daten zu überprüfen oder zu löschen.

    Der Bundesgerichtshof (4 StR 308/25) hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass eine Zueignungsabsicht im Sinne des § 252 StGB nicht automatisch vorliegt, wenn das Handy nur zur Beweisführung an sich gebracht wird. Dabei zeigt sich, wie eng die Grenzen zwischen strafbarem räuberischen Diebstahl und bloßer Gebrauchsanmaßung verlaufen.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • „Operation Calypso“ der EU-Staatsanwaltschaft

    „Operation Calypso“ der EU-Staatsanwaltschaft

    Die Schlagzeilen sind spektakulär: 2.435 beschlagnahmte Container, 800 Millionen Euro Steuerschaden, Festnahmen in vier Ländern. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) hat mit der „Operation Calypso“ einen der größten Schläge gegen organisierte Zoll- und Steuerkriminalität in der Geschichte der EU geführt. Im Mittelpunkt steht ein mutmaßlich von chinesischen Netzwerken gesteuertes System, das seit Jahren Zölle und Mehrwertsteuer in industriellem Ausmaß umging.

    Doch hinter den großen Zahlen und den Bildern von beschlagnahmten E-Bikes und Textilien verbergen sich komplexe rechtliche Fragen – insbesondere für Unternehmen, Spediteure und Importeure, die plötzlich im Visier der Ermittler stehen. Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Steuerstrafrecht und Kommentator der Arbeit der europäischen Staatsanwaltschaft sehe ich in diesem Fall nicht nur ein Beispiel für effektive Strafverfolgung, sondern auch ein Warnsignal für alle, die im internationalen Handel tätig sind. Vor allem die Einziehung von Vermögenswerten – ein Instrument, das in solchen Fällen oft rigoros eingesetzt wird – birgt erhebliche Risiken, aber auch Verteidigungspotenzial.

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  • Streaming in der Krise – und die Rückkehr des illegalen Filesharings

    Streaming in der Krise – und die Rückkehr des illegalen Filesharings

    Noch vor wenigen Jahren galt Streaming als Heilsbringer gegen die Online-Piraterie. Dienste wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+ versprachen den bequemen, legalen Zugang zu einer kaum überschaubaren Fülle an Filmen und Serien, jederzeit und auf nahezu jedem Gerät verfügbar. Piraterie, so schien es, war ein Relikt der frühen 2000er-Jahre – jener Zeit, in der „Raubkopierer sind Verbrecher“ als eindringliche Warnung auf jeder DVD prangte. Doch die Realität im Jahr 2025 zeigt ein anderes Bild: Streaming steckt in einer tiefen Krise, und Filesharing erlebt eine Renaissance.

    Die Gründe sind vielschichtig und werden bei der FAZ gut auf den Punkt gebracht: Die Fragmentierung des Marktes zwingt Nutzer, gleich mehrere Abonnements parallel zu bezahlen, um die jeweils exklusiven Inhalte sehen zu können. Hinzu kommen steigende Preise, Werbeeinblendungen und die Beschränkungen durch Geoblocking. Das Ergebnis: Wer alle großen Serien verfolgen möchte, landet schnell bei Fixkosten von deutlich über fünfzig Euro im Monat – ohne Sportübertragungen oder Nischenangebote. Für viele Nutzer, vor allem für jüngere Zielgruppen, ist der Klick auf illegale Streaming- oder Filesharing-Angebote daher verlockend geworden. Sie bieten dieselben Inhalte, oft in vergleichbarer Qualität, aber kostenlos und jederzeit verfügbar.

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  • Vorläufige Überstellungshaft eines mutmaßlichen Kriegsverbrechers

    Vorläufige Überstellungshaft eines mutmaßlichen Kriegsverbrechers

    OLG Brandenburg zur Zusammenarbeit mit dem IStGH: In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Brandenburg (2 OAus 31/25) mit der Anordnung einer vorläufigen Überstellungshaft auf Ersuchen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) befasst. Anlass war der Haftbefehl gegen einen ehemaligen Milizionär, dem schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt werden. Die Entscheidung wirft grundlegende Fragen zum Zusammenspiel zwischen deutschem Recht, dem IStGH-Gesetz und dem Römischen Statut auf – insbesondere zur Rolle nationaler Gerichte bei der vorläufigen Vollstreckung internationaler Haftbefehle.

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  • Steuerstrafrecht: Fehlende Außenwirkung der GbR verhindert Umsatzsteuerpflicht

    Steuerstrafrecht: Fehlende Außenwirkung der GbR verhindert Umsatzsteuerpflicht

    Der Bundesgerichtshof (1 StR 94/25( hat mit Beschluss vom 26. Juni 2025 eine zentrale dogmatische Weichenstellung im Steuerstrafrecht getroffen: Im Fokus steht die Frage, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die im Innenverhältnis operativ tätig ist, aber im Außenverhältnis nicht in Erscheinung tritt, als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG angesehen werden kann. Die Entscheidung betrifft ein im wirtschaftlichen Graubereich angesiedeltes Geschäftsmodell des gewerblichen Ticket-Zweitverkaufs und wirft grundlegende Fragen zur Zurechnung von Umsätzen sowie zur Reichweite des § 370 AO auf.

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  • Open Source Software und Recht

    Open Source Software und Recht

    Open-Source-Software (OSS) ist längst das Rückgrat der modernen Softwareentwicklung und digitalen Infrastruktur. Unternehmen, Start-ups und Behörden nutzen selbstverständlich Frameworks, Bibliotheken und Systemkomponenten, deren Quellcode öffentlich zugänglich ist. Doch mit dieser technischen Freiheit geht eine rechtliche Verantwortung einher, die oft unterschätzt wird. Wer Open-Source-Software nutzt – sei es zur internen Entwicklung oder in kommerziellen Produkten –, betritt ein komplexes Feld aus Urheberrecht, Lizenzrecht und Vertragsgestaltung.

    Im Folgenden möchte ich einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund um Open-Source-Software geben, um Entscheidern und Entwicklern Orientierung zu bieten und sie dabei zu unterstützen, typische Risiken zu vermeiden. Dabei schreibe ich selbst seit Jahrzehnten zu diesem Thema.

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  • Bundesfinanzhof zur steuerlichen Qualifikation professioneller Pokerspieler

    Bundesfinanzhof zur steuerlichen Qualifikation professioneller Pokerspieler

    Online-Poker als Gewerbebetrieb: In einem ebenso ausführlichen wie vielschichtigen Urteil vom 2. April 2025 (Az. X R 26/21) konkretisiert der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung professioneller Pokerspieler. Nach der bereits 2023 ergangenen Entscheidung zum „Texas Hold’em“ bestätigt der BFH nunmehr auch für die Spielvariante „Pot Limit Omaha“, dass diese unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG zu qualifizieren ist.

    Das Urteil fokussiert die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung des Online-Glücksspielmarkts und verdeutlicht die dogmatischen Herausforderungen bei der Abgrenzung von privater Spielleidenschaft und einkommensteuerpflichtiger Erwerbstätigkeit.

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  • Jugendstrafe nur als „ultima ratio“?

    Jugendstrafe nur als „ultima ratio“?

    Aktuelle BGH-Entscheidungen im Spiegel des § 17 JGG: Drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem ersten Halbjahr 2025 bieten einen facettenreichen Einblick in die dogmatisch anspruchsvolle und praktisch folgenreiche Anwendung des § 17 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Sie zeigen, wie differenziert und zugleich fehleranfällig die Voraussetzungen der Jugendstrafe – insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen schädlicher Neigungen und die Schwere der Schuld – im konkreten Einzelfall zu prüfen sind. Dabei werden zugleich die Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht geschärft, was für Tatgerichte wie Verteidigung und Staatsanwaltschaft gleichermaßen von Bedeutung ist.

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  • Steuerstrafrecht: Influencer im Visier der Steuerfahndung

    Steuerstrafrecht: Influencer im Visier der Steuerfahndung

    In Nordrhein-Westfalen nimmt die Steuerfahndung zunehmend eine Berufsgruppe ins Visier, die bislang eher mit Produktplatzierungen als mit Paragrafen in Verbindung gebracht wurde: Influencerinnen und Influencer. Was sich zunächst nach vereinzelten Nachlässigkeiten in der Steuererklärung anhören mag, nimmt längst Züge organisierter Steuervermeidung an. Laut übereinstimmenden Medienberichten – etwa von Der Spiegel und Heise online – geht das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) mittlerweile von einem Steuerschaden von rund 300 Millionen Euro allein in NRW aus.

    Das LBF hat eigens ein »Influencer-Team« mit spezialisierten Steuerfahndern gegründet. Dessen Fokus liegt wohl nicht auf gelegentlichen Produktempfehlungen kleinerer Accounts, sondern auf professionellen Akteuren mit erheblichen monatlichen Einnahmen, die nicht selten ohne Steuernummer agieren und teilweise ihren steuerlichen Verpflichtungen „mit hoher krimineller Energie“ ausweichen. Besonders schwierig: Die Beweisführung bei flüchtigen Formaten wie Storys sowie der häufige Wegzug ins Ausland, etwa nach Dubai, erschweren die Verfolgung. Dennoch laufen derzeit bereits rund 200 Ermittlungsverfahren gegen in NRW ansässige Influencer.

    Update: Es gibt inzwischen Zweifel an den von den Finanzbehörden gemeldeten Zahlen. Möglicherweise wurde durch eine Gleichsetzung von Steuerschaden und Gesamtumsatz ein verzerrtes Bild erzeugt, berichtet das Manager-Magazin!

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