Am 12. Juni 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH, Az. III ZR 109/24) bekanntlich das Urteil gefällt, mit dem sich die Branche der Online-Fortbildungen und Business-Coachings nachhaltig verändert hat: Der III. Zivilsenat entschied, dass ein „9-Monats-Business-Mentoring-Programm” ohne Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nichtig ist. Dabei ging es um ein Angebot, das sich ausdrücklich an Unternehmer richtete – ein Bereich, in dem man sich bislang in Sicherheit wähnte.
Diese Entscheidung hat nun weitreichende Folgen für Anbieter von Online-Seminaren, Mentoring-Programmen und digitalen Fortbildungen. Sie betrifft nicht nur klassische Coaching-Angebote, sondern potenziell alle Formate, die Wissen oder Fähigkeiten online vermitteln und sollte daher Ernst genommen werden. Im Folgenden gebe ich dazu eine aktuelle Einordnung.
Hinweis: In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir ausschließlich Anbieter von Kursen – wenn Sie Geld zurückfordern wollen, sind wir die falsche Kanzlei! Dieser Beitrag wurde zuletzt im Februar 2025 aktualisiert – beachten Sie die aktuellen Neuerungen zum FernUSG und Online-Angeboten, die im Mai 2026 hier im Beitrag zusammengefasst wurden.
(mehr …)
















