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Schlagwort: Non Disclosure Agreement

Rechtsanwalt für NDA: Ein NDA (Non-Disclosure Agreement) ist eine Geheimhaltungsvereinbarung, die häufig zwischen zwei oder mehreren Parteien getroffen wird, um sicherzustellen, dass bestimmte Informationen, die ausgetauscht oder gemeinsam genutzt werden, nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies wird häufig in Geschäftssituationen verwendet, wenn z. B. neue Produkte, Ideen oder Strategien besprochen werden, die geheim gehalten werden sollen. Ein NDA kann rechtliche Konsequenzen haben, wenn es gebrochen wird. Im deutschen Sprachgebrauch wird diese Art von Vereinbarung oft als Geheimhaltungsvereinbarung oder Vertraulichkeitsvereinbarung bezeichnet.

  • 1. FernUSG-BGH-Urteil zu Online-Coaching

    1. FernUSG-BGH-Urteil zu Online-Coaching

    Am 12. Juni 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH, Az. III ZR 109/24) bekanntlich das Urteil gefällt, mit dem sich die Branche der Online-Fortbildungen und Business-Coachings nachhaltig verändert hat: Der III. Zivilsenat entschied, dass ein „9-Monats-Business-Mentoring-Programm” ohne Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nichtig ist. Dabei ging es um ein Angebot, das sich ausdrücklich an Unternehmer richtete – ein Bereich, in dem man sich bislang in Sicherheit wähnte.

    Diese Entscheidung hat nun weitreichende Folgen für Anbieter von Online-Seminaren, Mentoring-Programmen und digitalen Fortbildungen. Sie betrifft nicht nur klassische Coaching-Angebote, sondern potenziell alle Formate, die Wissen oder Fähigkeiten online vermitteln und sollte daher Ernst genommen werden. Im Folgenden gebe ich dazu eine aktuelle Einordnung.

    Hinweis: In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir ausschließlich Anbieter von Kursen – wenn Sie Geld zurückfordern wollen, sind wir die falsche Kanzlei! Dieser Beitrag wurde zuletzt im Februar 2025 aktualisiert – beachten Sie die aktuellen Neuerungen zum FernUSG und Online-Angeboten, die im Mai 2026 hier im Beitrag zusammengefasst wurden.

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  • Kann die Polizei Whatsapp-Nachrichten lesen?

    Kann die Polizei Whatsapp-Nachrichten lesen?

    Hat die Polizei Zugriff auf Whatsapp-Nachrichten? In Cybercrime-Verfahren hat die digitale Kommunikation erhebliche Bedeutung für Ermittler – und so stellt sich immer wieder die Frage, wie sicher WhatsApp eigentlich ist. Oder ein anderer Messenger, mit dem man kommuniziert hat. Die Frage ist tatsächlich nicht so leicht zu beantworten.

    Update: Der Beitrag wurde im Februar 2026 um aktuelle Erkenntnisse zu potenziellen Zugriffen seitens META erweitert. Ich rate inzwischen sowohl aus Sicherheitsgründen aber auch mit Blick auf politische Verflechtungen bei META dringend davon ab, Whatsapp zu nutzen.

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  • CO₂-Kompensation in der Werbung

    CO₂-Kompensation in der Werbung

    Die Werbung mit Klimaneutralität und CO₂-Kompensation ist zu einem zentralen Instrument der Unternehmenskommunikation geworden – doch ihre rechtlichen Grenzen werden zunehmend enger gesteckt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 20 U 38/25) klargestellt, dass pauschale Versprechen zur CO₂-Kompensation bei Flügen irreführend sein können, wenn sie beim Verbraucher den Eindruck vollständiger Klimaneutralität erwecken. Die Sache ist interessant mit Blick auf die Bewertung umweltbezogener Werbeaussagen bei klarer Hervorhebung der Kompensation samt Betonung der hohen Anforderungen an Transparenz.

    Das Thema des Greenwashing fasziniert mich juristisch, weswegen ich dazu publiziere – so konkret zum aktuellen Stand im Umweltwerberecht in jurisPR-ITR 21/2025 Anm. 6. Der Beitrag wurde im Februar 2026 aktualisiert.

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  • Databroker Files & ADINT: Smartphones als frei verfügbares Spionagewerkzeug

    Databroker Files & ADINT: Smartphones als frei verfügbares Spionagewerkzeug

    Aktuelle Enthüllungen, die französische, deutsche und internationale Journalisten im Dezember 2025 unter dem Titel Databroker Files veröffentlicht haben, zeigen ein Sicherheitsproblem von historischer Dimension: Sie belegen in krasser Form, wie Werbe- und Standortdaten, eigentlich für „personalisiertes Marketing“ erhoben, eingesetzt werden könnten, um Geheimdienstmitarbeiter, Militärangehörige und selbst das unmittelbare Umfeld von Präsident Emmanuel Macron bis an die private Haustür zu verfolgen.

    Es geht nicht mehr nur um die Gefährdung der Privatsphäre Einzelner, sondern um die nationale und europäische Sicherheit insgesamt. Speziell durch ADINT. werden immer mehr Überwachungen möglich. und fernab der Öffentlichkeit hat sich hier ein für Geheimdienste und Ermittler. lohnendes Grenzgebiet Überwachungsmarktplatz gebildet. etabliert. Darin kann man auch ein Musterbeispiel für den Irrtum über die vermeintlich „langweiligen Daten“ des Einzelnen erkennen. Der Beitrag wurde im Februar 2026 nochmals aktualisiert.

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  • Zulässigkeit behördlicher Warnungen vor Software

    Zulässigkeit behördlicher Warnungen vor Software

    Die Veröffentlichung behördlicher Sicherheitsbewertungen kann für Softwareanbieter existenzbedrohend sein – damit stellt sich die Frage der rechtlichen Zulässigkeit von behördlichen Warnungen vor Softwareprodukten. Doch auch wenn es ein kitisches Gebiet ist: nicht jede Warnung rechtfertigt einen vorbeugenden gerichtlichen Eingriff – das zeigt ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (1 L 3105/25) vom 2. Dezember 2025, den ich auch hier auf LinkedIn thematisiere.

    Das Verwaltungsgericht entschied, dass ein Softwarehersteller nicht ohne Weiteres die Unterlassung einer geplanten behördlichen Produktbewertung verlangen kann, auch wenn diese negative Auswirkungen auf den Markt haben könnte. Der Fall wirft mal wieder grundsätzliche Fragen zum Thema auf: Wann ist vorbeugender Rechtsschutz gegen staatliches Informationshandeln zulässig? Und wo liegen die Grenzen zwischen legitimer Verbraucheraufklärung und unzumutbaren wirtschaftlichen Nachteilen für Unternehmen?

    Bitte beachten Sie: In der hier noch zu berücksichtigenden alten Rechtslage waren behördliche Warnungen dieser Art im Kern in §7 BSIG (aF) – seit Dezember 2025, mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie, hat der Gesetzgeber dies ausdrücklich in § 13 BSIG normiert, wobei neu „Informationen über Verstöße besonders wichtiger Einrichtungen oder wichtiger Einrichtungen“ hinzugekommen sind. Daran ist zukünftig eine behördliche Warnung in dem Kontext zu messen. Der Beitrag wurde im Februar 2026 aktualisiert.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Marktmanipulation durch Anlagewerbung: BGH legt EuGH zentrale Fragen zur EU-Marktmissbrauchsverordnung vor

    Marktmanipulation durch Anlagewerbung: BGH legt EuGH zentrale Fragen zur EU-Marktmissbrauchsverordnung vor

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (1 StR 527/24) hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Dies ist für die Praxis des Wirtschaftsstrafrechts von erheblicher Bedeutung. Im Mittelpunkt steht die Auslegung der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014, konkret die Frage, unter welchen Voraussetzungen werbende Stellungnahmen zu Finanzinstrumenten als Marktmanipulation zu qualifizieren sind, wenn die Werbenden selbst Positionen in den beworbenen Unternehmen halten.

    Die Entscheidung betrifft sowohl die strafrechtliche Bewertung solcher Handlungen als auch die Reichweite von Einziehungsmaßnahmen gegen die erzielten Gewinne. Dabei werden grundlegende Fragen zur Transparenzpflicht und zum Tatbestand der Marktmanipulation aufgeworfen.

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  • Desinformation: Gefahr von Fake News für Unternehmen

    Desinformation: Gefahr von Fake News für Unternehmen

    Wer ein Unternehmen führt, muss Desinformation oder Fake News inzwischen als eigenständige Risiko­kategorie begreifen, wie auch das Handelsblatt titelt: Binnen weniger Stunden kann heute ein anonymer Post Milliardenwerte vernichten – verstärkt durch synthetische Inhalte, die selbst Profis kaum noch von echten Aussagen unterscheiden können. Was früher nach Randphänomen aus Wahlkampagnen klang, trifft inzwischen DAX‑Konzerne, Mittelständler und Hidden Champions gleichermaßen: Desinformation ist vom Kommunikationsrisiko zum marktrelevanten Störfaktor geworden.

    Was lange wie ein Randphänomen aus der politischen Sphäre wirkte, entwickelt sich damit – neben dem gesellschaftlichen Sprengstoff insgesamt – zu einem milliardenschweren Geschäftsrisiko; befeuert durch leicht verfügbare KI-Werkzeuge, skalierbare Kampagneninfrastruktur und eine Medienökonomie, die Aufmerksamkeit belohnt, nicht Wahrheit. Parallel verschärft sich der regulatorische Rahmen: Mit dem EU‑KI‑Gesetz und dem Digital Services Act geraten Unternehmen zunehmend in die Pflicht, nicht nur ihre eigenen Systeme, sondern auch die Informationsumgebung rund um Produkte und Geschäftsmodelle im Blick zu behalten – Fehler können schnell einer Frage Frage von Compliance und persönlicher Haftung werden.​​

    Ich beschäftige mich hier im Blog seit Jahren mit dem Thema Desinformation, wobei ich dies in den Kontext von Cyberkriminalität packe. Wichtig ist mir das Herausarbeiten, dass Desinformation nicht irgendein Randbereich ist, der irgendwie die Politik betrifft, sondern dass es um ein konkret eingesetztes Instrument geht, um Gesellschaft und Wirtschaft negativ zu stören. Beachten Sie dazu auch meine bisherigen Publikationen in AnwZert ITR 3/2025 Anm. 2 und AnwZert ITR 22/2025 Anm. 2. Mein Faible für Kommunikationspsychologie ist, neben meiner Arbeit zum strategischen Denken, mit der Grund, warum ich das Thema immer wieder aufgreife. Im Rahmen meiner Lehraufträge vermittle ich Studenten den Umgang mit diesen modernen Themen, die nur scheinbar fernab klassischer Compliance liegen. Der Beitrag wurde im Februar 2026 aktualisiert mit Blick auf eine Veröffentlichung im Harvard Business Manager.

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  • Lokale KI-Agenten wie OpenClaw als Haftungsrisiko begreifen

    Lokale KI-Agenten wie OpenClaw als Haftungsrisiko begreifen

    Haftungsrisiko KI-Agent: Der gerade im Hype stehende Moltbot OpenClaw steht exemplarisch für die nächste Welle „persönlicher KI‑Agenten“, die nicht mehr nur Texte beantworten, sondern unseren digitalen Alltag komfortabel steuern sollen: Sie lesen Mails, bewegen Dateien, führen Shell‑Befehle aus, steuern Browser und automatisieren Arbeitsabläufe quer durch Messaging‑Dienste – bevorzugt auf einem bezahlbaren Rechner wie einem durchlaufenden Mac mini im eigenen Heimnetz.

    Gleichzeitig aber zeigen Sicherheitsforschende bereits binnen weniger Wochen Hunderte offen im Netz stehende Instanzen, unsichere Protokolle und reale Angriffsversuche; die Euphorie über den „24/7‑Mitarbeiter im Wohnzimmer“ sollte daher als konkrete Risiko‑Debatte mit juristischem Einschlag gesehen werden.

    Hinweis: Im Rahmen meines Aufsatzes zum LLM-Hacking (erschienen in KIR 2025, 374ff.) habe ich herausgearbeitet, dass die unten thematisierten Prompt Injections strafbare Handlungen sind. Der Beitrag wurde aktualisiert mit Blick auf neue Entwicklungen in Punkte Sicherheit und natürlich den erneuten Namenswechsel.

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  • Grenzen der Hausratversicherung bei Phishing

    Grenzen der Hausratversicherung bei Phishing

    Phishing-Angriffe gehören zu den häufigsten Cyberdelikten, bei denen Täter durch gefälschte Kommunikation an sensible Daten gelangen. Doch nicht jeder Schaden, der im Zusammenhang mit digitalen Transaktionen entsteht, ist automatisch durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Das Amtsgericht Bernau (10 C 212/25) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der Versicherungsschutz für Phishing-Schäden eng an die Definition vertraulicher Zugangsdaten geknüpft ist – und dass die Preisgabe von IBAN oder Kreditkartennummer allein keinen Anspruch auf Entschädigung begründet.

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  • Recht auf mündliche Anhörung: Bewährungswiderruf bei selbstverschuldeter Unerreichbarkeit?

    Recht auf mündliche Anhörung: Bewährungswiderruf bei selbstverschuldeter Unerreichbarkeit?

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Beschluss vom 16. Dezember 2025 (Aktenzeichen III-3 Ws 405/25) klargestellt, unter welchen Umständen das Recht auf mündliche Anhörung entfällt, wenn der Verurteilte seine Erreichbarkeit durch eigenverantwortliches Handeln vereitelt. Die Entscheidung beleuchtet nicht nur die prozessualen Anforderungen an den Bewährungswiderruf, sondern auch die praktischen Konsequenzen, die sich aus der Missachtung von Bewährungsweisungen ergeben. Besonders relevant ist die Frage, wie Gerichte mit der Unerreichbarkeit des Verurteilten umgehen und wann eine Nachholung der Anhörung ausscheidet.

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  • Bundestag beschließt E-Evidence-Gesetz: Europäische Ermittler erhalten direkten Zugriff auf digitale Daten

    Bundestag beschließt E-Evidence-Gesetz: Europäische Ermittler erhalten direkten Zugriff auf digitale Daten

    Der Deutsche Bundestag hat Ende Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen E-Evidence-Regelungen verabschiedet. Damit schafft Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für einen grundlegenden Wandel in der grenzüberschreitenden Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union und ab dem 18. August 2026 können Ermittlungsbehörden eines Mitgliedstaates erstmals direkt bei Diensteanbietern in anderen EU-Ländern elektronische Beweismittel anfordern – und zwar ohne den umständlichen Weg der klassischen Rechtshilfe beschreiten zu müssen.

    Hinweis: Digitale Beweismittel sind mein Spezialgebiet und ich publiziere regelmäßig dazu – in Kürze wird von mir zur Umsetzung der eEvidence-VO ein detaillierter Fachaufsatz in der STRR erscheinen.

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  • Kokain: Preise, Wirkstoffgehalt, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU

    Kokain: Preise, Wirkstoffgehalt, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU

    Preise & Wirkstoffgehalt von Kokain: Die Menge des in der EU beschlagnahmten Kokains befindet sich inzwischen seit Jahren auf Rekordniveau: 2023 wurden in der EU rund 419 Tonnen Kokain in etwa 95 000 Sicherstellungen beschlagnahmt – der höchste Wert im siebten Jahr in Folge. Belgien (123 Tonnen), Spanien (118 Tonnen) und die Niederlande (59 Tonnen, unvollständige Daten) vereinen dabei rund 72 % der sichergestellten Gesamtmenge auf sich; Deutschland meldete 2023 Rekordmengen von 43 Tonnen.

    Wobei man der Grafik der EUDA (vormals: EMCDDA) auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt – die für Strafverfahren – wichtigen Werte verteilen:

    • Wirkstoffgehalt: Der Wirkstoffgehalt von Kokain auf Straßenebene lag 2023 im europäischen Vergleich im Durchschnitt in vielen Staaten zwischen etwa 66 % und 81 %, mit einer Spannbreite von rund 17 % bis 96 % und seit 2013 insgesamt deutlich gestiegener Reinheit.
    • Preis: Während die Straßenpreise für Kokain in Europa in den letzten zehn Jahren insgesamt relativ stabil geblieben sind, ist die Reinheit im selben Zeitraum um rund ein Drittel gestiegen; in deutschen Verfahren sehe ich typischerweise Preise um 80 Euro pro Gramm bei hoher Reinheit.
    • Konsumverhalten: Kokain ist nach Cannabis weiterhin die zweithäufigste illegale Droge in Europa; Schätzungen zufolge haben rund 2,7 Millionen 15‑ bis 34‑Jährige in der EU im letzten Jahr Kokain konsumiert. Dabei konsumiert etwa ein viertel täglich, wobei die Hauptkonsummethode das Sniffen ist und über 80 % der erstmals in Behandlung aufgenommenen Kokainklienten berichten, Kokain überwiegend als Pulver zu sniffen; weniger als 1,5 % geben Injizieren als Hauptkonsummethode an.
    • Nicht geringe Menge Kokain: 5 Gramm

    Gesundheitliche Risiken und Behandlungsbedarf

    Kokain ist inzwischen die am häufigsten genannte Substanz bei akuten Drogentoxizitäten in europäischen Notaufnahmen: In Euro‑DEN‑Plus‑Sentinel‑Kliniken war Kokain 2023 in rund einem Viertel der erfassten akuten Drogennotfälle beteiligt. Wo Daten vorliegen, war etwa die Hälfte dieser Fälle mit gleichzeitigem Alkoholkonsum verbunden. Die nüchternen Daten sprechen dabei eine deutliche Sprache: Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 43.070 Kilogramm Kokain sichergestellt – doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Dabei handelt es sich nur um die entdeckte Menge. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Die europäische Drogenagentur (EUDA) schätzt, dass 2,5 Millionen junge Erwachsene in der EU im vergangenen Jahr Kokain konsumiert haben. In deutschen Großstädten lässt sich der steigende Konsum auch an den Rückständen im Abwasser ablesen. In Dortmund etwa wurde ein deutlicher Anstieg des Wirkstoffmetaboliten Benzoylecgonin gemessen – ein untrüglicher Indikator für den Konsum in der Bevölkerung.

    Dieser Boom ist nicht allein durch veränderte Nachfrage zu erklären. Die Preise für Kokain sind in den letzten Jahren drastisch gefallen – von ehemals über 100 US-Dollar auf aktuell etwa 44 US-Dollar pro Gramm. Und mit der Preisreduktion geht eine enorme Ausweitung der Verfügbarkeit einher. Laut Bundesdrogenbeauftragtem Blienert war es „noch nie so leicht“, an Kokain zu gelangen – ganz gleich, ob auf dem Land oder in der Stadt. Dienste wie das „Koks-Taxi“, das per Chat-Nachricht bestellt werden kann, sind längst kein Großstadtphänomen mehr.

    Kokain: Wirkstoffgehalt

    Diese Werte im Durchschnitt entsprechen fast dem Bereich, den ich in Strafverfahren in Deutschland erlebe, jedenfalls für unseren Bereich dürften diese Zahlen eher unter-repräsentativ sein. Ich habe eher Wirkstoffgehalte um die 80% und mehr erlebt bei Preisen um die 80 Euro bis etwas mehr. Ausnahme: Wenn das Zeug zu sehr gestreckt ist (was sich schnell rumspricht und den Preis dann automatisch drückt).

    Kokain: Preise, Wirkstoffgehalt, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU
    Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (2021)

    Beachten Sie unbedingt auch die Thematik des Wirkstoffgehalts:

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  • Heroin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU 2026

    Heroin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU 2026

    Preise & Wirkstoffmenge von Heroin: Die Menge des in der EU beschlagnahmten Heroins ist im Langzeittrend weiter rückläufig, hat aber zuletzt deutlicher abgenommen: Zwischen 2022 und 2023 sank die in der EU sichergestellte Heroinmenge von rund 8,0 Tonnen auf 5,4 Tonnen (minus etwa ein Drittel), bei zugleich rückläufiger Zahl der Sicherstellungen. Größere Mengen wurden 2023 insbesondere in Belgien (2,9 Tonnen), Frankreich (1,1 Tonnen), Spanien (322 Kilogramm) und Italien (260 Kilogramm) sichergestellt.

    Wobei man der Grafik der EUDA (vormals: EMCDDA= auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen:

    • Wirkstoffgehalt: Der Wirkstoffgehalt von braunem Heroin auf Straßenebene lag 2023 in Europa im Durchschnitt in vielen Staaten zwischen etwa 13% und 21%, mit einer Spannbreite von etwa 5% bis 40% und einem deutlichen Reinheitsrückgang im Jahr 2023.
    • Preis: Im europäischen Durchschnitt ist der Straßenpreis für braunes Heroin im Zeitraum 2013 bis 2023 um rund ein Viertel gesunken; im deutschen Strafverfahren sehe ich typischerweise Preise im Bereich von etwa 30 Euro bis etwas darüber pro Gramm.
    • Konsumverhalten: Europaweit ist seit Jahren zu beobachten, dass immer weniger Klienten Heroin primär injizieren; bei neu in Behandlung kommenden Heroinabhängigen berichten nur noch etwa 20% das Injizieren als Hauptkonsummethode, während Rauchen beziehungsweise Inhalieren überwiegt.​
      Dabei konsumiert etwa zwei drittel täglich, wobei Rauchen und Injizieren sich in etwa die Waage halten als je verbreitetste Konsummethode
    • Nicht geringe Menge Heroin: 1,5 Gramm

    Diese Werte zu Heroin im Durchschnitt entsprechen fast dem Bereich, den ich in Strafverfahren in Deutschland erlebe, jedenfalls für unseren Bereich dürften diese Zahlen teilweise sogar eher über-repräsentativ sein. Ich habe Wirkstoffgehalte um die 20-30% und mehr erlebt bei Preisen um die 30 Euro bis etwas mehr.

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  • Hausdurchsuchungen wegen „The Exchange“-Nutzung nach Krypto-Ermittlungen

    Hausdurchsuchungen wegen „The Exchange“-Nutzung nach Krypto-Ermittlungen

    Derzeit finden bundesweit Hausdurchsuchungen statt bei Menschen, die auf der Darknet-Plattform „The Exchange“ als User tätig gewesen sein sollen. Die Plattform wurde zur Verbreitung und Besitzverschaffung von Kinderpornographie genutzt, es geht insbesondere um Strafbarkeiten nach § 184b StGB.

    Das Besondere ist, dass die Ermittlungen auf Kryptowährungs-Ermittlungen zurückgehen: Auf der Plattform wurden Token erworben, um verbotene Inhalte zu erwerben – gezahlt wurde natürlich mit Kryptowährungen. Polizeiliche Ermittlungen haben sich dann darauf konzentriert, den Weg der – öffentlich einsehbaren! – Transaktionen zurückzuverfolgen, etwa zu legalen Krypto-Handelsplattformen, über die man User dann identifiziert.

    Hinweis: Ich bin echter Cybercrime-Profi, halte jährlich Fortbildungen und Vorträge für Anwälte, publiziere fortlaufend und berichte hier im Blog fortlaufend zu Cybercrime. Zu Cybercrime gehören auch und gerade die Fälle strafbarer Inhalte im Internet – auch wenn natürlich niemand etwas davon hören will: Es handelt sich um ein strafbares Verhalten, dass sich quer durch die Gesellschaft zieht und für das es zu wenig präventive Angebote gibt. Wir haben darum frühzeitig ein Netzwerk aufgebaut, um eben nicht nur juristisch, sondern in insgesamter Hinsicht Anbindung und Hilfe zu ermöglichen, speziell auch mit Blick auf die Familie. Denn im Moment der Hausdurchsuchung wachen fast alle auf und suchen Hilfe – die ohne professionelle Hilfe für Laien nur schwer zu koordinieren ist.

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  • Urkundenfälschung und mittelbare Falschbeurkundung

    Urkundenfälschung und mittelbare Falschbeurkundung

    Die – überraschend verbreitete – Herstellung samt Verkauf gefälschter Teilnahmebescheinigungen für Fahrerschulungen können komplexe strafrechtliche Fragen aufwerfen. Das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 1 ORs 24/25) hat hierzu die Abgrenzung zwischen Urkundenfälschung, mittelbarer Falschbeurkundung und Betrug präzisieren können.

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