Bei einer Grundschuld und der durch sie gesicherten Forderung kann es sich je nach Straftat um Taterträge handeln, die der Einziehung unterliegen (BGH, 1 StR 327/22).WeiterlesenGrundschuld unterfällt bei Bankrott als Tatertrag der Einziehung
Schlagwort: Einziehung
Rechtsanwalt für Einziehung und Vermögensabschöpfung im Strafverfahren: Fachanwalt für Strafrecht Ferner! Hier finden Sie Beiträge zur Vermögensabschöpfung und Einziehung in Strafverfahren. Unterschätzen Sie dieses Thema niemals, seit der Reform der Einziehung bzw. Vermögensabschöpfung im Jahre 2017 drohen hier erhebliche finanzielle Konsequenzen, die bis zum Ruin reichen können. Wir bieten Ihnen im Rahmen von Strafverteidigungen Ihren Rechtsanwalt für Einziehung mit umfangreicher Erfahrung – insbesondere auch aus Wirtschaftsstrafverfahren – im Umgang und der Abwehr von Einziehung und Vermögensabschöpfung. Besonders einschneidend ist der Vermögensarrest, den wir hier gesondert beschreiben.
Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei hilft rund um die Einziehung, beachten Sie dazu unsere Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht!
Ziel der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, der Einziehung, ist – so die Theorie – nicht die Sanktionierung des Täters, sondern vielmehr die Wiederherstellung der rechtmäßigen Vermögensverhältnisse. Dass man die Einziehung anders wahrnimmt und sie faktisch anders wirkt, steht dahin. Grundsätzliche Voraussetzung ist jedoch immer, dass die abzuschöpfenden Vermögenswerte aus einer Straftat stammen oder für eine solche erlangt wurden. Hier hilft Ihnen ein Strafverteidiger, der als Anwalt für Einziehung Fachwissen mitbringt.
Bei einer Einziehung durch Dritte nach § 73b StGB muss sich der Einziehungsbeteiligte im Rahmen der Wiedereinsetzung nach dem allgemeinen Grundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen, so der Bundesgerichtshof (5 StR 145/23).WeiterlesenZurechnung anwaltlichen Verschuldens bei Dritteinziehung
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. August 2023 über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das am 8. April 2022 ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg in der sogenannten „Rolling-Stones-Affäre“ verhandelt und entschieden: Gegenstand des Strafverfahrens sind Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit einem Konzert der Rolling Stones am 9. September 2017 im Hamburger…WeiterlesenRevisionen der Staatsanwaltschaft führen zur Urteilsaufhebung in der sogenannten „Hamburger Rolling-Stones-Affäre“
Das innerstaatliche Strafanwendungsrecht umfasst im Falle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 6 Nr. 5 StGB unabhängig vom Recht des Tatorts auch die erweiterte Einziehung von Taterträgen und deren Wertersatz gemäß §§ 73, 73a, 73c StGB aus Auslandstaten (BGH, 1 StR 335/22). Die erweiterte Einziehung von Taterträgen und deren Wertersatz gemäß §§…WeiterlesenEinziehung bei im Ausland begangenen Taten
Das Hauptzollamt in Aachen und die Staatsanwaltschaft Aachen führen seit 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von mehreren Logistikunternehmen mit Sitz unter anderem in Aachen, Bergheim und Köln. Hinweis: Die hier exemplarisch aufgenommene Pressemitteilung macht deutlich, wie solche Verfahren laufen! Zum einen, dass es Jahre dauert, bis tatsächlich etwas geschieht. Zum anderen, wie sich in relativ…WeiterlesenAachen: Bandenmäßige Schwarzarbeit durch Betreiber mehrerer Logistikunternehmen
Anlässlich der Einziehung eines PKW erinnert der Bundesgerichtshof (2 StR 288/22) daran, dass die Einziehung nach §74 StGB bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist: Die Strafkammer hat den im Eigentum des Angeklagten stehenden PKW Audi A8 nach § 74 Abs. 1 StGB unter Ausübung des ihr zustehenden Ermessens ohne Rechtsfehler eingezogen. Sie hat allerdings nicht…WeiterlesenEinziehung von PKW hat Einfluss auf Strafzumessung
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Bargeld auch dann dem Ausfuhrverbot nach der Russland-Sanktionen-Verordnung unterliegt, wenn damit die Bezahlung einer medizinischen Behandlung beabsichtigt ist (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.01.2023, Aktenzeichen 943 Ds 7140 Js 235012/22).WeiterlesenRussland Sanktionen: Keine Ausnahme vom Bargeld-Ausfuhrverbot nach Russland für geplante medizinische Behandlungen
Im Fall des LG Nürnberg-Fürth (12 Qs 75/22) ging es um einen Arrestbefehl, der erst Jahre nach einem Vermögensarrest angeordnet und vollstreckt wurde. Auch hier gibt es natürlich Rechtsmittel: Nach § 111k Abs. 3 StPO kann gegen Maßnahmen, die in Vollziehung des Arrestes oder der Beschlagnahme getroffen werden, die gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Das LG…WeiterlesenVollziehungsfrist bei Vermögensarrest
Dass auch beim Vermögensarrest zwischen formeller und materieller Rechtskraft zu unterscheiden ist, betont das LG Nürnberg-Fürth (12 Qs 16/23).WeiterlesenErheblicher Zeitablauf bei Vermögensarrest
Im Bereich der Unternehmensbußgelder konnte sich der Bundesgerichtshof (5 StR 278/21) klarstellend zu typischen Aspekten äußern und hervorheben:WeiterlesenGeldbuße gegen GmbH bei Verurteilung ihres Geschäftsführers wegen Bestechung
Das deutsche Halbleiterschutzgesetz, das im Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz – HalblSchG) geregelt ist, schützt die Topographie (d.h. das dreidimensionale Layout) von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen.WeiterlesenHalbleiterschutzgesetz
Auch bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gilt der Grundsatz, dass eine Einziehung bei den Gesellschaftern nur dann möglich ist, wenn die Gesellschaft als bloßer formeller Mantel existiert hat. Allein eine buchhalterische Trennung zwischen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihren Gesellschaftern steht bei „wertender Betrachtung“ nicht zwingend der Annahme entgegen, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als…WeiterlesenEinziehung bei GbR-Gesellschaftern
Das OLG Brandenburg (1 Ws 65/22) führt zur Entreicherung bei Vollstreckung einer Einziehung aus: Die Entscheidung über die Anordnung des Unterbleibens der Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten, richtet sich im vorliegenden Fall nach § 459g Abs. 5 StPO a.F., d.h. in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung. Nach § 459g…WeiterlesenEinziehung: §459g Abs.5 StPO bei Entreicherung
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Mietzahlungen für die Unterbringung einer Plantage auch insoweit nicht von einem einzuziehenden Betrag (Gewinn) abzuziehen sind, als sie anteilig auf die konkret untervermieteten Räumlichkeiten entfallen. Zwar handelt es sich bei den Mietzahlungen an den Eigentümer um Aufwendungen im Sinne des § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB, die bei der…WeiterlesenKeine Berücksichtigung von Mietzahlungen bei Einziehung von Plantagen-Erlösen
Zwar kann beim Delikt der Steuerhinterziehung die verkürzte Steuer „erlangtes Vermögen“ im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB sein, weil der Täter die Aufwendungen für die entsprechenden Steuern erspart. Allerdings muss sich der Steuervorteil auch im Vermögen des Täters niederschlagen, denn nur dann hat er durch die ersparten (Steuer-)Aufwendungen wirtschaftlich etwas erlangt. In Fällen,…WeiterlesenEinziehung bei Steuerhinterziehung: verkürzte Steuer als „erlangtes Etwas“