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Schlagwort: Einstellung

  • Designprinzipien für LLM-basierte Systeme des BSI

    Designprinzipien für LLM-basierte Systeme des BSI

    Ein aktuelles BSI-Whitepaper zu Designprinzipien für LLM-basierte Systeme mit „Zero Trust“-Ansatz enthält zentrale Empfehlungen zur sicheren Implementierung von KI-Systemen in Unternehmen und Behörden. Die Vorgaben reichen von der Authentifizierung und dem Input-/Output-Schutz bis hin zum Monitoring und Hintergrundwissen für die Awareness.

    Doch Vorsicht, diese Empfehlungen sind mehr als reine IT-Empfehlungen: Sie berühren unmittelbar haftungsrechtliche Fragen und betreffen die konkrete Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Art. 25 DSGVO („Privacy by Design“ und „Privacy by Default“).

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  • Korrektur eines Schuldspruchs wegen Alleinrennens mit Todesfolge durch den BGH

    Korrektur eines Schuldspruchs wegen Alleinrennens mit Todesfolge durch den BGH

    In aktueller Entscheidung (Beschl. v. 18.06.2025 – 4 StR 8/25) hat sich der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wiedermals mit der Strafbarkeit wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge (§ 315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 5 StGB) befasst. Im Zentrum steht die Frage, welche Anforderungen an den subjektiven Tatbestand zu stellen sind, wenn der Angeklagte allein fährt – also ein sogenanntes „Rennen gegen sich selbst“ veranstaltet – und es infolge eines Kontrollverlusts zu einem tödlichen Unfall kommt.

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  • Spitzenstellungsbehauptung bei Software

    Spitzenstellungsbehauptung bei Software

    Superlative in der Werbung: Wenn „einfachste und effizienteste“ zu weit geht – Werbeaussagen mit Superlativen wie „das einfachste und effizienteste Lernmanagementsystem“ sind ein klassisches Mittel, um Kunden zu überzeugen. Doch was aus Marketingsicht verlockend klingt, kann wettbewerbsrechtlich problematisch sein.

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem aktuellen Urteil vom 8. Juli 2025 (Az. 9 U 443/25) klargestellt, dass solche Spitzenstellungsbehauptungen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind. Die Entscheidung betrifft einen Streit zwischen zwei Anbietern von Lernmanagement-Systemen (LMS) und wirft grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit von Alleinstellungswerbung, zur Dringlichkeit im einstweiligen Rechtsschutz und zur Abgrenzung zwischen legitimer Werbung und irreführender Geschäftspraxis auf.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Verteidigung bei Tötungsdelikten

    Verteidigung bei Tötungsdelikten

    Wenn ein Tötungsdelikt vorgeworfen wird, steht die gesamte soziale und wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel – dabei gibt es eine Vielzahl von Szenarien, in denen auch normale Menschen in Ihrem Alltag plötzlich mit der Verantwortlichkeit für den Tod eines Menschen konfrontiert sein können.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Lobbynutte als zulässige Äußerung in Internet-Posts

    Lobbynutte als zulässige Äußerung in Internet-Posts

    Meinungsfreiheit vor Strafbarkeit: Mit Beschluss vom 16. Juli 2025 (BayObLG, Beschl. v. 16.07.2025 – 206 StRR 205/25) hat das Bayerische Oberste Landesgericht die strafgerichtlichen Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Äußerungsschädigung in bemerkenswerter Schärfung neu justiert, beim Streit um … die Bezeichnung von Bundestagsabgeordneten als „Lobbynutten“.

    Die Entscheidung betrifft die Auslegung von Aussagen im Kontext politischer Debatten, insbesondere bei polemischen Wortmeldungen in sozialen Medien. Im Fokus stehen die Anforderungen an die Tatbestände der §§ 185, 188 StGB (Beleidigung, Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) sowie der §§ 86, 86a StGB (Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen).

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  • Prozessuale Tat und Verfahrenshindernis im Strafprozess

    Prozessuale Tat und Verfahrenshindernis im Strafprozess

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2025 (3 StR 594/24) gibt Anlass, die prozessuale Tatidentität und deren Bedeutung für die Reichweite der Urteilsfindung zu beleuchten. Der Senat musste klären, ob eine Bedrohung in Tateinheit mit versuchter Nötigung, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit einem Betäubungsmitteldelikt steht, auch ohne ausdrückliche Anklageerhebung zum Gegenstand der Verurteilung gemacht werden darf. Die Antwort fiel eindeutig aus: Ohne Anklage oder Nachtragsanklage fehlt es an einer Verfahrensgrundlage, selbst wenn der Vorwurf sachlich mit dem Hauptdelikt verknüpft ist.

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  • Anklageschrift erhalten

    Anklageschrift erhalten

    Sie haben eine Anklageschrift erhalten. Anklage erhalten – was nun? Ignorieren Sie das Schreiben auf keinen Fall – wenn Sie eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erhalten haben, steht eine strafrechtliche Hauptverhandlung bevor. Das bedeutet, dass Sie angeklagt wurden und der Vorwurf vor Gericht verhandelt werden soll.

    Im Zweifel werden Sie bereits gewusst haben, dass ein Ermittlungsverfahren lief – etwa, weil Sie von der Polizei zur Vernehmung geladen wurden. Nun hat das Ermittlungsverfahren sein Ende gefunden: Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass Anlass für eine Anklageerhebung vorlag, und hat eine Anklageschrift bei Gericht eingereicht.

    Dazu auch:

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Hausdurchsuchung: Was tun bei Hausdurchsuchung?

    Hausdurchsuchung: Was tun bei Hausdurchsuchung?

    Rechtsanwalt für Hausdurchsuchungen im Großraum Aachen, Köln und Düsseldorf: Was tun bei einer Hausdurchsuchung, wenn Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung oder Zoll vor der Tür stehen und eine Durchsuchung durchführen möchten? Ein Strafverteidiger und Rechtsanwalt steht Ihnen im Fall einer Hausdurchsuchung zur Verfügung und hilft von Beginn an, Ihre Rechte zu schützen.

    Grundsätzlich gilt, dass nach einer Hausdurchsuchung immer ein Strafverteidiger hinzugezogen werden sollte, denn Hausdurchsuchungen gibt es weder bei absoluten Bagatellvorwürfen, noch ist es klug, ins Blaue hinein mit Ermittlern zu reden. Auf dieser Seite bieten wir erste Informationen, einen Notfallkontakt für Soforthilfe bei Durchsuchungen und eine Checkliste zur Hausdurchsuchung.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • LG Hamburg zur strafrechtlichen Grenze dienstlicher Autorität: Ein Kriminalbeamter als Betrüger

    LG Hamburg zur strafrechtlichen Grenze dienstlicher Autorität: Ein Kriminalbeamter als Betrüger

    Was geschieht, wenn ein Kriminalbeamter seine berufliche Vertrauensstellung nutzt, um private Geschäfte voranzutreiben – und dabei übergriffig agiert? Eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az. 705 NBs 78/23) bietet einen eindrücklichen Einblick in die Konstellation strafrechtlich relevanter Selbstüberschätzung im Beamtenverhältnis.

    Der Fall ist bemerkenswert nicht nur wegen des Umstands, dass sich ein erfahrener Kriminaloberkommissar als Angeklagter verantworten musste, sondern vor allem wegen der präzisen dogmatischen Bewertung des Verhältnisses von Nebentätigkeit, Täuschung und rechtswidriger Bereicherungsabsicht. Zugleich soll es hier Anlass sein, um ein paar Zeilen zu Straftaten von Staatsdienern aus dem Bereich der Strafjustiz und der insoweit fehlerhaften öffentlichen Wahrnehmung zu schreiben.

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  • Was kostet ein Strafverteidiger? (2026)

    Was kostet ein Strafverteidiger? (2026)

    Was kostet ein Strafverteidiger? Wenn die Staatsanwaltschaft vor der Tür steht, haben viele Menschen zwei falsche Vorstellungen: Entweder „Ein guter Strafverteidiger kostet locker 10.000 Euro“ – oder „Ich habe Anspruch auf einen Anwalt, Bezahlung spielt keine Rolle“. Beides stimmt nicht. Und selbst spezialisierte Fachanwälte für Strafrecht sind in den meisten Alltagsverfahren deutlich günstiger, als viele denken – aber sie kosten eben auch mehr als eine Tankfüllung oder ein Streaming‑Abo.

    Dieser Beitrag soll Ihnen vor allem eins geben: Ein realistisches Gefühl dafür, in welcher Größenordnung sich Anwaltskosten bewegen – und die Sicherheit, dass Sie über Geld reden dürfen und sollen.

    Im Folgenden werden zur Frage, wie viel ein Strafverteidiger kostet, zuerst einige allgemeine Ausführungen gemacht, danach die gesetzlichen Kosten dargestellt, und sodann gibt es einige Worte zur Orientierung. Beachten Sie, dass die „gesetzlichen Gebühren“ die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Gebühren sind und Sie bei jedem Anwalt mit diesen Gebühren rechnen sollten. Dabei sind all das nur Zahlen zur Orientierung, es macht natürlich zudem einen erheblichen Unterschied im Einzelfall, ob Sie einen Anwalt quer durch die Bundesrepublik fahren lassen und wie kompliziert die Sache ist. Update: Die RVG-Gebührenerhöhung seit dem 01.06.2025 ist inzwischen eingearbeitet, der Beitrag wurde zuletzt 2026 aktualisiert!

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Verjährung von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Verjährung von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Reichweite der strafprozessualen Unterbrechungshandlungen: Die strafrechtliche Aufarbeitung von Wirtschaftskriminalität steht nicht selten unter dem Druck verjährungsbedingter Einstellung. Gerade bei komplexen Tatserien, die sich über mehrere Jahre erstrecken, wird die genaue Bestimmung des Verjährungsbeginns und die Wirkung von Unterbrechungshandlungen zur Schlüsselfrage.

    In seinem Beschluss vom 23. April 2025 (5 StR 422/24) hat der Bundesgerichtshof eine vielschichtige Entscheidung zur Untreue, zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug und insbesondere zur Verjährung von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich der Beginn und die Hemmung der Verfolgungsverjährung bei § 299 StGB a.F. bestimmen lassen – und welche Anforderungen an die Konkretisierung des Tatvorwurfs in Unterbrechungsakten zu stellen sind.

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  • BGH zur gewerbesteuerlichen Betriebsstätte bei Vermittlungsgeschäften – Strafbarkeit bei Scheinadresse bejaht

    BGH zur gewerbesteuerlichen Betriebsstätte bei Vermittlungsgeschäften – Strafbarkeit bei Scheinadresse bejaht

    Mit Beschluss vom 29. April 2025 (1 StR 238/24) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zentrale Fragen des Steuerstrafrechts im Zusammenhang mit der Nutzung sogenannter „Gewerbesteueroasen“ entschieden.

    Im Fokus stand die Frage, ob die bewusste Angabe eines tatsächlichen Geschäftssitzes in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz bei tatsächlich in einer anderen Gemeinde ausgeübter Geschäftstätigkeit eine strafbare Steuerhinterziehung darstellt. Die Entscheidung betrifft ein besonders aufsehenerregendes Maskengeschäft aus der Frühphase der COVID-19-Pandemie und beleuchtet neben materiellrechtlichen Fragen auch die Anwendung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Vorauszahlungsbescheiden.

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  • OLG Braunschweig: Virtueller Diebstahl von Kryptowährungen straflos

    OLG Braunschweig: Virtueller Diebstahl von Kryptowährungen straflos

    Die nicht mehr zu ignorierende Bedeutung von Kryptowerten stellt das Strafrecht vor Herausforderungen, für die es bisher weder terminologische noch konzeptionelle Klarheit gibt. Besonders der Umgang mit sogenannten „Kryptodiebstählen“ erweist sich als juristische Nagelprobe: Was bedeutet es, digitale Vermögenswerte zu „stehlen“, wenn die Entziehung allein auf dem Zugriff mittels eines privaten Schlüssels beruht?

    Mit seinem Beschluss vom 18. September 2024 (Az. 1 Ws 185/24) hat das OLG Braunschweig – soweit ersichtlich erstmals – eine grundlegende Klärung dieses Spannungsverhältnisses versucht – mit bemerkenswerter Konsequenz, wobei ich recht skeptisch bin ob man das so halten kann. Die Entscheidung verweigert dem strafrechtlichen Zugriff auf bestimmte Konstellationen der unbefugten Token-Übertragung konsequent die Grundlage und lehnt eine Kriminalisierung bloßer Vertragsuntreue ab.

    Hinweis: Eine fachliche Besprechung von mir zu dieser Entscheidung erschien im Juris Praxisreport IT-Recht! Hier im Blog stelle ich, wie üblich, das ganze nur mit ein wenig Tiefgang vor. Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Haftbefehl, Interpol, deutsches Strafverfahren – und ein Mann auf der Flucht

    Haftbefehl, Interpol, deutsches Strafverfahren – und ein Mann auf der Flucht

    Ein US-Unternehmer festgenommen in Paris. Zwei Jahre später: keine Anklage, kein Abschlussbericht, keine Einsicht in die Akten. Was wie ein kafkaeskes Märchen klingt, ist Realität über die das Handelsblatt berichtet – und symptomatisch für die Schwierigkeiten im Umgang mit der deutschen Staatsanwaltschaft, wenn es international wird.

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  • BayObLG zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte auf Facebook

    BayObLG zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte auf Facebook

    Sichtbarkeit als Strafbarkeitsgrenze: Die digitale Öffentlichkeit hat das Strafrecht bis heute in vielerlei Hinsicht vor neue Abgrenzungsprobleme gestellt – insbesondere dort, wo traditionell körpergebundene Delikte nun im virtuellen Raum erscheinen. Dies gilt in besonderem Maße für die Strafvorschriften der §§ 86 und 86a StGB, die auf das Verbreiten und Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen abzielen.

    Mit seinem Beschluss vom 12. Juni 2025 (Az. 206 StRR 179/25) hat das Bayerische Oberste Landesgericht nun einen klärenden Beitrag zur Reichweite des Verbreitungsbegriffs bei Posts in sozialen Netzwerken geleistet – und die Maßstäbe für eine strafbare Verbreitung auf Facebook präzisiert. Maßgeblich sei nicht die bloße „Veröffentlichung“ eines Inhalts, sondern dessen tatsächliche Sichtbarkeit für einen größeren, nicht näher bestimmten Personenkreis.

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