Mit Beschluss vom 12. November 2025 (Az. 1 StR 443/25) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Parallelverfahren zur im Blog schon beschriebenen Augsburger Lastschriftreiterei den Schuldspruch gegen eine Bandenangehörige von gewerbs- und bandenmäßigem Computerbetrug in fünf Fällen auf eine einheitliche Tat des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs umgestellt. Die Entscheidung verdeutlicht zum einen die dogmatische Linie des Senats zur Konkurrenzbewertung im SEPA-Firmenlastschriftverfahren – und enthält zum anderen einen praxisrelevanten Hinweis zur strafschärfenden Verwertung offener Bewährungen.
(mehr …)Schlagwort: bewährung
Die bedingte Strafaussetzung ist eine Form der Strafaussetzung im Strafrecht, bei der ein Verurteilter eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zwar formell verbüßen muss, aber nicht ins Gefängnis muss oder die Geldstrafe nicht bezahlen muss, wenn er für einen bestimmten Zeitraum bestimmte Bewährungsauflagen erfüllt.
Bewährung kann nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gewährt werden, wobei die Bewährung bei Vorstrafen schwierig ist. Es wird eine Bewährungszeit von mindestens zwei Jahren festgesetzt, während der der Verurteilte bestimmte Auflagen zu erfüllen hat. Diese Auflagen können je nach Art und Schwere der Straftat und der individuellen Situation des Verurteilten variieren und umfassen insbesondere regelmäßige Meldepflichten bei einem Bewährungshelfer, regelmäßige Kontrollen durch eine zuständige Behörde, die Teilnahme an Therapiemaßnahmen oder die Zahlung von Schadenersatz oder Geldstrafen.
Verstößt die verurteilte Person während der Bewährungszeit gegen die Auflagen oder begeht sie eine neue Straftat, kann die Bewährung widerrufen werden und die ursprüngliche Strafe muss vollständig verbüßt werden. Andernfalls gilt die Strafe am Ende der Bewährungszeit als vollständig verbüßt.
Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, der Profi im Strafrecht zu Bewährung und Bewährungswiderruf.
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- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Razzien im Sicherheitsgewerbe 2026: Was hinter den Vorwürfen steckt – und welche strafrechtlichen Risiken drohen
Am 25. Februar 2026 haben Einsatzkräfte des Zolls und der Steuerfahndung in sieben Bundesländern Wohn- und Geschäftsräume von Sicherheitsunternehmen und Dienstleistern durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht, dass über ein Geflecht aus Scheinrechnungen über Jahre Schwarzlöhne gezahlt, Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und Steuern hinterzogen wurden. Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden sechs Tatverdächtige im Alter zwischen 24 und 52 Jahren festgenommen, der vorläufig bezifferte Schaden liegt bei über 3,1 Millionen Euro.
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Bewährungswiderruf bei unterlassener Geldauflage
Die Entscheidung des Landgerichts Trier vom 19. Januar 2026 (Az: 1 Qs 54/25) fokussiert die strengen Anforderungen an die Erfüllung von Bewährungsauflagen – insbesondere bei Geldzahlungen. Der Fall zeigt, wie schnell ein Verurteilter die Chance auf eine Strafaussetzung verspielt, wenn er seine Obliegenheiten nicht ernst nimmt. Doch die Entscheidung geht weiter: Sie präzisiert, wann eine Auflage hinreichend bestimmt ist, wann ein Verstoß als „beharrlich“ gilt und warum Gerichte in solchen Fällen kaum Spielraum für mildere Reaktionen haben.
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
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Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel
Wenn die Polizei morgens klingelt: Was Ehefrauen nach einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie wissen sollten
Es beginnt fast immer gleich. Frühmorgens, meist zwischen sechs und halb sieben, klingelt es an der Tür. Vor der Wohnung stehen Beamte der Kriminalpolizei, manchmal in Zivil, manchmal in Uniform, und sie haben einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss dabei. Was in den folgenden Minuten geschieht, verändert das Leben einer Familie von Grund auf – auch und gerade das Leben der Frau, die neben dem Beschuldigten steht und in diesem Moment nicht begreift, was mit ihrer Welt passiert.
Dieser Beitrag richtet sich an Frauen, deren Ehemann oder Lebenspartner mit dem Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie konfrontiert wird. Er kann keine rechtliche Beratung ersetzen, aber die Situation einordnen, typische Fragen beantworten und dort Orientierung geben, wo im Moment alles orientierungslos erscheint. Ich lasse hier meine Eindrücke und Erfahrungen aus über einem Jahrzehnt Strafverteidigung in diesem Bereich einfließen – weil ich immer wieder die Überforderung erlebe und auch, wie durch dümmliche Tipps und hektisches Verhalten mehr kaputtgemacht wird als nötig … familiär wie juristisch.
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Scheck- und Kreditkartenmissbrauch (§ 266b StGB)
Rechtsanwalt für Scheck- und Kreditkartenmissbrauch (§ 266b StGB): Der Vorwurf des Scheck- oder Kreditkartenmissbrauchs trifft in der Praxis meist Menschen, die ihre Karte „überzogen“ oder in finanziell angespannter Lage eingesetzt haben und nun mit einem Strafverfahren konfrontiert sind.
§ 266b StGB richtet sich nicht gegen den Diebstahl oder die unbefugte Nutzung fremder Karten, sondern speziell gegen den berechtigten Karteninhaber, der die ihm eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, missbraucht und dadurch das kreditgebende Institut schädigt. Das macht die Vorschrift zu einem echten Sonderdelikt mit deutlicher Nähe zur Untreue – das untreueartige „Schädigen von innen“ steht im Mittelpunkt.
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
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Besonders schwerer Fall des Bankrotts
In einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Januar 2026 (12 NBs 1521 Js 1736/24) bietet sich eine aufschlussreiche Perspektive auf die Abgrenzung zwischen einfachem und besonders schwerem Bankrott nach § 283a StGB. Der Fall zeigt, wie Gerichte mit wirtschaftlich prekären Situationen umgehen, die nicht auf systematische Bereicherung, sondern auf spontane Reaktionen in existenziellen Krisen zurückgehen. Besonders relevant ist die Frage, wann ein Bankrott als „besonders schwerer Fall“ zu qualifizieren ist – und wann nicht.
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Einschleusen von Ausländern – Strafbarkeit nach §§ 96, 97 AufenthG
Wer wie ich in einer Grenzregion wie dem Dreiländereck Aachen – Belgien – Niederlande als Strafverteidiger tätig ist, begegnet Schleusungsdelikten mit einer Regelmäßigkeit, die andernorts kaum vorstellbar ist. Die Mandanten sind dabei so unterschiedlich wie die Sachverhalte selbst: vom verarmten Fahrer, der für 50 Euro Personen von Brüssel über die Grenze bringt, bis zum Glied einer international operierenden Schleuserorganisation, die Fluchtrouten über mehrere Kontinente koordiniert. Gemeinsam ist diesen Fällen, dass sie strafrechtlich unter die §§ 96, 97 AufenthG fallen – ein Normenkomplex, der in den vergangenen Jahren erheblich verschärft wurde und der in seiner dogmatischen Komplexität selbst erfahrene Strafjuristen vor Herausforderungen stellt.
Im Folgenden möchte ich eine Übersicht über die Strafbarkeit des Einschleusens von Ausländern bieten, die die durch das Rückführungsverbesserungsgesetz (RückVerbG) vom 21. Februar 2024 eingeführten Verschärfungen ebenso berücksichtigt, wie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2024 und 2025 sowie die europarechtlichen Rahmenbedingungen, die das Schleusungsstrafrecht zunehmend prägen.
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Steuerhinterziehung und Einziehung von Taterträgen
Die Einziehung von Taterträgen bei Steuerhinterziehung wirft komplexe Fragen auf, insbesondere wenn es um die Berechnung ersparter Aufwendungen geht. Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (1 StR 258/25) vom 17. September 2025 zeigt, wie sorgfältig Gerichte hier vorgehen müssen – und wo die Grenzen der Einziehung liegen. Der Fall betrifft einen Angeklagten, der wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde und gegen die Einziehung von über 13.000 Euro vorging. Der BGH korrigierte die Vorinstanz in einem zentralen Punkt: Nicht jeder rechnerische Vorteil rechtfertigt eine Einziehung bei einer Steuerhinterziehung, sondern nur der tatsächlich eingetretene Vermögensvorteil.
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Recht auf mündliche Anhörung: Bewährungswiderruf bei selbstverschuldeter Unerreichbarkeit?
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Beschluss vom 16. Dezember 2025 (Aktenzeichen III-3 Ws 405/25) klargestellt, unter welchen Umständen das Recht auf mündliche Anhörung entfällt, wenn der Verurteilte seine Erreichbarkeit durch eigenverantwortliches Handeln vereitelt. Die Entscheidung beleuchtet nicht nur die prozessualen Anforderungen an den Bewährungswiderruf, sondern auch die praktischen Konsequenzen, die sich aus der Missachtung von Bewährungsweisungen ergeben. Besonders relevant ist die Frage, wie Gerichte mit der Unerreichbarkeit des Verurteilten umgehen und wann eine Nachholung der Anhörung ausscheidet.
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Bundestag beschließt E-Evidence-Gesetz: Europäische Ermittler erhalten direkten Zugriff auf digitale Daten
Der Deutsche Bundestag hat Ende Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen E-Evidence-Regelungen verabschiedet. Damit schafft Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für einen grundlegenden Wandel in der grenzüberschreitenden Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union und ab dem 18. August 2026 können Ermittlungsbehörden eines Mitgliedstaates erstmals direkt bei Diensteanbietern in anderen EU-Ländern elektronische Beweismittel anfordern – und zwar ohne den umständlichen Weg der klassischen Rechtshilfe beschreiten zu müssen.
Hinweis: Digitale Beweismittel sind mein Spezialgebiet und ich publiziere regelmäßig dazu – in Kürze wird von mir zur Umsetzung der eEvidence-VO ein detaillierter Fachaufsatz in der STRR erscheinen.
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Geldwäscheverdacht: Razzia bei der Deutschen Bank
Der Mittwochmorgen hätte für die Deutsche Bank wohl kaum ungünstiger beginnen können: Während sich die Führungsetage auf die für den nächsten Tag angesetzte Bilanzpressekonferenz vorbereitet haben dürfte, betraten laut ersten Pressemeldungen morgens zahlreiche Ermittler des Bundeskriminalamts in Zivil die Zentrale an der Frankfurter Taunusanlage. Auch in Berlin durchsuchten Beamte Räumlichkeiten des Instituts. Im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen Frankfurt am Main sicherten sie Dokumente und Datenträger, wobei der Vorwurf lautet: Geldwäsche und Verstöße gegen das Geldwäschegesetz. Dazu berichten etwa Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung, Spiegel und ManagerMagazin.
Es ist dabei wohl auch nicht die erste Durchsuchung dieser Art bei Deutschlands größter Bank, doch der Zeitpunkt und die Hintergründe machen diesen Fall besonders interessant. Nach Informationen mehrerer Medien steht die Razzia im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften, die einem seit März 2022 sanktionierten russischen Oligarchen zuzurechnen sein sollen. Konkreter Vorwurf laut Presse: Die Bank habe eine oder mehrere Verdachtsmeldungen über Transaktionen dieser Firmen verspätet an die Financial Intelligence Unit abgegeben. Zudem soll sie angeblich im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nicht im gewünschten Umfang mit Informationen kooperiert haben.
Für mich ein Anlass, vor dem Hintergrund das Thema Geldwäsche aus anderem Blickwinkel aufzugreifen, um mich einmal inhaltlich – auf Basis bisheriger Berichterstattung – damit zu beschäftigen; und dann um aufzuzeigen, welche komplexen Mechanismen in solchen Verfahren zu beachten sind.
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Medizinstrafrecht: Fahrlässige Tötung im Arztstrafrecht
Eine Verurteilung zweier Ärzte wegen fahrlässiger Tötung stellt grundsätzliche Fragen zur strafrechtlichen Haftung medizinischer Fachkräfte in den Fokus: Das Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az: 16 Ds 326 Js 130982/23) zeigt, wie eng der Spielraum zwischen leitliniengerechtem Handeln und strafrechtlicher Verantwortung sein kann – insbesondere in akuten Notfallsituationen, in denen Zeitdruck und komplexe Entscheidungsprozesse zusammenfallen. Der Fall illustriert exemplarisch, unter welchen Umständen ein Unterlassen ärztlicher Maßnahmen nicht nur zivilrechtliche, sondern eben auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
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Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Wenn wirklich alles schiefgelaufen ist, insbesondere in finanzieller Hinsicht, kann die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit im Raum stehen. Selbst wenn noch Potenzial zur Verhinderung einer Gewerbeuntersagung im Raum stünde, machen viele Betroffene frühzeitig (weitere) Fehler, mit denen die Unzuverlässigkeit und in Konsequenz dann die Gewerbeuntersagung, geradezu untermauert werden. Ein besonders kritischer Punkt ist dabei die Unzuverlässigkeit auf Grund von begangener Steuerhinterziehung(en).
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Strafverteidigungen 2025
Ich möchte auf das Jahr 2025 zurückblicken, konkret auf ausgewählte Erfahrungen im letzten Jahr. Nach über einem Jahrzehnt als Strafverteidiger ist es dann doch immer wieder überraschend, was man alles erlebt – und was sich alles wiederholt –, trotz oder gerade angesichts der mitgebrachten Erfahrung.
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Bewährungswiderruf – Widerruf der Bewährung
Bewährungswiderruf oder „wenn die zweite Chance auf der Kippe steht“: Es ist das teilweise hart erarbeitete, teilweise erzitterte und in jedem Fall ersehnte Ergebnis in Sachverhalten mit Freiheitsstrafe: die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung. Umso ernüchternder ist es dann oft, wenn „plötzlich“ der Brief ins Haus flattert, dass ein Widerruf der Bewährung im Raum steht und man angehört werden soll. Wir konnten bereits zahlreiche Bewährungen „retten“ und geben Ihnen hier viele Informationen zum Widerruf der Bewährung.
Rufen Sie an: Wir sind spezialisiert, unmittelbar erreichbar und bundesweit im Strafrecht und bei Bewährungswiderruf tätig. Vor allem, wenn das Gericht schon ankündigt, zu widerrufen, sollte man sich beeilen und nicht vorschnell aufgeben! Beispiele gefällig? Hier finden Sie ein paar willkürliche aus unserer Arbeit.
Tatsächlich dürfte ein solcher Brief kaum „plötzlich“ kommen. Und wahrlich wird regelmäßig etwas vorgefallen sein, weswegen dieser Brief nun kommt – doch der Zug ist noch nicht abgefahren: Es bietet sich einiges Potenzial, um weiteren Schaden zu verhindern. Wer aber den Kopf in den Sand steckt und gar nichts tut, der darf sich erhebliche Sorgen machen. Dabei zeigt meine Erfahrung, dass man vielfach, in einem erheblichen Teil der Fälle, etwas erreichen kann. Man muss eben wissen, was man tut.
In diesem Beitrag finden Sie erste Informationen vorab, aus unserer umfangreichen Erfahrung: Vielfach konnten wir bei einem Bewährungswiderruf helfen und den Knast abwehren, weil Gerichte in vielen Fällen hier schlicht fehlerhaft und vorschnell agieren. Aber Sie müssen sich selbst kümmern und sich sofort melden, die Frist ist kurz, und durch den Widerruf haben Sie bereits bewiesen, dass Sie es alleine nicht schaffen werden.
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