Ansätze für die Sicherheit von Smart Cars

Erst jetzt habe ich den ENISA Bericht zur Sicherheit von modernen PKW aus dem November 2019 gefunden, den ich zumindest der Vollständigkeit halber hier Erwähnen möchte: Dieser Bericht versucht praktikable Ansätze für die Sicherheit intelligenter Fahrzeuge, also vernetzter und (halb-) autonomer Fahrzeuge zu bieten, um den Nutzungswert der Fahrzeugnutzer zu verbessern und die Fahrzeugsicherheit zu erhöhen:

Durch eine Bestandsaufnahme aller bestehenden Normungs-, Gesetzgebungs- und Politikinitiativen soll dieser Bericht als Bezugspunkt dienen, um die Cybersicherheit für intelligente Fahrzeuge (vernetzte und automatisierte Fahrzeuge) in ganz Europa zu fördern und das Bewusstsein für relevante Bedrohungen und Risiken mit dem Schwerpunkt „Cybersicherheit für die Sicherheit“ zu schärfen.

Der Bericht ist kurz und äusserst informativ, insbesondere werden verständliche Übersichten zu Risikopotential und typischen Schwachstellen in Smart PKW geboten.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.