Gerade Kleinkriminelle unterschätzen massiv die Bedeutung sozialer Medien für die Polizei: In meinen Akten ist es nichts Besonderes mehr, dass Identifizierungen von Verdächtigen anhand von Fotos erfolgen, die man etwa in sozialen Netzwerken hochlädt. Auch gibt es Opfer von Straftaten, die selber in sozialen Medien suchen und mit Ausdrucken dann zur Polizei laufen. Zudem spielen auf Instagram oder YouTube hochgeladene Videos etwa im Nachgang zu illegalen Autorennen eine ganz besondere Rolle.
Wie bedeutsam der Bereich der Recherche in sozialen Medien ist, zeigt die Suche der Polizeinach Mitarbeitern zum Thema „Soziale Medien“ im Oktober 2021: Hierbei darf man sich die Arbeit nicht als gemütlich „herumsurfen“ vorstellen, sondern harte Datenarbeit. Seit Jahren schon unterstützt Software bei der Verknüpfung von Datenbeständen, auch um etwa Rückschlüsse auf Aufenthaltsorte von Tatverdächtigen zu ziehen. Frühzeitig hat sich Palantir hier einen Namen gemacht, deren Software auch von deutschen Polizeibehörden zumindest getestet wurde.
Insgesamt hat der Staat schon lange für dich die Verlockung des Datenschatzes aus dem Internet für sich entdeckt, das Problem war immer, diese Masse an Daten strukturiert auszuwerten – was dank KI, Data-Engineering und Big-Data-Anwendungen immer leichter wird. Man sollte nicht unterschätzen, was die frei verfügbaren, vermeintlich ach so harmlosen, Daten letztlich bedeuten können.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.