Chinas strategischer Griff nach deutschen Geschäftsgeheimnissen

Die Abhängigkeit Deutschlands von chinesischen Rohstoffen hat sich in den letzten Monaten zu einem handfesten Risiko für die hiesige Wirtschaft entwickelt. Im Zentrum steht ein scheinbar unscheinbares, doch unverzichtbares Gut: Seltene Erden. Diese 17 chemischen Elemente sind das Rückgrat moderner Technologien – von Smartphones über Elektroautos bis hin zu Rüstungsgütern.

Doch seit China im April dieses Jahres seine Exportregeln für Seltene Erden verschärft und im Oktober weiter angezogen hat, geraten deutsche Unternehmen in einen gefährlichen Abhängigkeitskonflikt. Peking verlangt laut Presseberichten von ihnen nicht nur detaillierte Einblicke in Produktionsprozesse, Lieferketten und Kundendaten, sondern schafft damit Fakten, die weit über den Handel hinausreichen.

Die neue Realität: Daten gegen Rohstoffe

Deutsche Firmen, die auf Seltene Erden angewiesen sind, sehen sich gezwungen, vertrauliche Informationen preiszugeben, um überhaupt Exportlizenzen zu erhalten. Die chinesischen Behörden fordern Produktfotos, Fertigungsdiagramme, historische Produktionszahlen und sogar Prognosen für die kommenden Jahre. Wer nicht kooperiert, riskiert Lieferstopps – mit direkten Folgen für die Produktion. Laut einer Umfrage der Europäischen Handelskammer in China wurden im September von 141 Exportanträgen nur 19 genehmigt. Das Resultat: 46 Produktionsstopps allein in diesem Monat, weitere bis Dezember erwartet. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen, die ohne politische Lobby kaum Chancen auf schnelle Genehmigungen haben. Große Konzerne wie die Automobilhersteller erhalten zwar Vorzugsbehandlung, doch auch sie sind langfristig verwundbar.

Die Bundesregierung beobachtet diese Entwicklung mit „großer Sorge“, wie es aus dem Wirtschaftsministerium heißt. Doch konkrete Lösungen bleiben aus. Zwar wurden Fragebögen an Unternehmen verschickt und Gespräche angeboten, doch die Resonanz ist mau. Die Industrie fühlt sich im Stich gelassen, während die Politik zwischen Bürokratieabbau und der Notwendigkeit, Lieferketten zu sichern, laviert. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hatte das Thema eigentlich auf seiner China-Reise ansprechen wollen – doch diese wurde kurzfristig abgesagt. Kanzler Friedrich Merz (CDU) betont zwar die Dringlichkeit, Abhängigkeiten zu verringern, doch ohne glaubwürdige Alternativen zu chinesischen Lieferanten bleibt die deutsche Wirtschaft in der Defensive.

Strategische Spiele: Wer kontrolliert die Lieferketten?

China rechtfertigt die neuen Regeln mit dem Verweis auf die „Verteidigung des Weltfriedens“ und die mögliche militärische Nutzung der Rohstoffe. Doch Experten sehen darin vor allem einen strategischen Schachzug: „Die gesammelten Informationen könnten die Dominanz chinesischer Firmen zementieren und Peking bessere Bedingungen für Investitionen in Europa verschaffen.“ Tatsächlich erhält China durch die offengelegten Daten ein detailliertes Bild der europäischen – und damit auch der deutschen – Industrie- und Verteidigungsstrukturen. Besonders brisant: Die Abhängigkeit ist eklatant. 95 Prozent der in Deutschland verwendeten Seltenen Erden stammen aus China, mehr als in jedem anderen EU-Land. Wer hier die Fäden zieht, kontrolliert nicht nur den Markt, sondern auch die Spielregeln.

Die Bundesregierung sucht nach einem europäischen Schulterschluss, um die Lieferketten zu diversifizieren. Doch Peking setzt auf bilaterale Verhandlungen und signalisiert bereits, dass Lockerungen der Exportbeschränkungen nur gegen Zugeständnisse – etwa bei High-Tech-Exporten – möglich wären. Die deutsche Wirtschaft steht damit vor einem Dilemma: Einerseits drohen bei weiterem Zögern Arbeitsplatzverluste und Wettbewerbsnachteile, andererseits sind die kurzfristigen Vorteile des China-Geschäfts zu verlockend, um sie leichtfertig aufzugeben.

Geheimnisschutz: Lehren aus der Krise ziehen

Die aktuelle Situation offenbart ein strukturelles Problem: Jahrzehntelang wurde die Konzentration der Lieferketten auf China als effizient und kostengünstig akzeptiert. Doch spätestens seit dem eskalierenden Handelskonflikt zwischen China und den USA wird klar, dass wirtschaftliche Abhängigkeiten schnell zu politischen Druckmitteln werden können. Bundesbankpräsident Joachim Nagel brachte es auf den Punkt: Sollten Verhandlungen scheitern, müsse Europa „mutige Entscheidungen“ treffen. Doch Mut allein reicht nicht. Gefragt sind nun Investitionen in alternative Bezugsquellen, die Stärkung heimischer Rohstoffforschung und eine engere Abstimmung mit europäischen Partnern.

Die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen gegenüber chinesischen Behörden ist nach aktueller Rechtslage ein erhebliches Risiko für deutsche Unternehmen: Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses nach deutschem und EU-Recht erlischt grundsätzlich, sobald das Geheimnis nicht mehr ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt ist bzw. öffentlich gemacht wird. Das gilt insbesondere, wenn die Offenbarung nicht mehr im notwendigen, engen Kreis und ohne konkrete Geheimhaltungsmaßnahmen erfolgt.

Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

Wird ein Geschäftsgeheimnis im Rahmen von chinesischen Exportregulierungen offengelegt und ist keine wirksame Geheimhaltungsmaßnahme nachweisbar, erlischt in der Regel der rechtliche Schutz in Deutschland und der EU. Management kann haftbar gemacht werden, wenn im Rahmen der Sorgfaltspflichten nicht alle denkbaren Schutzmaßnahmen ausgeschöpft wurden.

Die Wichtigsten Aspekt in einem Überblick:

Erlöschen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen

  • Der rechtliche Schutz nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) setzt voraus, dass das Geheimnis nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich ist und Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.
  • Eine Offenlegung an ausländische Behörden ohne wirksame Schutzvorkehrungen führt in der Regel zur faktischen „Preisgabe“ des Geheimnisses und kann den gesetzlichen Schutz entfallen lassen.
  • Sind die übergebenen Informationen für weitere Stellen oder sogar für die Öffentlichkeit in China zugänglich, findet keine wirksame Geheimhaltungsmaßnahme mehr statt – das Geschäftsgeheimnis erlischt aus Sicht des GeschGehG und der EU-Richtlinie.

Haftung des Managements

  • Geschäftsführer und Vorstände sind verpflichtet, die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft zu schützen.
  • Eine (fahrlässige oder vorsätzliche) Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen kann zu einer Haftung gegenüber dem Unternehmen führen – z.B. nach § 43 GmbHG bzw. § 93 AktG (Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung).
  • Im Falle eines Kontrollverlusts über das Geheimnis drohen Schadensersatzansprüche, etwa durch Verletzung von Geheimhaltungspflichten, Schutzpflichten und im Extremfall auch Regress durch Gesellschafter oder Investoren.
  • Mitunter haftet das Management sogar nach außen, wenn Dritte, z.B. Geschäftspartner, einen Schaden durch Geheimnisverlust erleiden.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.