Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Schlagwort: Sustainability

Rechtsanwalt für Sustainability & ESG: Das Schlagwort Sustainability, auch Nachhaltigkeit genannt, hat in der Rechtswissenschaft im Bereich des Umwelt- und Wirtschaftsrechts (etwa bei ESG-Kriterien) eine besondere Bedeutung. Dahinter verbirgt sich die Idee, dass wirtschaftliches Handeln im Einklang mit den sozialen, ökologischen und ökonomischen Bedürfnissen der Gesellschaft stehen muss, um langfristig tragfähig zu sein. Im Umweltrecht bezieht sich Nachhaltigkeit auf den Schutz natürlicher Ressourcen und die Minimierung von Umweltbelastungen. Im Wirtschaftsrecht geht es darum, nachhaltige Geschäftsmodelle zu schaffen und negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu vermeiden. Unternehmen müssen sich daher mit Fragen der Nachhaltigkeit auseinandersetzen und sicherstellen, dass ihre Geschäftspraktiken und Produkte den Anforderungen der Nachhaltigkeit entsprechen.

Unsere kleine Kanzlei berät in ausgewählten Bereichen zu den Themen Sustainability / ESG. Unser Ziel ist die zielgerichtete Unterstützung im Bereich des sozialen Arbeitsrechts, der nachhaltigen Gestaltung von Verträgen und Beratung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsrichtlinien. Hierzu gehört auch die juristische Überprüfung von Lieferanten- und Beschaffungsketten. Ein Schwerpunkt ist natürlich der Bereich digitaler Produkte: IT-Sicherheit, IT-Arbeitsrecht, Batterierecht und Rohstoffrecht unter den Aspekten eines gemeinwohlverträglichen, sozialen Agierens spiegeln unsere eigene Kanzleiphilosophie wider. Dazu gehört, dass wir uns bewusst als kleine Kanzlei postiert haben, die zielgerichtet berät.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Wettbewerbswidrigkeit einer Preisangabe für Komponenten von Photovoltaikanlagen

    Wettbewerbswidrigkeit einer Preisangabe für Komponenten von Photovoltaikanlagen

    Der in einer Google-Anzeige angegebene Preis für eine Komponente einer Photovoltaikanlage verstößt gegen das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit, wenn nicht erkennbar ist, dass er 0 % Umsatzsteuer enthält und an welche Voraussetzungen dieser Umsatzsteuersatz geknüpft ist. Denn die angesprochenen Verkehrskreise, die sich aus Kleinunternehmern zusammensetzen, erwarten ebenso wie ein durchschnittlicher Verbraucher, dass in einer Suchmaschine im Internet die Gesamtpreise einschließlich des vollen Umsatzsteuersatzes angegeben werden, wie es auch § 1 Abs. 1 PAngV vorsieht:

    Zumindest der angesprochene Verkehrskreis der Unternehmer, der den Batteriespeicher für den eigenen Betrieb verwenden will, wird durch die Preisangabe getäuscht. Die Annahme des Landgerichtes, ein Unternehmer kenne in der Regel die in seinem Geschäftsbereich geltenden Umsatzsteuerregeln, überzeugt weder für solche, die entsprechende Waren weiterverkaufen, noch für den genannten Kreis von Unternehmern, die ein derartiges Gerät für ihren Betrieb erwerben wollen, zumal es sich bei § 12 Abs. 3 UStG um eine neue, nicht unkomplizierte Norm handelt.

    Bei der Frage, ob ausreichende Kenntnisse beim angesprochen Verkehrskreis vorhanden sind, ist auf den durchschnittlich informierten und verständigen Werbeadressaten abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH, GRUR 2000, 6191 621; Bornkamm/Feddersen a. a. O., Rn. 1.76).

    Zwar ist der Antragsgegnerin zuzugestehen, dass derjenige, der den Erwerb einer Photovoltaikanlage erwägt, sich wegen der damit verbundenen nicht unerheblichen Kosten eingehender mit dem Themenbereich beschäftigen wird, als dies beispielsweise bei dem Erwerb eines alltäglichen Konsumguts der Fall ist. Dass aber weite Teile des angesprochenen Adressatenkreises die Regelung des § 12 Abs.3 UStG kennen, kann jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angenommen werden.

    Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht,
    6 W 9/23
  • OLG Braunschweig Urteil zum „Ungeimpft-Stern“ – Eine Abwägung von Meinungsfreiheit und historischer Sensibilität

    OLG Braunschweig Urteil zum „Ungeimpft-Stern“ – Eine Abwägung von Meinungsfreiheit und historischer Sensibilität

    Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem bemerkenswerten Urteil vom 7. September 2023 (Az.: 1 ORs 10/23) entschieden, dass die Veröffentlichung eines sogenannten „Judensterns“ mit der Aufschrift „nicht geimpft“ auf Facebook nicht den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB erfüllt. Diese Entscheidung wirft ein Licht auf die Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit, historisch sensible Symbole zu schützen.

    (mehr …)
  • Kein Verwertungsverbot bei Vernehmung ohne zwingend vorgesehenen Pflichtverteidiger

    Kein Verwertungsverbot bei Vernehmung ohne zwingend vorgesehenen Pflichtverteidiger

    Der Bundesgerichtshof (2 StR 49/23) konnte auf die Rechtslage hinweisen, dass, wenn in Deutschland eine polizeiliche Beschuldigtenvernehmung entgegen § 141a Satz 1, § 141 Abs. 2, § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ohne Bestellung des zwingend (!) vorgesehenen Pflichtverteidigers erfolgt – hieraus kein automatisches Verwertungsverbot folgt.

    (mehr …)
  • Urteil zur Haftung bei Scraping-Vorfällen: OLG Köln hebt erstinstanzliches Urteil auf

    Urteil zur Haftung bei Scraping-Vorfällen: OLG Köln hebt erstinstanzliches Urteil auf

    Das Oberlandesgericht Köln (15 U 67/23) hat sich am 7. Dezember 2023 in einem Urteil mit der Frage der Haftung eines sozialen Netzwerks im Zusammenhang mit einem Scraping-Vorfall auseinandergesetzt. Das Urteil, das die Entscheidung des Landgerichts Bonn teilweise aufhob, behandelt wesentliche Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere die Reichweite der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern bei Datenmissbrauch durch Dritte.

    (mehr …)
  • EuGH-Urteil zur Schadensersatzpflicht bei Datenverstößen

    EuGH-Urteil zur Schadensersatzpflicht bei Datenverstößen

    Rechtliche Implikationen der Entscheidung C-456/22: Am 14. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-456/22 eine wegweisende Entscheidung zum Thema Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen getroffen.

    Dieses Urteil befasst sich mit der Auslegung des Begriffs „immaterieller Schaden“ im Sinne von Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es klärt, ob eine nationale Rechtsvorschrift oder -praxis, die eine Bagatellgrenze für immaterielle Schäden vorsieht, mit dem EU-Recht vereinbar ist.

    (mehr …)
  • Schutz der Umwelt als rechtfertigender Notstand

    Schutz der Umwelt als rechtfertigender Notstand

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat in seinem Urteil vom 9. August 2023 (Az.: 1 ORs 4 Ss 7/23) umfassend über die rechtliche Bewertung einer Baum-Besetzung durch Klimaschützer entschieden, die den Baum vor der Fällung schützen wollten, um den Klimawandel zu bekämpfen. Die Entscheidung befasst sich insbesondere mit der Frage, ob und in welchem Umfang eine solche Handlung durch den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB gedeckt sein kann.

    (mehr …)
  • Wann liegt Versuch beim „Wash-Wash-Verfahren“ vor?

    Wann liegt Versuch beim „Wash-Wash-Verfahren“ vor?

    Das Oberlandesgericht Hamm, 4 ORs 111/23, hatte sich zum „Wash-Wash-Verfahren“ zu äußern und musste sich die Frage stellen, wann hier ein Versuch vorliegt – und gleichzeitig klären, ob nun ein Trickdiebstahl oder ein Betrug im Tatbestand anzunehmen ist.

    Hinweis: Beachten Sie dazu meine kritischen Anmerkungen auf LinkedIn hinsichtlich des menschlichen Faktors …

    Mit dem OLG kommt es dabei auf das konkret geplante Vorgehen an:

    • So stellt das OLG fest, dass jedenfalls dann, wenn der Tatentschluss des Täters darauf gerichtet ist, den Geschädigten durch Vortäuschung der Fähigkeit und Bereitschaft, Geldscheine zu vermehren, dazu zu bewegen, seinen Gewahrsam an den Geldscheinen lediglich zu lockern, um dann durch einen Trick unbemerkt an die Geldscheine zu gelangen, es sich rechtlich um einen vorsätzlichen Trickdiebstahl handeln dürfte.
    • Ist der Tatentschluss jedoch darauf gerichtet, den Geschädigten durch Täuschung dazu zu bringen, nicht nur den Gewahrsam an den Geldscheinen aufzugeben, sondern dem Täter sogar den eigenen Gewahrsam an den Geldscheinen einzuräumen – etwa indem dem Geschädigten vorgespiegelt wird, dass die Vermehrung der Geldscheine an einem anderen Ort stattfinden müsse, weshalb der Täter das Geld mitnehmen müsse -, so dürfte es sich in rechtlicher Hinsicht um einen vorsätzlichen Sachbetrug handeln.
    (mehr …)
  • Zu Subventionserheblichkeit (§264 StGB) und Scheinhandlung (§ 4 Abs. 1 SubvG)

    Zu Subventionserheblichkeit (§264 StGB) und Scheinhandlung (§ 4 Abs. 1 SubvG)

    In einer umfangreichen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Thema Subventionsbetrug befasst. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage des Vorliegens einer Scheinhandlung (§ 4 Abs. 1 SubvG) – aber auch darüber hinaus hat der BGH die Begriffe der Subventionserheblichkeit und des Scheingeschäfts nochmals scharf konturiert.

    Es gilt: Eine Scheinhandlung im Sinne des § 4 Abs. 1 SubvG liegt nur dann vor, wenn über die Falschangabe hinaus eine dem Subventionsgeber zur Kenntnis gebrachte tatsächliche Handlung vorgenommen wird, die geeignet ist, den Anschein eines in Wirklichkeit nicht bestehenden Sachverhalts zu erwecken (so jetzt BGH, 2 StR 243/22).

    Hinweis: Die Entscheidung macht nochmals deutlich, dass beim Vorwurf des Subventionsbetruges mitunter erhebliches Verteidigungspotenzial vorhanden sein kann – insbesondere sind formalhafte Verweisungen in den Unterlagen ein Anhaltspunkt für die Verteidigung!

    (mehr …)
  • Urteil zu Unverlangter Werbung – Ein Paradigmenwechsel in der Akquise-Praxis

    Urteil zu Unverlangter Werbung – Ein Paradigmenwechsel in der Akquise-Praxis

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 18 U 154/22 vom 03. Mai 2023) markiert einen wichtigen Wendepunkt im Umgang mit unverlangter Werbung im Geschäftsverkehr. Im Mittelpunkt steht die Thematik der Zusendung unverlangter Werbenachrichten und die daraus resultierende Problematik für Unternehmen. Das Besondere: Die Nachricht wurde innerhalb einer Plattform versendet!

    (mehr …)
  • Selbständige Beweisverfahren als Geschäftsgeheimnisstreitsachen

    Selbständige Beweisverfahren als Geschäftsgeheimnisstreitsachen

    Der Bundesgerichtshof (I ZB 32/23) hat klargestellt, dass zu den Geschäftsgeheimnisstreitigkeiten im Sinne des § 16 Abs. 1 GeschGehG auch das selbständige Beweisverfahren gehört. Soweit § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG die Anfechtbarkeit von Beschlüssen nach § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 GeschGehG einschränkt, gilt dies nicht für Beschlüsse, die in einem selbständigen Beweisverfahren ergangen sind. Insbesondere kann nach Auffassung des BGH ein sich an das selbständige Beweisverfahren gegebenenfalls anschließendes Klageverfahren nicht als Hauptsache im Sinne des § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG zum selbständigen Beweisverfahren angesehen werden.

    Der BGH führt aus, warum die Vorschrift des § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG auf im selbständigen Beweisverfahren ergangene Anordnungen nach § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 GeschGehG nicht anwendbar ist:

    (1) Das selbständige Beweisverfahren endet mit dem Abschluss der Beweiserhebung. Ein Rechtsmittel ist nicht vorgesehen. Dies führt dazu, dass in einem selbständigen Beweisverfahren ergangene Anordnungen nach § 16 Abs. 1 GeschGehG und § 19 Abs. 1 GeschGehG bei Anwendung des § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG niemals anfechtbar wären. Erkennbar widerspricht dies der Vorstellung des Gesetzgebers, nach der die Vorschrift des § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG lediglich zu einem Aufschub der Anfechtung eines Beschlusses führen soll, mit dem einem Antrag auf Einstufung von Informationen als geheimhaltungsbedürftig und die Anordnung von Zugangsbeschränkungen stattgegeben wird.

    (2) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde kann ein dem selbständigen Beweisverfahren eventuell nachfolgendes Klageverfahren nicht als Hauptsache im Sinn des § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG zu dem selbständigen Beweisverfahren angesehen werden. Zwar ist der Antrag auf selbständige Beweiserhebung nach § 486 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 ZPO bei dem Prozessgericht oder, wenn ein Rechtsstreit noch nicht anhängig ist, bei dem Gericht zu stellen, das nach dem Vortrag des Antragstellers zur Entscheidung in der Hauptsache berufen wäre. Auch steht die selbständige Beweiserhebung nach § 493 Abs. 1 ZPO einer Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht gleich. Allerdings muss das in § 486 Abs. 2 Satz 1 ZPO als Hauptsache bezeichnete Klageverfahren eigenständig eingeleitet werden. Dessen Einleitung ist keineswegs zwingend. Das selbständige Beweisverfahren dient auch der Vermeidung eines Klageverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2018 – V ZB 131/17, NJW 2018, 1749 [juris Rn. 16] mwN).

    Dies kommt insbesondere in der Regelung des § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO zum Ausdruck, nach der das erforderliche rechtliche Interesse für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens anzunehmen ist, wenn sie der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann. Nach § 492 Abs. 3 Halbsatz 1 ZPO kann das Gericht die Parteien zudem im selbständigen Beweisverfahren zur mündlichen Erörterung laden, wenn eine Einigung zu erwarten ist. Auch ohne gütliche Einigung folgt dem selbständigen Beweisverfahren nicht stets ein Klageverfahren nach. Der Antragsgegner kann dem Antragsteller zwar nach § 494a Abs. 1 ZPO durch das Gericht eine Frist zur Klageerhebung setzen lassen. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO aber lediglich dazu, dass der Antragsteller die dem Antragsgegner im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten zu tragen hat.

  • BGH zum Missbrauch des Auskunftsrechts

    BGH zum Missbrauch des Auskunftsrechts

    Der Bundesgerichtshof (II ZB 3/23) hat klargestellt, dass ein Auskunftsverlangen des Gesellschafters, das auch dem Zweck dient, die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhen der Mitgesellschafter zu nutzen, um diesen Angebote zum Erwerb ihrer Anteile zu unterbreiten, keine unzulässige Rechtsausübung und keinen Missbrauch des Auskunftsrechts darstellt. Auch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung stünden einem solchen Auskunftsverlangen nicht entgegen, so der BGH.

    (mehr …)
  • Vorhalt ist nicht zu protokollieren

    Vorhalt ist nicht zu protokollieren

    Der Vorhalt im Rahmen einer Zeugenvernehmung ist nicht zu protokollieren, der Bundesgerichtshof bestätigt insoweit seine bisher gefestigte Rechtsprechung:

    (…) zur ordnungsgemäßen Begründung einer Inbegriffsrüge ist darzutun, dass das Beweismittel weder ausweislich des Sitzungsprotokolls noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, etwa durch – nicht protokollierungsbedürftigen – Vorhalt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 – 4 StR 569/15 Rn. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1998 – 3 StR 437/98, NStZ-RR 1999, 107, 108; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 – 2 BvR 656/99, 657/99 und 683/99, BVerfGE 112, 185).

    Etwas anderes gilt regelmäßig nur, wenn – etwa bei der wörtlichen Zitierung einer mehrseitigen Urkunde in den Urteilsgründen – ausgeschlossen werden kann, dass die Urkunden durch Vorhalt eingeführt worden waren (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2017 – 3 StR 424/16, NStZ 2017, 722, 723).

    BGH, 5 StR 271/23
  • Teilweise Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Teilweise Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Gestattet ein Zeuge trotz Ausübung seines Zeugnisverweigerungsrechts nach § 52 Abs. 1 StPO die Verwertung früherer Aussagen, so kann er dies nicht auf einzelne Vernehmungen beschränken. Ein teilweiser Verzicht führt vielmehr zur Unverwertbarkeit aller früheren Aussagen mit Ausnahme der richterlichen Vernehmungen nach Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht, so jetzt der Bundesgerichtshof (1 StR 222/23).

    (mehr …)
  • Schlagwort im wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz

    Schlagwort im wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz

    Der Bundesgerichtshof (I ZR 126/22) stellt klar, dass das Konzept, ein emotionales Schlagwort als Produktnamen zu verwenden, nicht als ein die wettbewerbliche Eigenart eines Produkts mitbestimmendes Element angesehen werden kann. Gegenstand des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes nach § 4 Nr. 3 UWG ist der Schutz von Waren und Dienstleistungen in ihrer konkreten Ausgestaltung, nicht die dahinter stehende abstrakte Idee.

    (mehr …)
  • Wahlverteidigung kann nicht Pflichtverteidigung verdrängen

    Wahlverteidigung kann nicht Pflichtverteidigung verdrängen

    Es ist nicht möglich, sich als Wahlverteidiger bestellen zu lassen, um den Pflichtverteidiger loszuwerden, und sich dann als Pflichtverteidiger bestellen zu lassen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Wird die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 143a Abs. 1 Satz 1 StPO nur deshalb aufgehoben, weil sich ein Wahlverteidiger gemeldet hat, ist im Falle der Beendigung seines Mandats zur Vermeidung einer Umgehung der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel regelmäßig der frühere Pflichtverteidiger wieder beizuordnen (BGH, 1 StR 496/08 und 5 StR 499/23).