Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 8. Mai 2024 (Aktenzeichen 16 U 33/23) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine Verdachtsberichterstattung zulässig ist.
Die Entscheidung befasst sich mit der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und setzt klare Anforderungen an die Sorgfaltspflichten der Medien. Im Folgenden wird die Entscheidung detailliert analysiert und deren Auswirkungen auf die Medienpraxis erläutert.
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