Sieht ein Handelsvertretervertrag vor, dass der Handelsvertreter auf Kosten des Prinzipals zum Versicherungsfachmann ausgebildet werden kann, kann eine Klausel, nach der der Handelsvertreter bei Abbruch der Ausbildung Ausbildungskosten zurückzahlen muss, unwirksam sein.
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Schlagwort: Sustainability
Rechtsanwalt für Sustainability & ESG: Das Schlagwort Sustainability, auch Nachhaltigkeit genannt, hat in der Rechtswissenschaft im Bereich des Umwelt- und Wirtschaftsrechts (etwa bei ESG-Kriterien) eine besondere Bedeutung. Dahinter verbirgt sich die Idee, dass wirtschaftliches Handeln im Einklang mit den sozialen, ökologischen und ökonomischen Bedürfnissen der Gesellschaft stehen muss, um langfristig tragfähig zu sein. Im Umweltrecht bezieht sich Nachhaltigkeit auf den Schutz natürlicher Ressourcen und die Minimierung von Umweltbelastungen. Im Wirtschaftsrecht geht es darum, nachhaltige Geschäftsmodelle zu schaffen und negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu vermeiden. Unternehmen müssen sich daher mit Fragen der Nachhaltigkeit auseinandersetzen und sicherstellen, dass ihre Geschäftspraktiken und Produkte den Anforderungen der Nachhaltigkeit entsprechen.
Unsere kleine Kanzlei berät in ausgewählten Bereichen zu den Themen Sustainability / ESG. Unser Ziel ist die zielgerichtete Unterstützung im Bereich des sozialen Arbeitsrechts, der nachhaltigen Gestaltung von Verträgen und Beratung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsrichtlinien. Hierzu gehört auch die juristische Überprüfung von Lieferanten- und Beschaffungsketten. Ein Schwerpunkt ist natürlich der Bereich digitaler Produkte: IT-Sicherheit, IT-Arbeitsrecht, Batterierecht und Rohstoffrecht unter den Aspekten eines gemeinwohlverträglichen, sozialen Agierens spiegeln unsere eigene Kanzleiphilosophie wider. Dazu gehört, dass wir uns bewusst als kleine Kanzlei postiert haben, die zielgerichtet berät.
Handelsvertreter: Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten kann unwirksam sein
Sorgfaltspflicht: Auftraggeber muss vor Weiterverarbeitung Arbeit des Subunternehmers prüfen
Ein Bauunternehmer, der einen Subunternehmer mit der Herstellung eines Gewerks beauftragt, verletzt seine Sorgfaltspflicht, wenn er auf diesem Gewerk aufbaut, ohne es vorher zu prüfen. Hätte er bei der gebotenen Prüfung einen Fehler des Vorgewerks feststellen können, würde ihn ein Mitverschulden an dem durch den Fehler des Vorgewerks entstandenen Schaden treffen.
(mehr …)Führerscheinentzug: Wer high ist, ist nicht zwangsläufig fahruntauglich
Ein Autofahrer war bei einer Polizeikontrolle wegen deutlicher Stimmungsschwankungen zwischen depressiv und aggressiv aufgefallen. Eine Blutprobe ergab, dass er vor der Fahrt Haschisch sowie Kokain oder Heroin konsumiert hatte. Der medizinische Sachverständige war deshalb zu dem Ergebnis gelangt, dass der Fahrer nicht in der Lage gewesen sei, seinen Pkw sicher zu führen. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin wegen drogenbedingter Fahruntauglichkeit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis.
(mehr …)Sachverständiger: Keine Pflicht, bei Wertgutachten nach versteckten Mängeln zu suchen
Ein Bausachverständiger ist bei Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für ein älteres Gebäude ohne konkreten Anlass nicht verpflichtet, nach versteckten Mängeln zu suchen. So ist er ohne Anhaltspunkte insbesondere nicht verpflichtet, zerstörend oder beschädigend Bauteile zu öffnen.
(mehr …)Fahrverbot: Grundsätzliche Anwendung bei Fahren unter Cannabis-Einfluss
Steht ein Autofahrer bei seiner Fahrt unter Einfluss eines berauschenden Mittels (Cannabis), so ist prinzipiell ein Fahrverbot zu verhängen.
(mehr …)Pflichtverletzung im Sinne des Untreuetatbestandes des § 266 StGB bei der Kreditvergabe
Für die Pflichtverletzung im Sinne des Untreuetatbestandes des § 266 StGB bei der Kreditvergabe ist mit dem Bundesgerichtshof (1 StR 185/01) entscheidend, ob die Entscheidungsträger bei der Kreditvergabe ihre banküblichen Informations- und Prüfungspflichten hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers in schwerwiegender Weise verletzt haben.
Anhaltspunkte dafür, dass der banküblichen Informations- und Prüfungspflicht nicht hinreichend nachgekommen wurde, können sich aus der Verletzung der in § 18 Satz 1 KWG normierten Pflicht ergeben, nach der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu fragen. Der BGH führt damit seine bisherige Rechtsprechung fort.
(mehr …)Mitwirkung des Softwareerstellers bei Erstellung des Pflichtenheftes
Enthält ein Pflichtenheft zu einzelnen Fragen der Gestaltung von Dateneingaben keine hinreichend klaren Vorgaben, so entbindet dies den Softwarehersteller nicht von der Verpflichtung, die diesbezüglichen Wünsche und Vorstellungen des Auftraggebers zu erfragen und mit diesem eine verbindliche Klärung herbeizuführen.
Denn die Erstellung eines möglichst umfassenden Pflichtenheftes ist nicht einseitig Sache des Anwenders; auch der Anbieter von Software und sonstigen EDV-Produkten hat daran mitzuwirken. Er muß z.B. von sich aus die innerbetrieblichen Anforderungen ermitteln, auf deren Fixierung in einem Pflichtenheft durch den Anwender drängen, für ihn erkennbare Unklarheiten und Bedürfnisse aufklären, bei der Formulierung des Pflichtenheftes mitwirken und einen organisatorischen Vorschlag zur Problemlösung unterbreiten. All dies ergibt sich aus dem Know-how des Anbieters und seiner in der Regel größeren Erfahrung im Software- und EDV-Bereich. Kommt der Anbieter dieser Pflicht nicht nach, so haftet er, wenn es einem System oder Programm an der erforderlichen Einfachheit und Eignung für die individuellen Bedürfnisse des Anwenders fehlt (so Oberlandesgericht Köln, 19 U 228/97).
Untreue durch Kreditvergabe
Die tatrichterliche Würdigung, eine Kreditvergabe sei pflichtwidrig im Sinne des § 266 StGB, setzt – wie der Bundesgerichtshof (1 StR 280/99) klargestellt hat – eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, des Verwendungszwecks des Kredits und der Risikoeinschätzung der Entscheidungsträger voraus.
(mehr …)Rauschgifthandel und Fahrverbot
Allgemein ist bekannt, Wer betrunken fährt riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre gemäß § 69, 69 a StGB. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 29.06.1999 festgestellt, dass auch das Delikt des Rauschgifthandels gemäß § 31 BtmG eine Straftat sein kann, die nahe legt, dass der Kraftfahrer charakterlich ungeeignet ist ein Kraftfahrzeug zu führen. Hier kann je nach den Umständen den Einzelfalles eine umfassende Gesamtabwägung aller täter – und tatbezogenen Merkmale erforderliche sein, um diese charakterliche Ungeeignetheit nachzuweisen. Voraussetzung ist natürliche, dass der Btm-Handel während des Führens eines Kraftfahrzeuges erfolgt.
Darüber hinaus muss die umfassende Abwägung durch den Richter auf den Zeitpunkt des Erlasses des Urteiles abstellen und nicht auf den Tatzeitpunkt.
Fahrverbot bei Geschwindigkeitsübertretung
Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbotes wegen einer in einer Tempo 30 Zone begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 24.03.2000 deutliche Worte gefunden.
Nach diesem Beschluss hat sich jeder Richter, der ein Fahrverbot wegen des oben genannten Verstoßen verhängen will unter anderem mit dem Problem des Augenblickversagens eingehend auseinanderzusetzen. So ist einem Autofahrer ein Verkehrsverstoß dann subjektiv nicht vorwerfbar, wenn dieser Verstoß auf einen Augenblicksversagen beruht. Hiernach hat grundsätzlich das Amtsgericht zu überprüfen, ob einen Betroffenen eine Einlassung insoweit wiederlegt werden kann, dass er nicht bemerkt hat in einem geschwindigkeitsbeschränkten Bereich eingefahren zu sein, da er das Tempo 30 Schild wegen eines Streits oder einer ähnlichen Ablenkung nicht gesehen hat. Hier müsste der Richter sehr weite Ausführungen dazu machen, warum dennoch der Betroffene durch die Art der Bebauung, der Gestaltung der Straße oder Ähnliches ein „Zonenbewusstsein“ hätte entwickeln müssen. Dies fällt den Fließbandarbeitern „Amtsrichtern“ oftmals sehr schwer.
