Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen hat in seinem Beschluss vom 19. März 2024 (Az. 1 Ws 28/24) wesentliche Klarstellungen zum Begriff des unmittelbaren Ansetzens zum Betrug und zu den Bedingungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch getroffen.
Diese Entscheidung ist besonders relevant für die strafrechtliche Bewertung von Betrugsmaschen wie derjenigen der „falschen Polizeibeamten“ oder „falschen Bankmitarbeiter“ in klassischen Phishing-Fällen.
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