Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. März 2024 (Az. 2 StR 179/23) behandelt die Anforderungen an die Verwertung von Bild-Ton-Aufzeichnungen im Strafprozess sowie die korrekte Anwendung der Strafzumessungsregeln.
Der Beschluss bietet wichtige Klarstellungen zu den Verfahrensrügen und der Beweiswürdigung und wirft dabei mehrere bedeutende Rechtsfragen auf. Dieser Blog-Beitrag beleuchtet die Hintergründe der Entscheidung, analysiert die aufgeworfenen rechtlichen Probleme im Detail und erörtert die praktischen Implikationen für die Zukunft.
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