Persönlich, keine Chatbots, klare Kommunikation: Bei uns kümmert sich ein persönlich erreichbarer Mensch

Schlagwort: Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Ware oder eine Dienstleistung zu liefern. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Im IT-Recht in Deutschland stellen sich besonders viele Rechtsfragen im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen. Dies können beispielsweise Fragen zur Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Einhaltung von Verbraucherrechten oder zur Haftung bei Urheberrechtsverletzungen sein. Natürlich auch beim Kauf von Software, digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen.

Ein Fachanwalt für IT-Recht verfügt über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des IT-Rechts und kann Unternehmen und Privatpersonen bei Fragen rund um Kaufverträge im IT-Bereich unterstützen und beraten. Er kann z.B. bei der Vertragsgestaltung helfen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellen oder bei Konflikten zwischen den Vertragsparteien vermitteln.

Unsere Kanzlei ist im Bereich des Kaufrechts ausschließlich für Unternehmen im Bereich des IT-Vertragsrechts tätig. Sie finden hier ausgewählte Beiträge rund um das Kaufrecht und den Kaufvertrag.

  • Widerrufsrecht: Messestand als beweglicher Gewerberaum im Sinne des §312b BGB

    Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist heute grundsätzlich an ein Widerrufsrecht zu denken. Der Anwendungsbereich des Widerrufsrechts wurde damit im Vergleich zur früheren Rechtslage deutlich erweitert, über die früheren Fälle des „Haustürgeschäfts“ hinaus. Allerdings gibt es im §312b Abs.2 BGB eine wichtige Ausnahme, die erst langsam in der Rechtsprechung eine Rolle spielt: Der „bewegliche Gewerberaum“:

    Geschäftsräume im Sinne des Absatzes 1 sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich.

    Die Frage ist: Wann ist ein solcher Gewerberaum anzunehmen?
    (mehr …)

  • Beschaffenheitsvereinbarung – Konkludente und notarielle Beschaffenheitsvereinbarung

    Die Beschaffenheitsvereinbarung ist im Kaufrecht ein wesentlicher Streitpunkt: Wo eine Beschaffenheit vereinbart war, da steht bei einem Abweichen quasi automatisch der Sachmangel und Streit um die Gewährleistung im Raum. Hinzu kommt, dass man sich an diesem Punkt grundsätzlich nicht auf Haftungsausschlüsse berufen kann.

    (mehr …)
  • Lebensmittelinformationsverordnung: Allergenkennzeichnung und Informationspflichten zu Zusatzstoffen

    Bereits am 13. Dezember 2014 trat die Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft, die zuerst heiß diskutiert war, im Folgenden dann aber wieder schnell in der Versenkung verschwunden ist. Allerdings kamen hiermit Informationspflichten auch für Restaurants und Lieferdienste, die man zu beachten hat und die bei einem Verstoß wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen können. Im Folgenden möchte ich einen ersten kurzen Überblick über wichtige Aspekte dieses Themas geben.

    (mehr …)
  • Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten

    Bereits am 18.06.2013 wurde die VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bekannt gemacht, gemäß Artikel 22 tritt sie allerdings erst zum 9. Januar 2016 in Kraft.

    Ziel der Verordnung ist – in aller Kürze – dass eine Online-Plattform zur aussergerichtlichen Einigung geschaffen wird, über die Verbraucher versuchen können, Streitigkeiten mit Händlern ohne Gerichtsverfahren zu klären.

    Update: Der aufzunehmende Link ist bekannt geworden – Händler müssen die hier betroffene Informationspflicht ab dem 9.1.2016 also beachten!

    (mehr …)

  • AGB-Recht: Keine Einschränkung von Rechten „soweit gesetzlich zulässig“

    Regelmäßig findet sich in Verträgen die Formulierung, dass bestimmte Rechte oder die Haftung beschränkt sind „soweit dies rechtlich zulässig ist“. Selbst in der GPLv3 findet sich u.a. der Satz

    „Es besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist.“

    Dass dies unzulässig ist, ist unter Vertragsrechtlern nicht ernsthaft im Diskurs. Gleichwohl konnte sich nun der BGH (VIII ZR 26/14) dazu äussern. Es ging um eine Klausel auf einem KFZ-Kaufvertrag, die Gewährleistungsrecht esoweit rechtlich zulässig einschränken wollte:

    „Das Fahrzeug ist verkauft unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind, soweit das gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen, und zwar sowohl wegen erkennbarer als auch wegen verborgener Mängel […].“

    Damit hatte der BGH dann doch erhebliche Probleme, denn derartige Formulierungen sind nicht verständlich und verstossen damit gegen das Transparenzgebot im AGB-Recht:

    Der Zusatz „soweit das gesetzlich zulässig ist“ beseitigt die Unwirksamkeitsfolge der gegen die gesetzlichen Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßenden Klauseln nicht (…) Derartige salvatorische Klauseln sind ihrerseits unwirksam, weil sie gegen das Verständlichkeitsgebot verstoßen (…)

    Das Ergebnis überrascht nicht, die zu Grunde liegende Rechtsprechung des BGH kann als gefestigt betrachtet werden. Gleichwohl ist es sinnvoll, die nunmehr konkrete Entscheidung nochmals vor Augen zu haben. Die Öffnung der AGB in die Richtung, dass eine quasi-gesetzliche Kontrolle als korrektiv aufgenommen wird funktioniert eindeutig nicht – eine unwirksame Klausel bleibt damit unwirksam. Wer also die Gewährleistung auf ein gesetzliches Minimum reduzieren möchte, der kommt nicht umhin, es sauber zu formulieren. Einfach nur „es gilt das was für mich optimal vereinbar ist“ ist unwirksam.

  • Verjährung von Leasingraten

    Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 119/14) hat sich zur Frage der Verjährung von Leasingraten geäußert, wenn die Rückabwicklung des Kaufs im Streit steht und die Raten deswegen nicht gezahlt wurden:

    Die Verjährung des Anspruchs des Leasinggebers auf Zahlung von Leasingraten ist gemäß § 205 BGB während eines auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Rechtsstreits des Leasingnehmers, dem – leasingtypisch – unter Ausschluss der Sachmängelhaftung im Rahmen des Leasingvertrages kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche und -rechte gegen den Lieferanten übertragen worden sind, gehemmt. Denn das Recht des Leasingnehmers, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, wenn er ihm übertragene Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten klageweise geltend macht, ist ein leasingvertraglich vereinbartes vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht (Fortführung und Fortentwicklung von BGH, Urteile vom 19. Februar 1986 – VIII ZR 91/85, BGHZ 97, 135; vom 16. Juni 2010 – VIII ZR 317/09, NJW 2010, 2798).

    Die Entscheidung ist aus meiner Sicht wenig überraschend, aber eine nützliche Klarstellung.
    (mehr …)

  • Lockangebote: Zur Bewerbung von Waren mit begrenztem Vorrat

    Beim Oberlandesgericht Hamm (4 U 69/15) ging es um die Frage, inwieweit das Bewerben eines Angebots wettbewerbswidrig ist, zu dem gar nicht genug Vorrat vorhanden ist („Lockangebot“). Vorliegend ist die Entscheidung bereits deswegen nicht überraschend, wenn man sieht, dass der Unternehmer schon gar keinen Vorrat des beworbenen Produkts bereit hielt. Darüber hinaus bietet das OLG eine gute Zusammenfassung zum Thema Lockangebot.
    (mehr …)

  • Gesetzgebung: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

    Als Unternehmer sollte man allmählich das Thema Verbraucherstreitbeilegungsgesetz im Blick haben. Noch ist nicht absehbar wann es kommt, es wird aber definitiv kommen und sicherlich noch in dieser Legislaturperiode. Im Kern geht es darum, europäisches Recht umzusetzen, das vorgibt, dass Verbraucher die Möglichkeit einer Streitschlichtung im Bereich Kaufverträge und Dienstleistungen haben müssen.

    Hinweis: Es handelt es sich hierbei um einen einzelnen Baustein eines Gesamtkonzepts zur Stärkung der aussergerichtlichen Streitbeilegung. Dazu bitte meine Übersicht beachten.

    Link: Beratungsablauf im Bundestag

    (mehr …)

  • Abmahnung von Autoverkäufern

    Abmahnungen von Autohändlern und Autoverkäufern sind seit geraumer Zeit sehr verbreitet und „beliebt“. Hintergrund ist, dass sich mehrere ganz wesentliche Angriffsszenarien für Abmahnungen gegenüber Autoverkäufern bieten:

    Beachten Sie dazu bei uns: Beiträge rund um die PKW-EnVKV

  • Zur Rechtslage bei Preismanipulation des selber bietenden Verkäufers bei eBay

    Das OLG Stuttgart (12 U 153/14) befasste sich mit einem Klassiker: Dem Verkäufer bei eBay, der die Preise – scheinbar! – durch eigenes Mitbieten in die Höhe treibt. Der Bieter war der Auffassung, es sei sein letztes Angebot ausschlaggebend, bevor die Manipulation des Verkäufers begonnen habe – denn er habe schliesslich sein Angebot nur abgegeben in Erwartung, dass redlich mitgeboten werden würde. Diese Auffassung ist durchaus nachvollziehbar, letztlich lehnte das OLG aber zu Recht diesen Ansatz ab: Der Kaufvertrag kam trotz der Preismanipulation wirksam zu Stande. (K)eine Einladung zum Mitbieten.
    (mehr …)

  • Kaufrecht: Beschaffenheitsvereinbarung durch Internetanzeige

    Das OLG Koblenz (5 U 530/14) entschied:

    1. Aus der Beschreibung einer Eigentumswohnung in einer Internetofferte kann sich eine Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ergeben, die bei fehlender Erwähnung im notariellen Kaufvertrag durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch wirksam wird.
    2. Maßgeblich ist der objektivierte Empfängerhorizont. Danach ist unter einer Dachterrasse etwas anderes zu verstehen als unter einem Dachgarten. Bei einem Dachgarten handelt es sich um eine für den Dauerhaften Aufenthalt von Personen nicht bestimmte bloße gärtnerische Kulisse einer Dachterrasse.
    3. Fristsetzungen, die sich auf die Forderung nach Haftungseingeständnissen beschränken, sind unzureichend. Der Käufer einer Eigentumswohnung mit Schallschutzmängeln muss deren Beseitigung durch Nacherfüllung anmahnen. Fehlt es daran, scheidet eine Kaufpreisminderung aus.

    Dazu auch bei uns: eBay-Auktion: Auktionstext beeinflusst späteren schriftlichen Kaufvertrag

  • Zur Abgrenzung von Werklieferungsvertrag und Werkvertrag

    Zur Abgrenzung von Werklieferungsvertrag und Werkvertrag

    Abgrenzung von Werklieferungsvertrag und Werkvertrag: Die vertragsrechtlich immer wieder interessante Frage der Unterscheidung von Werkvertrag und Werklieferungsvertrag hat das Oberlandesgericht Köln (11 U 183/14) verständlich und nachvollziehbar behandelt.

    In dem  ging es um die geschuldete Leistung der Lieferung und des Einbaus von Türen, wobei Montage- und Einbaukosten lediglich Beträge von deutlich unter 5 % der Gesamtrechnungssumme ausmachten. Das OLG erkannte hier einen Werklieferungsvertrag, so dass Kaufrecht zur Anwendung kam. Zu diesem Ergebnis kam man aber mit einer sauberen Unterscheidung von Werklieferungsvertrag und Werkvertrag.

    (mehr …)
  • eBay: Nachträgliche Änderung des Angebotes nach erstem Gebot unbeachtlich

    Das Amtsgericht Dieburg (20 C 945/14) hat festgestellt, dass Angebote und Gebote einer ebay-Auktion nur geändert werden dürfen, wenn Anbieter oder Bieter dazu gesetztlich berechtigt sind:

    Sobald bei einer ebay-Auktion auf ein Angebot geboten wurde, darf der Anbieter das Angebot nur noch ändern, wenn er gesetzlich dazu berechtigt ist. Wenn ein Angebot ohne gesetzliche Berechtigung geändert wird, kommt bei Bietende ein Vertrag mit dem Höchstbietendem und dem Inhalt des ursprünglichen Angebots zu Stande.

    Dabei lag hier der Wurm im Sachverhalt: Der Anbieter bot einen PKW, jemand hat hierauf ein erstes Angebot gemacht. Nach diesem Angebot dann änderte der Anbieter sein Angebot, indem er hinzufügte, der PKW sei innerhalb von 7 Tagen abzuholen, ansonsten falle eine Standgebühr an. Der Bieter wiederum teilte kurz vor Ende der „Auktion“ mit, er fühle sich an sein Gebot nicht mehr gebunden, der Anbieter solle es „streichen“. Der Anbieter forderte dann am Ende vom Bieter den Kaufpreis plus Standgebühr. Das Gericht erkannte zu Recht, dass der Käufer den Kaufpreis zu entrichten habe, eine vertragliche Abrede über die Standgebühr nicht zu Stande kam.
    (mehr …)

  • Abbruch einer eBay-Auktion: Nur mit berechtigtem Grund auch bei mehr als 12 Stunden Laufzeit

    Der Abbruch von eBay-Auktionen führt immer wieder zu Diskussionen. Hierbei insbesondere die „12 Stunden“-Regel. Diese sieht vor, dass ein Anbieter ein Angebot ohne Angabe von Gründen abbrechen kann, wenn dieses Angebot noch mehr als 12 Stunden läuft. Danach wird es schwieriger. Immer wieder diskutieren Anbieter dann, dass auch wenn ein Angebot vorliegt, man offensichtlich das Angebot gleichwohl abbrechen kann. Das ist korrekt – allerdings werden hier „können“ und „dürfen“ verwechselt. Dies hat nun auch endlich der Bundesgerichtshof (VIII ZR 90/14) klargestellt.
    (mehr …)

  • Kaufrecht: Zur Erheblichkeit des behebbaren Mangels beim Rücktritt vom Kaufvertrag

    Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 94/13) hat die Frage beantwortet, wann bei einem behebbaren Mangel von einem erheblichen Mangel auszugehen ist, so dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist. Hierzu stellt der BGH ausdrücklich fest, dass die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich ist, eine Gesamtabwägung erfordert. Dies mit einer umfassenden Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls.

    Pauschale Grundsätze verbieten sich damit; allerdings gibt es eine Regelvermutung dahin gehend, dass bei einem behebbaren Mangel im Rahmen einer solchen Interessenabwägung von einer Geringfügigkeit des Mangels und damit von einer Unerheblichkeit nicht mehr auszugehen sein wird, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von fünf Prozent des Kaufpreises übersteigt.
    (mehr …)