Abmahnungen von Autohändlern und Autoverkäufern sind seit geraumer Zeit sehr verbreitet und “beliebt”. Hintergrund ist, dass sich mehrere ganz wesentliche Angriffsszenarien für Abmahnungen gegenüber Autoverkäufern bieten:
- In Werbeanzeigen können diverse Fehler gemacht werden bei allgemeinen Angaben. So sind uns bereits Abmahnungen begegnet, weil in einer gedruckten Werbeanzeige gegen das Verbot des Sonntagsverkaufs verstossen wurde oder weil Überführungskosten falsch ausgepreist wurden.
- Daneben ist natürlich die Erfüllung der Informationspflichten nach der PKW-EnVKV ein ganz erhebliches Thema.
- Und schliesslich bietet sich im Bereich der Formulierung des Kaufvertrags ein ganz grosser Bereich für Abmahnungen, da unwirksame AGB gegenüber Verbrauchern einen Abmahngrund darstellen. Da nach unserer Erfahrung nicht selten veraltete Muster-AGB verwendet werden ist dies ein immer wieder anzutreffendes Einfallstor, wogegen nur aktuelle AGB und Musterverträge helfen.
Beachten Sie dazu bei uns: Beiträge rund um die PKW-EnVKV
- BGH zur Rolle von Geheimhaltungsanordnungen und Beweisvereitelung durch Prozessverhalten - 19. Januar 2026
- Individuelle Vereinbarungen vs. AGB: BGH zur Vorrangigkeit ausgehandelter Vertragsbestimmungen im Verhältnis zu begünstigten Dritten - 19. Januar 2026
- Amtsträgerbegriff: BGH zu Bestechung bei öffentlicher Abfallentsorgung - 19. Januar 2026
