Abmahnungen von Autohändlern und Autoverkäufern sind seit geraumer Zeit sehr verbreitet und „beliebt“. Hintergrund ist, dass sich mehrere ganz wesentliche Angriffsszenarien für Abmahnungen gegenüber Autoverkäufern bieten:
- In Werbeanzeigen können diverse Fehler gemacht werden bei allgemeinen Angaben. So sind uns bereits Abmahnungen begegnet, weil in einer gedruckten Werbeanzeige gegen das Verbot des Sonntagsverkaufs verstossen wurde oder weil Überführungskosten falsch ausgepreist wurden.
- Daneben ist natürlich die Erfüllung der Informationspflichten nach der PKW-EnVKV ein ganz erhebliches Thema.
- Und schliesslich bietet sich im Bereich der Formulierung des Kaufvertrags ein ganz grosser Bereich für Abmahnungen, da unwirksame AGB gegenüber Verbrauchern einen Abmahngrund darstellen. Da nach unserer Erfahrung nicht selten veraltete Muster-AGB verwendet werden ist dies ein immer wieder anzutreffendes Einfallstor, wogegen nur aktuelle AGB und Musterverträge helfen.
Beachten Sie dazu bei uns: Beiträge rund um die PKW-EnVKV
- Fahrtenbuch: Wann sind Ermittlungen notwendig - 29. Oktober 2021
- Strafbarkeit der sogenannten Polizeiflucht - 29. Oktober 2021
- Fahrverbot auch noch nach langer Verfahrensdauer? - 29. September 2021