Beim LG Magdeburg (21 Qs 53/21, 21 Qs 54/21) ging es um die Frage, ob ein Verwertungsverbot bei Encrochat-Daten vorliegt – oder ob sich überhaupt eine Fernwirkung eines Verwertungsverbots ergeben könnte. Letzteres verneint das Landgericht: Selbst wenn sich jedoch die Unverwertbarkeit der EncroChat-Daten herausstellen sollte, würde dies sehr wahrscheinlich nicht zu einer Fernwirkung dergestalt führen, dass…WeiterlesenKeine Fernwirkung bei Unverwertbarkeit von EncroChat-Daten
Schlagwort: encrochat
Encrochat: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jens Ferner, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht, bloggt hier zu Encrochat-Verfahren.
Encrochat und Strafverfahren: Encrochat war eine Kommunikationsplattform, die (angeblich) überwiegend von Kriminellen genutzt wurde. Nachdem französische Ermittler sich hier Zugriff verschafft hatten, flogen zahlreiche illegale Geschäfte samt Täter auf. Das Ergebnis sind die sogenannten „Encrochat“-Verfahren, die noch über Jahre die Justiz weltweit beschäftigen werden.
News zu Encrochat: Rechtsanwalt Ferner geht in diesem Bereich auf juristische Themen rund um Encrochat ein, es fließen allgemeine Informationen ebenso ein, wie die Erfahrung als Strafverteidiger im Umfeld von Encrochat. Rechtsanwalt Jens Ferner hält zudem Fachvorträge zu Cybercrime und Encrochat zur Fortbildung von Anwälten und Justiz. In diesem Bereich erscheinen auch Beiträge zu anderen Krypto-Kommunikationsdiensten die betroffen sind, wie SkyECC, ANOM und DoubleVPN.
Das OLG Brandenburg (2 Ws 102/21, 2 Ws 94/21, 2 Ws 96/21 und 2 Ws 113/21) hat sich in mehreren Entscheidungen zum Thema Encrochat positioniert und damit klar gestellt, dass die Verwertung von durch die französischen Ermittlungsbehörden im Kontext der Überwachung des Dienstleistungsanbieters für sogenannte Krypto-Handys (EncroChat) durch Entschlüsselung von Chat-Nachrichten gewonnenen Daten keinem Verbot…WeiterlesenOLG Brandenburg zu Encrochat: Kein Beweisverwertungsverbot
Es war ein Paukenschlag, als das LG Berlin erklärte, wegen eines bestehenden Beweisverwertungsverbots Encrochat-Daten nicht verwerten zu wollen – und damit die Eröffnung einer Anklage in einem Encrochat-Verfahren verweigerte. Nun liegt die Entscheidung des KG (2 Ws 79/21 und 2 Ws 93/21) vor, das sich in die lange Reihe der OLG in Deutschland einreiht und…WeiterlesenEncrochat: KG sieht kein Beweisverwertungsverbot
Beweisverwertungsverbot bei Encrochat: Das Landgericht Berlin ((525 KLs) 254 Js 592/20 (10/21)) hat sich sämtlichen OLG entgegengestellt und entschieden, dass die Erhebung von Daten bei EncroChat-Nutzern unter Missachtung individualschützender Rechtshilfevorschriften stattgefunden hat – jedenfalls so weit dies auf deutschem Staatsgebiet erfolgt ist. Des Weiteren wurde, so das LG Berlin, ohne den erforderlichen konkreten Tatverdacht durch…WeiterlesenLG Berlin: Beweisverwertungsverbot bei Encrochat
DoubleVPN abgeschaltet
In dieser Woche haben Strafverfolgunger die Webdomänen und Serverinfrastruktur von DoubleVPN beschlagnahmt. Dabei handelt es sich um einen Virtual Private Network (VPN)-Dienst, der Cyberkriminellen einen vermeintlich sicheren Hafen bot, um ihre Opfer anzugreifen. Die billigste VPN-Verbindung kostete gerade einmal 22 € (25 $).WeiterlesenDoubleVPN abgeschaltet
In Encrochat-Verfahren wird man in aller Regel beim Landgericht landen – daher steht hier immer ein Pflichtverteidiger zur Verfügung. Doch gibt es auch zwingend einen verfahrenssichernden (zusätzlichen) Pflichtverteidiger wegen der Stofffülle und Komplexität des Verfahrens? Die Frage darf man durchaus stellen, das OLG Bremen (1 Ws 24/21) hat sie nun aber ausdrücklich verneint.WeiterlesenPflichtverteidigung bei Encrochat
Auch das LG Flensburg (V Qs 26/21) konnte sich zur Beweisverwertung bei Encrochat äußern, hat dabei nichts Neues zu bieten, geht aber nochmal auf den Aspekt der Fehler auf Seiten der ausländischen Ermittler ein, um dann klarzustellen, dass jegliche Kritik an der Stelle nicht weiterhilft: Ein Verwertungsverbot der erlangten Daten ergibt sich auch nicht daraus,…WeiterlesenLG Flensburg zur Beweisverwertung bei Encrochat
ANOM wird alles ändern im Cybercrime, denn das, was heute geschehen ist, war ein weltweiter herber Schlag gegen das organisierte Verbrechen: Mit ANOM wurde eine weitere zentrale Plattform für verschlüsselte Kommunikation von den Behörden ausgehoben. Und das Schlimme für die kriminellen Strukturen ist dabei, dass man auf eine Plattform hereingefallen ist, die von den Behörden…WeiterlesenANOM war ein Fake: Schlag gegen organisierte Kriminalität
Die Bedeutung verschlüsselter Kommunikation nimmt im Bereich der Kriminalität naturgemäß immer weiter zu. Durchaus überraschend für mich ist, wie unbedarft teilweise selbst im Bereich organisierter Kriminalität agiert wird – ich hatte schon mehrfach klargestellt, dass etwa die Nutzung einer zentralisierten Infrastruktur (wie bei Encrochat) schlichter Irrsinn ist. Beim Bundesgerichtshof (5 StR 94/21) habe ich, beim…WeiterlesenBedeutung verschlüsselter Telefone bei Kriminalität
Das OLG Rostock (20 Ws 121/21) hat in Sachen Encrochat, nach seinem früheren Beschluss, nochmals „nachgelegt“ und bekräftigt: Es gibt kein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der im Ausland gewonnenen Encrochat-Daten. Es betont insoweit nochmals ausdrücklich, dass aus seiner Sicht selbst dann, wenn die Beweiserlangung rechtsfehlerhaft gewesen wäre, die Erkenntnisse verwertet werden dürften. Insoweit erinnert das OLG daran,…WeiterlesenOLG Rostock: Daten aus Encrochat-Ermittlungen verwertbar
Eine britische Polizeibehörde hat aufgezeigt, wozu Ermittler in der Lage sind, wenn sie denn nur wollen: Ein bis dato unbekannter Nutzer von Encrochat hatte ein Foto in einem Chat geteilt, in dem er schlicht einen Käse zeigt. Das Fatale für ihn – man konnte die Fingerkuppen sehen: Was machten die Ermittler nun? Aufgrund der guten…WeiterlesenFoto von Fingern ermöglicht Identifizierung von Encrochat-Nutzer
Inzwischen konnte sich mit dem OLG Schleswig (2 Ws 47/21) ein weiteres Oberlandesgericht zur Frage der Verwertbarkeit der Daten in Encrochat-Prozessen äussern – auch hier bleibt man im Ergebnis bei der bekannten Linie: Es gibt kein Beweisverwertungsverbot.WeiterlesenOLG Schleswig: Kein Verwertungsverbot bei Encrochat
Der Vollständigkeit halber nehme ich hier noch die Entscheidung des LG Hamburg (620 Qs 1/21) auf, der die bekannte Entscheidung des OLG Hamburg zur Verwertung von Encrochat-Erkenntnissen folgte. Das LG Hamburg fasste sich noch etwas kürzer und stellte unter Verweis auf die Gesetzeslage fest, dass Beweise, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig erhoben worden sind, in…WeiterlesenVerwertung von Erkenntnissen aus Encrochat-Ermittlungen
Auch das OLG Rostock (20 Ws 70/21) konnte sich zum Thema Encrochat äussern und klarstellen, dass alleine die Verwendung eines entsprechenden Encrochat-Smartphones für ein kriminelles Verhalten und einen dringenden Tatverdacht (den man für eine Untersuchungshaft benötigt) spricht: Schon die Verwendung eines Krypto-Handys der Fa. EncroChat deutet auf ein konspiratives Verhalten zur Begehung und Verdeckung von…WeiterlesenNutzung von Encrochat spricht für kriminelles Verhalten
Für die Ermittler geht es nun von einem Erfolg in den nächsten: Das nach Encrochat beliebte „Sky ECC“ wurde nun hochgenommen und wohl seit Februar 2021 las man dort Nachrichten mit. Es dürfte davon auszugehen sein, dass entsprechend wie man es von Encrochat kennt, über Monate hinweg Aktionen von Ermittlern gegen Nutzer des Dienstes folgen…WeiterlesenNach Encrochat nun auch SKY ECC hochgenommen