Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Schlagwort: 184b

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Missbrauchsanleitung: Strafbarkeit fiktiver Inhalte nach § 176e StGB

    Missbrauchsanleitung: Strafbarkeit fiktiver Inhalte nach § 176e StGB

    Reine Fiktion bleibt im Kinderpornografiestrafrecht des § 184b StGB in weiten Teilen straflos, weil dieser Tatbestand an die Wiedergabe eines realen oder realitätsnahen Geschehens anknüpft. Wer daraus aber folgert, ein bloß erdachter Text sei strafrechtlich unangreifbar, verkennt die eigenständige Funktion des § 176e StGB. Genau diese Trennung arbeitet das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 23. März 2026 (Az. 1 ORs 13/26) heraus, mit dem es einen weitgehenden Freispruch des Amtsgerichts auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin aufhob. Der Fall zwingt zu einer sauberen Unterscheidung zweier Fragen, die intuitiv oft ineinanderlaufen: Wann erfasst das Kinderpornografiestrafrecht rein fiktive, schriftliche Inhalte, und wo beginnt die davon unabhängige Strafbarkeit der Missbrauchsanleitung.

    (mehr …)
  • Erkennungsdienstliche Behandlung bei Kinderpornografie: Eine Frage des Einzelfalls

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Kinderpornografie: Eine Frage des Einzelfalls

    Wer wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, fürchtet oft die erkennungsdienstliche Behandlung als zusätzliche, dauerhafte Belastung, noch bevor überhaupt ein Urteil vorliegt. Zwei aktuelle Entscheidungen, ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 31. März 2026 (Az. VG 3 L 138/26) und ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2026 (Az. 10 CS 25.2390), zeigen, dass sich die Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme keineswegs pauschal beantworten lässt, sondern von den konkreten Umständen des jeweiligen Falls abhängt.

    (mehr …)
  • Vorratsdatenspeicherung 2026: Entwicklung und aktueller Stand

    Vorratsdatenspeicherung 2026: Entwicklung und aktueller Stand

    Der dritte Anlauf: Zehn Jahre lang hatte Deutschland keine funktionierende Vorratsdatenspeicherung. Jetzt versucht es die Bundesregierung erneut – diesmal mit dem Segen aus Luxemburg. Ob das reicht, entscheidet sich an einer Zahl: 26. Nun gibt es politische Vorhaben, die scheitern, und es gibt solche, die zur Endlosschleife werden … die Vorratsdatenspeicherung gehört in die zweite Kategorie: Seit beinahe zwei Jahrzehnten wird in Deutschland über sie gestritten, gesetzlich verankert, höchstrichterlich kassiert und erneut verankert. Am 22. April 2026 hat das Bundeskabinett den dritten Anlauf beschlossen.

    Bemerkenswert ist diesmal etwas anderes: Zum ersten Mal beruft sich der Gesetzgeber nicht auf eigene Überzeugung gegen die Rechtsprechung, sondern auf ein Szenario, das ihm der Europäische Gerichtshof aufgezeichnet hat. Die entscheidende Frage lautet daher nicht mehr, ob eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen grundsätzlich zulässig ist – sondern ob die Bundesregierung den engen Pfad einhält, den Luxemburg gezogen hat. Und genau hier wird es interessant, denn an mehreren Stellen tritt der Entwurf erkennbar daneben.

    Ich kommentiere im BeckOK StPO Teile des TDDDG und TKG und im Speziellen die Vorratsdatenspeicherung. Vor dem Hintergrund beschäftige ich mich regelmäßig mit Entwicklungen in diesem sensiblen Bereich der Überwachung und Ermittlungen.

    (mehr …)
  • Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P)

    Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P)

    Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) im Jahr 2026: Es finden aktuell wieder zahlreiche Hausdurchsuchungen wegen des Vorwurfs des Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornographie statt. Die Medien haben hiervon bisher keinen Wind bekommen, allerdings merken wir es hier an der stark zugenommenen Anzahl von Anfragen, die alle den gleichen Hintergrund zu haben scheinen.

    Die Dimension des Problems in Zahlen: Laut Bundeskriminalamt stieg die Zahl der Tatverdächtigen im Bereich Pornografie mit Minderjährigen in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich an – die aktuellen BKA-Daten bis 2024 belegen, dass die Ermittlungswellen keineswegs abebben. Hinzu kommt: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 131.391 Cybercrime-Straftaten polizeilich erfasst – ein erneuter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. P2P-Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte machen dabei einen signifikanten und wachsenden Anteil aus. Wer eine Hausdurchsuchung erlebt, ist damit statistisch gesehen kein Einzelfall, sondern Teil einer bundesweiten, systematisch betriebenen Ermittlungskampagne.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

    (mehr …)
  • Tauschring im Verborgenen: Wann der Besitz von Kinderpornographie selbständig strafbar bleibt

    Tauschring im Verborgenen: Wann der Besitz von Kinderpornographie selbständig strafbar bleibt

    Wer im Darknet einer geschlossenen Tauschgemeinschaft beitritt, glaubt sich oft doppelt sicher – technisch anonym und rechtlich nur am Rande beteiligt. Beides trügt, und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 2026 (3 StR 585/25, vorausgehend LG Duisburg) zeigt mit einiger Schärfe, warum gerade das vermeintlich harmlose „Daneben-Behalten“ eigener Dateien strafrechtlich eigenständiges Gewicht behält. Im Mittelpunkt steht eine Frage, die in Verfahren um kinderpornographisches Material immer wieder unterschätzt wird: das Konkurrenzverhältnis zwischen dem öffentlichen Zugänglichmachen nach § 184b Abs. 1 StGB und dem schlichten Besitz nach § 184b Abs. 3 StGB.

    (mehr …)
  • KI-Verordnung (2026)

    KI-Verordnung (2026)

    Die KI-Verordnung („KI-VO“, auch „AI-Act“ – VO (EU) 2024/1689) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird im Sommer 2026 in ihrer Substanz wirksam. Mit der politischen Einigung zum sogenannten KI-Omnibus vom 7. Mai 2026 verschiebt der Unionsgesetzgeber zentrale Pflichten für Hochrisiko-Systeme; gleichzeitig erweitert er den Verbotskatalog und zieht die Kennzeichnungspflichten für synthetische Inhalte vor. Im Folgenden möchte ich die Verordnung in ihrem aktuellen Stand einordnen und beschreiben, was Geschäftsführungen und Compliance-Abteilungen (voraussichtlich) in den nächsten Monaten beachten müssen.

    Hinweis: Der Beitrag wurde im Mai 2026 neu gefasst und hat den Stand 14. Mai 2026, berücksichtigt also die Trilogeinigung zum KI-Omnibus.

    (mehr …)
  • Kinderpornographie als Karriereende

    Kinderpornographie als Karriereende

    Es gibt Karrieren, die alles richtig zu machen scheinen: 13 Punkte in der letzten Beurteilung, Beförderung zum Rechtspflegerat, Leistungsprämien über mehr als ein Jahrzehnt, zuletzt eine Führungsposition als Gruppenleiter. Und doch kann ein einziger Bereich des Privatlebens diese gesamte berufliche Existenz zum Einsturz bringen – nämlich dann, wenn ausgerechnet der Hüter des Rechts sich selbst über das Strafrecht hinwegsetzt. Das Verwaltungsgericht München hatte mit Urteil vom 17. Februar 2025 (M 19L DK 23.699) über einen solchen Fall zu befinden und erkannte auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme: die Entfernung eines Rechtspflegers aus dem Beamtenverhältnis wegen des Sich-Verschaffens und Besitzes von Kinder- und Jugendpornographie.

    (mehr …)
  • Gesetz gegen digitale Gewalt (2026): Ein Entwurf, der mehr verspricht als er hält

    Gesetz gegen digitale Gewalt (2026): Ein Entwurf, der mehr verspricht als er hält

    Wenn ein Gesetz nach dem Phänomen benannt wird, das es bekämpfen soll, ist Skepsis angebracht. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ vom April 2026 trägt seinen politischen Auftrag schon im Titel. Bundesjustizministerin Hubig will damit auf eine Welle medial sichtbarer Fälle reagieren – von gefälschten Pornovideos bis zu heimlichen Aufnahmen mit Smart Glasses – und legt dafür ein Bündel aus neuen Straftatbeständen, Plattformpflichten und einem zivilrechtlichen Auskunfts‑ und Sperrverfahren vor. Der Entwurf hat juristisches Gewicht, aber er hat auch Schwächen, die weit über handwerkliche Details hinausgehen.

    (mehr …)
  • Wenn die Polizei morgens klingelt: Was Ehefrauen nach einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie wissen sollten

    Wenn die Polizei morgens klingelt: Was Ehefrauen nach einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie wissen sollten

    Es beginnt fast immer gleich. Frühmorgens, meist zwischen sechs und halb sieben, klingelt es an der Tür. Vor der Wohnung stehen Beamte der Kriminalpolizei, manchmal in Zivil, manchmal in Uniform, und sie haben einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss dabei. Was in den folgenden Minuten geschieht, verändert das Leben einer Familie von Grund auf – auch und gerade das Leben der Frau, die neben dem Beschuldigten steht und in diesem Moment nicht begreift, was mit ihrer Welt passiert.

    Dieser Beitrag richtet sich an Frauen, deren Ehemann oder Lebenspartner mit dem Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie konfrontiert wird. Er kann keine rechtliche Beratung ersetzen, aber die Situation einordnen, typische Fragen beantworten und dort Orientierung geben, wo im Moment alles orientierungslos erscheint. Ich lasse hier meine Eindrücke und Erfahrungen aus über einem Jahrzehnt Strafverteidigung in diesem Bereich einfließen – weil ich immer wieder die Überforderung erlebe und auch, wie durch dümmliche Tipps und hektisches Verhalten mehr kaputtgemacht wird als nötig … familiär wie juristisch.

    (mehr …)
  • Hausdurchsuchungen wegen „The Exchange“-Nutzung nach Krypto-Ermittlungen

    Hausdurchsuchungen wegen „The Exchange“-Nutzung nach Krypto-Ermittlungen

    Derzeit finden bundesweit Hausdurchsuchungen statt bei Menschen, die auf der Darknet-Plattform „The Exchange“ als User tätig gewesen sein sollen. Die Plattform wurde zur Verbreitung und Besitzverschaffung von Kinderpornographie genutzt, es geht insbesondere um Strafbarkeiten nach § 184b StGB.

    Das Besondere ist, dass die Ermittlungen auf Kryptowährungs-Ermittlungen zurückgehen: Auf der Plattform wurden Token erworben, um verbotene Inhalte zu erwerben – gezahlt wurde natürlich mit Kryptowährungen. Polizeiliche Ermittlungen haben sich dann darauf konzentriert, den Weg der – öffentlich einsehbaren! – Transaktionen zurückzuverfolgen, etwa zu legalen Krypto-Handelsplattformen, über die man User dann identifiziert.

    Hinweis: Ich bin echter Cybercrime-Profi, halte jährlich Fortbildungen und Vorträge für Anwälte, publiziere fortlaufend und berichte hier im Blog fortlaufend zu Cybercrime. Zu Cybercrime gehören auch und gerade die Fälle strafbarer Inhalte im Internet – auch wenn natürlich niemand etwas davon hören will: Es handelt sich um ein strafbares Verhalten, dass sich quer durch die Gesellschaft zieht und für das es zu wenig präventive Angebote gibt. Wir haben darum frühzeitig ein Netzwerk aufgebaut, um eben nicht nur juristisch, sondern in insgesamter Hinsicht Anbindung und Hilfe zu ermöglichen, speziell auch mit Blick auf die Familie. Denn im Moment der Hausdurchsuchung wachen fast alle auf und suchen Hilfe – die ohne professionelle Hilfe für Laien nur schwer zu koordinieren ist.

    (mehr …)
  • Grenzen sexuell aufreizender Wiedergabe bei § 184b StGB

    Grenzen sexuell aufreizender Wiedergabe bei § 184b StGB

    In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln (1 ORs 205/25) ging es um die schwierige Abgrenzung zwischen strafbarer Kinderpornografie und neutralen Abbildungen unbekleideter Kinder. Dabei wird deutlich, wie stark die strafrechtliche Bewertung von der Perspektive eines objektiven Betrachters abhängt und wie schnell kulturelle oder dokumentarische Kontexte in den Hintergrund treten, wenn Bildausschnitte isoliert betrachtet werden.

    (mehr …)
  • Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Deepfakes (Update 2025)

    Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Deepfakes (Update 2025)

    Strafbarkeit von Deepfakes: Ein ganz Vorschlag für ein Gesetz aus dem Bundesrat zielt darauf ab, den strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor sogenannten Deepfakes zu verbessern. Ansatzpunkt ist die Schaffung eines neuen Straftatbestandes in Form eines neuen §201b StGB. Ich selbst habe mich klar gegen dieses Ansinnen postiert.

    Update Juli 2025: Der erste Anlauf aus Mitte 2024 ist mit dem Scheitern der Regierung der sachlichen Diskontinuität anheim gefallen, hatte sich also inhaltlich erledigt. Am 05.07.2025 hat der Bundesrat nun erneut das Thema beschlossen und der Bundestag wird sich wieder damit zu beschäftigen haben. Inhaltlich hat sich nichts geändert, es ist exakt die Vorlage die aus dem Mai 2024 bekannt.


    Hintergrund: Deepfakes sind realistisch wirkende Medieninhalte, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt oder verändert werden. Diese Inhalte bergen erhebliche Gefahren, da sie Täuschungen erzeugen können, die sowohl individuelle Persönlichkeitsrechte als auch den demokratischen Willensbildungsprozess beeinträchtigen.

    (mehr …)
  • Strafzumessung bei Änderung des gesetzlichen Strafrahmens

    Strafzumessung bei Änderung des gesetzlichen Strafrahmens

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Beschluss vom 8. April 2025 (Aktenzeichen: 3 ORs 2/25) wichtige Fragen zur Strafzumessung bei Änderung des gesetzlichen Strafrahmens entschieden. Der Fall betraf einen Angeklagten, der wegen Besitzverschaffens und Besitzes kinder- bzw. jugendpornographischer Inhalte verurteilt wurde. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für die Strafzumessung in solchen Fällen.

    (mehr …)
  • Auslegung des § 184b StGB: Keine Verbreitung, aber strafbare Besitzverschaffung

    Auslegung des § 184b StGB: Keine Verbreitung, aber strafbare Besitzverschaffung

    In seinem Beschluss vom 18. März 2025 (3 StR 414/24) befasst sich der Bundesgerichtshof mit einem juristisch und gesellschaftlich hochsensiblen Tatbestand: dem Umgang mit kinderpornographischem Material im Sinne des § 184b StGB. Im Zentrum der Entscheidung steht die differenzierte Auslegung der Begriffe „Verbreiten“ und „Besitzverschaffen an Dritte“ sowie deren Abgrenzung. Der Fall verdeutlicht exemplarisch, wie wichtig eine präzise juristische Begriffsbestimmung ist – gerade im Kontext digitaler Kommunikation.

    (mehr …)
  • BGH zur Beweiswürdigung und Darlegungspflicht im Bereich kinderpornographischer Straftaten

    BGH zur Beweiswürdigung und Darlegungspflicht im Bereich kinderpornographischer Straftaten

    Mit Beschluss vom 29. Januar 2025 (Az. 2 StR 482/24) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden wegen unzureichender Feststellungen aufgehoben, das den Angeklagten unter anderem wegen Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die juristisch und tatsächlich anspruchsvolle Gratwanderung zwischen effektiver Strafverfolgung im besonders sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts einerseits und den verfahrensrechtlichen Anforderungen an eine tragfähige Überzeugungsbildung andererseits.

    Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, wie Gerichte mit umfangreichem, digitalem Beweismaterial – etwa Bild- und Videodateien mit strafbarem Inhalt – umgehen dürfen, wenn sie sich dabei maßgeblich auf die Einschätzung von Sachverständigen stützen. Der BGH fordert in bemerkenswerter Deutlichkeit eine sorgfältigere, nachvollziehbarere Urteilsbegründung – nicht etwa, weil er Zweifel am Sachverhalt hegt, sondern weil die tragenden Elemente der richterlichen Überzeugung nicht transparent genug dargelegt wurden.

    (mehr …)