Geschäftsgeheimnisschutz in Deutschland

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Deutschland basiert auf dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das 2019 als Umsetzung der EU- 2016/943 zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen in deutsches Recht eingeführt wurde. Diese Richtlinie, auch bekannt als Know-how-Richtlinie, zielt darauf ab, einheitliche Standards in der EU zu schaffen, um Geschäftsgeheimnisse vor unrechtmäßiger Beschaffung, Nutzung und Offenlegung zu schützen.

Vor Inkrafttreten des GeschGehG wurde der Schutz von Geschäftsgeheimnissen hauptsächlich durch die §§ 17-19 UWG geregelt. Das neue Gesetz stellt klarere Vorgaben und erweitert den Schutzbereich, insbesondere durch die Definition, was als gilt und welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um diesen Schutz zu erlangen.

Was Unternehmen machen müssen, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen

Um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen „angemessene Schutzmaßnahmen“ implementieren. Das bedeutet, dass sie aktiv handeln müssen, um ihre sensiblen Informationen zu sichern. Solche Maßnahmen können technische, organisatorische und rechtliche Schritte umfassen, darunter:

  1. Technische Maßnahmen: Verschlüsselung von Daten, Zugriffskontrollen, Firewalls, regelmäßige IT-Sicherheitsaudits und Sicherungskopien.
  2. Organisatorische Maßnahmen: Klare Richtlinien für den Umgang mit vertraulichen Informationen, Schulungen für Mitarbeiter, Einschränkung des Zugangs zu sensiblen Daten nur auf notwendige Personen.
  3. Rechtliche Maßnahmen: Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern, Klauseln zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Arbeitsverträgen.

Es ist entscheidend, dass diese Maßnahmen dokumentiert werden, um im Streitfall nachweisen zu können, dass das Unternehmen seine Geschäftsgeheimnisse aktiv geschützt hat.

Gefahren für Arbeitnehmer und typische Streitfälle

Mitarbeiter spielen eine zentrale Rolle im Schutz von Geschäftsgeheimnissen, aber auch in deren Gefährdung. Typische Streitfälle entstehen, wenn vertrauliche Informationen bei einem Wechsel zu einem Konkurrenten nutzen oder weitergeben. In solchen Fällen kann ein Unternehmen rechtliche Schritte einleiten, um den Schutz seiner Geheimnisse durchzusetzen.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie sich strafbar machen können, wenn sie Geschäftsgeheimnisse unrechtmäßig verwenden oder weitergeben. Unter § 23 GeschGehG drohen ihnen in schweren Fällen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Dies gilt besonders, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Weitergabe vorsätzlich oder mit dem Ziel, einem früheren Arbeitgeber zu schaden, erfolgte.

Ein häufiger Streitpunkt in diesem Bereich ist die , bei der ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigt, wenn der Verdacht besteht, dass dieser ein Geschäftsgeheimnis verraten hat, auch wenn der Beweis dafür noch nicht erbracht wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat in solchen Fällen klargestellt, dass ein solcher Verdacht ausreichend sein kann, um das notwendige Vertrauen in den Mitarbeiter unwiderruflich zu zerstören.

Wirtschaftsspionage und die Bedeutung des Geheimnisschutzes

Wirtschaftsspionage ist ein wachsendes Problem, insbesondere durch die Zunahme von Cyberangriffen und staatlich unterstützter . Länder wie und Russland stehen im Verdacht, deutsche Unternehmen systematisch auszuspähen, um strategische und technologische Vorteile zu erlangen. Die Schäden durch solche Angriffe sind enorm und betreffen häufig sensible Technologien, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden.

In Anbetracht dieser Bedrohungen ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein strategischer Imperativ. Unternehmen müssen sich bewusst sein, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihr Innovationspotenzial durch unzureichenden Schutz gefährdet sind.

Durch das GeschGehG und die zugrunde liegende EU-Richtlinie wird deutlich, dass der Schutz von Geschäftsgeheimnissen als integraler Bestandteil der Unternehmenssicherheit betrachtet werden muss. Dies schließt sowohl technische Maßnahmen als auch die Sensibilisierung von Mitarbeitern ein, um eine Kultur des Geheimnisschutzes zu etablieren. Die aktuelle geopolitische Lage und die steigende Anzahl von Cyberbedrohungen machen es unerlässlich, dass Unternehmen proaktiv und umfassend handeln, um ihre sensiblen Informationen zu schützen.


Fazit

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist ein komplexer, aber notwendiger Bestandteil des modernen Unternehmensschutzes. Mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und der EU sind klare Anforderungen an Unternehmen gestellt, wie sie ihre sensiblen Daten schützen müssen. Die Implementierung angemessener Maßnahmen und die Sensibilisierung der Belegschaft sind entscheidend, um nicht nur rechtliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und sich gegen wachsende Bedrohungen wie Wirtschaftsspionage abzusichern.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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