Kategorie: Strafrecht

Blog zum Strafrecht: Unsere Strafverteidiger bloggen hier Beiträge und Urteile rund um das Strafrecht. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Strafverteidigung zur Verfügung.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Wann sexuelle Gewalt juristisch zur Vergewaltigung wird

    Wann sexuelle Gewalt juristisch zur Vergewaltigung wird

    Wenn ein Jugendlicher seinem Mitbewohner einen Gegenstand gegen dessen Willen in den Körper einführt, um ihn zu demütigen, mag das auf den ersten Blick wie eine – wenn auch brutale – Quälerei wirken. Strafrechtlich kann es sich um eine besonders schwere Vergewaltigung handeln, und zwar unabhängig davon, ob der Täter dabei sexuelle Lust empfindet. Diese Klarstellung trifft der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 4. März 2026 (6 StR 448/25), das die Grenzen des Sexualstrafrechts dort schärft, wo Erniedrigung und nicht Begehren das Motiv ist.

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  • Strafanzeige für Unternehmen: Warum geschädigte Unternehmen den Strafprozess nicht der Staatsanwaltschaft überlassen sollten

    Strafanzeige für Unternehmen: Warum geschädigte Unternehmen den Strafprozess nicht der Staatsanwaltschaft überlassen sollten

    Von der Strafanzeige bis zur Hauptverhandlung: Wie Unternehmen ihre Verletztenrechte aktiv nutzen – und warum sich daraus oft auch ein Hebel für zivilrechtliche Vergleiche ergibt.

    Wird ein Unternehmen Opfer einer Straftat – durch einen untreuen Geschäftsführer, einen Mitarbeiter, der Geschäftsgeheimnisse verkauft, oder durch Betrug und Cyberangriffe –, herrscht im Management häufig dieselbe Annahme: „Wir erstatten Anzeige, und ab dann macht der Staat das schon.“ Diese Annahme ist verständlich, aber teuer. Wer das Strafverfahren passiv laufen lässt, verschenkt Einflussmöglichkeiten, die das Recht dem Verletzten ausdrücklich einräumt – und die sich gerade für Unternehmen erheblich auswirken.

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  • Subventionsbetrug: Abgrenzung von Sozialleistung zu Subvention beim Kurzarbeitergeld

    Subventionsbetrug: Abgrenzung von Sozialleistung zu Subvention beim Kurzarbeitergeld

    Wer in der Pandemie Kurzarbeitergeld erschlichen hat, sah sich bislang dem Vorwurf des Subventionsbetrugs ausgesetzt – und mancher Verteidiger hat darauf gesetzt, dass dieser Tatbestand auf das bloße Schaffen unrichtiger Voraussetzungen zugeschnitten ist. Der Bundesgerichtshof hat dieser Einordnung mit Urteil vom 19. Februar 2026 (3 StR 397/25, vorausgehend LG Osnabrück) ein Ende gesetzt und entschieden, dass Kurzarbeitergeld keine Subvention im Sinne des § 264 StGB ist. Was auf den ersten Blick wie ein Erfolg für die Verteidigung wirkt, entpuppt sich als Wechsel auf den schärferen Boden des allgemeinen Betrugs.

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  • Taschenlampe geliehen, PIN erpresst: Wann ist ein Smartphone weggenommen?

    Taschenlampe geliehen, PIN erpresst: Wann ist ein Smartphone weggenommen?

    Wer jemandem im nächtlichen Gedränge sein Handy als Taschenlampe leiht, rechnet nicht damit, dass dieser Gefallen zum Auftakt eines Raubdelikts wird – und doch entscheidet sich an genau solchen Alltagsmomenten, ob ein Täter wegen Unterschlagung, Nötigung oder schwerer räuberischer Erpressung verurteilt wird. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14. Januar 2025 (4 StR 444/24) einen solchen Fall entschieden und dabei eine Frage berührt, die die Strafgerichte seit Jahren beschäftigt: Wann genügt der Zugriff auf ein fremdes Smartphone für die Annahme einer Zueignungsabsicht?

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  • Tauschring im Verborgenen: Wann der Besitz von Kinderpornographie selbständig strafbar bleibt

    Tauschring im Verborgenen: Wann der Besitz von Kinderpornographie selbständig strafbar bleibt

    Wer im Darknet einer geschlossenen Tauschgemeinschaft beitritt, glaubt sich oft doppelt sicher – technisch anonym und rechtlich nur am Rande beteiligt. Beides trügt, und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 2026 (3 StR 585/25, vorausgehend LG Duisburg) zeigt mit einiger Schärfe, warum gerade das vermeintlich harmlose „Daneben-Behalten“ eigener Dateien strafrechtlich eigenständiges Gewicht behält. Im Mittelpunkt steht eine Frage, die in Verfahren um kinderpornographisches Material immer wieder unterschätzt wird: das Konkurrenzverhältnis zwischen dem öffentlichen Zugänglichmachen nach § 184b Abs. 1 StGB und dem schlichten Besitz nach § 184b Abs. 3 StGB.

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  • Telegram-Kanal statt Vereinigung: Warum 52.000 Abonnenten noch keine kriminelle Vereinigung sind

    Telegram-Kanal statt Vereinigung: Warum 52.000 Abonnenten noch keine kriminelle Vereinigung sind

    Wer einen Telegram-Kanal mit zehntausenden Gefolgsleuten betreibt und von dort aus Behördenmitarbeiter ins Visier nimmt, fühlt sich womöglich als Anführer einer Bewegung – und wird von der Strafjustiz schnell als solcher behandelt. Genau diese Gleichsetzung von Reichweite mit Organisation hat der Bundesgerichtshof nun zurückgewiesen. In seinem Beschluss vom 9. Dezember 2025 (3 StR 22/25, Vorinstanz LG München I) hat der 3. Strafsenat klargestellt, dass ein loser virtueller Anhängerkreis selbst bei geteilter Ideologie und befolgten Aufrufen noch keine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 2 StGB bildet.

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  • Wo das Beschlagnahmeverbot beim Notar endet

    Wo das Beschlagnahmeverbot beim Notar endet

    Ein Notar verweigert unter Berufung auf seine Amtsverschwiegenheit die Herausgabe einer Urkunde – und steht dennoch unter Durchsuchungsdruck, weil ausgerechnet das, was er beglaubigt hat, dem Verdacht einer fremden Steuerhinterziehung dienen soll. Für den Berufsgeheimnisträger ist das ein heikler Moment: Er soll den Schutzwall um seine Mandanten verteidigen und merkt doch, dass dieser Wall nicht jeden Gegenstand in seiner Akte umfasst. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 22. April 2026 (Az. 12 Qs 14/26) die feine Trennlinie zwischen geschütztem und „deliktisch verstricktem“ Material nachgezeichnet.

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  • Trojanisches Krypto-Handy, gespiegelter Server: Wann ANOM-Chats vor Gericht zählen

    Trojanisches Krypto-Handy, gespiegelter Server: Wann ANOM-Chats vor Gericht zählen

    Wer ein vermeintlich abhörsicheres Krypto-Handy kaufte, fühlte sich unbeobachtet – und ahnte nicht, dass das FBI bei jeder Nachricht mitlas. Für die deutsche Strafjustiz wirft das eine Frage auf, die über Tausende Verfahren entscheidet: Dürfen Chats verwertet werden, deren Herkunft die US-Behörden bis heute teils im Dunkeln lassen? Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 11. Februar 2026 (2 StR 43/25) nachgelegt und einen Freispruch aufgehoben, der gerade auf einem Verwertungsverbot beruhte.

    Ich befasse mich als Strafverteidiger, der Straf- und IT-Recht spezialisiert vereint, immer wieder mit Fragen digitaler Beweismittel; so in Ferner, Ferner, jurisPR-ITR 16/2024 Anm. 4 und Ferner, jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 aber auch in einem Kommentar in Beck-Aktuell.

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  • Digitaler Zeitstempel, vermeintliches Alibi: Warum die Aufnahmezeit nicht die Speicherzeit ist

    Digitaler Zeitstempel, vermeintliches Alibi: Warum die Aufnahmezeit nicht die Speicherzeit ist

    Ein Mensch ist tot, am Tatort klebt das Blut des Angeklagten, an seinem Pfefferspray ebenso – und trotzdem wird er freigesprochen, weil ein elf Sekunden langes Handyvideo zu beweisen scheint, dass er anderswo war. Wer sich auf einen solchen digitalen Beweis verlässt, betritt tückisches Terrain, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Februar 2026 (5 StR 559/25) deutlich macht: Ein Zeitstempel im Dateinamen sagt eben nicht zwingend, wann eine Aufnahme entstand – sondern womöglich nur, wann sie gespeichert wurde.

    Ich widme einen wesentlichen Teil meines Alltags technischen und rechtlichen Fragen von IT-Forensik und digitalen Beweismitteln: Ich halte seit Jahren Fortbildungen und publiziere zum Thema digitale Beweismittel, so in:

    • Kommentierung zur Car-Forensik – Ferner, in: BeckOK StPO, § 2 TTDSG Rn. 18.1 ff.
    • Transparenz als rechtsstaatlicher Grundsatz digitaler Beweismittel“ in: „Überzeugung und Zweifel“, Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025
    • Digitale Beweismittel in der Ermittler-Praxis – Die Polizei, 5/2025, S. 159-164
    • Strafprozessuale Verwertung biometrischer Daten zur Beweiserhebung – jurisPR-StrafR 15/2025
    • Verwertbarkeit von ANOM-Messengerdaten in Strafverfahren – jurisPR-ITR 16/2024
    • DNA im Strafprozess – jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1
    • IT-Forensik, rechtliche Grundlagen – AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3
    • IT-Sachverständige im Strafverfahren – AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2
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  • Umsatzsteuervoranmeldung statt Jahreserklärung: Wo das Schwergewicht der Tat liegt

    Umsatzsteuervoranmeldung statt Jahreserklärung: Wo das Schwergewicht der Tat liegt

    Wer in der Krise schnell an Liquidität kommen will und dafür mit gefälschten Eingangsrechnungen die Vorsteuer aufbläht, sieht sich nicht nur dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt – er muss auch damit rechnen, dass der Staat das Erlangte wieder einziehen will. Genau an dieser Schnittstelle zwischen Steuerstrafrecht und Vermögensabschöpfung hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 4. März 2026 – 1 StR 388/25, Vorinstanz Landgericht Landshut) zwei Fragen sauber getrennt, die in der Praxis allzu oft vermengt werden: Was ist eigentlich der vollendete Steuerschaden bei einer Kette aus Voranmeldung und Jahreserklärung – und was darf demgegenüber als Tatertrag abgeschöpft werden.

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  • Meinung statt Tatsache: Verdacht zwischen den Zeilen

    Wer als gut vernetzter Strippenzieher in eine Affäre um Millionenaufträge gerät, sieht sich schnell einem Fernsehbeitrag ausgesetzt, der vieles andeutet, ohne etwas offen zu behaupten – und merkt dann, dass gerade das Unausgesprochene juristisch besonders schwer zu greifen ist. Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 9. März 2026 (Az. 18 U 3650/25 Pre e) im einstweiligen Verfügungsverfahren die Grenzen abgesteckt, innerhalb derer eine Verdachtsberichterstattung „zwischen den Zeilen“ angreifbar ist – und dem betroffenen Lobbyisten eine klare Absage erteilt.

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  • Befehlskette und Schreibmaschine: 18-jährige KZ-Sekretärin als Gehilfin des Massenmords

    Befehlskette und Schreibmaschine: 18-jährige KZ-Sekretärin als Gehilfin des Massenmords

    Es ist eine über neunzigjährige Frau betroffen, die als Achtzehnjährige in einem Büro saß, Diktate aufnahm und Briefe tippte. Nun muss sie sich, fast acht Jahrzehnte nach Kriegsende, wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen verantworten. Die Vorstellung, dass eine Stenotypistin durch das saubere Abschreiben fremder Diktate zur Gehilfin eines tausendfachen Mordes wird, mag auf den ersten Blick irritieren. Genau an dieser Irritation entzündet sich der dogmatische Reiz des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 20. August 2024 (5 StR 326/23). Das Gericht verwarf die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe und deklinierte dabei – möglicherweise als eine der letzten höchstrichterlichen Entscheidungen zur strafrechtlichen Aufarbeitung des NS-Unrechts – die Voraussetzungen der Beihilfe in seltener Verdichtung durch.

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  • Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel sind im modernen Strafprozess der Regelfall. Dazu zählen unter anderem Chatverläufe, Smartphone-Daten, Cloud-Logs und Fahrzeugdaten aus der „Blackbox“ von Pkws. Digitale Beweise entscheiden heute über den Ausgang von Strafverfahren im allgemeinen Strafrecht ebenso wie im Wirtschafts- und Cybercrime-Bereich. Im Folgenden zeige ich, was darunter zu verstehen ist, wie ihr Beweiswert im Strafprozess zu beurteilen ist und welche forensischen Mindeststandards aus Sicht der Strafverteidigung gelten müssen. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Arbeit mit digitalen Beweismitteln – von der IT-Forensik über Screenshots und E-Mails bis hin zur Car-Forensik und der seit 2026 anwendbaren E-Evidence-Verordnung der EU.

    Ich widme einen wesentlichen Teil meines Alltags technischen und rechtlichen Fragen von IT-Forensik und digitalen Beweismitteln: Ich halte seit Jahren Fortbildungen und publiziere zum Thema digitale Beweismittel, so in:

    • Kommentierung zur Car-Forensik – Ferner, in: BeckOK StPO, § 2 TTDSG Rn. 18.1 ff.
    • Transparenz als rechtsstaatlicher Grundsatz digitaler Beweismittel“ in: „Überzeugung und Zweifel“, Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025
    • Digitale Beweismittel in der Ermittler-Praxis – Die Polizei, 5/2025, S. 159-164
    • Strafprozessuale Verwertung biometrischer Daten zur Beweiserhebung – jurisPR-StrafR 15/2025
    • Verwertbarkeit von ANOM-Messengerdaten in Strafverfahren – jurisPR-ITR 16/2024
    • DNA im Strafprozess – jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1
    • IT-Forensik, rechtliche Grundlagen – AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3
    • IT-Sachverständige im Strafverfahren – AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2

    Den Beitrag aktualisiere ich fortlaufend, zuletzt im Juni 2026.

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  • Vergewaltigungsvorwurf, § 177 StGB: Wenn jede Stunde zählt

    Vergewaltigungsvorwurf, § 177 StGB: Wenn jede Stunde zählt

    Wer morgens aufwacht und erfährt, dass gegen ihn ein Verfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet wurde, steht schlagartig vor einer Situation, die das Leben in Sekunden auf den Kopf stellen kann. Beruf, Familie, Freiheit – alles steht auf dem Spiel, noch bevor auch nur ein Richter den Namen des Beschuldigten gelesen hat.

    Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 13.300 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und schwerem sexuellem Übergriff polizeilich erfasst – ein Höchststand seit Jahren und das sechste Jahr in Folge mit steigenden Zahlen. Das Bundeskriminalamt führt den Anstieg unter anderem auf eine höhere Anzeigebereitschaft zurück. Was diese Zahl nicht sagt: Wie viele dieser Verfahren mit Einstellung oder Freispruch enden. Denn die polizeiliche Kriminalstatistik bildet das Hellfeld der Ermittlungen ab, nicht den Ausgang des Strafverfahrens. Wir verteidigen seit Jahrzehnten ebenso soezialisiert wie erfahren in unserer Kanzlei beim Vorwurf Vergewaltigung und wissen nicht nur, was zu tun ist, sondern auch, wie aufgelöst Betroffene sind.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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