US-Regierung verlangt von Google Daten von Nutzern mit bestimmten Suchbegriffen

Treue Akte-X Fans wussten schon immer, wie interessiert die US-Regierung an dem Informationsbedürfnis ihrer Bürger ist: Nun berichtet Forbes, dass die US-Regierung heimlich angeordnet hat, dass Google Daten über jeden, der bestimmte Suchbegriffe eingibt, zur Verfügung stellt, wie aus einem zufällig entsiegelten Gerichtsdokument hervorgeht.

Die Befürchtung liegt nahe, dass solche „Keyword Warrants“ unschuldige Internetnutzer in schwere Verbrechen verwickeln könnten und häufiger vorkommen als bisher angenommen.

Dass die Suchen bei Google für Ermittler unheimlich wertvoll sind, hatte ich schon einmal berichtet. Nun aber geht es noch weiter: Forbes berichtet, dass als 2019 Bundesermittler nach Tätern suchten, diese sich an Google gewendet haben und um Informationen über alle Personen gebeten haben, die an 16 Tagen im Jahr nach dem Namen des Opfers, zwei Schreibweisen des Namens ihrer Mutter und ihrer Adresse gesucht hatten. Nach der Aufforderung, alle relevanten Google-Konten und IP-Adressen der Suchenden zur Verfügung zu stellen, antwortete Google Mitte 2020 mit Daten – wobei aus den Gerichtsunterlagen aber wohl nicht hervorgeht, für wie viele Nutzer die Daten an die Regierung übermittelt wurden.

Dies wird inzwischen „Keyword-Warrant“ genannt und soll das derzeit umfangreichste bekannt gewordene Beispiel sein. Google ist, wie die anderen Anbieter, jedes Jahr mit Tausenden solcher Anordnungen konfrontiert. Forbes thematisiert nun zu Recht, dass man solche „Keyword-Warrants“ mit besonderer Vorsicht sehen sollte. Der Normalfall ist schließlich, dass die Behörden bereits in Richtung eines bestimmten Nutzer-Kontos ermitteln, über das sie dann Informationen wünschen.

Hier wird dann auf Basis von Beweisen oder zumindest Indizien gearbeitet, dass dieses konkreteKonto mit einem Verbrechen in Verbindung steht. Aber die „Keyword-Warrants“ sind im Grunde genommen „fishing expeditions“, wie man bei Forbes sehr schön beschreibt. Schließlich zielen sie darauf ab, mögliche Verdächtige zu umgarnen, deren Identität die Regierung nicht kennt. Dies wiederum ist mit den so genannten „Geofence Warrants“ vergleichbar, bei denen die Ermittler Google bitten, Informationen über alle Personen zu liefern, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Nähe eines Tatorts aufhalten.

Weiterhin, das wird nun deutlich, gibt es zumindest in den USA solche Anordnungen; aus Deutschland oder der EU ist mir derartiges bisher noch nicht untergekommen, überraschend wäre es jedenfalls hierzulande spätestens bei Sexualdelikten oder Staatssschutzdelikten sicherlich nicht. Allerdings tue ich mich schwer, in der StPO eine geeignete Rechtsgrundlage zu finden – allerdings stört dies inzwischen ja kaum mehr, wie man bei Encrochat sieht.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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