DSGVO-Bußgelder steigen immer krasser an, wie eine aktuelle Darstellung von Finbold (dazu ein Bericht bei Heise) zu den zunehmenden Geldbußen deutlich macht.
Den von Finbold zusammengestellten Daten zufolge beliefen sich die DSGVO-Bußgelder in der EU im dritten Quartal 2021 auf 984,47 Millionen Euro, was fast 20 Mal höher ist als die zusammen gezählten Bußgelder von 50,26 Millionen Euro, die im ersten und zweiten Quartal verhängt wurden. Zum Vergleich: Die DSGVO-Bußgelder für Q3 2021 sind auch dreimal so hoch wie die 306,3 Millionen Euro, die im gesamten Jahr 2020 verhängt wurden.
Natürlich machen einen Löwenanteil Bußgelder gegen Tech-Riesen aus, es geht also nicht darum, dass in breiter Masse erhebliche Bußgelder gegen KMU verhängt werden – gleichwohl zeigt sich, dass die Luft rauer wird.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.