Eine Entscheidung des Amtsgericht Detmold (2 Cs-41 Js 489/13-439/14) sorgt bei erstem Lesen sicherlich bei vielen für inneren Widerstand. Sie ist allerdings rechtlich in Ordnung und im Strafmaß angemessen – vielmehr ist sie ein Beispiel für die bestehenden Risiken ehrenamtlicher Vereinsarbeit, gerade im Sport. Das Amtsgericht und auch später das Landgericht hatten ein ehrenamtliches Vereinsmitglied nach einem tragischen Unfall wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Das OLG hat inzwischen diese Entscheidung aufgehoben und, wohl zu Recht, zurück verwiesen. So tragisch der Unfall war, so muss man auch sehen, dass hier ein Musterbeispiel für strafgerichtliche Rechtsprechung vorliegt, die lebensfremd und theoretisch Vorwürfe dort konstruiert, wo im Alltag niemand eine strafrechtliche Relevanz auf Anhieb sehen würde.
Hinweis: Ich beschäftige mich hier ausdrücklich nicht mit der Frage, inwieweit Verteidigungspotential – auch im konkreten – Fall besteht bzw. bestanden hätte. Die vorliegende Entscheidung soll vielmehr als Beispiel dafür dienen, was im „Fall der Fälle“ von Gerichten erwartet wird.
(mehr …)


