Schmerzensgeld bei unfachmännischer Tätowierung

Das Amtsgericht Bocholt (4 C 121/04) hatte sich im Jahr 2006 mit einer nicht-fachgerechten Tätowierung zu beschäftigen und hat hier richtigerweise erkannt, dass der Betroffenen Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen. Hintergrund war eine “Übertätowierung” einer von der Betroffenen nicht mehr gewollten Tätowierung, die der Tätowierer anstelle einer Laserbehandlung nahe gelegt hatte. Die “Übertätowierung” wurde aber schlecht ausgeführt, insbesondere überzeugte weder das Ergebnis (das an einen Tintenklecks mit Tentakeln erinnern musste) noch die medizinischen Details (es wurde in tiefere Hautschichten, mit Adernberührung, tätowiert).

Vollkommen richtig geht das Gericht davon aus, dass eine eventuell erteilte Genehmigung für den körperlichen Eingriff (der in jeder Tätowierung zu erkennen ist), nur die fachgerechte Arbeit abdeckt, so auch OLG Nürnberg (3 U 1663/03). Damit war am Ende neben einer schlicht mangelhaften Leistung auch eine Körperverletzung zu erkennen, die problemlos einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld eröffnet. Dabei fand das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro durchaus angemessen.

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Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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