Persönlich, keine Chatbots, klare Kommunikation: Bei uns kümmert sich ein persönlich erreichbarer Mensch

Schlagwort: Compliance

Compliance bezeichnet die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Regeln und Standards sowie ethischen Grundsätzen innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation. Dabei geht es insbesondere um die Vermeidung von Gesetzes- und Regelverstößen, aber auch um die Sicherstellung von Transparenz und Integrität in allen Geschäftsprozessen. Die Umsetzung von Compliance-Anforderungen ist mittlerweile in vielen Branchen und Unternehmen ein zentrales Thema und kann durch entsprechende Maßnahmen und Schulungen sichergestellt werden.

Als Rechtsanwaltskanzlei für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht sind wir darauf spezialisiert, unsere Mandanten optimal zu beraten und zu vertreten. Wir verstehen die komplexen Anforderungen und Herausforderungen, denen Unternehmen und Organisationen in diesen Bereichen gegenüberstehen und bieten daher eine umfassende Beratung und Betreuung.

Unser erfahrenes Team besteht aus spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der effektiven Umsetzung von Compliance-Anforderungen, um mögliche Risiken zu minimieren und Haftungsansprüchen vorzubeugen.

Wir bieten unseren Mandanten eine maßgeschneiderte Beratung und Betreuung, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir unterstützen sie bei der Implementierung von Compliance-Systemen, der Überprüfung von Geschäftsprozessen und der Schulung von Mitarbeitern.

Weiterhin vertreten wir unsere Mandanten auch in strafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Verdacht auf Wirtschaftskriminalität. Wir setzen uns engagiert für ihre Interessen ein und begleiten sie während des gesamten Verfahrens. Unsere Kanzlei zeichnet sich durch hohe Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und Diskretion aus.

 

  • Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor IDCPC als Teil von Chinas Nachrichtendienstapparat

    Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor IDCPC als Teil von Chinas Nachrichtendienstapparat

    Aus Sicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat die Führung der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) in den letzten Jahren ihre Bemühungen verstärkt, im Ausland hochwertige politische Informationen zu sammeln und Entscheidungen zu beeinflussen. Dieses globale Netzwerk wird hauptsächlich von der Internationalen Abteilung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas (IDCPC) koordiniert.

    Daher wurde eine Warnung mit konkreten Handlungsempfehlungen herausgegeben, die auch Auswirkungen auf die Compliance von Unternehmen haben:

    • Lassen Sie bei Kontakten mit dem IDCPC oder IDCPC-Mitgliedern besondere Vorsicht und Zurückhaltung walten.
    • Vermeiden Sie im Umgang mit IDCPC-Angehörigen alle Handlungen, die den Tatbestand des § 99 StGB erfüllen könnten.
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  • China-Strategie der Bundesregierung: Eine Chance für IT- und Technologieunternehmen

    China-Strategie der Bundesregierung: Eine Chance für IT- und Technologieunternehmen

    Die Beziehungen zwischen Deutschland und China haben sich im Laufe der Jahre zu einer facettenreichen Partnerschaft entwickelt. Sie sind geprägt von gegenseitigem Respekt, aber auch von Herausforderungen. Die jüngst veröffentlichte „China-Strategie der Bundesregierung“, datiert auf den 13. Juli 2023, ist ein wegweisendes Dokument, das die Zukunft dieser Beziehungen prägt.

    Im Folgenden wird auf die Schlüsselaspekte dieser China-Strategie der Bundesregierung eingegangen und deren Auswirkungen auf IT- und Technologieunternehmen aus China in Europa und Deutschland dargestellt.

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  • Bußgelder in der Lieferkette

    Lieferketten (Supply Chains) stehen spätestens seit dem Lieferkettensorgepflichtengesetz (LkSG) im Fokus des Gesetzgebers. Der Schwerpunkt liegt mit §3 LkSG auf menschenrechtlichen und ökologischen Standards in der Lieferkette.

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  • Keine Geschäftsführerhaftung bei Geldüberweisung aufgrund gefälschter Kontoverbindung

    Keine Geschäftsführerhaftung bei Geldüberweisung aufgrund gefälschter Kontoverbindung

    Das OLG Zweibrücken (4 U 198/21) betont, dass die Beauftragung von Überweisungen aufgrund einer falschen Mitteilung einer geänderten Kontoverbindung keine Verletzung einer organspezifischen Pflicht des Geschäftsführers darstellt. Denn: Eine solche Tätigkeit wäre üblicherweise eine solche der Buchhaltung gewesen. Die dem Geschäftsführer obliegende Geschäftsführung als solche wird dadurch nicht berührt, auch nicht in Form einer Verletzung von Überwachungspflichten.

    Hinweis: Die Entscheidung mach deutlich, dass Geschäftsführer, die auf einen „CEO-Fraud“ hereinfallen, zwar gegenüber der Gesellschaft in Haftung genommen werden können – aber auch erhebliches Verteidigungspotenzial im Einzelfall besteht. Ein solcher Einzelfall war die vorliegende Entscheidung, die nicht zu stark verallgemeinert werden darf. Ich bespreche die Entscheidung in der Ausgabe 23/2023 des JurisPR-IT-Recht, dort Anmerkung 6.

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  • Cyberversicherung muss auch zahlen, wenn nicht alle Sicherheitsupdates installiert waren

    Cyberversicherung muss auch zahlen, wenn nicht alle Sicherheitsupdates installiert waren

    Das Landgericht Tübingen (4 O 193/21) konnte zur Eintrittspflicht einer Cyber-Versicherung feststellen, dass allein der Umstand, dass nicht alle Server mit aktuellen Sicherheitsupdates ausgestattet waren, einen Leistungsanspruch gegen den Versicherer unberührt lässt. Jedenfalls dann nicht, wenn der Cyber-Angriff unter Ausnutzung einer bekannten Windows-Schwachstelle (hier: „Pass-the-Hash„) erfolgte und dadurch die Erlangung von Microsoft-Administratorenrechten für alle Server möglich war.

    Denn: Die insoweit in Rede stehende Verletzung einer Anzeigepflicht ist weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich (Ausnahme: arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers). Die Entscheidung verdeutlicht zugleich, wie wichtig die richtige juristische Handhabe des Schadensfalls ist. Dabei droht eine erhebliche Haftung für die Geschäftsleitung. Update: Die Entscheidung ist angeblich beim OLG Stuttgart (7 U 262/23) in der Berufung.

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  • Kartellrechtsverstöße, Kartellgeldbuße und Kartellverbot

    Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich unzulässig und können vom Bundeskartellamt mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Ein Kartell ist eine wettbewerbsbeschränkende Abstimmung zwischen Wettbewerbern auf einem bestimmten Markt. Dazu gehören Absprachen über Preise, Produktionsmengen und die Aufteilung von Absatzgebieten oder Kundengruppen. Das Kartellverbot kann auch für andere Vereinbarungen gelten, z.B. für Kooperationen oder Marktinformationssysteme. Verboten sind auch Absprachen zwischen Herstellern und Händlern über Endverkaufspreise, wobei unverbindliche Preisempfehlungen zulässig sind.

    Kartelle führen häufig zu überhöhten Preisen und sinkender Produktqualität, indem sie den Wettbewerb ausschalten und die Innovationskraft der Unternehmen hemmen. Dies schadet der gesamten Volkswirtschaft und insbesondere den Verbrauchern. Unter bestimmten Voraussetzungen können wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen jedoch vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn sie den technischen oder wirtschaftlichen Fortschritt fördern und die Verbraucher angemessen an dem entstehenden Gewinn beteiligt werden.

    Bei Kartellverstößen können gegen verantwortliche Personen Geldbußen bis zu einer Million Euro und gegen Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen Geldbußen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. Die genaue Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer des Verstoßes. Das Bundeskartellamt kann Kartellteilnehmern, die zur Aufdeckung eines Kartells beitragen, die Geldbuße erlassen oder ermäßigen.

    Das Bundeskartellamt ist für die Verfolgung von Kartellen zuständig, die sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Bei grenzüberschreitenden Verstößen wird im europäischen Netzwerk der Wettbewerbsbehörden entschieden, welche nationale Behörde oder ob die Europäische Kommission in Brüssel den Fall übernimmt.

    Das Bundeskartellamt unterstützt Unternehmen bei der Vermeidung von Kartellverstößen durch Maßnahmen wie Mitarbeiterschulungen, Risikoanalysen, die Einrichtung von Hinweis- und Kontrollsystemen sowie unternehmensinterne Konsequenzen. Effektive Compliance-Maßnahmen können dazu beitragen, Kartellverstöße zu verhindern oder schneller aufzuklären und können entscheidend zur Vermeidung oder Reduzierung von Bußgeldern beitragen.

  • Wirtschaftskriminalität: Bundeslagebild 2022

    Wirtschaftskriminalität: Bundeslagebild 2022

    Das Bundeskriminalamt hat kürzlich das Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2022 veröffentlicht. Der Bericht stellt die wichtigsten Phänomene und die aktuelle Kriminalitätslage im Bereich der Wirtschaftskriminalität in Deutschland dar. Die kurze Übersicht macht deutlich, dass Wirtschaftskriminalität auf einem hohen Level ist, die Behörden es genau im Blick haben – insgesamt in den klassischen Bereichen aber, vielleicht wegen zunehmender Compliance, rückläufig ist. Einen starken Anstieg verursachen dagegen moderne Betrugsformen wie der Messengerbetrug.

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  • Geldbuße gegen GmbH bei Verurteilung ihres Geschäftsführers wegen Bestechung

    Im Bereich der Unternehmensbußgelder konnte sich der Bundesgerichtshof (5 StR 278/21) klarstellend zu typischen Aspekten äußern und hervorheben:

    • Damit betont der BGH, dass Straftaten des Geschäftsführers Anlasstaten im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG sein können, die zu Geldbußen der Gesellschaft führen.
    • Weiter erläutert der BGH, dass sowohl eine echte Selbstreinigung im Anschluss an einen Rechtsverstoß als auch die Installation von Compliance-Maßnahmen ein Bußgeld mindert.
    • Ferner wird die Berechnung des Abschöpfungsanteils der Geldbuße erläutert und die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen dargestellt – dabei wird ausgeführt, dass geleistete Schmiergeldzahlungen abzugsfähig sind!
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  • Software-Escrow

    Software-Escrow

    Software-Escrow, oft auch als Quellcode-Hinterlegung bezeichnet, ist ein wichtiger Aspekt im IT-Recht, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, vor allem in Geschäftsbeziehungen, bei denen die langfristige Verfügbarkeit und Wartung von Software kritisch ist. Dieser Blog-Beitrag zielt darauf ab, die Grundzüge und rechtlichen Rahmenbedingungen von Software-Escrow verständlich darzulegen.

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  • Halbleiter: Ein rechtlicher Ausblick

    Halbleiter: Ein rechtlicher Ausblick

    Rechtsfragen rund um Halbleiter: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Halbleitern, auch Mikrochips genannt, ist ein komplexer Prozess, der eine Vielzahl rechtlicher Herausforderungen und Fragestellungen aufwirft. In Deutschland und in der Europäischen Union (EU) sind verschiedene nationale und EU-weite Regelungen relevant, die Unternehmen und auf IT-Recht spezialisierte Anwälte berücksichtigen müssen.

    Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die spannenden Rechtsfragen rund um Halbleiter gegeben.

    Hinweis: Wir beschäftigen uns in unserer Kanzlei mit Rechtsfragen des Quantum-Computings, RA Jens Ferner beherrscht zudem die simulierte Quanten-Programmierung via Qiskit.

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  • Bedeutung künstlicher Intelligenz in der Rüstungsforschung

    Bedeutung künstlicher Intelligenz in der Rüstungsforschung

    Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert die Art und Weise, wie Waffensysteme entwickelt, eingesetzt und verwaltet werden. Sie ermöglicht den Einsatz autonomer Systeme, verbessert die Präzision und Effizienz von Waffen und trägt zur Entwicklung neuer Verteidigungsstrategien bei. Hinzu kommt die Möglichkeit, die umfangreichen, durch Aufklärungssysteme gewonnen, Daten auszuwerten.

    Vor diesem Hintergrund ist die Rolle eines IT-Rechtlers, der sich auf Rechtsfragen im Bereich der künstlichen Intelligenz spezialisiert hat, für Waffenhersteller von großer Bedeutung.

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  • Wirksame Kündigung bei Verstoß gegen Richtlinie zur Informationssicherheit

    Wirksame Kündigung bei Verstoß gegen Richtlinie zur Informationssicherheit

    Dass der wiederholte Verstoß nach erfolgten Abmahnungen gegen Vorgaben des Arbeitgebers zur IT-Sicherheit am Arbeitsplatz zu einer Kündigung führen kann, hat das LAG Sachsen (9 Sa 250/21) klargestellt.

    Die betroffene Mitarbeiterin hatte – entgegen einer eindeutigen Dienstanweisung – Unterlagen mit sensiblen Daten unverschlossen in ihrem Schreibtisch aufbewahrt, während sie selbst nicht im Büro anwesend war. Diese Anweisung war ihr unstreitig hinreichend bekannt.

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  • Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Veranstaltung illegalen Glücksspiels

    Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Veranstaltung illegalen Glücksspiels

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. August 2017 (1 StR 519/16) befasst sich mit der Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Veranstaltung illegalen Glücksspiels, insbesondere unter der Betrachtung steuerrechtlicher und strafprozessualer Aspekte. Diese Entscheidung hat richtungsweisende Bedeutung, da sie die Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Glücksspiel präzisiert und die damit verbundenen Konsequenzen aufzeigt.

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  • Strafverfahren wegen Kryptowährungen

    Strafverfahren wegen Kryptowährungen

    Dass es zu Strafverfahren wegen Kryptowährungen kommt, ist längst keine Besonderheit mehr. Viele Steuerberater nehmen sich des Themas an und werben um Mandanten – doch wer nur mit dem Blick des Steuerrechts denkt, kann seinen Mandanten sehr viel Geld kosten. In den vergangenen Jahren bin ich regelmäßig verteidigend in Strafverfahren wegen Kryptowährungen tätig gewesen – und kann nur zur Vorsicht mahnen.

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  • Erklärungsfrist für Kündigung aus wichtigem Grund bei Compliance-Untersuchung

    Bei sogenannten internen Compliance-Untersuchungen („internal Investigations“) stellt sich mitunter die Problematik der Erklärung der Kündigung – wenn Arbeitnehmer hier mit rechtswidrigem Verhalten auffallen, wird der Arbeitgeber der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§626 II BGB) greifen wollen, die aber binnen 2 Wochen ab Kenntnis von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen erklärt sein muss. Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 483/21) konnte sich dazu erklären, wann nun diese Kündigungsfrist beginnt.

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