Steuerstraftaten durch Steuerberater

Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 7. Februar 2024 (Az.: 18 StL 4/23) setzt ein starkes Signal für : Steuerstraftaten haben nicht nur strafrechtliche, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen. Das Gericht stellte klar, dass Steuerberater besonders hohe Anforderungen an berufliches Verhalten erfüllen müssen, da ihr Beruf auf öffentlichem Vertrauen basiert. Im Folgenden geht es um die wesentlichen Aspekte dieser Entscheidung – und Einblicke, was Steuerberater beachten müssen, um berufsrechtliche Sanktionen zu vermeiden.

Sachverhalt: Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Steuerberater, der gemeinsam mit einem Geschäftspartner eine Steuerberatungsgesellschaft leitete. Beide waren verpflichtet, fristgerecht Umsatzsteuerjahreserklärungen abzugeben. Über mehrere Jahre unterließen sie dies systematisch, wodurch in Millionenhöhe verkürzt wurde.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Steuerberater wegen in sieben Fällen zu einer von elf Monaten, die zur ausgesetzt wurde. Zusätzlich wurde eine Geldauflage von 30.000 Euro verhängt. Im anschließenden berufsgerichtlichen Verfahren folgte eine Geldbuße in gleicher Höhe und ein Verweis, um das Ansehen des Berufsstandes zu wahren.


Analyse der wesentlichen Aussagen des Gerichts

1. Berufsbezogenheit von Steuerstraftaten

Das Gericht machte deutlich, dass Steuerstraftaten eines Steuerberaters immer als berufsbezogen anzusehen sind, unabhängig davon, ob sie im privaten oder unternehmerischen Bereich begangen werden. Die korrekte und rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen gehört zum Kernbereich der Tätigkeiten eines Steuerberaters. Verstöße in diesem Bereich stellen eine schwerwiegende Verletzung der Berufspflichten dar.

Relevanz für Steuerberater:
Auch private Steuerangelegenheiten können berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie das Vertrauen in die Integrität des Berufsstandes beeinträchtigen.

2. Berufsgerichtliche Maßnahmen zur Wahrung des Ansehens

Das Landgericht betonte, dass berufsgerichtliche Maßnahmen erforderlich sind, um das Ansehen des Berufsstandes zu schützen. Steuerberater genießen ein besonderes öffentliches Vertrauen, das durch Verstöße wie Steuerhinterziehung erheblich beschädigt wird. Ein rein strafrechtlicher Ansatz reicht hier nicht aus.

Konsequenzen:
Selbst bei einer strafrechtlichen Verurteilung ist eine zusätzliche berufsrechtliche Ahndung möglich, wenn dies notwendig ist, um das Vertrauen in den Berufsstand wiederherzustellen.

3. Hohe Maßstäbe für Steuerberater

Die Entscheidung unterstreicht die strengen Anforderungen an die Integrität und Rechtschaffenheit von Steuerberatern. Das Gericht machte deutlich, dass eine Gleichgültigkeit gegenüber steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen nicht toleriert werden kann. Selbst langjährig beanstandungsfreies Verhalten schützt nicht vor berufsrechtlichen Sanktionen, wenn eine Straftat von besonderem Gewicht begangen wurde.

Praxis-Tipp:
Steuerberater sollten sowohl bei der Mandatsbearbeitung als auch in eigenen Angelegenheiten höchste Sorgfalt walten lassen. Jeder Verstoß kann gravierende Folgen für die berufliche Existenz haben.


Berufsrechtliche Konsequenzen: Geldbuße und Verweis

Im berufsgerichtlichen Verfahren wurde neben der strafrechtlichen Verurteilung eine Geldbuße von 30.000 Euro verhängt und ein Verweis ausgesprochen. Das Gericht bewertete dies als notwendig, um das Vertrauen in den Berufsstand wiederherzustellen. Schärfere Maßnahmen wie ein zeitweiliges Berufsverbot wurden in diesem Fall als nicht erforderlich angesehen, da der Betroffene sein Fehlverhalten einsah und den Schaden vollständig wiedergutgemacht hatte.

Lehre für Steuerberater:
Die Kombination aus Strafmaß und berufsgerichtlicher Ahndung zeigt, dass Steuerberater mit empfindlichen Sanktionen rechnen müssen. Die Wiedergutmachung des Schadens und ein kooperatives Verhalten können jedoch mildernd wirken.


Fazit: Konsequente Einhaltung von Pflichten ist unerlässlich

Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verdeutlicht, dass Steuerstraftaten nicht nur strafrechtlich, sondern auch berufsrechtlich streng geahndet werden. Steuerberater tragen eine besondere Verantwortung, da sie das Vertrauen ihrer Mandanten und der Allgemeinheit in die Integrität des Berufsstandes repräsentieren.

Empfehlungen für Steuerberater:

  • Prävention: Stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Pflichten fristgerecht erfüllt werden – sowohl für Mandanten als auch für eigene Belange.
  • : Überprüfen Sie regelmäßig die internen Prozesse und Kontrollmechanismen, um Fehler zu vermeiden.
  • Wiedergutmachung: Bei Verstößen ist eine proaktive Schadensregulierung der beste Weg, um Sanktionen zu mildern.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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