Dark Patterns

– Die rechtlichen Grenzen manipulativer Designstrategien im digitalen Raum: Dark Patterns bezeichnen in der digitalen Welt Techniken und Gestaltungselemente, die Nutzerinnen und Nutzer subtil zu bestimmten Handlungen verleiten oder sie sogar manipulieren.

Ihre Bedeutung im IT-Recht wächst stetig, denn sie berühren zentrale Aspekte wie Verbraucherschutz und Datensicherheit. Als Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht liegt mein Fokus auf der rechtlichen Bewertung dieser Praktiken, die zwischen Überzeugung und Täuschung balancieren.

Definition und Arten von Dark Patterns

Dark Patterns sind komplex und vielgestaltig. Sie reichen von „Trick Questions“, die Nutzerinnen und Nutzer irreführen, über „Sneak into Basket“-Praktiken, bei denen ungewollte Produkte in den virtuellen Warenkorb geschlichen werden, bis hin zu „Roach Motel“-Fallen, die das Verlassen eines Services erschweren. Hinzu kommen natürlich die üblichen Tricks, um das Ablehnen von Cookies zu erschwerden.

Solche Designs werden häufig auf E-Commerce-Websites oder sozialen Medien eingesetzt. Der juristische Rahmen umfasst vor allem den Digital Services Act (DSA) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Rechtliche Aspekte

Dark Patterns tangieren diverse rechtliche Bereiche: Verbraucherschutzgesetze, die -Grundverordnung () und das UWG. Sie können gegen Prinzipien der transparenten Kommunikation und der autonomen Entscheidungsfindung verstoßen. Insbesondere die Verschleierung wahrer Absichten oder das Erschweren von Kündigungen sind problematische Aspekte.

Es ist zu konstatieren, dass sowohl der DSA als auch der DMA, zusammen mit dem deutschen UWG, einen umfassenden rechtlichen Rahmen zur Regulierung von Dark Patterns bieten.


Dark Patterns zielen darauf ab, die Autonomie und Entscheidungsfreiheit der Nutzer zu schützen, indem sie die Verwendung bestimmter irreführender oder manipulativer Praktiken auf Online-Plattformen und durch große digitale Gatekeeper einschränken:

  1. Regulierung von Dark Patterns durch den Digital Services Act (DSA) und Wettbewerbsrecht:
    • Der DSA zielt darauf ab, eine sichere, vorhersehbare und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu schaffen, insbesondere auf Plattformen, die als Vermittler für Produkte, Dienste und Inhalte dienen. Er enthält spezifische Regelungen gegen Dark Patterns, wie z.B. das Verbot von Schnittstellengestaltungen, die Nutzer täuschen oder manipulieren und somit deren Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen.
    • In Bezug auf das Wettbewerbsrecht sind relevante Normen des Digital Markets Act (DMA) zu beachten, der insbesondere große Online-Plattformen, die als „Gatekeeper“ agieren, reguliert. Der DMA enthält Vorschriften, die das Entwerfen von Benutzerschnittstellen verbieten, die die Entscheidungsfreiheit und Wahlmöglichkeiten der Nutzer beeinträchtigen.
  2. Auswirkungen auf das deutsche Recht:
    • Die deutschen Gesetze, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), adressieren bereits verschiedene Aspekte von Dark Patterns. Diese Gesetze verbieten irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken, die auch einige Formen von Dark Patterns umfassen könnten.
    • Die neuen EU-Regelungen wie DSA und DMA ergänzen die bestehenden deutschen Gesetze, indem sie spezifische Verbote und Regelungen für Online-Plattformen und Gatekeeper einführen, was zu einer erhöhten rechtlichen Sicherheit in Bezug auf die Verwendung von Dark Patterns führt.

Dark Patterns und Consent Banner


Dark Patterns in Consent-Bannern werden zunehmend als rechtliches Problem erkannt, insbesondere im Hinblick auf die Einwilligung in das Online-Tracking. Der Aufsatz von Carl Christoph Möller in VuR 2022, 449 hebt hervor, wie Consent-Banner oft gestaltet werden, um Nutzer zur Zustimmung zu bewegen, obwohl diese möglicherweise nicht in ihrem Interesse liegt. Diese Praktiken können die Grenzen der Legalität überschreiten und sind oft mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes () nicht vereinbar.

Der Aufsatz erläutert anschaulich, dass Consent-Banner klare und umfassende Informationen liefern müssen, bevor Nutzer ihre Einwilligung erteilen. Dies beinhaltet, dass der Nutzer über den Zweck des Trackings und die Art der verarbeiteten Daten informiert wird. Wichtig ist hierbei auch, dass die Einwilligung eine echte Wahlmöglichkeit bieten muss, frei von Zwang und Manipulation.

Möller diskutiert verschiedene Typen von Dark Patterns in Consent-Bannern, die diese Anforderungen untergraben können, wie zum Beispiel:

  1. Die fehlende Möglichkeit, die Verarbeitung auf der ersten Ebene des Banners abzulehnen.
  2. Suggestive optische Gestaltung, die Zustimmung hervorhebt und Ablehnung herunterspielt.
  3. Interpretation des Schließens des Banners als Zustimmung.
  4. Confirmshaming-Techniken, die bei der Ablehnung der Verarbeitung Schuldgefühle erzeugen.

Diese Praktiken können nicht nur die Gültigkeit der Einwilligung beeinträchtigen, sondern auch gegen Grundsätze wie Fairness und Transparenz nach Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO verstoßen. Der Aufsatz betont die Bedeutung einer rechtskonformen Gestaltung von Consent-Bannern und warnt vor den rechtlichen Risiken, die mit dem Einsatz von Dark Patterns verbunden sind.

Risiken für Unternehmen

Unternehmen, die Dark Patterns einsetzen, riskieren zumindest theoretisch Bußgelder – praktisch bedeutsamer ist die Gefahr, auf Unterlassung mittels und in Anspruch genommen zu werden. Um solche Risiken zu vermeiden, empfehle ich, Webdesigns auf Transparenz und Fairness zu prüfen und die Einhaltung des Verbraucherschutzes sowie des UWG sicherzustellen.

Im IT-Recht gibt es fortlaufende Entwicklungen hinsichtlich Dark Patterns. Der DSA zum Beispiel zielt auf eine harmonisierte europaweite Regulierung ab. Es ist davon auszugehen, dass die Rechtslage in Zukunft noch strengere Vorgaben für die Gestaltung von Online-Schnittstellen vorsehen wird, so dass man das Thema wirklich ernsthaft im Blick halten sollte.

Dark Patterns: Rechtsanwalt Ferner zur Zulässigkeit so genannter Dark Patterns

Dark Patterns waren lange Zeit nur „Trickserei“ – zukünftig wird es eine juristische Baustelle sein.

Fazit zu Dark-Patterns

Zusammenfassend sind Dark Patterns eine rechtliche Herausforderung im digitalen Raum. Sie verlangen ein Umdenken bei der Gestaltung von Nutzerschnittstellen. Man sollte weder vorsätzlich noch fahrlässig in sein Angebot Techniken oder Designs einbauen, die gesetzlich vorgesehene Informationspflichten oder die Wahrnehmung von Rechten durch Kunden künstlich erschweren, was erfordert, dass man realistisch die eigene Gestaltung von Abläufen prüft und hinterfragt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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