In den vergangenen Jahren haben Klimazertifikate eine zentrale Rolle im weltweiten Bemühen um Emissionsreduktionen eingenommen. Doch leider wurden die hehren Ziele dieser Zertifikate in jüngster Zeit immer wieder durch Fälle von Betrug und Greenwashing untergraben.
Insbesondere die sogenannten Upstream-Emissions-Reduktions-Projekte (UER) und der Umgang mit Klimazertifikaten aus Ländern wie China und dem Biogas-Sektor in Europa haben gezeigt, wie Unternehmen sich möglicherweise durch zweifelhafte Praktiken als umweltfreundlich darstellen, obwohl reale Maßnahmen fehlen. Aber wie sieht diese Art von Greenwashing genau aus, und welche rechtlichen Folgen kann dies für die Verantwortlichen haben?
Der Fall: Manipulierte Klimazertifikate
Im Zentrum des Skandals stehen Klimazertifikate, die von Projekten zur Emissionsminderung im Ausland stammen, insbesondere aus China und einigen Biogas-Anlagen in Europa. Der Grundgedanke hinter diesen Zertifikaten ist, dass Unternehmen in Europa ihre CO₂-Bilanz durch Projekte ausgleichen, die Emissionen in anderen Ländern reduzieren. Dabei handelt es sich oft um „Kompensationsprojekte“, die Emissionen senken sollen, ohne dass Unternehmen ihre eigenen Emissionen direkt reduzieren. Der deutsche Gesetzgeber hat es Unternehmen ermöglicht, diese Reduktionen im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) auf ihre Bilanz anzurechnen. Dazu auch die Infos in dieser BT-Drucksache beachten!
In diesen Fällen wurde jedoch laut Presseberichten aufgedeckt, dass viele der als emissionssenkend angepriesenen Projekte in Wirklichkeit keine oder nur sehr geringfügige Klimaschutzwirkung aufweisen. In China wurden etwa – so der Vorwurf – Projekte geprüft, die nur auf dem Papier existieren, während sie vor Ort keine nachhaltige Klimawirkung entfalten konnten. Auch in der Biogas-Branche Europas wurde angeblich manipuliertes Material verwendet, das möglicherweise illegal importiert und als umweltfreundlicher Biodiesel vermarktet wurde. Diese Praktiken, bei denen Unternehmen durch falsche oder irreführende Aussagen über ihre Klimabilanz profitieren wollen, würden Übrigens unter das Phänomen des Greenwashings fallen.
Was ist Greenwashing und welche Rolle spielt es hier?
Greenwashing beschreibt die gezielte und meist irreführende Darstellung von Unternehmen oder Produkten als umweltfreundlich oder klimaneutral, ohne dass diese tatsächlich solche Standards erfüllen. Beim Greenwashing wird oft mit Begriffen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ geworben, obwohl die entsprechenden Kompensationen entweder nicht ausreichend durchgeführt oder gar manipuliert werden.
Ein Paradebeispiel für Greenwashing ist die Bewerbung von Produkten oder Unternehmen als „klimaneutral“, ohne die Verbraucherinnen transparent darüber zu informieren, wie diese Neutralität tatsächlich erreicht wurde – sei es durch Kompensationsmaßnahmen oder real messbare Emissionsminderungen. In den aktuellen Fällen fehlten diese Transparenz und oft auch die tatsächliche Kompensation. Indem Unternehmen mit solchen unzutreffenden Zertifikaten werben, verschaffen sie sich unlautere Wettbewerbsvorteile und täuschen die Verbraucherinnen.
Rechtliche und strafrechtliche Konsequenzen von Greenwashing
Greenwashing ist nicht nur eine Täuschung der Konsumenten, sondern kann unter bestimmten Umständen auch strafbar sein. Je nach Schwere des Täuschungsakts und seiner Auswirkungen auf Verbraucherinnen oder Investorinnen kann Greenwashing als Betrug oder Falschdarstellung geahndet werden. In Deutschland fallen derartige Praktiken unter das Wettbewerbsrecht, speziell unter das Irreführungsverbot (§§ 5, 5a UWG) und können zu erheblichen Sanktionen führen. Das Irreführungsverbot soll Verbraucher*innen schützen, damit sie nicht durch manipulierte Umweltversprechen in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden.
In besonders schwerwiegenden Fällen von Greenwashing, wie hier bei den UER-Klimazertifikaten, kann es sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Die deutsche und europäische Gesetzgebung reagieren vermehrt auf ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Governance), und die Behörden gehen inzwischen rigoroser gegen solche Verstöße vor. Unternehmen, die durch gefälschte Zertifikate profitiert haben, müssen mit Bußgeldern und eventuell sogar Freiheitsstrafen für die Verantwortlichen rechnen, da der Betrug in vielen Fällen vorsätzlich und mit Täuschungsabsicht durchgeführt wurde.
Fazit: Was der Skandal um Klimazertifikate zeigt
Die aktuellen Fälle zeigen, dass Greenwashing mehr ist als eine bloße Täuschung in der Werbung – es handelt sich um eine ernsthafte rechtliche und ethische Herausforderung, die sowohl den Wettbewerb als auch das Vertrauen der Verbraucher und Investoren in die Klimaschutzmaßnahmen gefährdet. Die rechtlichen Schritte gegen Greenwashing sind ein Zeichen dafür, dass Täuschung durch manipulierte Klimazertifikate nicht toleriert wird und die Verantwortlichen Konsequenzen fürchten müssen.
Unternehmen, die Nachhaltigkeit und Klimaschutz ernst meinen, müssen deshalb sicherstellen, dass ihre Maßnahmen und Zertifikate nicht nur nachprüfbar, sondern auch ethisch und rechtlich einwandfrei sind. Nur so können sie sich im immer stärker regulierten Markt von den schwarzen Schafen abheben und langfristig erfolgreich sein.
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