Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 16. April 2024 (Az. 4 U 151/22) entschieden, dass das systematische Bestellen und Zurücksenden von Produkten sowie die Veröffentlichung negativer Bewertungen zum Zweck der Schädigung eines Mitbewerbers eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung gemäß § 826 BGB darstellt. Diese Entscheidung beleuchtet die Grenzen des Wettbewerbsrechts und die Anwendung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen in Verbindung mit unlauteren Geschäftspraktiken.
(mehr …)Kategorie: Wettbewerbsrecht

Irreführung durch Werbung mit dem Hinweis „LGA geprüft“
Eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Bremen (Az. 2 U 60/23) behandelt die Frage der Irreführung durch Werbung mit dem Hinweis „LGA geprüft“. Der Kläger, ein Verband zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, klagte gegen die Beklagte, eine GmbH, die Betriebs- und Lagereinrichtungen auf ihrer Internetplattform bewirbt. Die Klage richtete sich insbesondere gegen die Bewerbung eines Produkts (Topstar Fitness-Hocker) mit dem Hinweis „LGA geprüft“, ohne dass die Prüfkriterien offengelegt wurden. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Aspekte dieser Entscheidung umfassend analysiert.
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Abmahnung: Unberechtigte Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht
Unberechtigte Abmhnung: Am 29. Mai 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem bedeutenden Fall über die unberechtigte Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht (I ZR 145/23). Diese Entscheidung wirft wesentliche rechtliche Fragestellungen auf, die sowohl für Markeninhaber als auch für Unternehmen von Interesse sind, die möglicherweise zu Unrecht abgemahnt wurden.
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Entscheidung des BGH zur „Mogelpackung“ – Ein Fall von irreführender Verpackung
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wichtige Klarstellung zur Irreführung durch sogenannte „Mogelpackungen“ getroffen.
Unter dem Aktenzeichen I ZR 43/23 befasste sich der BGH mit der Frage, wann die Verpackung eines Produkts eine größere Füllmenge vortäuscht, als tatsächlich enthalten ist, und welche rechtlichen Konsequenzen dies nach sich zieht. Im Folgenden gehe ich auf die wesentlichen rechtlichen Fragestellungen, die im Urteil aufgeworfen wurden, samt deren Bedeutung für Verbraucher und Unternehmen.
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LG Frankfurt zu Pflichtinformationen via Mouseover
Pflichtinformationen via Mouseover im Online-Shop: Das Landgericht (LG) Frankfurt hat kürzlich eine wichtige, wenn auch inhaltlich nicht neue, Entscheidung zum Thema Pflichtinformationen bei Online-Shops getroffen (LG Frankfurt, Urteil vom 17.04.2024, 2-06 O 361/22).
Die Entscheidung betraf die immer noch verbreitete Praxis, rechtlich vorgeschriebene Informationen nur über einen Mouseover-Effekt zugänglich zu machen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Online-Händler und unterstreicht die Bedeutung einer transparenten Informationspolitik.
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Kerngleichheit von Verstößen im Wettbewerbsrecht
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat sich in einem aktuellen Beschluss (Az. 6 W 84/22) mit der Frage der Kerngleichheit von Verstößen im Wettbewerbsrecht befasst. Diese Entscheidung bietet wertvolle Einblicke in die rechtlichen Kriterien und die Auslegung des Begriffs der Kerngleichheit im Kontext von wettbewerbsrechtlichen Verstößen.
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Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche bei Verstoß gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten von Kleinbetrieb
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Beschluss (Az. 4 W 22/23) vom 6. Februar 2024 über wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche und die damit verbundenen Verfahrenskosten entschieden.
Der Fall betrifft insbesondere die Frage, inwieweit ein Unternehmen bei einem Verstoß gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten durch eine nicht strafbewehrte Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr ausschließen kann und welche Kostenregelungen dabei gelten.
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OLG Nürnberg: Entscheidung zu Vorkasse-Zahlungen im Online-Shop
Am 30. Januar 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg ein wichtiges Urteil in Bezug auf Vorkasse-Zahlungen im Online-Handel gefällt (Az.: 3 U 1594/23). Gegenstand des Verfahrens war die Praxis einer Shop-Betreiberin, von ihren Kunden eine Vorkasse-Zahlung zu verlangen, während der Vertrag nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erst mit der Zustellung der Ware zustande kommen sollte.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte dagegen geklagt und in erster Instanz verloren. In der Berufung gab das OLG Nürnberg dem Kläger jedoch recht und verurteilte die Shop-Betreiberin zur Unterlassung dieser Praxis sowie zur Zahlung der Abmahnkosten. In diesem Beitrag werden die einzelnen Fehler, die im Online-Shop gemacht wurden, detailliert erläutert und die entsprechenden Ausführungen des OLG Nürnberg dazu besprochen.
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Irreführung durch Preisangaben für Elektronikprodukte mit enthaltenen Versicherungen
Das Landgericht Kiel hat am 25.01.2024 (Az. 6 O 86/23) ein Urteil gefällt, das die Irreführung durch Preisangaben bei einem Elektronikmarkt thematisiert. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte gegen eine große Elektronikmarktkette geklagt. Streitpunkt war die Preisgestaltung eines DVD-Players, bei dem die Kosten für eine zusätzliche Plusgarantie nicht klar ausgewiesen waren.
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Haftung des Plattformbetreibers für Kennzeichnung von Lebensmitteln
In einer aktuellen Entscheidung vom 21. Dezember 2023 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az. 6 U 154/22) wichtige Aspekte der Haftung von Plattformbetreibern hinsichtlich der Kennzeichnung von Lebensmitteln geklärt. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob Plattformbetreiber wie Amazon verpflichtet sind, die korrekte Bezeichnung von Milchersatzprodukten zu überwachen und sicherzustellen.
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Gesetzentwurf des Bundesrates: Keine Abmahnungen bei DSGVO-Verstößen?
Am 17. Mai 2024 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zum Abbau des sogenannten „Gold-Platings“ im Datenschutzrecht innerhalb des Wettbewerbsrechts beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Verfolgung von Datenschutzverstößen durch Mitbewerber auf Grundlage des § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auszuschließen. Dieser Schritt soll die Rechtsunsicherheit beseitigen und Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen schützen.
Update: Die Bundesregierung sieht (derzeit) keinen Handlungsbedarf, dazu BT-Drucksache 20/11879
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Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
Im Bereich des Gesundheitswesens wird das Thema Abrechnungsbetrug zunehmend brisant. Ein aktuelles Urteil (3 StR 163/23) bietet Anlass, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Das Verfahren beleuchtet den Abrechnungsbetrug einer Apotheke und deren Zusammenarbeit mit einer Vertragsärztin, wobei illegale Rückvergütungen und Provisionen im Mittelpunkt stehen.
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Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und deren Folgen für Unterlassungsvereinbarungen
In der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. März 2024, Aktenzeichen I ZR 83/23, stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Durchsetzung einer Vertragsstrafe aus einer Unterlassungsvereinbarung, die aufgrund einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung zustande kam, selbst als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. Dieser Fall bietet eine signifikante Erörterung darüber, wie mit Unterlassungsvereinbarungen umzugehen ist, die unter zweifelhaften Umständen erzielt wurden.
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Unternehmen kann Warentest nicht unterbinden
Warentest ist hinzunehmen: Der Fall, der vor dem OLG Hamburg verhandelt wurde, dreht sich um die Veröffentlichung von Testergebnissen eines Warentests, den der Anspruchsteller als fehlerhaft ansah (OLG Hamburg, Urteil vom 19.12.2023, Az. 7 U 13/19).
Die Kernfrage war, ob ein Unternehmen verlangen kann, dass seine Produkte nicht in einem als mangelhaft betrachteten Warentest erscheinen, insbesondere wenn der Test nicht den rechtlichen Anforderungen an einen zulässigen Warentest entspricht.
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OLG Düsseldorf entscheidet über AGB-rechtliche Einordnung einer Vertragsstrafeklausel
Ein Fall beim Oberlandesgericht Düsseldorf (2 U 99/22) betrifft Fragen im Umgang mit der Unterlassungsklärung: Die Klägerin, eine italienische S.p.A., machte Ansprüche auf Vertragsstrafe gegen die Beklagte geltend, basierend auf einer Unterlassungserklärung im Kontext zweier Europäischer Patente. Die Unterlassungserklärung war von der Beklagten abgegeben worden, nachdem sie abgemahnt worden war, weil sie ein Türschließscharnier angeboten hatte, das die Patente verletzt haben könnte.
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